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Vorlage (Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
409 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 18.11.2013 Fachbereich: II Az.:ksc13304.201 Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-98/2013 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2013 Gemeinderat am 12.12.2013 - öffentlich - Realsteuerhebesätze für 2014 und 2015 Begründung: Mit Vorlage V-21/2013 vom 01.02.2013 bin ich auf die schwierige Haushaltssituation aufgrund der Änderungen im GFG 2013 und im Hinblick auf die Entwicklung der Kreisumlage eingegangen und habe darauf hingewiesen, dass eine Erhöhung der Steuerhebesätze unumgänglich ist, damit das im HSK erklärte Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt im Haushaltsjahr 2022 darzustellen, erreicht werden kann. Bekanntlich sind inzwischen die GFG Daten 2014 und die voraussichtliche Kreisumlagen 2014 und 2015 bekannt. Gegenüber der Haushaltsplanung des Haushalts 2012/2013, die Grundlage für das Haushaltssicherungskonzeptes 2012-2022 war, kommt es bei der Kreisumlage 2014 zu einer Verschlechterung von ca. -77.343 €; in 2015 zu einer Verbesserung von +134.771 €. Bei der Jugendamtsumlage kommt es in 2014 zu einer Verschlechterung von -433.935 € und in 2015 zu einer Verschlechterung von -634.325 €. Außerdem verschlechtert sich auf der Einnahmeseite des Einzelplanes 16 die Schlüsselzuweisung im Rahmen des GFG in 2014 um -157.115 € und in 2015 um -176.644 €. Mehreinnahmen werden u. a. erwartet beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer +101.563 € (2014) und + 130.841 € (2015) sowie bei den Kompensationsleistungen +27.653 (2014) und +39.356 € (2015). Ohne Steuererhöhungen verschlechtert sich demnach der Einzelplan 16 gegenüber dem Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 im Jahr 2014 um ca. -553.000,00 € und im Jahr 2015 um ca. -514.000 €. Nachfolgende Grafik macht die Verschlechterung alleine im EPL 16 gegenüber dem bisherigen HSK in den Jahren 2014-2022 deutlich. 500.000,00 € -500.000,00 € 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 - € Veränderung EPL 16 ohne Steuererhöhung über HSK 2012 - 2022 hinaus -1.000.000,00 € -1.500.000,00 € Jahresergebnis lt. HSK 2012 2022 -2.000.000,00 € -2.500.000,00 € Geplante und tatsächliche Entwicklung ausgewählter Erträge und Aufwendungen im EPL 16. 2 Betrachtung Veränderung Kreis- und Jugendamtsumlage. Unter Berücksichtigung anderer Haushaltsansatzänderungen außerhalb des Einzelplanes 16, die in ihrer Größenordnung in 2014 rd. 291.000 € (u. a. Nichtrealisierung der Pachteinnahmen für Windräder 2014 (-200 T€), Verbesserung im Bereich der Kalkulation Abwasser und Veränderung sonstiger Ansätze und Mehrausgaben im Bereich Asylbewerber (147 T€)) und in 2015 rd. 203 T€ (Mindereinnahmen Pachteinnahmen für Windräder (-110 T€), Verbesserung im Bereich der Kalkulation Abwasser und Veränderung verschiedener Ansätze und im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz (147 T€)) betragen, ergäbe sich eine Verschlechterung gegenüber dem HSK 2012-2022 in 2014 von rd. 844 T€ und in 2015 von rd. 718 T€. Die Verschlechterungen des gesamten Haushalts sind nachfolgend grafisch dargestellt. 500.000,00 € -500.000,00 € 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 - € Andere Veränderunge bis Stand 14.11.2013 -1.000.000,00 € -1.500.000,00 € Veränderung EPL 16 ohne Steuererhöhung über HSK 2012 - 2022 hinaus -2.000.000,00 € Jahresergebnis lt. HSK 2012 - 2022 -2.500.000,00 € -3.000.000,00 € 3 Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2014/2015 der Hebesatz im Haushaltsjahr 2014 um 100%-Punkte und im Haushaltsjahr 2015 um weitere 100 %-Punkte erhöht. Ab dem Haushaltsjahr 2016 wird mit einer jährlichen linearen Steigerung von 3% auf den Vorjahreshebesatz bis zum Haushaltsjahr 2025 gerechnet. Nur durch diese Anhebung kann ein fortgeschriebenes genehmigungsfähiges HSK, basierend auf dem Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2012, erarbeitet werden. Durch die Anhebung wird erreicht, dass die Defizite nicht über prognostizierten jährlichen Defizite des HSK 2012 hinaus gehen. H e b e s ä tz e l t. E n tw u rf H H 2 0 1 4 - 2 0 1 5 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 G ru n d s t e u e r A 210,00% 220,00% 320,00% 420,00% 433,00% 446,00% 460,00% G ru n d s t e u e r B 381,00% 399,00% 499,00% 599,00% 617,00% 636,00% 656,00% G e w e rb e s t e u e r 390,00% 399,00% 499,00% 599,00% 617,00% 636,00% 656,00% 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 G ru n