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Vorlage (Voruntersuchung des Gemeindegebietes hinsichtlich Eignungs- bzw. Ausschlussbereiche für die Windenergienutzung hier: Ergebnis der Potentialanalyse)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
49 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
11.10.13, 18:02
Aktualisiert
11.10.13, 18:02
Vorlage (Voruntersuchung des Gemeindegebietes hinsichtlich Eignungs- bzw. Ausschlussbereiche für die Windenergienutzung
hier: Ergebnis der Potentialanalyse)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 23.09.2013 Fachbereich: III Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-91/2013 Vorlage für den Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung am 17.10.2013 Gemeinderat am 17.10.2013 - öffentlich - Voruntersuchung des Gemeindegebietes hinsichtlich Eignungs- bzw. Ausschlussbereiche für die Windenergienutzung hier: Ergebnis der Potentialanalyse Begründung: Wie in den vorangegangenen Sitzungsrunden mehrfach behandelt, beabsichtigt die Gemeinde Vettweiß weitere Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan auszuweisen. Diesbezüglich wurde die Firma PE Becker aus Kall mit der Erstellung einer Potentialanalyse bez. Eignungs- bzw. Ausschlussbereichen beauftragt. In der Ratssitzung am 11.07.2013 wurde der Entwurf der Potentialanalyse von der Firma PE Becker vorgestellt. Diese ergab, dass der Bereich bei Müddersheim für die Errichtung von Windkraftanlagen geeignet sei. Aufgrund dessen wurde die 9. Flächennutzungsplanänderung sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich beschlossen und die Verfahren entsprechend eingeleitet. Die Potentialanalyse wurde nunmehr abgeschlossen. Sollte sich ergeben, dass weitere Flächen für die Errichtung von Windräder geeignet sind, wären diese Flächen in den überarbeiteten Planentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen und für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Vertreter des Planungsbüro Becker werden das Ergebnis in der Sitzung vorstellen und erläutern. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau-Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat die aus der Potentialanalyse entwickelten Eignungsflächen in den Planentwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen und diesen für die Dauer eines Monats nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auswirkungen auf den Haushalt: keine