Daten
Kommune
Bedburg
Größe
87 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
29.06.12, 18:03
Aktualisiert
30.07.12, 18:03
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8132/2012
Büro des Verwaltungsvorstandes
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.07.2012
Betreff:
Fragenkatalog der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2012 zum Thema
Haushaltskonsolidierung
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die verwaltungsseits erfolgte Beantwortung des
Fragenkatalogs der SPD-Fraktion vom 23.05.2012 zur Kenntnis.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.05.2012, welches als Anlage 1 beigefügt ist,
einen 13 Punkte umfassenden Fragenkatalog zum Thema Haushaltskonsolidierung dem
Bürgermeister vorgelegt.
Zu den einzelnen Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Bereich „gewinnbringende Investitionen“
1. Bitte teilen Sie uns den Stand der Überlegungen mit, sich an der Stromproduktion
im Windpark auf der Königshovener Höhe zu beteiligen. Gibt es hierzu schon erste
Wirtschaftlichkeitsrechnungen?
Antwort:
Die Beantwortung der Frage erfolgte im Rahmen der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 19.06.2012.
2. Welche weiteren Möglichkeiten der gewinnbringenden wirtschaftlichen Betätigung
der Stadt sehen Sie?
Antwort:
a) Evtl. weiteres Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien
b) Beteiligung an einer interkommunalen Netzgesellschaft
Bereich „kostensenkende Investitionen“
3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mittels interkommunaler Zusammenarbeit Kosten für die Stadt zu senken? (z. B. Empfehlung im GPA-Bericht,
Bauhof, S. 11: Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit bei Aufgaben
bereichen des Bauhofs)
Antwort:
Der für Fragen der Organisation zuständige Fachbereich I hat hierzu die als Anlage 2
beigefügte Stellungnahme, der weitere vier mit A bis D bezeichnete Anlagen beigefügt
sind, abgegeben.
4. Im GPA-Bericht zur Gebäudewirtschaft wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
zur Zentralisierung der Verwaltung angemahnt. Wann kann die Verwaltung die
Berechnung vorlegen?
Beschlussvorlage WP8-132/2012
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Sitzungsvorlage
Seite: 3
Antwort:
Zunächst sei hier die entsprechende Passage aus dem GPA-Bericht zitiert:
„Auch wenn sich der Flächenverbrauch im Bereich der Verwaltungsgebäude zunächst
unauffällig und unterhalb des Mittelwertes im interkommunalen Vergleich einordnet, gilt es
hier eine Besonderheit zu beachten:
Bedburg hält drei Verwaltungsstandorte vor, nämlich
- das Rathaus Bedburg,
- das Rathaus Kaster,
- das Gründerzentrum in Bedburg.
Zwar liegt die Fläche je Mitarbeiter im Vergleichsjahr mit 28,63 m2 je Mitarbeiter auch bei
diesem Vergleich deutlich unterdurchschnittlich, gleichwohl ist die große Zahl an
Verwaltungsgebäuden im Sinne eines modernen Portfoliomanagements als zu hoch
anzusehen, da sich in einem solchen Fall die Allgemeinflächen in Relation zur reinen
Bürofläche überproportional erhöhen. Dies bedeutet letztlich zwangsläufig einen höheren
Bewirtschaftungsaufwand in den Bereichen Reinigung, Hausmeisterdienste und
Energiebereitstellung (besonders Wärme und Strom). Auch die Verwaltungswege (Post,
fachbereichsübergreifende Termine, Bürgerservice) erweisen sich hier als lang und
umständlich, das Ausschöpfen von Synergieeffekten wird erschwert oder unmöglich.
Auch der Gebäudebestand an sich ist sehr heterogen:
Während im Gründerzentrum großzügige Freiflächen (Treppenaufgänge, Flure) sowie
große Büroräume vorhanden sind, ist das Rathaus Bedburg „bis unter das Dach“ belegt.
Hier werden teilweise Räume genutzt, die z.B. auf Grund von Dachschrägen oder allein
wegen ihrer Größe nur bedingt als Büro geeignet sind. Als zweckmäßig dagegen ist das
Rathaus Kaster zu bezeichnen, da hier Büroräume beidseits der Flure angeordnet sind.
