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Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
109 kB
Datum
08.05.2013
Erstellt
25.04.13, 15:40
Aktualisiert
25.04.13, 15:40
Vorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 24.04.2013 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-51/2013 Vorlage für den Wahlausschuss am 08.05.2013 - öffentlich - Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses Begründung: Gem. § 6 Abs. 3 KWahlO verpflichtet der Wahlleiter als Vorsitzender des Ausschusses die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt § 6 KWahlO - Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse … (3) Der Vorsitzende verpflichtet die Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten. Die Mitglieder des Wahlausschusses sind nicht gehindert, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung erstreckt. … Beschlussvorschlag: Die Ausschussmitglieder nehmen die Verpflichtung zur Kenntnis.