Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
409 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28
Stichworte
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Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 18.11.2013
Fachbereich: II
Az.:ksc13304.201
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-98/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2013
Gemeinderat am 12.12.2013
- öffentlich -
Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015
Begründung:
Mit Vorlage V-21/2013 vom 01.02.2013 bin ich auf die schwierige Haushaltssituation
aufgrund der Änderungen im GFG 2013 und im Hinblick auf die Entwicklung der
Kreisumlage eingegangen und habe darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der
Steuerhebesätze unumgänglich ist, damit das im HSK erklärte Ziel, einen ausgeglichenen
Haushalt im Haushaltsjahr 2022 darzustellen, erreicht werden kann.
Bekanntlich sind inzwischen die GFG Daten 2014 und die voraussichtliche Kreisumlagen
2014 und 2015 bekannt. Gegenüber der Haushaltsplanung des Haushalts 2012/2013, die
Grundlage für das Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 war, kommt es bei der
Kreisumlage 2014 zu einer Verschlechterung von ca. -77.343 €; in 2015 zu einer
Verbesserung von +134.771 €.
Bei der Jugendamtsumlage kommt es in 2014 zu einer Verschlechterung von -433.935 €
und in 2015 zu einer Verschlechterung von -634.325 €. Außerdem verschlechtert sich auf
der Einnahmeseite des Einzelplanes 16 die Schlüsselzuweisung im Rahmen des GFG in
2014 um -157.115 € und in 2015 um -176.644 €.
Mehreinnahmen werden u. a. erwartet beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
+101.563 € (2014) und + 130.841 € (2015) sowie bei den Kompensationsleistungen +27.653
(2014) und +39.356 € (2015).
Ohne Steuererhöhungen verschlechtert sich demnach der Einzelplan 16 gegenüber dem
Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 im Jahr 2014 um ca. -553.000,00 € und im Jahr
2015 um ca. -514.000 €.
Nachfolgende Grafik macht die Verschlechterung alleine im EPL 16 gegenüber dem
bisherigen HSK in den Jahren 2014-2022 deutlich.
500.000,00 €
-500.000,00 €
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
- €
Veränderung EPL 16 ohne
Steuererhöhung über HSK
2012 - 2022 hinaus
-1.000.000,00 €
-1.500.000,00 €
Jahresergebnis lt. HSK 2012 2022
-2.000.000,00 €
-2.500.000,00 €
Geplante und tatsächliche Entwicklung ausgewählter Erträge und Aufwendungen im EPL 16.
2
Betrachtung Veränderung Kreis- und Jugendamtsumlage.
Unter Berücksichtigung anderer Haushaltsansatzänderungen außerhalb des Einzelplanes
16, die in ihrer Größenordnung in 2014 rd. 291.000 € (u. a. Nichtrealisierung der
Pachteinnahmen für Windräder 2014 (-200 T€), Verbesserung im Bereich der Kalkulation
Abwasser und Veränderung sonstiger Ansätze und Mehrausgaben im Bereich Asylbewerber
(147 T€)) und in 2015 rd. 203 T€ (Mindereinnahmen Pachteinnahmen für Windräder (-110
T€), Verbesserung im Bereich der Kalkulation Abwasser und Veränderung verschiedener
Ansätze und im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz (147 T€)) betragen, ergäbe sich eine
Verschlechterung gegenüber dem HSK 2012-2022 in 2014 von rd. 844 T€ und in 2015 von
rd. 718 T€.
Die Verschlechterungen des gesamten Haushalts sind nachfolgend grafisch dargestellt.
500.000,00 €
-500.000,00 €
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
- €
Andere Veränderunge bis
Stand 14.11.2013
-1.000.000,00 €
-1.500.000,00 €
Veränderung EPL 16 ohne
Steuererhöhung über HSK
2012 - 2022 hinaus
-2.000.000,00 €
Jahresergebnis lt. HSK
2012 - 2022
-2.500.000,00 €
-3.000.000,00 €
3
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für
den Doppelhaushalt 2014/2015 der Hebesatz im Haushaltsjahr 2014 um 100%-Punkte und
im Haushaltsjahr 2015 um weitere 100 %-Punkte erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird
mit einer jährlichen linearen Steigerung von 3% auf den Vorjahreshebesatz bis zum
Haushaltsjahr 2025 gerechnet. Nur durch diese Anhebung kann ein fortgeschriebenes
genehmigungsfähiges HSK, basierend auf dem Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr
2012, erarbeitet werden. Durch die Anhebung wird erreicht, dass die Defizite nicht über
prognostizierten jährlichen Defizite des HSK 2012 hinaus gehen.
H e b e s ä tz e l t. E n tw u rf H H 2 0 1 4 - 2 0 1 5
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
G ru n d s t e u e r A
210,00%
220,00%
320,00%
420,00%
433,00%
446,00%
460,00%
G ru n d s t e u e r B
381,00%
399,00%
499,00%
599,00%
617,00%
636,00%
656,00%
G e w e rb e s t e u e r
390,00%
399,00%
499,00%
599,00%
617,00%
636,00%
656,00%
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
G ru n d s t e u e r A
474,00%
489,00%
504,00%
520,00%
536,00%
553,00%
570,00%
G ru n d s t e u e r B
676,00%
697,00%
718,00%
740,00%
763,00%
786,00%
810,00%
G e w e rb e s t e u e r
676,00%
697,00%
718,00%
740,00%
763,00%
786,00%
810,00%
Auswirkungen der Steuererhöhungen gegenüber der früheren Planung HSK 2012 – 2022
3.500.000,00 €
3.000.000,00 €
Gewerbesteuer lt. HH
2014 - 2015 (ohne WR;
mit Steuererhöhungen)
2.500.000,00 €
Gewerbesteuer lt. HSK
2012 - 2022 ( WR 10,56
%)
Grundsteuer B lt. HH
2014 - 2015 (ohne WR;
mit Steuererhöhungen)
2.000.000,00 €
1.500.000,00 €
Grundsteuer B lt. HSK
2012 - 2022 ( WR 1,99
%)
1.000.000,00 €
Grundsteuer A lt. HH
2014 - 2015 (ohne WR;
mit Steuererhöhungen)
Grundsteuer A lt. HSK
2012 - 2022 ( WR 1,99
%)
500.000,00 €
- €
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
4
Grafik über Mehreinnahmen nach Steuerarten 2014 – 2022 gegenüber dem bisherigen HSK
2012 – 2022.
800.000,00 €
600.000,00 €
400.000,00 €
200.000,00 €
Grundsteuer A
Grundsteuer B
- €
Gewerbesteuer
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
-200.000,00 €
-400.000,00 €
-600.000,00 €
Obwohl mit einer einheitlichen Steuererhöhung auf die verschiedenen Hebesätze gerechnet
wird, wirken sich die Erhöhungen bei den einzelnen Steuerarten unterschiedlich aus.
Beispielsweise wurden im Rahmen des HSK 2012 bis 2022 bei der Gewerbesteuer mit
Wachstumsraten von 10,56 % (geometrischer Mittelwert der Wachstumsrate der
Steuereinnahmen 2002 bis 2012) gerechnet.
Anders stellt es sich bei der Grundsteuer B dar. Hier wurde mit Wachstumsraten im HSK
2012 bis 2022 in Höhe von 1,99 % gerechnet. Durch die vorgeschlagenen Hebesätze wirken
sich die Hebesatzänderung auf die erwarteten Mehreinnahmen gegenüber dem Ansatz des
HSK 2012 erheblich aus.
Nachrichtlich sind die fiktiven Hebesätze GFG 2014 und gewogener Landesdurchschnitt lt.
IT NRW Stand 1. Halbjahr 2013 dargestellt.
fiktiver Hebesatz GFG 2014
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
209
413
412
gewogener Landesdurchschnitt lt. IT NRW
Stand 1. HJ 2013
253
431
418
Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 ist noch nicht abschließend abgeschlossen,
insb. die Hochrechnung 2023-2025. Deshalb kann nachfolgend lediglich die sich ergebende
Entwicklung der Defizite 2014-2022 dargestellt werden.
5
500.000,00 €
- €
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
-500.000,00 €
Jahresergebnis lt. HSK 2012 - 2022
-1.000.000,00 €
Jahresergebnis ohne Steuererhöhung über
das HSK 2012 - 2022 hinaus
-1.500.000,00 €
Neues Jahresergebnis bei Steuererhöhungen
lt HH Entwurf 2014 - 2015
-2.000.000,00 €
-2.500.000,00 €
-3.000.000,00 €
Daraus ist zu entnehmen, dass der Haushaltsausgleich in 2022 nur mit Steuererhöhungen
darstellbar ist.
Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der allg. Rücklage im Rahmen des HSK 20122022, im Rahmen der Fortschreibung des HSK 2014-2022 und als Modellrechnung, wenn
keine Steuererhöhungen beschlossen würden.
20.000.000,00 €
18.000.000,00 €
16.000.000,00 €
14.000.000,00 €
Neue allg. Rücklage bei
gepl. Steuererhöhungen
HH Entwurf 2014 - 2015
12.000.000,00 €
10.000.000,00 €
8.000.000,00 €
Allg. Rücklage HSK 2012 2022
6.000.000,00 €
4.000.000,00 €
Neue allg. Rücklage ohne
Steuererhöhungen über
HSK 2012 - 2013 hinaus
2.000.000,00 €
- €
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
-2.000.000,00 €
Daraus ist zu erkennen das ohne Steuererhöhung die allg. Rücklage und damit das
Eigenkapital in 2021/2022 aufgebraucht wäre.
Bekanntlich wurde bei der Kalkulation der Abwassergebühren in 2014 erstmalig die
Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert als kalkulatorische Abschreibung
eingearbeitet. Die dadurch erzielbaren Mehreinnahmen betragen rd. 220 T€
gegenüber einer Abschreibung nach AHK.
6
Die Kalkulation ist ebenfalls Gegenstand der heutigen Sitzung. Sollte dieser
Kalkulationsansatz keine Mehrheit finden, müssten diese Mindererträge von ca. 220
T€ zusätzlich über höhere Hebesätze erwirtschaftet werden..
Dadurch würden sich die Hebesätze um weitere 40 %-Punkte bei den 3 Steuerarten
in 2014 bzw. 2015 erhöhen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß
a) Die Erhöhung der Hebesätze 2014 wie folgt zu beschließen:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
320 v.H. bisher 220 v.H.
499 v.H. bisher 399 v.H.
499 v.H. bisher 399 v.H.
b) Die anliegende Hebesatzung 2014 zu beschließen.
c) Die Erhöhung der Hebesätze 2015 wie folgt zu beschließen:
Grundsteuer A
420 v.H.
Grundsteuer B
599 v.H.
Gewerbesteuer
599 v.H.
d) Die anliegende Hebesatzung 2015 zu beschließen.
7