Allerdings sind sowohl das Rathaus Bedburg als auch das Rathaus Kaster auf Grund ihres
Alters schon als sanierungsbedürftig anzusehen. In der Vergangenheit hat es bereits
wiederholt Bestrebungen gegeben, Verwaltungsstandorte aufzugeben bzw. zu
konzentrieren, diese konnten jedoch bislang politisch nicht durchgesetzt werden.
Empfehlung
Wir empfehlen der Stadt Bedburg mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu
untersuchen, ob die Aufgabe der drei alten Verwaltungsstandorte zu Gunsten eines
zentralen Standortes sinnvoll ist. Hierbei sollten auch energetische Gesichtspunkte eine
Rolle spielen.“
Die Einlassungen der GPA zielen eindeutig darauf ab, eine Entscheidung zur
Zentralisierung zu befördern. Diese Entscheidung ist aber ohnehin (s. chronologische
Auflistung des Entscheidungsfindungsprozesses mit Angabe der in den letzten Jahren
bereits erstellten und vorgelegten Berechnungen – nicht-öffentliche Anlage 9) bereits
gefasst worden und politisch akzeptiert. Zu den Gründen für die Einlassung der GPA kann
nur spekuliert werden, es steht aber zu vermuten, dass hierbei der Zeitpunkt der GPAPrüfung zwischen der Ratssitzung vom 06.07.2010 (vgl. TOP 2, nichtöffentlich) und der
Ratssitzung vom 20.09.2011 (vgl. TOP 4, öffentlich) mit vorgeschaltetem Fraktionsbeirat
am 31.08.2011 eine wesentliche Rolle gespielt hat.
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Zusammenfassend kann man wohlbegründet die Auffassung vertreten, dass weitere
Wirtschaftlichkeitsvergleiche gem. § 14 GemHVO sich - zumindest im vorliegenden Falle
und nach der bekannten mehrjährigen Vorgeschichte - nur noch auf zentrale Lösungen
beziehen müssen.
5. Einigen Kommunen (wie z. B. Düren oder Dormagen) ist es gelungen, durch mehr
Personal im Jugendamt stärker präventiv vorzugehen und dadurch Folgekosten zu
vermeiden. Insgesamt hat dies zu einer Entlastung des Haushaltes geführt. Wie
bewertet die Verwaltung diese Möglichkeit für das Bedburger Jugendamt?
Antwort:
Der zuständige Fachbereich II hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
Die Stadt Düren hat 1, 5 Stellen mit Kinderkrankenschwestern für die frühen Hilfen
eingesetzt, die mit einer halben Stelle zusätzlich koordiniert werden. Eine Stelle ist beim
Gesundheitsamt durch eine Familienhebamme besetzt. Düren hat 91.000 Einwohner.
In Dormagen gliedert sich die Präventionsarbeit in drei Teilbereiche auf, die derzeit von
einer Vollzeitkraft (ab Herbst mit 1,5 Vollzeitkräften) wahrgenommen werden, und zwar
Frühe Hilfen, Qualitätssicherung-Kinderschutz (analog dem Bundeskinderschutzgesetz)
und pädagogische Arbeit mit Schulkindern bis zum Alter der Sek. I.
Die Stadt Dormagen arbeitet somit ab Herbst mit 1,5 Stellen im Bereich Prävention (sog.
"kommunale Präventionskette" Säuglingsalter bis Sek. I, finanziert über Landesmittel) bei
einer Einwohnerzahl von 65.000.
Im ASD sind dort aktuell 10,3 Stellen besetzt. Aus dem online Report des Rathauses
Dormagen ist zu entnehmen - dies werde auch im GPA Bericht aus 2010 für die Jahre
2006 bis 2008 deutlich -, dass die Kosten der Stadt im Jugendhilfebereich nicht gesenkt
werden konnten. Man verzeichnet allerdings eine deutlich geringere Kostensteigerung als
andere Kommunen (15% in den letzten 5 Jahren) bei gestiegenen Fallzahlen; so habe
man mehr Jugendhilfen eingerichtet, die jedoch kostengünstiger geworden seien.
