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Mitteilungsvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) - Überprüfung des Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg zur Änderung -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
17.08.12, 18:01
Mitteilungsvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
- Überprüfung des Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg zur Änderung -) Mitteilungsvorlage (Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
- Überprüfung des Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg zur Änderung -)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP839/2011 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 01.03.2011 Betreff: Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) - Überprüfung des Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg zur Änderung - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Inhalt der Mitteilung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 mehrheitlich die zweite Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) beschlossen. Mit Schreiben vom 10.11.2010 hat sich die im Rat der Stadt Bedburg vertretene Fraktion FWG an den Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte um Überprüfung des v. g. Ratsbeschlusses gewandt. Nach Ansicht der FWG Bedburg sei der Beschluss rechtfehlerhaft, da die Quotierung aus § 6 `Wahlsichtwerbung´ der Sondernutzungssatzung, nach der die Parteien eine festgelegte Anzahl Sondernutzungen pro Stimmbezirk erhalten, rechtsfehlerhaft. Im Ergebnis der durchgeführten rechtlichen Prüfung hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr mit Schreiben vom 10.02.2011 mitgeteilt, dass die Stadt Bedburg das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit richtig umgesetzt hat und der Ratsbeschluss rechtsfehlerfrei zustande gekommen ist; konkret führt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises aus: „Die dem Beschluss zu Grunde liegende Berechnung bewegt sich daher im rechtlich und gerichtlich vorgegebenen Rahmen und ist seitens des Rhein-Erft-Kreises nicht zu beanstanden“. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.02.2011 ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister