Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-74/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
14.08.2007
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
04.11.2008
Stadtentwicklungsausschuss
07.02.2012
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg, 44. Änderung
- Flächentausch Otto-Hahn-Straße /Industriepark Mühlenerft
hier: Antrag der CDU Fraktion auf Mitteilung des Sachstands
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtverwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2012 vor, in dem die Ergänzung
der Tagesordnung um einen Sachstandsbericht zur Planung Erweiterung Industriepark Mühlenerft
beantragt wird Nach § 27 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg ist die oder der
Ausschussvorsitzende verpflichtet, einen Tagesordnungspunkt aufzunehmen, wenn eine Fraktion
dies fordert. Entsprechend dem Antrag soll eine Übersicht über den derzeitigen Stand des
Planverfahrens sowie die weitere Vorgehensweise gegeben werden.
Stand des Planverfahrens / Bürgerbeteiligung
Derzeit wird das Verfahren zur 44. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bedburg zum
Flächentausch der gewerblichen Baufläche Otto-Hahn-Straße / Industriepark Mühlenerft
durchgeführt. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 39b / Bedburg aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20. Juli bis
19.
August
2011
durchgeführt.
In
seiner
Sitzung
am
07.02.2012
hat
der
Stadtentwicklungsausschuss den Offenlagebeschluss nach §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB
gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 22. Februar bis 22. März 2012 einschließlich
durchgeführt. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 20.03.2012 die landesplanerische
Anpassung gemäß § 34 Abs. 5 LPlG bestätigt.
Im Rahmen der Offenlage ist vom Altstadtverein Alt-Kaster e.V. (AKAK) eine Stellungnahme
eingegangen welche die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche im vorgesehenen Standort
westlich des Industriegebiets Mühlenerft ablehnt. Daran anschließend erfolgte in den letzten
Wochen eine kritische öffentliche Diskussion. Ebenso fanden in der 21. sowie in der 22.
Kalenderwoche Erörterungsgespräche mit dem AKAK zu dieser Thematik statt.
Ergebnis dieser Gespräche war, dass der AKAK auf Zusagen aus der Rekultivierungsplanung
Ende der 1970er/ Anfang der 1980er Jahre verweist, in denen ein ausreichend großer
Pufferbereich zwischen Industriegebiet und Naherholungsgebiet verbleiben soll. Nach Darstellung
des AKAK sollte dieser bis zu 1000 m betragen. Die Nennung eines konkreten Abstands konnte
von Seiten der Verwaltung jedoch bisher nicht verifiziert werden, da der Verwaltung hierzu keine
Unterlagen vorliegen, aus denen entsprechende Vereinbarungen hervorgehen. Derzeit wird in der
Verwaltung wie auch bei externen Behörden nach möglichen Unterlagen in dieser Hinsicht
recherchiert.
Zudem soll nach Ansicht des AKAK die Abwägung zwischen den unterschiedlichen Ansprüchen an
den Raum dahingehend getroffen werden, dass dem Naherholungsgebiet der größtmögliche
Schutz zu Teil wird. Die bisherigen Planungen der Verwaltung messen dem Schutzanspruch zu
den Wohnsiedlungsbereichen die größte Bedeutung vor dem Hintergrund einer Neuausweisung
der gewerblichen Baufläche zu. Daher wurde die Planung dahingehend ausgelegt, die Abstände
zur Wohnbebauung bei gleichzeitiger Vermarktbarkeit der neuen Flächen möglichst groß zu
gestalten.
Das Protokoll des Erörterungsgesprächs sowie ein Flugblatt des AKAK wurde den Ratsmitgliedern
nach Abstimmung mit dem AKAK bereits zur Verfügung gestellt.
Darstellung der Planflächen
In den beigefügten Anlagen sind die Planflächen zur Information erneut dargestellt. Dabei handelt
es sich um die gleichen Unterlagen, wie sie dem AKAK am 31.05.2012 erläutert wurden.
Im beigefügten Luftbild (aufgenommen ca. Anfang 2010) ist östlich der Planfläche die mittlerweile
teilweise bebaute Fläche der Firma Sany sowie die für deren Erweiterung vorgesehene
Beschlussvorlage WP8-74/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Optionsfläche zu erkennen. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass von der gewerblichen
Baufläche ein Abstand zur Bebauung von Alt-Kaster von ca. 920 m eingehalten wird. Der Abstand
zur Nordspitze des Kasterer Sees beträgt ca. 220 m und zum Flusslauf der Mühlenerft im Norden
ca. 80 – 100 m sowie im Westen ca. 150 m. Im nördlichen Bereich orientierte man sich an dem
Abstand zur Mühlenerft, wie er im rechtskräftigen Bebauungsplan für die Firma Sany vorgesehen
ist. Zudem wurden die Pläne vorgestellt, wie sie dem Ausschuss auch zum Offenlagebeschluss
am 07.02.2012 dargestellt wurden.
Weitere Vorgehensweise
Für die weitere Vorgehensweise wurde vereinbart, unter Einbeziehung weiterer
Flächeneigentümer mögliche Alternativplanungen zu eruieren. Diese Lösungen müssen dann auf
eine mögliche Kompromissfähigkeit hin abgestimmt werden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass
für eine sinnvolle Planung eine Fläche für Gewerbebetriebe vermarktbar bleiben muss und
deshalb ein hinreichendes Verhältnis zwischen vermarktbarer Fläche und anfallenden
Erschließungskosten erforderlich ist. Zudem geht ein weiteres Heranrücken von Gewerbebetrieben
an die Wohnbebauung mit zusätzlichen Einschränkungen für die zulässigen Gewerbebetriebe
einher. Insgesamt darf kein fauler Kompromiss entstehen, in dem auf dem Papier neue
Gewerbefläche entsteht, diese aber in der Realität vom Flächeneigentümer oder möglichen
Investor aufgrund von Unrentabilität nicht entwickelt wird.
Die so zu erarbeitenden möglichen Alternativen sollen nach der Sommerpause dem
Stadtentwicklungsausschuss zur Beratung vorgelegt werden. Wird an der derzeitigen Planung
festgehalten, kann sodann der Satzungsbeschluss im Rat gefasst werden. Wird die Planung
abgeändert, ist eine Überarbeitung der gesamten Planunterlagen inkl. der vorliegenden Gutachten
und Berichte erforderlich. Daran schließt sich eine erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB an.
Ebenso ist eine erneute landesplanerische Anpassung erforderlich.
Wird komplett auf die Planung verzichtet, ist das Verfahren einzustellen und der
Aufstellungsbeschluss aufzuheben. In diesem Zusammenhang bleibt mit der Bezirksregierung
Köln sowie dem Erftverband abzustimmen, wie mit der im Überschwemmungsgebiet gelegenen
gewerblichen Baufläche an der Otto-Hahn-Straße planungsrechtlich weiter verfahren wird.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die Planung soll die Grundlage zur weiteren Stärkung Bedburgs als Arbeitsstandort schaffen. Dies führt
ebenfalls
zu
einer
Attraktivitätssteigerung
der
Stadt
als
Wohnstandort,
wodurch
die
Bevölkerungsentwicklung Bedburgs positiv beeinflusst werden kann.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
Beschlussvorlage WP8-74/2012
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
50181 Bedburg, den 18.06.2012
----------------------------------(Rainer Köster)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-74/2012
Seite 4