Bedburg ist im Vergleich personell gut ausgestattet. Andere Städte gehen inzwischen
dazu über, Fachdienste im eigenen Haus anzusiedeln (SPFH, Erziehungsbeistände), in
der Hoffnung Geld einzusparen. Bedenkt man, dass Bedburg alleine mit den Kosten für
das SPZ rd. 2,5 Stellen finanzieren könnte, wäre dieses Modell tatsächlich
überlegungswert, allerdings aufgrund der anderer Problematiken zum jetzigen Zeitpunkt
nicht umsetzbar.
6. Wie bewertet die Verwaltung die Überlegung, im Vollzug mehr Personal einzustellen, um Kosten der Stadt, z. B. beim Unterhaltsvorschuss zu reduzieren?
Antwort:
Der zuständige Fachbereich II hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
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Sitzungsvorlage
Die Aufstockung der personellen Ressourcen im Bereich des Unterhaltsvorschusses
würde zu keiner finanziellen Entlastung führen. Eine solche Annahme könnte nur dann
bestätigt werden, wenn das vorhandene Personal zu wenig Beschäftigungsumfang hätte,
um Kontakt zu den zahlungspflichtigen Elternteilen aufzubauen. Dies wird jedoch von der
zuständigen Fachkraft der Bedburger Unterhaltsvorschusskasse verneint. Sie hat zu allen
Zahlungspflichtigen Kontakt und konnte die Rückholquote (in der Auswertung bis Juni
2012) im Gegensatz zu 2011 deutlich steigern. Dass diese in den letzten Jahren nicht so
hoch war, lag nachweislich an der Rückholstrategie des Rhein-Erft-Kreises, der die
Einholung des säumigen Unterhaltes sehr früh beendete. Die Möglichkeiten zur
Steigerung der Rückholquote sind jedoch begrenzt und beruhen nicht ausschließlich auf
Kontaktdichte, sondern zu einem großen Teil auch auf der Zahlungsmoral und
Zahlungsfähigkeit der zahlungspflichtigen Elternteile. Weigert sich das säumige Elternteil
zu zahlen, wird dies in letzter Instanz durch einen Gerichtsbeschluss geklärt und liegt nicht
in der Hand eines Sachbearbeiters. Besteht keine ausreichende Liquidität, kann der
Schuldner sowieso nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Letzteres trifft im Übrigen auf
einen Großteil des Klientels der Unterhaltsvorschusskasse zu und trägt dazu bei, dass
eine - für die kommunalen Finanzen wünschenswertere - deutlich höhere Rückholquote, in
diesem Bereich kaum zu erreichen sein wird; auch nicht durch mehr Personal.
7. Wie hoch waren in den letzten 3 Jahren die Einnahmen aus der Vermietung der
Räumlichkeiten im Schloss? Wie hoch ist die Auslastung der Räumlichkeiten? Welche
Überlegungen hat die Verwaltung, die Auslastung der Räumlichkeiten zu verbessern?
Antwort:
Die Mieteinnahmen beliefen sich für die letzten drei Jahre auf folgende Beträge:
2009: 38.175,00 €
2010: 45.679,10 €
2011: 23.568,95 €
Hinsichtlich der Auslastung der Räumlichkeiten in den drei Jahren wird auf die beigefügte
Aufstellung (Anlage 3) verwiesen.
Bereich „Einsparungen“
8. Welche freiwilligen Leistungen erbringt die Stadt und welche Kosten verursachen
diese? Bitte erstellen Sie hierzu eine Übersicht, die alle freiwilligen Leistungen umfasst.
Antwort:
Bei der Frage, welche Leistung einer Kommune freiwillig ist, ergeben sich in der
Beurteilung zwangsläufig Schwierigkeiten. Auf Antrag des Stadtverordneten Zöphel
wurden folgende Rubriken in die Teilpläne des Haushaltsplanes eingearbeitet:
¾ Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt
Auftragsangelegenheit
¾ Nach Art gesetzlich bestimmt.
Beschlussvorlage WP8-132/2012
staatliche
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Sitzungsvorlage
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Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt
Pflichtaufgabe
¾ Nach Art gesetzlich bestimmt.
Umfang kommunal disponibel
Pflichtaufgabe
¾ Nach Art und Umfang kommunal disponibel,
jedoch vertraglich festgelegt.
Freiwillige Aufgabe
¾ Nach Art und Umfang kommunal disponibel
Freiwillige Aufgabe
Im Leitfaden des Innenministers hinsichtlich der Maßnahmen und des Verfahren zur
Haushaltssicherung vom 06.03.2009 wird folgendes ausgeführt:
„Pflichtaufgaben
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die
Gemeinde durch Gesetz verpflichtet ist, bei denen sie aber die Art und Weise der
Aufgabenwahrnehmung gestalten kann. Das "Ob" der Aufgabenwahrnehmung steht nicht
zur Disposition, aber das "Wie".
Es wird oft angenommen, dass die Höhe der Aufwendungen für pflichtige Aufgaben wegen
der Verpflichtung zur Aufgabenwahrnehmung gar nicht oder nur wenig beeinflusst werden
kann. Das ist aber nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der pflichtigen
Aufgaben erhebliche Konsolidierungspotenziale vorhanden sind. Die Gemeinde muss
daher die Aufwendungen für Pflichtaufgeaben einer systematischen Prüfung unterziehen.
Sie kann dies zum Beispiel durch die Überpüfung und Reduzierung von Standards
erreichen. Potenziale zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung können
durch interkommunale Vergleiche erkennbar gemacht werden.
Die Gemeinde soll im HSK darstellen, in welcher Weise sie diese Prüfungen durchführen
wird oder bereits durchgeführt hat.
Freiwillige Aufgaben (Freiwillige Leistungen)
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind solche Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die
Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist. Typischerweise entscheidet die Gemeinde bei
freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben frei über das „Ob“ und „Wie“ der
Aufgabenwahrnehmung. Bindet sich die Gemeinde durch Vertrag im Bereich einer
freiwilligen Aufgabe, ändert das nichts am Aufgabencharakter.
Um freiwillige Leistungen handelt es sich im Falle pflichtiger Aufgaben auch, wenn die
Gemeinde teilweise oder völlig auf Gebührenerträge verzichtet oder Erstattungen,
Zuschüsse und ähnliche Leistungen gewährt, die über den rechtlich festgelegten Rahmen
hinaus gehen.
Wenn bei pflichtigen Aufgaben gespart werden muss, können freiwillige Leistungen bei der
Konsolidierung nicht außer Betracht bleiben.“
Weiterhin heißt es, dass Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung (auch
Nothaushalt genannt) zu prüfen haben, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger
Leistungen schrittweise reduziert werden kann.
„Dabei ist die Kündigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen (OVG
Beschluss vom 17.12.2008 – 15 B 1755/08).“
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Als Anlage 4 ist eine Übersicht über die Einstufung der einzelnen Produkte (Teilpläne) des
Haushaltsplanes 2012 beigefügt. Nahezu in jedem Teilplan würde es zu
Mehrfachnennungen kommen. Daher wurde die Einstufung überwiegend nach dem
Schwerpunktprinzip vorgenommen. Um eine Vorstellung über das
Konsolidierungspotential zu erhalten, wurden die Ergebnissalden (mit und ohne innere
Leistungsverrechnungen) in die Liste aufgenommen.
9. Welche Immobilien und Grundstücke sind im Eigentum der Stadt? Bitte stellen Sie
eine Liste mit den städtischen Immobilien und Grundstücken zusammen. Bei vermieteten Immobilien teilen Sie uns bitte auch die Höhe der Miete pro Quadratmeter mit.
Antwort:
Die Beantwortung der Fragen ergibt sich aus nachfolgenden Anlagen:
Anlage 5: Gebäude
Anlage 6: vermietete Objekte – öffentliche Anlage
Anlage 7: unbebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke
Anlage 8: unbebaute städtische Grundstücke ohne Wohn- und Gewerbegrundstücke
Anlage 10: vermietete Objekte – nichtöffentliche Anlage
Anlage 8 wird nachgereicht.
Die Übersicht der zur Vermarktung stehenden Wohnbaugrundstücke der Stadt Bedburg
war zuletzt am 07.02. dieses Jahres Bestandteil der Tagesordnung des
Stadtentwicklungsausschusses.
