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Vorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Vettweiß am 25.05.2014)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
01.04.14, 08:15
Aktualisiert
01.04.14, 08:15
Vorlage (Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Vettweiß am 25.05.2014)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.03.2014 Fachbereich: I Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-22/2014 Vorlage für den Wahlausschuss am 10.04.2014 - öffentlich - Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Gemeinde Vettweiß am 25.05.2014 Begründung: Nach den Maßgaben des § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) entscheidet der Wahlausschuss spätestens am 39. Tag vor der Wahl (16.04.2014) über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl. Die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 48. Tag um 18.00 Uhr (07.04.2014). Die Aufgabe des Wahlleiters besteht nach § 18 Abs. 1 KWahlG aus der sofortigen Prüfung der Vorschläge und Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln. Diese Prüfung wird bis zur Sitzung des Ausschusses vollzogen sein. In jedem Wahlvorschlag sollen nach § 15 Abs. 4 KWahlG eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Die Personen werden zur Zulassungssitzung eingeladen und haben gem. § 28 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) Gelegenheit, sich vor der Entscheidung über den Wahlvorschlag, dessen Vertrauensperson sie sind, zu äußern. Über die Sitzung ist eine Niederschrift nach vorgeschriebenem Muster zu fertigen.