Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
152 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.11.2013
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-100/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2013
Gemeinderat am 12.12.2013
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Ansatzfähig sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die
Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus
Straßenpapierkörben.
Die Verwaltungsgemeinkosten werden mit 15% der ansatzfähigen Personalkosten in die
Kalkulation eingerechnet.
Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und
Fahrzeugkosten wird aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse ein Mittelwert
gebildet, der dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird. Ebenso
wird bei der Kalkulation der „sonstigen Beseitigungskosten wild abgekippter Müll“,
Gebühreneinnahmen für Sperrmüllentsorgung, Abfallsäcke, Häckslereinsatz verfahren.
Die Kosten der einzelnen Abfallarten sind aus der Anlage „Berechnung der Kosten der
einzelnen Abfallarten“ ersichtlich. Die Kosten für die Abfallarten gliedern sich auf in
Deponiekosten und Beträge für die Tonnenbereitstellung, Einsammlung und Transport,
sowie Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die Berechnung wurden
die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste GmbH vertraglich vereinbarten
Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden die Gebührensätze des Zweckverbands
Entsorgungsregion West (ZEW) für 2014 entsprechend der Gebührensatzung des ZEW
zugrunde gelegt.
Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein
Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen
zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr
Restabfall angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich
vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten eine
verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen in der Regel zu
Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden.
Die Einwohnerzahl ist die nach den Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche
Einwohnerzahl zum 30.06.2011. Für die Deponiekosten-Grundgebühr wird nicht die
Einwohnerzahl sondern der Einwohnergleichwert zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des
Einwohnergleichwertes wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
(ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und anschließend die Einwohnerzahl
addiert.
Entsorgungsgebühren (56,04%) und Grundgebühren (11,67%) sowie die Kosten für
Tonnenbereitstellung, Einsammlung, Transport und Behältertausch (23,73%) machen
zusammen einen Anteil von 91,44 % der Gesamtkosten aus.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung
entfällt, das Anlagegut(Software zur
Behälterverwaltung) ist komplett abgeschrieben.
Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im
Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, Gutschriften über
verkaufte Abfallsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers.
Sperrmüllgebühren
Bei einem Vergleich der Gebühreneinnahmen für Sperrmüllsammlungen fällt auf, dass den
Gebühreneinnahmen in Höhe von 1.000 Euro bis 1.500 Euro Kosten in Höhe von 30.000
Euro bis 40.000 Euro gegenüberstanden. Die Kosten werden also nur zu etwa 3,5% aus
Gebühreneinnahmen gedeckt. Die restlichen Kosten werden über die Restmüllgebühr
gedeckt.
Der entstehende Verwaltungsaufwand ist dagegen recht hoch. Die Abfuhrlisten müssen auf
gebührenpflichtige Entsorgungen (Menge und Anzahl der Abfuhren im Jahr) kontrolliert
werden, Bescheide und Zahlungsanordnungen müssen erstellt werden. Des Weiteren
kommt noch die Bearbeitung etwaiger Widersprüche, die Beratung der Bürger vor der
Entsorgung, die Nachverfolgung von Gebührenschuldnern, die ihren Wohnort gewechselt
haben, sowie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren für Schuldner, die Ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hinzu.
Seitens der Verwaltung wird aus den vorgenannten Gründen vorgeschlagen, für
Sperrmüllabfuhren zukünftig keine gesonderten Gebühren mehr zu verlangen. Dies wird in
anderen Kommunen (z.B. Zülpich) bereits seit Jahren so durchgeführt.
Die Kosten für die Sperrmülsammlung über die Restmüllgebühr abzurechnen, ist rechtlich
einwandfrei möglich. Schon die Definition des Begriffes „Sperrmüll“ legt eine Abrechnung
über die Restmüllgebühr nahe. Per Definition ist Sperrmüll Restabfall, der aufgrund seiner
Größe oder seines Gewichtes nicht in die Abfalltonne eingefüllt werden kann.
