Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
11.10.13, 18:02
Aktualisiert
11.10.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan VE 15
aus der Frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Nr.
Absender/ Inhalt der Stellungnahme
1
Bernhard Klug mit Schreiben vom 11.09.2013
1.1
Der Eingeber weist darauf hin, dass er Eigentümer dreier Flurstücke sei,
die sich im unmittelbaren Umfeld der geplanten Windkraftkonzentrationszone nördlich der L33 befänden. Dies seien die Flurstücke 173, 174 und
175 der Flur 22, Gemarkung Gladbach. Der Eingeber beantragt, diese
Flurstücke in die geplante Neuausweisung der Konzentrationszone aufzunehmen. Diese Flächen befänden sich in ausreichender Entfernung zur
Wohnbebauung (mehr als 1.000 m). Dem Schreiben sind erläuternde Unterlagen beigefügt.
2
Hubertus Pütz (Pütz Solar) mit Schreiben vom 01.10.2013
2.1
Hubertus Pütz beantragt in seinem Namen sowie im Namen von FranzBernhard Pütz und Helge Pütz folgende Flächen bei der Änderung der
Bebauungspläne für Windkraftanlagen in Vettweiß-Ginnick zu berücksichtigen:
Thumer Acker, Flur 1, Flurstück 36
Pützschen Flur 1, Flurstück 26
Auf dem hohen Driesch, Flur 8, Flurstücke 19-22. 25, 26, 107, 108.
3
Theo Heinrichs mit Schreiben vom 26.09.2013
3.1
Der Eingeber stellt fest, dass er mit einem Teil einer Parzelle, die in seinem
Eigentum steht, in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt. Der
Stand: 10.10.2013
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Aus den zeichnerischen Darstellungen des Vorentwurfes der Potentialflächenanalyse geht hervor, dass der Schutzabstand des
Ortsteil Nörvenich-Poll die in Frage stehende Konzentrationszone
begrenzt und sich die Flurstücke des Eingebers innerhalb dieses
Schutzabstandes befinden. In dem Vorentwurf der Potentialflächenanalyse wurde den südlichen Siedlungsteilen des Ortsteils
Poll ein Schutzanspruch von 1.000 m zugestanden. Bei diesen
Siedlungsteilen handelt es sich zum Teil um landwirtschaftliche
Betriebe, die bauleitplanerisch dem Außenbereich zugeordnet
werden. Zudem sind einige dieser Siedlungsteile im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich nicht als Baufläche dargestellt.
Dem Hinweis des Eingebers wird im Rahmen der Überarbeitung
der Potentialflächenanalyse nachgegangen.
Diese Stellungnahme wurde alleinig von Herrn Hubertus Pütz
unterzeichnet und kann daher nur Herrn Hubertus Pütz zugeordnet werden.
Die Stellungnahme beabsichtigt dem Wortlaut nach eine Änderung
„der Bebauungspläne“. Den Sachverhalt interpretierend beabsichtigt der Eingeber jedoch eine Berücksichtigung der genannten
Flächen im Zuge der Flächennutzungsplanänderung, regt also
offenbar an, diese Flächen als Konzentrationszonen auszuweisen.
Inwiefern die in Frage stehenden Flächen der abschließenden
Potentialflächenanalyse entsprechend, wird im weiteren Verfahren
geprüft.
Die genannte Parzelle liegt in der Tat in dem Geltungsbereich, der
9. FNP-Änderung und des Bebauungsplanes VE 15. Nach Durch-
Der
Rat
schließt sich
der Stellungnahme
der
Verwaltung
an
Der
Rat
schließt sich
der Stellungnahme
der
Verwaltung
an
Der
Rat
schließt sich
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Eingeber bittet höflich, die gesamte Parzelle in den Bebauungsplan VE 15
aufzunehmen.
Stand: 10.10.2013
führung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1)
BauGB liegt jedoch ein neuer Kenntnisstand vor. Aus artenschutzrechtlichen Gründen ist u.a. die vom Eingeber benannte Fläche
aus dem Geltungsbereichen der Bauleitpläne zu entnehmen. Entsprechend kann der Stellungnahme nicht entsprochen werden.
der Stellungnahme
der
Verwaltung
an
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