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Vorlage (Kleinklär 2014)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
6,1 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28
Vorlage (Kleinklär 2014)

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Inhalt der Datei

18. Satzung vom _________ zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), sowie der §§ 51ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. März 2013 (GV. NRW. S. 133), hat der Rat der Gemeinde Vettweiß in seiner Sitzung vom ___________ folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 § 11, Gebührensatz, erhält folgende Fassung: Die Benutzungsgebühr für die Entsorgung beträgt a) bei einem CSB-Wert bis 2.000 mg/l 28,46 Euro pro m³ b) bei einem CSB-Wert bis 30.000 mg/l 45,75 Euro pro m³ c) bei einem CSB-Wert über 30.000 mg/l 64,21 Euro pro m³ Artikel 2 Inkrafttreten Diese 18. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Vettweiß vom 04.11.1987 tritt am 01.01.2014 in Kraft.