Befürchtungen, dass zukünftig etwa bei Haus-Sanierungen alle Bauschutt- und
Abbruchabfälle über die gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Kosten aller
Gebührenzahler entsorgt werden, bestehen aus diesem Grunde ebenfalls nicht. Solche
Abfallarten sind von der kommunalen Abfallentsorgung ausgeschlossen und werden daher
vom Abfuhrunternehmen bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Es sollte jedoch
trotzdem eine Mengenbegrenzung pro Haushalt und Abfuhrtermin in der Satzung
festgeschrieben werden, damit nicht z.B. einzelne Haushaltsauflösungen die ganze Planung
eines Sammeltermins durcheinander bringen. Für die Mengenbegrenzung nennt das
Abfuhrunternehmen einen Erfahrungswert von 3m³ als sinnvoll. Dies entspricht der Menge,
die bisher einmalig pro Jahr gebührenfrei abgefahren wurde. Für die allermeisten Fälle wird
dies auch zukünftig ausreichen. Die meisten Gebührenbescheide wurden in der
Vergangenheit
aufgrund
mehrerer
Anmeldungen
in
einem
Jahr
erlassen,
Gebührenbescheide für Mengen, die über 3m³ lagen, sind nur in wenigen Fällen erlassen
worden.
Die Gesamtkosten der Gebührenkalkullation werden dadurch um 0,17% erhöht, die Gebühr
für jedes Abfallgefäß wird um 0,37 Euro pro Jahr höher als mit einer Sperrmüllgebühr. Im
Endergebnis (siehe unten) können die Gebührensätze jedoch gesenkt werden, die
Änderung beim Sperrmüll macht sich also letztlich nicht negativ bemerkbar. Für den Bürger
ist es vielmehr positiv, dass für die Sperrmüllentsorgung keine Extra-Gebühr mehr gezahlt
werden muss. Auch wenn das kompliziertere Sperrgutmarken-System früher zu noch mehr
Anfragen der Bürger führte, gibt es auch bei der jetzigen Systematik häufig Nachfragen von
verunsicherten Bürgern, wann die gebührenpflichtige Menge erreicht ist.
Nicht ansatzfähige Kosten:
Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind
Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das
Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß
dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen
werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die
Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die
voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden in der Anlage „Berechnung der Kosten der
einzelnen Abfallarten“ aufgeführt.
Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für
das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für
Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der
Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur
kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in
diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten
Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben.
Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt
zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung".
2) Kalkulation der Gebühren
Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die
Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der
Bioabfallgefäße ermittelt.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil
für die Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls.
Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil
sowie der Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen,
die zusätzlich auch ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich den Anteil für die
Entsorgung des Bioabfalls.
Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie
die Entsorgung des Sperrmülls, des Elektroschrotts und des Schadstoffes im
Grundkostenanteil enthalten.
Die Erhöhung der Abfuhrentgelte für das Abfuhrunternehmens (3,68% bei den
Einzelpreisen), gleicht sich mit geringeren Deponiekosten durch gesunkene Abfallmengen
aus. Trotz des Wegfalls der Gebührenerlöse aus Sperrmüllabfuhren können die
Abfallgebühren aufgrund des leicht gestiegenen Gesamt-Gefäßvolumens leicht gesenkt
werden.
Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für
2014:
120 l Bioabfallgefäß
240 l Bioabfallgefäß
60
90
120
240
1100
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
l Restmüllgefäß
2014
45,61
91,22
2013
45,77
91,54
104,37
129,97
155,58
258,00
992,01
104,94
130,97
157,00
261,13
1.007,37
Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft.
Die Gebührensätze ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht.
Gebühr für einen Beistellsack für Restabfall
Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall
3,90 Euro
2,80 Euro
Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen
die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die
Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten
durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine
Vergütung für Handlingskosten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation
sowie die Änderung bezüglich der Sperrmüllgebühren zu beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: