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Vorlage (Abwägung Öffenltichkeit)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
11.10.13, 18:02
Aktualisiert
11.10.13, 18:02
Vorlage (Abwägung Öffenltichkeit) Vorlage (Abwägung Öffenltichkeit)

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Inhalt der Datei

Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan VE 15 aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Nr. Absender/ Inhalt der Stellungnahme 1 Bernhard Klug mit Schreiben vom 11.09.2013 1.1 Der Eingeber weist darauf hin, dass er Eigentümer dreier Flurstücke sei, die sich im unmittelbaren Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone nördlich der L33 befänden. Dies seien die Flurstücke 173, 174 und 175 der Flur 22, Gemarkung Gladbach. Der Eingeber beantragt, diese Flurstücke in die geplante Neuausweisung der Konzentrationszone aufzunehmen. Diese Flächen befänden sich in ausreichender Entfernung zur Wohnbebauung (mehr als 1.000 m). Dem Schreiben sind erläuternde Unterlagen beigefügt. 2 Hubertus Pütz (Pütz Solar) mit Schreiben vom 01.10.2013 2.1 Hubertus Pütz beantragt in seinem Namen sowie im Namen von FranzBernhard Pütz und Helge Pütz folgende Flächen bei der Änderung der Bebauungspläne für Windkraftanlagen in Vettweiß-Ginnick zu berücksichtigen: Thumer Acker, Flur 1, Flurstück 36 Pützschen Flur 1, Flurstück 26 Auf dem hohen Driesch, Flur 8, Flurstücke 19-22. 25, 26, 107, 108. 3 Theo Heinrichs mit Schreiben vom 26.09.2013 3.1 Der Eingeber stellt fest, dass er mit einem Teil einer Parzelle, die in seinem Eigentum steht, in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt. Der Stand: 10.10.2013 Beschlussvorschlag Stellungnahme der Verwaltung Aus den zeichnerischen Darstellungen des Vorentwurfes der Potentialflächenanalyse geht hervor, dass der Schutzabstand des Ortsteil Nörvenich-Poll die in Frage stehende Konzentrationszone begrenzt und sich die Flurstücke des Eingebers innerhalb dieses Schutzabstandes befinden. In dem Vorentwurf der Potentialflächenanalyse wurde den südlichen Siedlungsteilen des Ortsteils Poll ein Schutzanspruch von 1.000 m zugestanden. Bei diesen Siedlungsteilen handelt es sich zum Teil um landwirtschaftliche Betriebe, die bauleitplanerisch dem Außenbereich zugeordnet werden. Zudem sind einige dieser Siedlungsteile im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich nicht als Baufläche dargestellt. Dem Hinweis des Eingebers wird im Rahmen der Überarbeitung der Potentialflächenanalyse nachgegangen. Diese Stellungnahme wurde alleinig von Herrn Hubertus Pütz unterzeichnet und kann daher nur Herrn Hubertus Pütz zugeordnet werden. Die Stellungnahme beabsichtigt dem Wortlaut nach eine Änderung „der Bebauungspläne“. Den Sachverhalt interpretierend beabsichtigt der Eingeber jedoch eine Berücksichtigung der genannten Flächen im Zuge der Flächennutzungsplanänderung, regt also offenbar an, diese Flächen als Konzentrationszonen auszuweisen. Inwiefern die in Frage stehenden Flächen der abschließenden Potentialflächenanalyse entsprechend, wird im weiteren Verfahren geprüft. Die genannte Parzelle liegt in der Tat in dem Geltungsbereich, der 9. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes VE 15. Nach Durch- Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an Der Rat schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung an Der Rat schließt sich Seite 1 von 2 Eingeber bittet höflich, die gesamte Parzelle in den Bebauungsplan VE 15 aufzunehmen. Stand: 10.10.2013 führung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB liegt jedoch ein neuer Kenntnisstand vor. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist u.a. die vom Eingeber benannte Fläche aus dem Geltungsbereichen der Bauleitpläne zu entnehmen. Entsprechend kann der Stellungnahme nicht entsprochen werden. der Stellungnahme der Verwaltung an Seite 2 von 2