d s t e u e r A 474,00% 489,00% 504,00% 520,00% 536,00% 553,00% 570,00% G ru n d s t e u e r B 676,00% 697,00% 718,00% 740,00% 763,00% 786,00% 810,00% G e w e rb e s t e u e r 676,00% 697,00% 718,00% 740,00% 763,00% 786,00% 810,00% Auswirkungen der Steuererhöhungen gegenüber der früheren Planung HSK 2012 – 2022 3.500.000,00 € 3.000.000,00 € Gewerbesteuer lt. HH 2014 - 2015 (ohne WR; mit Steuererhöhungen) 2.500.000,00 € Gewerbesteuer lt. HSK 2012 - 2022 ( WR 10,56 %) Grundsteuer B lt. HH 2014 - 2015 (ohne WR; mit Steuererhöhungen) 2.000.000,00 € 1.500.000,00 € Grundsteuer B lt. HSK 2012 - 2022 ( WR 1,99 %) 1.000.000,00 € Grundsteuer A lt. HH 2014 - 2015 (ohne WR; mit Steuererhöhungen) Grundsteuer A lt. HSK 2012 - 2022 ( WR 1,99 %) 500.000,00 € - € 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 4 Grafik über Mehreinnahmen nach Steuerarten 2014 – 2022 gegenüber dem bisherigen HSK 2012 – 2022. 800.000,00 € 600.000,00 € 400.000,00 € 200.000,00 € Grundsteuer A Grundsteuer B - € Gewerbesteuer 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -200.000,00 € -400.000,00 € -600.000,00 € Obwohl mit einer einheitlichen Steuererhöhung auf die verschiedenen Hebesätze gerechnet wird, wirken sich die Erhöhungen bei den einzelnen Steuerarten unterschiedlich aus. Beispielsweise wurden im Rahmen des HSK 2012 bis 2022 bei der Gewerbesteuer mit Wachstumsraten von 10,56 % (geometrischer Mittelwert der Wachstumsrate der Steuereinnahmen 2002 bis 2012) gerechnet. Anders stellt es sich bei der Grundsteuer B dar. Hier wurde mit Wachstumsraten im HSK 2012 bis 2022 in Höhe von 1,99 % gerechnet. Durch die vorgeschlagenen Hebesätze wirken sich die Hebesatzänderung auf die erwarteten Mehreinnahmen gegenüber dem Ansatz des HSK 2012 erheblich aus. Nachrichtlich sind die fiktiven Hebesätze GFG 2014 und gewogener Landesdurchschnitt lt. IT NRW Stand 1. Halbjahr 2013 dargestellt. fiktiver Hebesatz GFG 2014 Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 209 413 412 gewogener Landesdurchschnitt lt. IT NRW Stand 1. HJ 2013 253 431 418 Die Aufstellung des Doppelhaushalts 2014/2015 ist noch nicht abschließend abgeschlossen, insb. die Hochrechnung 2023-2025. Deshalb kann nachfolgend lediglich die sich ergebende Entwicklung der Defizite 2014-2022 dargestellt werden. 5 500.000,00 € - € 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -500.000,00 € Jahresergebnis lt. HSK 2012 - 2022 -1.000.000,00 € Jahresergebnis ohne Steuererhöhung über das HSK 2012 - 2022 hinaus -1.500.000,00 € Neues Jahresergebnis bei Steuererhöhungen lt HH Entwurf 2014 - 2015 -2.000.000,00 € -2.500.000,00 € -3.000.000,00 € Daraus ist zu entnehmen, dass der Haushaltsausgleich in 2022 nur mit Steuererhöhungen darstellbar ist. Nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der allg. Rücklage im Rahmen des HSK 20122022, im Rahmen der Fortschreibung des HSK 2014-2022 und als Modellrechnung, wenn keine Steuererhöhungen beschlossen würden. 20.000.000,00 € 18.000.000,00 € 16.000.000,00 € 14.000.000,00 € Neue allg. Rücklage bei gepl. Steuererhöhungen HH Entwurf 2014 - 2015 12.000.000,00 € 10.000.000,00 € 8.000.000,00 € Allg. Rücklage HSK 2012 2022 6.000.000,00 € 4.000.000,00 € Neue allg. Rücklage ohne Steuererhöhungen über HSK 2012 - 2013 hinaus 2.000.000,00 € - € 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -2.000.000,00 € Daraus ist zu erkennen das ohne Steuererhöhung die allg. Rücklage und damit das Eigenkapital in 2021/2022 aufgebraucht wäre. Bekanntlich wurde bei der Kalkulation der Abwassergebühren in 2014 erstmalig die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert als kalkulatorische Abschreibung eingearbeitet. Die dadurch erzielbaren Mehreinnahmen betragen rd. 220 T€ gegenüber einer Abschreibung nach AHK. 6 Die Kalkulation ist ebenfalls Gegenstand der heutigen Sitzung. Sollte dieser Kalkulationsansatz keine Mehrheit finden, müssten diese Mindererträge von ca. 220 T€ zusätzlich über höhere Hebesätze erwirtschaftet werden.. Dadurch würden sich die Hebesätze um weitere 40 %-Punkte bei den 3 Steuerarten in 2014 bzw. 2015 erhöhen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß a) Die Erhöhung der Hebesätze 2014 wie folgt zu beschließen: Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer 320 v.H. bisher 220 v.H. 499 v.H. bisher 399 v.H. 499 v.H. bisher 399 v.H. b) Die anliegende Hebesatzung 2014 zu beschließen. c) Die Erhöhung der Hebesätze 2015 wie folgt zu beschließen: Grundsteuer A 420 v.H. Grundsteuer B 599 v.H. Gewerbesteuer 599 v.H. d) Die anliegende Hebesatzung 2015 zu beschließen. 7