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Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 08:32
Aktualisiert
24.06.10, 08:32
Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; 
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hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses)

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Sitzungsvorlage Nr.: 179/2006 - Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 26.07.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 179/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 26.07.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Beschlussentwurf: Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt: Gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen: Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der Jahrestagung des Landschaftsverbandes Rheinland für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen am 23. und 24. August 2006 wird genehmigt: Frau Claudia Schallus-Witthöft Frau Susanne Wienigk-Andreas Herr Hans-Peter Haupt TUIV 08/1998 ..... ..... ..... ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt – hat zur Tagung der Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen vom 23.-24. August 2006 in Bad Honnef eingeladen. Von folgenden Jugendhilfeausschussmitgliedern liegen zu dieser Tagung entsprechende Dienstreiseanträge vor: Frau Claudia Schallus-Witthöft Frau Susanne Wienigk-Andreas Herr Hans-Peter Haupt 2. Lösung Die Dienstreise wird per Dringlichkeitsentscheidung vom Hauptausschuss genehmigt. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Der Teilnehmerbeitrag beträgt 94,- € mit Übernachtung bzw. 88,- € als Tagesgast. Bei einer Teilnahme an nur einem der beiden Tage ist der Beitrag 44,- €. Mittel stehen auf der HHst. 1.000.4001 – Rat, Ausschüsse, Ortsvorsteher – zur Verfügung. 5. Begründung der Dringlichkeit Der Termin für die Tagung liegt bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates. Der Hauptausschuss entscheidet in dieser Angelegenheit, da eine Einberufung des Rates für diesen einen Tagesordnungspunkt unwirtschaftlich wäre. TUIV 08/1998