Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
186 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
04.10.12, 13:02
Aktualisiert
04.10.12, 13:02
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Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 18. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 25.09.2012
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede, vertritt Seel, Rolf,
MdL
2. Braks, Egbert
3. Breuer, Adolf
4. Burmester, Wolfgang
5. Eßer, Ingo
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen, vertritt Schmitz,
Hermann-Josef
10. Kaptain, Johannes
11. Lüttgen, Wolfgang
12. Meier, Helga
13. Prof. Dr. Meurer, Erik
14. Ramm, Walter
15 . Schröder, Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch,
Michael
18. Winter, Heinrich
b) als Gast:
1. Boltersdorf, Ottmar (zu TOP 8)
2. Jansen, Wilfried (zu TOP 8)
c) von der Verwaltung:
1. BM Ramm
2. GVD Stolz
3. GOVR Schmühl
4. GOAR Steg
5. VfW Drewes-Janssen
Es fehlen entschuldigt:
1. Schmitz, Hermann-Josef
2. Schnitzler, Josef
3. Seel, Rolf
4. Tesch, Michael
Kreuzau, den 25.09.2012
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:30 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Breitbandausbau in den Ortsteilen Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach, Bilstein,
Bogheim - Ergebnis des Auswahlverfahrens
2.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 9. Sitzung des Umweltausschusses vom 03.09.2012, und zwar:
2.1
Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum
01.01.2014
Vorlage: 40/2012
3.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 15. Sitzung des Bauausschusses vom 23.9.2012, und zwar:
3.1
Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld);
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 27/2012 1. Ergänzung
3.2
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 50/2011 2. Ergänzung
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 7. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 18.09.2012, und zwar:
4.1
Errichtung einer Bocciabahn
Vorlage: 42/2012
5.
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 5/2012 1. Ergänzung
6.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
7.
Mitteilungen
7.1
Auskünfte zu Gewerbesteuereinnahmen
8.
Beratung und Beschlussvorschlag in Miet- und Pachtangelegenheiten
-38.1
Bau eines Kunstrasenplatzes durch den V.f.V.u.J. 1902 Winden;
hier: Abschluss eines Pacht- und Gestattungsvertrages
Vorlage: 41/2012 2. Ergänzung
9.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
1.1
Breitbandausbau in den Ortsteilen Obermaubach, Schlagstein, Untermaubach,
Bilstein, Bogheim - Ergebnis des Auswahlverfahrens
Im Hinblick auf die beschriebene Kürzung der Fördergelder für den Breitbandausbau bemängelt
AM Hohn, dass auf Seite 3 der Mitteilung von keinem aktuellen Handlungsbedarf gesprochen
werde.
Herr Schmühl teilt mit, dass hier die falsche Formulierung gewählt worden sei, für die nächste
Sitzung des Hauptausschusses werde eine endgültige Beschlussvorlage mit haushaltsrechtlichen
Auswirkungen erstellt.
2.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 9. Sitzung des Umweltausschusses vom 03.09.2012, und zwar:
2.1
Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum
01.01.2014
Vorlage: 40/2012
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung der
Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2014 ein Leistungsverzeichnis
vorzubereiten.
Die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH wird beauftragt, die Maßnahme fachlich zu
begleiten.
Beratungsergebnis:
3.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 15. Sitzung des Bauausschusses vom 23.9.2012, und zwar:
3.1
Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld);
hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen
im Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 27/2012 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
In Anwendung des § 10 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. E 2, Ortsteil Kreuzau,
(Peschstraße/Im Hirnfeld) formell aufgehoben.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-53.2
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“; hier:
a) Beratung und Beschlussfassung zu eingegangenen Stellungnahmen im
Rahmen der Offenlage
b) Satzungsbeschluss
Vorlage: 50/2011 2. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb
Schaar“, wird gemäß 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
4.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 7. Sitzung des Sport- und Kulturausschusses vom 18.09.2012, und zwar:
4.1
Errichtung einer Bocciabahn
Vorlage: 42/2012
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau stellt dem Turn Club 1889 Kreuzau e.V. an der Sporthalle Kreuzau die
Fläche zwischen Weitsprunggrube und Skateranlage zur Verfügung, um dort eine Bocciabahn zu
errichten. Sämtliche Kosten für die Errichtung dieser Anlage übernimmt der Verein. Ein Zuschuss
der Gemeinde wird nicht gewährt. Dies gilt auch für die künftigen Unterhaltungskosten.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Antrag der CDU-Fraktion auf Erstellung eines Sponsoringkonzeptes für die
Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 5/2012 1. Ergänzung
AM Prof. Meurer teilt mit, dass ihm die Formulierung im Beschlussvorschlag nicht gefalle. In der
Sach- und Rechtslage erfolgt eine saubere Trennung zwischen Spenden und Sponsoring, im
Beschlussvorschlag erfolge dann eine Vermischung. Es würden sich möglicherweise durch diese
Formulierung Probleme ergeben, insoweit bittet er eine Trennung von Spenden und Sponsoring
vorzunehmen. Herr Steg sagt eine entsprechende Überarbeitung zu.
Im Hinblick auf die Aussage in der Beschlussvorlage, dass der Inhalt des Sponsoringvertrages auf
der Homepage der Gemeinde Kreuzau veröffentlicht werde, bittet das AM Hohn darum, dass auch
die politischen Vertreter eine entsprechende Information erhalten. Herr Drewes-Janssen teilt mit,
dass dies durch den neuen Newsletter der Gemeinde problemlos erfolgen könne. AM Hohn teilt
weiterhin mit, das sie im Hinblick auf die Höhe der im Beschlussvorschlag aufgeführten
Sponsoringleistungen von 15.000 € Probleme damit habe, wenn dies allein durch den
Bürgermeister verantwortet werde. Grundsätzlich sehe sie bei Sponsoringverträgen gewisse
Probleme und möchte daher, das der Rat früher beteiligt wird und schlägt vor, die Grenze bei
5000 € zu ziehen.
Herr Steg teilt mit, das der Betrag in Höhe von 15.000 € willkürlich gewählt worden sei. Er dürfe
aber auch nicht zu niedrig angesetzt werden. AM Eßer stimmt den Aussagen des AM Hohn zu und
bittet, die Grenze bei 5.000 € zu ziehen. Hiermit sind auch die weiteren Ausschussmitglieder
einverstanden.
-6AM Heidbüchel sieht als Negativbeispiel das Sponsoring des neuen Botenfahrzeuges der
Gemeinde Kreuzau, welcher von verschiedenen Firmen gesponsert worden ist. Er weist
ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Zusammenhang kein Abhängigkeitsverhältnis entstehen
dürfe.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion der Erstellung eines
Spenden- und Sponsoringkonzeptes zu. Hierfür sollen folgende Regelungen gelten:
Das Spenden- und Sponsoringkonzept umfasst die Gewährung von Spenden,
Sponsoringbeträgen, sonstigen Schenkungen oder geldwerten Vorteilen durch
Unternehmen oder Privatpersonen zur Förderung von sportlichen, kulturellen,
wissenschaftlichen,
sozialen,
ökologischen
oder
ähnlich
bedeutsamen
gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden. Hiermit kann auch das Ziel der Werbung,
der Darstellung von eigenen Produkten oder der Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Durch Gesetz zugewiesene Aufgaben sind grundsätzlich durch eigene Haushaltsmittel zu
finanzieren.
Im Falle des Sponsorings (nicht Spende oder Schenkung) ist ein Sponsoringvertrag
abzuschließen, in dem Art und Umfang der Leistung des Sponsors und der Gemeinde
Kreuzau beschrieben sind.
Der Abschluss eines Sponsoringvertrages, bei dem die Leistungen des Sponsors 5.000
Euro übersteigen, bedarf der Zustimmung des Rates. Bei Verträgen unter 5.000 Euro
entscheidet der Bürgermeister.
Nach Beschluss des Rates oder der Entscheidung des Bürgermeisters wird der Inhalt des
Sponsoring Vertrages auf der Homepage der Gemeinde Kreuzau veröffentlicht. Dabei ist
auf die wichtigsten Inhalte des Vertrages einzugehen.
Sponsoring-Maßnahmen an den Schulen der Gemeinde Kreuzau und der damit
verbundene Werbezweck müssen mit dem Schulauftrag vereinbar sein. Als Ausnahme
vom grundsätzlichen Werbeverbot in Schulen werden gemäß § 99 Schulgesetz NRW
folgende Formen von Sponsoring zugelassen: Die Schulen der Gemeinde Kreuzau dürfen
zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf die
Leistungen der Sponsors in geeigneter Weise hinweisen. Der Werbeeffekt dieser Hinweise
soll dabei deutlich in den Hintergrund hinter den schulischen Nutzen treten.
Die Präsentation erfolgt in der als Anlage beigefügten Form. Diese wird im Internet auf der
Homepage der Gemeinde Kreuzau veröffentlicht.
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
a)
Im Hinblick auf das im Kreisverkehr in Drove stehende Schild der Firma Lennartz, Bogheim,
fragt AM Prof. Meurer an, ob es sich hierbei ebenfalls um Sponsoring handele. Herr Schmühl
teilt mit, dass die Firma Lennartz sowohl die Bepflanzung des Kreisverkehrs vorgenommen
habe und auch die Anlagepflege kostenlos übernehme und die Verwaltung deshalb der
Aufstellung des Werbeschildes zugestimmt habe. AM Heidbüchel ergänzt, dass die
Angelegenheit einvernehmlich im Bauausschuss besprochen worden sei.
b)
Im Hinblick auf den Ausbau der Dürener Straße fragt das AM Kammer an, ob die in Rede
stehende Vollsperrung im Bereich der Firma Kappa Rheinwelle bis zur Aral Tankstelle
-7zwingend notwendig werde, oder ob die Verkehrsführung auch einspurig möglich sei. Herr
Schmühl teilt mit, dass es sowohl sinnvoller als auch wirtschaftlicher sei, die Arbeiten bei einer
Vollsperrung durchzuführen. Er gibt zu bedenken, dass die entsprechenden Baufahrzeuge in
diesem Bereich fahren und auch die Schmutzwasserkanalleitung neu verlegt werde.
c)
AM Iven fragt im Hinblick auf die Niederschrift der Ratsitzung vom 14.09.2012 an, ob die unter
Anfrage aufgeführte Aussage von Herrn Braks eine solche darstelle. Für ihn sei dies eindeutig
eine persönliche Erklärung, die unzulässig sei.
B. Nichtöffentliche Sitzung