Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
109 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
25.04.13, 15:40
Aktualisiert
25.04.13, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 24.04.2013
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-51/2013
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 08.05.2013
- öffentlich -
Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses
Begründung:
Gem. § 6 Abs. 3 KWahlO verpflichtet der Wahlleiter als Vorsitzender des
Ausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur
Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden
Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer
Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt
§ 6 KWahlO - Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse
…
(3) Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes
und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen
Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.
Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung
mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt.
…
Beschlussvorschlag:
Die Ausschussmitglieder nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.