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Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
152 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28
Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014) Vorlage (Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 12.11.2013 Fachbereich: II Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-100/2013 Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2013 Gemeinderat am 12.12.2013 - öffentlich - Gebührenkalkulation Abfallentsorgung für das Jahr 2014 Begründung: 1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. § 6, II KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Ansatzfähig sind nach § 9, Absatz 2 Landesabfallgesetz (LAbfG) unter anderem auch die Kosten für die Entsorgung von wild abgelagertem Müll und Abfällen aus Straßenpapierkörben. Die Verwaltungsgemeinkosten werden mit 15% der ansatzfähigen Personalkosten in die Kalkulation eingerechnet. Zur Kalkulation der voraussichtlichen Personalkosten, Geschäftsaufwendungen und Fahrzeugkosten wird aus den Kosten der letzten 3 Gebührenabschlüsse ein Mittelwert gebildet, der dann als Grundlage für die Gebührenkalkulation angenommen wird. Ebenso wird bei der Kalkulation der „sonstigen Beseitigungskosten wild abgekippter Müll“, Gebühreneinnahmen für Sperrmüllentsorgung, Abfallsäcke, Häckslereinsatz verfahren. Die Kosten der einzelnen Abfallarten sind aus der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ ersichtlich. Die Kosten für die Abfallarten gliedern sich auf in Deponiekosten und Beträge für die Tonnenbereitstellung, Einsammlung und Transport, sowie Behältertausch (Berechnung pro Stück bzw. pro Tonne). Für die Berechnung wurden die mit den Firmen AWA GmbH und Braun Umweltdienste GmbH vertraglich vereinbarten Preise zugrunde gelegt. Für Deponiekosten wurden die Gebührensätze des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) für 2014 entsprechend der Gebührensatzung des ZEW zugrunde gelegt. Die geschätzte Tonnage für Abfallentsorgung und Altpapiersammlung ist jeweils ein Mittelwert aus den Tonnagen der letzten Jahre unter Beachtung des Trends (Veränderungen zum Vorjahr). Einzelne Ausreißer in der Statistik wie etwa das Jahr 2008, wo ca. 100t mehr Restabfall angefallen sind als durchschnittlich in anderen Jahren können natürlich vorkommen, sind aber eher die Ausnahme. Die Durchschnittswerte bilden ansonsten eine verlässliche Grundlage zur Kalkulation. Mehraufkommen wie 2008 führen in der Regel zu Unterdeckungen, die innerhalb der nächsten 3 Jahre ausgeglichen werden. Die Einwohnerzahl ist die nach den Erhebungen des IT.NRW ermittelte amtliche Einwohnerzahl zum 30.06.2011. Für die Deponiekosten-Grundgebühr wird nicht die Einwohnerzahl sondern der Einwohnergleichwert zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Einwohnergleichwertes wird die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ebenfalls durch IT.NRW ermittelt) durch 5 dividiert und anschließend die Einwohnerzahl addiert. Entsorgungsgebühren (56,04%) und Grundgebühren (11,67%) sowie die Kosten für Tonnenbereitstellung, Einsammlung, Transport und Behältertausch (23,73%) machen zusammen einen Anteil von 91,44 % der Gesamtkosten aus. Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung entfällt, das Anlagegut(Software zur Behälterverwaltung) ist komplett abgeschrieben. Von den ermittelten Gesamtkosten sind verschiedene Entgelte bzw. Erträge abzuziehen. Im Wesentlichen sind dies der Erlös aus dem Verkauf von Altpapier, Gutschriften über verkaufte Abfallsäcke und die Gebühren für den Einsatz des gemeindlichen Häckslers. Sperrmüllgebühren Bei einem Vergleich der Gebühreneinnahmen für Sperrmüllsammlungen fällt auf, dass den Gebühreneinnahmen in Höhe von 1.000 Euro bis 1.500 Euro Kosten in Höhe von 30.000 Euro bis 40.000 Euro gegenüberstanden. Die Kosten werden also nur zu etwa 3,5% aus Gebühreneinnahmen gedeckt. Die restlichen Kosten werden über die Restmüllgebühr gedeckt. Der entstehende Verwaltungsaufwand ist dagegen recht hoch. Die Abfuhrlisten müssen auf gebührenpflichtige Entsorgungen (Menge und Anzahl der Abfuhren im Jahr) kontrolliert werden, Bescheide und Zahlungsanordnungen müssen erstellt werden. Des Weiteren kommt noch die Bearbeitung etwaiger Widersprüche, die Beratung der Bürger vor der Entsorgung, die Nachverfolgung von Gebührenschuldnern, die ihren Wohnort gewechselt haben, sowie das Mahn- und Vollstreckungsverfahren für Schuldner, die Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, hinzu. Seitens der Verwaltung wird aus den vorgenannten Gründen vorgeschlagen, für Sperrmüllabfuhren zukünftig keine gesonderten Gebühren mehr zu verlangen. Dies wird in anderen Kommunen (z.B. Zülpich) bereits seit Jahren so durchgeführt. Die Kosten für die Sperrmülsammlung über die Restmüllgebühr abzurechnen, ist rechtlich einwandfrei möglich. Schon die Definition des Begriffes „Sperrmüll“ legt eine Abrechnung über die Restmüllgebühr nahe. Per Definition ist Sperrmüll Restabfall, der aufgrund seiner Größe oder seines Gewichtes nicht in die Abfalltonne eingefüllt werden kann. Befürchtungen, dass zukünftig etwa bei Haus-Sanierungen alle Bauschutt- und Abbruchabfälle über die gebührenfreie Sperrmüllentsorgung auf Kosten aller Gebührenzahler entsorgt werden, bestehen aus diesem Grunde ebenfalls nicht. Solche Abfallarten sind von der kommunalen Abfallentsorgung ausgeschlossen und werden daher vom Abfuhrunternehmen bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen. Es sollte jedoch trotzdem eine Mengenbegrenzung pro Haushalt und Abfuhrtermin in der Satzung festgeschrieben werden, damit nicht z.B. einzelne Haushaltsauflösungen die ganze Planung eines Sammeltermins durcheinander bringen. Für die Mengenbegrenzung nennt das Abfuhrunternehmen einen Erfahrungswert von 3m³ als sinnvoll. Dies entspricht der Menge, die bisher einmalig pro Jahr gebührenfrei abgefahren wurde. Für die allermeisten Fälle wird dies auch zukünftig ausreichen. Die meisten Gebührenbescheide wurden in der Vergangenheit aufgrund mehrerer Anmeldungen in einem Jahr erlassen, Gebührenbescheide für Mengen, die über 3m³ lagen, sind nur in wenigen Fällen erlassen worden. Die Gesamtkosten der Gebührenkalkullation werden dadurch um 0,17% erhöht, die Gebühr für jedes Abfallgefäß wird um 0,37 Euro pro Jahr höher als mit einer Sperrmüllgebühr. Im Endergebnis (siehe unten) können die Gebührensätze jedoch gesenkt werden, die Änderung beim Sperrmüll macht sich also letztlich nicht negativ bemerkbar. Für den Bürger ist es vielmehr positiv, dass für die Sperrmüllentsorgung keine Extra-Gebühr mehr gezahlt werden muss. Auch wenn das kompliziertere Sperrgutmarken-System früher zu noch mehr Anfragen der Bürger führte, gibt es auch bei der jetzigen Systematik häufig Nachfragen von verunsicherten Bürgern, wann die gebührenpflichtige Menge erreicht ist. Nicht ansatzfähige Kosten: Die Ausgaben für den Kauf von Windelsäcken sowie für deren Entsorgung sind Aufwendungen, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden müssen. Das Angebot von kostenfreien Windelsäcken stellt eine soziale Leistung