Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
30.04.12, 18:02
Aktualisiert
30.04.12, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8188/2011 2. Ergänzung
Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
11.10.2011
Bauausschuss
13.03.2012
Bauausschuss
08.05.2012
Betreff:
Neuorganisation des Friedhofwesens
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2011 die Verwaltung
beauftragt, positiv alternative Bestattungsformen zu eruieren unter dem Gesichtspunkt, welche
Bestattungsform wo möglich ist / wäre. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, ein Kataster zu
erstellen, bei dem dies entsprechend auch optisch aufbereitet ist.
Bezüglich der angemachten Anregungen und Vorschläge wird auf die Sitzungsvorlage WP8188/2011 mit seinen Anlagen verwiesen.
Im Nachgang zu der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Bedburg am 11. Oktober 2011 hat
der Hospizverein Bedburg Bergheim e. V. mit seinem Schreiben vom 15.11.2011 seine
Leitgedanken für Bestattungsformen und Gestaltungsmöglichkeiten vorgetragen.
Hier wird auf die Anlage zur Sitzungsvorlage WP8-188/2011 1. Ergänzung verwiesen.
Da die grafische Darstellung durch das Büro Bockermann Fritze noch nicht in Gänze fertig gestellt
ist, werden in der Sitzung die möglichen Freiflächen für alternative Bestattungsformen auf den
Friedhöfen der Stadt Bedburg an Hand von Luftbildaufnahmen gezeigt.
Für die weitere Vorgehensweise muss politisch entschieden werden, welche weiteren
Bestattungsformen ab 2013 angeboten werden sollen.
Wie bereits oben ausgeführt, können die bisher gemachten Vorschläge zur Neuorganisation des
Friedhofswesens den Sitzungsunterlagen der Sitzungen vom 11.10.2011 und 13.03.2012
entnommen werden.
Zu einem Großteil der Vorschläge wird hierzu verwaltungsseitig nochmals ergänzend vorgetragen:
Bei anonymen Bestattungen wird, wenn es von den Angehörigen gewünscht wird, ein Pfarrer
informiert, so dass dieser die Bestattung vornehmen kann.
Baumbestattungen könnten auf dem Friedhof in Bedburg-Kaster angeboten werden. Von einer
Aktivierung der ehemaligen Schlossgärtnerei wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abgeraten.
Hier würde eine zusätzliche Fläche geschaffen, die zunächst hergerichtet und regelmäßig
unterhalten werden muss. Mit einem Angebot in Kaster (event. auch in Bedburg-West) ist ein
Angebot im Schlosspark entbehrlich.
Pflegefreie bzw. pflegearme Gräber können auf fast allen Friedhöfen angeboten werden.
Verwaltungsseitig wird jedoch hier vorgeschlagen, in diesen Grabfeldern nur Grabsteine, die
niveaugleich mit dem Boden verlegt werden, zuzulassen. Auch sollte das Aufstellen von
Grabschmuck u. ä. nur in der Zeit von November bis März zugelassen werden.
Bezüglich der Leichenhallen hat der Rat der Stadt Bedburg für das Jahr 2012 beschlossen, diese
Gebäude aus der Gebührenbedarfsberechnung herauszunehmen. Für die Trauerhalle wird in
diesem Jahr ein Nutzungsentgelt in Höhe 100,00 €, für die Leichenhalle ein Nutzungsentgelt in
Höhe von 20,00 €/pro Tag erhoben. Ziel dieser Entscheidung ist, zu ermitteln, ob die Höhe der
Kosten sich auf die Inanspruchnahme der Leichen- bzw. Trauerhallen positiv/negativ auswirkt.
Bezüglich der Errichtung von Kolumbarien hat der Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der
Haushaltsberatungen für das Jahr 2012 beschlossen, dass im Haushaltsjahr 2013
Veranschlagungen vorgenommen werden sollen, um die Hallen in Kaster und Bedburg-West
umzuwandeln.
Die Schaffung einer Fläche für eine gärtnerbetreute Grabanlage in Bedburg ist auf dem Friedhof in
Kaster, aber auch auf dem Friedhof in Bedburg-West möglich. Verwaltungsseitig wird
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
vorgeschlagen, da ein Gärtner aus Kaster bei der Verwaltung sein Interesse bekundet hat,
zunächst eine derartige Grabanlage in Kaster zu realisieren.
Auch der Anregung des Hospizvereines, eine Stätte der Trauer für die Hinterbliebene von in der
Ferne verstorbenen Menschen zu schaffen, könnte in Kaster oder Bedburg-West realisiert werden.
Sofern dies politisch gewünscht, könnte in Absprache mit dem Hospizverein ein Standort
ausgewählt und die Gestaltung abgesprochen werden. Hierbei anfallende Kosten könnten ermittelt
und für die weiteren Beschlussfassungen diskutiert werden.
Auch die Möglichkeit ein Aschestreufeld auszuweisen ist gegeben. Die Asche eines Verstorbenen
darf dort nur unter der Voraussetzung, dass dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt
war, erfolgen.
Damit verwaltungsseitig die Thematik „Neuorganisation“ für die satzungs- und
gebührenrechtlichen sowie vertraglichen Änderungen vorbereitet werden kann, ist eine
Richtungsweisende Empfehlung des Bauausschusses erforderlich.
Diese Empfehlung muss sich nicht abschließend auf die in dieser Vorlage speziell erwähnten
Anregungen beschränken. Diesbezüglich wird auf die Anlagen der Sitzungsvorlagen vom
11.10.2011 und 13.03.2012 verwiesen.
Eine Empfehlung wird auch für den Antrag des Herrn Dane bezüglich der Änderung der
Friedhofssatzung im Bezug auf die Beisetzung von Urnen in Erdgrabstätten benötigt. Zurzeit
besteht die Regelung, dass neben einer Erdbestattung 4 weitere Urnen in einem solchen Grab
beigesetzt werden können. Herr Dane beantragt, dass zukünftig die Möglichkeit besteht, 5
Urnen zuzulassen, falls keine Erdbestattung vorab stattgefunden hat.
Aus räumlichen Gesichtspunkten bestehen hier keine Bedenken. Allerdings wird eine
derartige Regelung sich negativ aus gebührenrechtlicher Sicht auswirken.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 25.04.2012
Gesehen:
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----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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