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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-74/2012 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 14.08.2007 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2012 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Abstimmungsergebnis: Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung - Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2012 vor, in dem die Ergänzung der Tagesordnung um einen Sachstandsbericht zur Planung Erweiterung Industriepark Mühlenerft beantragt wird Nach § 27 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ist die oder der Ausschussvorsitzende verpflichtet, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen, wenn eine Fraktion dies fordert. Entsprechend dem Antrag soll eine Übersicht über den derzeitigen Stand des Planverfahrens sowie die weitere Vorgehensweise gegeben werden. Stand des Planverfahrens / Bürgerbeteiligung Derzeit wird das Verfahren zur 44. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bedburg zum Flächentausch der gewerblichen Baufläche Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft durchgeführt. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg aufgestellt. Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20. Juli bis 19. August 2011 durchgeführt. In seiner Sitzung am 07.02.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss den Offenlagebeschluss nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 22. Februar bis 22. März 2012 einschließlich durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 20.03.2012 die landesplanerische Anpassung gemäß § 34 Abs. 5 LPlG bestätigt. Im Rahmen der Offenlage ist vom Altstadtverein Alt-Kaster e.V. (AKAK) eine Stellungnahme eingegangen welche die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im vorgesehenen Standort westlich des Industriegebiets Mühlenerft ablehnt. Daran anschließend erfolgte in den letzten Wochen eine kritische öffentliche Diskussion. Ebenso fanden in der 21. sowie in der 22. Kalenderwoche Erörterungsgespräche mit dem AKAK zu dieser Thematik statt. Ergebnis dieser Gespräche war, dass der AKAK auf Zusagen aus der Rekultivierungsplanung Ende der 1970er/ Anfang der 1980er Jahre verweist, in denen ein ausreichend großer Pufferbereich zwischen Industriegebiet und Naherholungsgebiet verbleiben soll. Nach Darstellung des AKAK sollte dieser bis zu 1000 m betragen. Die Nennung eines konkreten Abstands konnte von Seiten der Verwaltung jedoch bisher nicht verifiziert werden, da der Verwaltung hierzu keine Unterlagen vorliegen, aus denen entsprechende Vereinbarungen hervorgehen. Derzeit wird in der Verwaltung wie auch bei externen Behörden nach möglichen Unterlagen in dieser Hinsicht recherchiert. Zudem soll nach Ansicht des AKAK die Abwägung zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an den Raum dahingehend getroffen werden, dass dem Naherholungsgebiet der größtmögliche Schutz zu Teil wird. Die bisherigen Planungen der Verwaltung messen dem Schutzanspruch zu den Wohnsiedlungsbereichen die größte Bedeutung vor dem Hintergrund einer Neuausweisung der gewerblichen Baufläche zu. Daher wurde die Planung dahingehend ausgelegt, die Abstände zur Wohnbebauung bei gleichzeitiger Vermarktbarkeit der neuen Flächen möglichst groß zu gestalten. Das Protokoll des Erörterungsgesprächs sowie ein Flugblatt des AKAK wurde den Ratsmitgliedern nach Abstimmung mit dem AKAK bereits zur Verfügung gestellt. Darstellung der Planflächen In den beigefügten Anlagen sind die Planflächen zur Information erneut dargestellt. Dabei handelt es sich um die gleichen Unterlagen, wie sie dem AKAK am 31.05.2012 erläutert wurden. Im beigefügten Luftbild (aufgenommen ca. Anfang 2010) ist östlich der Planfläche die mittlerweile teilweise bebaute Fläche der Firma Sany sowie die für deren Erweiterung vorgesehene Beschlussvorlage WP8-74/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Optionsfläche zu erkennen. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass von der gewerblichen Baufläche ein Abstand zur Bebauung von Alt-Kaster von ca. 920 m eingehalten wird. Der Abstand zur Nordspitze des Kasterer Sees beträgt ca. 220 m und zum Flusslauf der Mühlenerft im Norden ca. 80 – 100 m sowie im Westen ca. 150 m. Im nördlichen Bereich orientierte man sich an dem Abstand zur Mühlenerft, wie er im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Firma Sany vorgesehen ist. Zudem wurden die Pläne vorgestellt, wie sie dem Ausschuss auch zum Offenlagebeschluss am 07.02.2012 dargestellt wurden. Weitere Vorgehensweise Für die weitere Vorgehensweise wurde vereinbart, unter Einbeziehung weiterer Flächeneigentümer mögliche Alternativplanungen zu eruieren. Diese Lösungen müssen dann auf eine mögliche Kompromissfähigkeit hin abgestimmt werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass für eine sinnvolle Planung eine Fläche für Gewerbebetriebe vermarktbar bleiben muss und deshalb ein hinreichendes Verhältnis zwischen vermarktbarer Fläche und anfallenden Erschließungskosten erforderlich ist. Zudem geht ein weiteres Heranrücken von Gewerbebetrieben an die Wohnbebauung mit zusätzlichen Einschränkungen für die zulässigen Gewerbebetriebe einher. Insgesamt darf kein fauler Kompromiss entstehen, in dem auf dem Papier neue Gewerbefläche entsteht, diese aber in der Realität vom Flächeneigentümer oder möglichen Investor aufgrund von Unrentabilität nicht entwickelt wird. Die so zu erarbeitenden möglichen Alternativen sollen nach der Sommerpause dem Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Wird an der derzeitigen Planung festgehalten, kann sodann der Satzungsbeschluss im Rat gefasst werden. Wird die Planung abgeändert, ist eine Überarbeitung der gesamten Planunterlagen inkl. der vorliegenden Gutachten und Berichte erforderlich. Daran schließt sich eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB an. Ebenso ist eine erneute landesplanerische Anpassung erforderlich. Wird komplett auf die Planung verzichtet, ist das Verfahren einzustellen und der Aufstellungsbeschluss aufzuheben. In diesem Zusammenhang bleibt mit der Bezirksregierung Köln sowie dem Erftverband abzustimmen, wie mit der im Überschwemmungsgebiet gelegenen gewerblichen Baufläche an der Otto-Hahn-Straße planungsrechtlich weiter verfahren wird. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die Planung soll die Grundlage zur weiteren Stärkung Bedburgs als Arbeitsstandort schaffen. Dies führt ebenfalls zu einer Attraktivitätssteigerung der Stadt als Wohnstandort, wodurch die Bevölkerungsentwicklung Bedburgs positiv beeinflusst werden kann. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen Beschlussvorlage WP8-74/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 50181 Bedburg, den 18.06.2012 ----------------------------------(Rainer Köster) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-74/2012 Seite 4