Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Datum
01.03.2011
Erstellt
23.02.11, 17:50
Aktualisiert
17.08.12, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP839/2011
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
01.03.2011
Betreff:
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung)
- Überprüfung des Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg zur Änderung -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
Inhalt der Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 09.11.2010 mehrheitlich die zweite Änderung
der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung) beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.11.2010 hat sich die im Rat der Stadt Bedburg vertretene Fraktion FWG an
den Landrat des Rhein-Erft-Kreises mit der Bitte um Überprüfung des v. g. Ratsbeschlusses
gewandt. Nach Ansicht der FWG Bedburg sei der Beschluss rechtfehlerhaft, da die Quotierung
aus § 6 `Wahlsichtwerbung´ der Sondernutzungssatzung, nach der die Parteien eine festgelegte
Anzahl Sondernutzungen pro Stimmbezirk erhalten, rechtsfehlerhaft.
Im Ergebnis der durchgeführten rechtlichen Prüfung hat der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
nunmehr mit Schreiben vom 10.02.2011 mitgeteilt, dass die Stadt Bedburg das Prinzip der
abgestuften Chancengleichheit richtig umgesetzt hat und der Ratsbeschluss rechtsfehlerfrei
zustande gekommen ist; konkret führt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises aus: „Die dem Beschluss
zu Grunde liegende Berechnung bewegt sich daher im rechtlich und gerichtlich vorgegebenen
Rahmen und ist seitens des Rhein-Erft-Kreises nicht zu beanstanden“.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.02.2011
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister