Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
01.04.14, 08:15
Aktualisiert
01.04.14, 08:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 20.03.2014
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-22/2014
Vorlage
für den
Wahlausschuss am 10.04.2014
- öffentlich -
Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der
Gemeinde Vettweiß am 25.05.2014
Begründung:
Nach den Maßgaben des § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der
Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl (16.04.2014) über die Zulassung
der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl.
Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 48. Tag um 18.00 Uhr (07.04.2014).
Die Aufgabe des Wahlleiters besteht nach § 18 Abs. 1 KWahlG aus der sofortigen
Prüfung der Vorschläge und Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln. Diese Prüfung
wird bis zur Sitzung des Ausschusses vollzogen sein.
In jedem Wahlvorschlag sollen nach § 15 Abs. 4 KWahlG eine Vertrauensperson und
eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Die Personen werden zur
Zulassungssitzung eingeladen und haben gem. § 28 Abs. 3 Kommunalwahlordnung
(KWahlO) Gelegenheit, sich vor der Entscheidung über den Wahlvorschlag, dessen
Vertrauensperson sie sind, zu äußern.
Über die Sitzung ist eine Niederschrift nach vorgeschriebenem Muster zu fertigen.