Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
28 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
14.10.13, 15:21
Aktualisiert
14.10.13, 15:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
Bürgermeister
der Gemeinde Vettweiß
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
nachrichtlich per Email:
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Datum: 08.10.2013
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Aktenzeichen:
26.01.01.06 WKA Vettweiß / 13
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Bettina Köstermann
Zimmer: Bo 3012
Telefon:
0211 475-5250
Telefax:
0211 475-3988
bettina.koestermann@
brd.nrw.de
Bauleitplanung außerhalb eines Bauschutzbereiches von zivilen
Flugplätzen in Nordrhein-Westfalen;
Bebauungsplan VE 15 „Windpark bei Müddersheim“ der Gemeinde
Vettweiß
Ihr Bericht vom 29.08.2013 – IIICh-KCH13216.613 -
Das Vorhaben ist im Anlagenschutzbereich der Flugsicherungseinrichtung VOR Nörvenich gelegen (§ 18a LuftVG).
Dienstgebäude:
Am Bonneshof 35
Lieferanschrift:
Cecilienallee 2,
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-2671
poststelle@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
Gemäß Annex 10 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt,
Vol.I, Att. C, Kapitel 3.7.3.4 wird für VOR-Signale ein maximaler
Winkelfehler von +/- 3° empfohlen. Unter Berücksichtigung des
Fehlerbeitrags der Bodenstation von +/- 2° (Gerätestandard gemäß
Annex 10, Vol.I Kap. 3.3.3.2) verbleibt für Störungen durch externe Umgebungseinflüsse (z.B. durch Gelände, Gebäude, WEA) ein zulässiger
Störbeitrag von +/- 1°. Dieser zulässige Störbeitrag ist bei der
betroffenen Anlage laut DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereits im
gesamten Radialbereich ausgeschöpft. Durch die Errichtung von
weiteren Windkraftanlagen in diesem Bereich werden zusätzliche
Störbeiträge erwartet. Zusätzliche Störbeiträge sind jedoch lt. DFS aufgrund der bestehenden Situation nicht akzeptabel.
Bus (u. a. 721, 722)
bis zur Haltestelle:
Nordfriedhof
Bahn U78/U79
bis zur Haltestelle:
Theodor-Heuss-Brücke
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
BIC:
WELADEDD
Bezirksregierung Düsseldorf
§ 18a LuftVG steht daher m.E. der Errichtung der Windkraftanlagen und
der Neuaufstellung des Bebauungsplanes VE 15 „Windpark bei
Müddersheim“ entgegen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung.
Das Vorhaben ist zudem von § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
betroffen und bedarf meiner luftrechtlichen Zustimmung zum Bauvorhaben im Rahmen des BImSch-Verfahrens. Zu dem Vorhaben wurde
ich mit Datum vom 24.09.2013 durch den Kreis Düren im Rahmen des
BImSch-Genehmigungsverfahrens (Antragsteller Fa. Energiekontor AG)
beteiligt. Ich habe daher das luftrechtliche Zustimmungsverfahren eingeleitet und insofern die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, das
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr um
Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten.
Sobald mir die Stellungnahmen vorliegen, werde ich Ihnen das Ergebnis
meiner luftrechtlichen Prüfung mitteilen. Eine Zustimmung kann ich
Ihnen aus heutiger Sicht nicht in Aussicht stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Rotter)
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