der Gemeinde Vettweiß dar, die Kosten hierfür können nicht über die Gebühr „Abfallentsorgung“ eingenommen werden. Daher erscheinen die Kosten für die Beschaffung, den Transport und die Entsorgung von Windelsäcken nicht in der Aufstellung der ansatzfähigen Kosten. Die voraussichtlichen Kosten für Windelsäcke werden in der Anlage „Berechnung der Kosten der einzelnen Abfallarten“ aufgeführt. Die anfallenden Kosten im Bereich „Duales System“ entstehen durch die Abfallberatung für das Duale System sowie für die Bereitstellung und Wartung der Containerstandplätze für Altglas und den Anteil DSD an der Altpapiersammlung. Dies stellt eine Serviceleistung der Gemeinde für das privatwirtschaftliche Duale System dar, es besteht kein Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung. Daher sind die Kosten nicht ansatzfähig. Die Erträge, die in diesem Bereich entstehen, sind Entgeltleistungen des Dualen Systems für die erbrachten Serviceleistungen, die ebenfalls keinen Bezug zur kommunalen Abfallentsorgung haben. Etwaige Überschüsse oder Defizite in diesem Bereich sind daher dem allgemeinen Haushalt zuzurechnen, nicht dem Gebührenhaushalt "Abfallentsorgung". 2) Kalkulation der Gebühren Nach der Ermittlung der Gesamtkosten, die durch Gebühren zu decken sind, wurden für die Kalkulation der Gebührensätze die Anzahl sowie das Volumen der Restabfallgefäße und der Bioabfallgefäße ermittelt. Die Abfallentsorgungsgebühren werden aufgeteilt in einen Grundkostenanteil, einen Anteil für die Entsorgung des Restabfalls und einen Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Durch alle Anschlusspflichtigen (Anzahl der Restabfallgefäße) sind der Grundkostenanteil sowie der Anteil für die Entsorgung des Restabfalls zu begleichen. Die Anschlusspflichtigen, die zusätzlich auch ein Bioabfallgefäß haben, zahlen zusätzlich den Anteil für die Entsorgung des Bioabfalls. Die Entsorgung des Grünabfalls, der für alle Anschlusspflichtigen möglich ist, ist genau wie die Entsorgung des Sperrmülls, des Elektroschrotts und des Schadstoffes im Grundkostenanteil enthalten. Die Erhöhung der Abfuhrentgelte für das Abfuhrunternehmens (3,68% bei den Einzelpreisen), gleicht sich mit geringeren Deponiekosten durch gesunkene Abfallmengen aus. Trotz des Wegfalls der Gebührenerlöse aus Sperrmüllabfuhren können die Abfallgebühren aufgrund des leicht gestiegenen Gesamt-Gefäßvolumens leicht gesenkt werden. Aus der Anlage „Berechnung der Gebührensätze“ ergeben sich folgende Gebührensätze für 2014: 120 l Bioabfallgefäß 240 l Bioabfallgefäß 60 90 120 240 1100 l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß l Restmüllgefäß 2014 45,61 91,22 2013 45,77 91,54 104,37 129,97 155,58 258,00 992,01 104,94 130,97 157,00 261,13 1.007,37 Die Gebührensätze für Beistellsäcke für Restabfall und Bioabfall wurden ebenfalls überprüft. Die Gebührensätze ändern sich im Vergleich zum Vorjahr nicht. Gebühr für einen Beistellsack für Restabfall Gebühr für einen Beistellsack für Bioabfall 3,90 Euro 2,80 Euro Die Berechnung der Gebührensätze für die Beistellsäcke ist als Anlage beigefügt. Es fließen die Kosten für die Herstellung und die Einsammlung ein. Des Weiteren werden die Deponiegebühren pro Sack aufgrund eines vom Abfuhrunternehmen geschätzten durchschnittlichen Gewichts errechnet. Außerdem erhält jede Ausgabestelle pro Sack eine Vergütung für Handlingskosten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die vorliegende Kalkulation sowie die Änderung bezüglich der Sperrmüllgebühren zu beschließen. Auswirkungen auf den Haushalt: