Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
7,5 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
25. Satzung vom _______ zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 09.06.1980
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen
(StrReinG NRW) vom 18. Dezember 1975 (GV. NW. S. 706, 1976 S. 12), zuletzt geändert durch Gesetz vom
30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390), sowie der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom
______ folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
§ 7, Gebührensatz, erhält folgende Fassung:
(1)
Bei einer einmaligen wöchentlichen Reinigung der Fahrbahn durch die Gemeinde beträgt die
Benutzungsgebühr jährlich je Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen
ist durch eine Straße, die überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
0,55 Euro
0,53 Euro
Wird mehrmals wöchentlich gereinigt, vervielfacht sich die Benutzungsgebühr.
(2) Bei Durchführung der Winterwartung durch die Gemeinde beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
Meter Grundstücksseite (§ 6 Abs. 1 und 3), wenn das Grundstück erschlossen ist durch eine Straße, die
überwiegend
a)
b)
dem innerörtlichen Verkehr dient (Anlage A)
dem überörtlichen Verkehr dient (Anlage B)
0,98 Euro
0,98 Euro
(3)
Die Zugehörigkeit einer Straße zu den in Abs. 1 Buchst. a) und b) und Abs. 2 Buchst. a) und b)
genannten Straßen ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis (Anlagen A und B dieser Satzung)
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 25. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Vettweiß über die Straßenreinigung und die
Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren tritt am 01.01.2014 in Kraft.