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Beschlusstext (Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010; hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,0 kB
Datum
09.12.2008
Erstellt
16.12.08, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010;
hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes)

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BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 09.12.2008 TOP Betreff 4.3 Niederschlagswassergebühren-Kalkulation für den Restkalkulationszeitraum 2009 und 2010; hier: Neufestsetzung des Anteils an der Straßenentwässerung sowie Festsetzung des Gebührensatzes Vorlage: 75/2008 Beschluss: 1. Der Anteil an der Straßenentwässerung wird ab dem 01.01.2009 auf 35 % festgesetzt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2009 und 2010 werden die Niederschlagswassergebühren für diesen Zeitraum auf 0,30 €/qm Fläche und Jahr festgesetzt. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen