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Vorlage (Stellungnahme 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
28 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
14.10.13, 15:21
Aktualisiert
14.10.13, 15:21
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Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf Bürgermeister der Gemeinde Vettweiß Gereonstraße 14 52391 Vettweiß nachrichtlich per Email: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Datum: 08.10.2013 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: 26.01.01.06 WKA Vettweiß / 13 bei Antwort bitte angeben Bettina Köstermann Zimmer: Bo 3012 Telefon: 0211 475-5250 Telefax: 0211 475-3988 bettina.koestermann@ brd.nrw.de Bauleitplanung außerhalb eines Bauschutzbereiches von zivilen Flugplätzen in Nordrhein-Westfalen; Bebauungsplan VE 15 „Windpark bei Müddersheim“ der Gemeinde Vettweiß Ihr Bericht vom 29.08.2013 – IIICh-KCH13216.613 - Das Vorhaben ist im Anlagenschutzbereich der Flugsicherungseinrichtung VOR Nörvenich gelegen (§ 18a LuftVG). Dienstgebäude: Am Bonneshof 35 Lieferanschrift: Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-2671 poststelle@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Gemäß Annex 10 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt, Vol.I, Att. C, Kapitel 3.7.3.4 wird für VOR-Signale ein maximaler Winkelfehler von +/- 3° empfohlen. Unter Berücksichtigung des Fehlerbeitrags der Bodenstation von +/- 2° (Gerätestandard gemäß Annex 10, Vol.I Kap. 3.3.3.2) verbleibt für Störungen durch externe Umgebungseinflüsse (z.B. durch Gelände, Gebäude, WEA) ein zulässiger Störbeitrag von +/- 1°. Dieser zulässige Störbeitrag ist bei der betroffenen Anlage laut DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bereits im gesamten Radialbereich ausgeschöpft. Durch die Errichtung von weiteren Windkraftanlagen in diesem Bereich werden zusätzliche Störbeiträge erwartet. Zusätzliche Störbeiträge sind jedoch lt. DFS aufgrund der bestehenden Situation nicht akzeptabel. Bus (u. a. 721, 722) bis zur Haltestelle: Nordfriedhof Bahn U78/U79 bis zur Haltestelle: Theodor-Heuss-Brücke Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD Bezirksregierung Düsseldorf § 18a LuftVG steht daher m.E. der Errichtung der Windkraftanlagen und der Neuaufstellung des Bebauungsplanes VE 15 „Windpark bei Müddersheim“ entgegen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung. Das Vorhaben ist zudem von § 14 Abs. 1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) betroffen und bedarf meiner luftrechtlichen Zustimmung zum Bauvorhaben im Rahmen des BImSch-Verfahrens. Zu dem Vorhaben wurde ich mit Datum vom 24.09.2013 durch den Kreis Düren im Rahmen des BImSch-Genehmigungsverfahrens (Antragsteller Fa. Energiekontor AG) beteiligt. Ich habe daher das luftrechtliche Zustimmungsverfahren eingeleitet und insofern die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr um Stellungnahme zu dem Vorhaben gebeten. Sobald mir die Stellungnahmen vorliegen, werde ich Ihnen das Ergebnis meiner luftrechtlichen Prüfung mitteilen. Eine Zustimmung kann ich Ihnen aus heutiger Sicht nicht in Aussicht stellen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Rotter) Seite 2 von 2