Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
179/2006
- Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
26.07.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 179/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
26.07.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Beschlussentwurf:
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen:
Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung
des Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am
23. und 24. August 2006 wird genehmigt:
Frau Claudia Schallus-Witthöft
Frau Susanne Wienigk-Andreas
Herr Hans-Peter Haupt
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – hat zur Tagung der Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen vom 23.-24. August 2006 in Bad Honnef eingeladen.
Von folgenden Jugendhilfeausschussmitgliedern liegen zu dieser Tagung entsprechende Dienstreiseanträge vor:
Frau Claudia Schallus-Witthöft
Frau Susanne Wienigk-Andreas
Herr Hans-Peter Haupt
2. Lösung
Die Dienstreise wird per Dringlichkeitsentscheidung vom Hauptausschuss genehmigt.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 94,- € mit Übernachtung bzw. 88,- € als Tagesgast. Bei einer Teilnahme an nur einem der beiden Tage ist der Beitrag 44,- €.
Mittel stehen auf der HHst. 1.000.4001 – Rat, Ausschüsse, Ortsvorsteher – zur Verfügung.
5. Begründung der Dringlichkeit
Der Termin für die Tagung liegt bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates. Der Hauptausschuss entscheidet in dieser Angelegenheit, da eine Einberufung des Rates für diesen einen Tagesordnungspunkt unwirtschaftlich wäre.
TUIV 08/1998