Mit Vorlage WP8-164/2010 ist im Bauausschuss vom 05.10.2010 um Entscheidung
gebeten worden, ob und zu welchen Konditionen versucht werden sollte, weitere städt.
Objekte zu veräußern. Mit der Vorlage wurde über den Verkauf der alten Schule Kirdorf
sowie der Objekter Kolpingstraße 48 und 49 berichtet.
Der Bauauschuss beschloss, hierüber in den Haushaltsberatungen zu entscheiden.
Hier sind unter den politischen Zielvorgaben Entscheidungen wiederzufinden.
Mietverträge wurden stichprobenartig vom Rechnungsprüfungsamt in 2011 geprüft und in
der Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 08.11.2011 behandelt.
10. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung auf der Grundlage des GPABerichts zur Gebäudewirtschaft vor, um die Kosten in diesem Bereich zu senken?
Antwort:
Der zuständige Fachbereich IV hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
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Um Kostensenkungen im Bereich der Gebäudewirtschaft zu erreichen, könnten folgende
Maßnahmen geprüft werden:
1. Zentralisierung der Verwaltung mit Aufgabe der bisherigen 3 Standorte
2. Zusammenlegung von Feuerwehrstandorten
3. Zusammenlegung von Schulstandorten
4. Komplette Schließung von Friedhöfen
Darüber hinaus müssten politische Entscheidungen bzgl. verschiedener Gebäude noch
getroffen werden:
1. Alte Schule Lipp
2. Multihalle Kaster
3. Lindenstraße 34
4. Altes Feuerwehrgerätehaus Bedburg, Gartenstraße
Zur Zeit sind folgende Maßnahmen in Bearbeitung
1. Zentralisierung der Daten für das Gebäudemanagement in Infoma (Benchmarking)
2. Einführung Reinigungsmanagement, Neuvergabe Reinigungsleistung im Gesamtpaket an einen Unternehmer
3. Nutzung von Schulflächen durch externe Nutzer (Vereine/Jugendarbeit)
4. Stellenabbau im Bereich Hausmeister durch altersbedingtes Ausscheiden
hier: Betreuung der vier Grundschulen durch 3 (2) Hausmeister
Mittel- langfristige Maßnahmen:
1. Optimierung der Gebäudetechnik/des Baubestandes der Bestandsgebäude
2. Nachhaltiges Bauen
11. Wann ist mit der Vorstellung des Schulentwicklungsplanes und den sich daraus
ergebenden möglichen Konsequenzen für Schulstandorte in Bedburg zu rechnen?
Antwort:
Der zuständige Fachbereich II hat hierzu wie folgt Stellung genommen:
Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde in mehreren Sitzungen des
Familien-, Bildungs-, und Sozialausschusses, zuletzt in der Sitzung am 05.06.2012,
beraten. Aufgrund des demographisch verursachten geringeren Schüleraufkommens ist
der Fortbestand der Schulform Hauptschule nicht mehr gewährleistet; so wird die
Hauptschule künftig nur noch einzügig und entspricht damit nicht mehr der
Mindestzügigkeit einer Sekundarschule. Auch die Schulform Realschule entfernt sich
zukünftig mit einem auf nur noch zwei Züge begrenzten Schüleraufkommen immer mehr
von
einer
für
Differenzierungsangebote
notwendigen
Dreizügigkeit.
Der
Schulentwicklungsplan ist in SD Net als Anlage zur Sitzung vom 06.12.2011 abrufbar.
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Fraktionsübergreifend wurde sich dafür ausgesprochen, das weitere Verfahren in der
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Bedburg in den Primar- und
Sekundarschulbereich zu gliedern; vorrangig wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst
die weitere Vorgehensweise im Sekundarschulbereich vorzubereiten; hierfür wurde ein
Zeitplan erstellt, der eine Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2014/15 vorsieht. Die
Entwicklung im Grundschulbereich wurde zeitlich zurückgestellt und steht konzeptionell für
das Jahr 2013 auf der Agenda.
„Erhöhung der Einnahmen“
12. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, eine Zweitwohnungssteuer in Bedburg einzuführen? Gibt es hierzu bereits Überlegungen und Einnahmeberechnungen?
Antwort:
Zum 31.05.2012 sind in Bedburg 24.797 Einwohner vom städtischen Bürgerbüro
melderechtlich erfasst. Davon sind 24.059 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.
Insgesamt 738 Einwohner haben einen Nebenwohnsitz angemeldet.
Die Stadt Bedburg erhält nur für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner im Rahmen
der Berechnung der Schlüsselzuweisungen (GFG) entsprechende finanzielle Mittel, muss
aber für alle Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitze) entsprechende Infrastruktur
(Straßen, Kanäle etc.) bereitstellen.
Die angemeldeten Nebenwohnsitze wirken sich somit indirekt negativ auf die
Finanzstruktur der Stadt Bedburg aus.
Viele Kommunen nutzen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zur Bereinigung des
Melderegisters.
In Nordrhein-Westfalen haben zahlreiche Städte und Gemeinden – vorrangig auch die
Großstädte – Satzungen für die Erhebung der sogenannten Zweitwohnungssteuer
erlassen. Prominentestes Beispiel in der Region ist die Stadt Grevenbroich. Der Städteund Gemeindebund NRW hat eine entsprechende Mustersatzung bereitgestellt.
Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind der Verwaltung zwei differenzierte
Berechnungsmethoden, die in den nachfolgenden Varianten I (Muster Städte- und
Gemeindebund NRW) und II (Stadt Grevenbroich) dargestellt werden, bekannt.
Variante I
Hier wird die Zweitwohnungssteuer anhand der Bruttokaltmiete – Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes NRW – berechnet. Der Steuermessbetrag ist die jeweilige
Bruttokaltmiete. Die Bruttokaltmiete wird im weiteren Verfahren – analog der Berechnung
und Festsetzung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer – mit einem in
Bedburg
festzulegenden
Steuersatz
multipliziert.
Laut
der
Internetseite
www.zweitwohnsitzsteuer.de gibt es in NRW nachstehende Städte mit folgenden
Steuersätzen (Stand: 14.03.2012):
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Sitzungsvorlage
Aachen
01.01.2003
10%
Bad Münstereifel
01.07.1991
11%
Bad Salzuflen
01.07.1992
11%
Bad Sassendorf
21.10.2003
11%
Bielefeld
01.01.2003
10%
Blankenheim
01.07.1991
11%
Bochum
01.01.2004
12%
Bonn
01.01.2011
12%
Castrop-Rauxel
01.01.2002
11%
Dortmund
23.04.1998
12%
Erftstadt
01.01.1998
11%
Essen
01.01.2003
10%
Gummersbach
11%
Haltern am See
01.01.1999
11%
Hamm
01.01.2011
12%
Heimbach
01.07.1991
11%
Hellenthal
11%
Hennef (Sieg)
01.01.2002
11%
Kall
01.01.2002
11%
Köln
01.01.2005
10%
Königswinter
01.01.2012
11%
Marienheide
01.08.1996
11%
Minden
01.01.2004
10%
Mönchengladbach
01.01.2010
10%
Morsbach
17.06.1993
11%
Much
01.01.1992
11%
Münster
01.05.2011
10%
Nümbrecht
13.2%
Overath
11%
Remscheid
01.01.2002
12%
Ruppichteroth
01.01.1992
11%
Schleiden
01.01.1993
11%
Solingen
01.01.2007
12%
Steinfurt
01.01.2006
10%
Stolberg (Rhld.)
01.07.2003
10%
Beschlussvorlage WP8-132/2012
Seite: 10
Seite 10
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Sundern
Seite: 11
11%
Wachtberg
01.01.2011
11%
Warendorf
01.01.2011
10%
Werther
01.04.2005
10%
Wetter (Ruhr)
01.01.2009
12%
Winterberg
01.01.1995
13.2%
Wipperfürth
12.1%
Witten
01.01.2003
12%
Wuppertal
01.01.2006
10%
Xanten
01.01.1997
11%
Laut www.destatis.de (Statistisches Bundesamt) gibt es in Deutschland eine
durchschnittliche Bruttokaltmiete je Wohneinheit in Höhe von 440,59 Euro
(Jahreswert: 5.287,08 Euro).
Würde man die vorhandenen Nebenwohnsitze anhand dieser Bruttokaltmiete
(Jahreswert) mit dem Steuersatz in Höhe von 10% multiplizieren, erhält man eine
durchschnittliche jährliche Steuer je Wohneinheit in Höhe von 528,71 Euro. Wenn man
die aktuelle Zahl der Nebenwohnsitze (738, 9% davon 66; hinsichtlich der 9 % s.
nachstehenden Hinweis) mit der durchschnittlichen Steuer je Wohneinheit multipliziert,
erhält man einen jährlichen Steuerertrag in Höhe von rund 34.900 Euro.
Die Stadt Königswinter hat ein entsprechendes Modell seit dem 01.01.2012 eingeführt.
Laut den für die Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen und einer Anwendung der
Daten auf Bedburg müsste mit laufenden jährlichen Personal- und Sachkosten in Höhe
von 3.000 Euro gerechnet werden. Im Rahmen der Steuereinführung könnten
zusätzlich 2.500 Euro anfallen.
Hinweis: Bei der Stadt Grevenbroich ist man von einer Zahl von 2.300
Nebenwohnsitzen ausgegangen. In dieser Zahl waren auch die minderjährigen
Einwohner mit Nebenwohnsitz berücksichtigt, die bei der Heranziehung und
Berechnung der Zweitwohnungssteuer nicht betrachtet wurden. Aktuell beträgt die Zahl
der zu berücksichtigenden Einwohner mit Nebenwohnsitz 216, dies macht ca. 9% der
ursprünglichen Nebenwohnsitze.
Variante II
Hier wird die Zweitwohnungssteuer anhand der jeweiligen Wohnfläche errechnet
(Beispiel Stadt Grevenbroich). Es wird laut Satzung eine Staffelung mit einem
Steuerbetrag je qm-Fläche festgelegt.
Die Staffelung der Steuersätze in Grevenbroich wurde folgendermaßen vorgenommen:
Beschlussvorlage WP8-132/2012
Seite 11
STADT BEDBURG
bis zu
30 m² Wohnfläche
Sitzungsvorlage
Seite: 12
8,60 €/m²
31 m² bis zu 40 m² Wohnfläche
7,80 €/m²
41 m² bis zu 60 m² Wohnfläche
7,50 €/m²
61 m² bis zu 100 m² Wohnfläche
7,10 €/m²
101 m² bis zu 140 m² Wohnfläche
6,80 €/m²
141 m² oder mehr Wohnfläche
6,40 €/m²
(Quelle:
http://www.grevenbroich.de/C1257138004C5579/0/95D28B5A94DC1093C1257928005
E8E12?Opendocument)
Die Anwendung auf die Stadt Bedburg ist nur sehr schwer durchführbar. Nach
telefonischer Mitteilung der Stadt Grevenbroich ist man bei der Berechnung des
erwarteten Haushaltsansatzes größtenteils von der geringsten Fläche aus der
Staffelung der Zweitwohnungssteuer ausgegangen. Weiterhin teilte die zuständige
Abteilung der Stadt Grevenbroich mit, dass man aktuell rund 22.500 Euro an Ertrag
generieren konnte. Bis zum Ende des Jahres wird mit 25.000 Euro gerechnet (zum
Vergleich: Haushaltsansatz lt. Internet beträgt 120.000 Euro). Auch die Zahl der
Nebenwohnsitze hat sich stark reduziert („Karteileichen“).
Vergleicht man die Einwohnerzahlen der beiden Städte, wäre für die Stadt Bedburg nur
ein Steueraufkommen in Höhe von ca. 9.600 Euro pro Jahr zu erwarten.
Fazit
Rechtliche Einschränkungen für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind durch die
gegenwärtige rechtliche Absicherung (entsprechende Urteile der zuständigen Gerichte)
nicht zu erwarten.
Eine
Einführung
der
Zweitwohnungssteuer
wäre
mit
entsprechendem
Verwaltungsaufwand machbar (Zeit und Kosten, siehe Erläuterungen dazu bei Variante
I). Der Verwaltungsaufwand resultiert aus den Erfahrungen der anderen beiden
Kommunen bezogen auf den Erlass der Satzung, die Einrichtung der
Zweitwohnungssteuer in der Finanzsoftware Infoma, die Erstellung eines
entsprechenden Fragebogens für die Abfrage der Daten bei den Einwohnern mit
Nebenwohnsitzen, die Auswertung der Rückläufe aus den Fragebögen und der
entsprechenden jährlichen Veranlagung der Zweitwohnungssteuer (Erstellung und
Versand der Steuerbescheide) durch den Fachbereich I.
Zu beachten ist ferner die politische Zielsetzung. Sollte es Ziel sein, dass das
Melderegister bereinigt wird, ist dies nach den Erfahrungen der Stadt Grevenbroich ein
durchaus zu erwartender Effekt.
Für die Haushaltskonsolidierung ist die Einführung einer solchen Zweitwohnungssteuer
durch zusätzliche Steuereinnahmen und ggf. durch zukünftig höhere
Schlüsselzuweisungen (wenn Hauptansatz im GFG durch eine höhere Anzahl der
Hauptwohnsitze steigen sollte) positiv zu bewerten, wenn gleich der Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung angesichts der erläuterten Zahlen auch nicht überschätzt
werden sollte.
Beschlussvorlage WP8-132/2012
Seite 12
STADT BEDBURG
Seite: 13
Sitzungsvorlage
13. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, durch eine Parkraumbewirtschaftung Einnahmen zu erzielen (vgl. GPA-Bericht, S. 57)? Welche Parkflächen stünden für eine Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung (z. B. Schlossparkplatz,
Geschäftsstraßen oder Parkplatz vor Monte Mare)?
Antwort:
Auf Seite 57 des Teilberichtes Finanzen der GPA finden sich folgende Ausführungen:
Parkraumbewirtschaftung
Wir haben der Stadt Bedburg in unserem letzten Bericht zur überörtlichen Prüfung
empfohlen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu erzielen. Die Stadt hat diese
Einnahmen in 2003 mit 390.000 Euro beziffert. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung
wurde in 2003 jedoch auf diese Einnahme verzichtet. Seitens der Verwaltung wurde die
Parkraumbewirtschaftung auch im Vorbericht zum Haushaltsplan 2011 als nicht
umgesetzte Konsolidierungsmaßnahme aufgeführt und erneut vorgeschlagen. Der Rat der
Stadt hat diesen Vorschlag nicht aufgegriffen und die Parkraumbewirtschaftung nicht
umgesetzt.
Empfehlung
Wir empfehlen der Stadt Bedburg zur Verbesserung ihrer Haushaltssituation, über die
Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Erträge zu generieren.
Die Stadt Bedburg sollte darüber hinaus weitere Ertragsverbesserungsmöglichkeiten,
die wir hier nicht eingehend geprüft haben, anstreben.
Hierunter fallen beispielsweise Sportstättengebühren, höhere Kindergartengebühren
und höhere Gebühren für den Eintritt in das städtische Freibad.
Mit Blick auf die Fragestellung beschränken sich die weiteren Ausführungen nur auf das
Thema „Parkraumbewirtschaftung“.
Die von der GPA zitierten 390.000 € fanden sich im Leitfaden zur
Haushaltskonsolidierung, den die Verwaltung zum Haushalt 2003 erstellt hatte. Der Betrag
setzte sich zusammen aus 400.000 € Parkgebühreneinnahmen, denen 10.000 € an
jährlichen Unterhaltungskosten gegenüberstanden. Für die Anschaffung der Automaten
war eine Investitionssumme von 250.000 € seinerzeit genannt worden. Die Beträge
wurden seinerzeit von der Größenordnung her aus entsprechenden (Plan-)Zahlen der
Stadt Bergheim abgeleitet.
Auch in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
„Parkraumbewirtschaftung“ wieder diskutiert worden.
ist
zuletzt
das
Thema
Die Wiedereinführung von Parkgebühren wurde in den letzten beiden Jahren in Wesseling
diskutiert. Bei 927 Parkplätzen wurden die Erträge aus den Parkgebühren auf ca.
300.000,00 € geschätzt. Demgegenüber stünden Aufwendungen in Höhe von 68.250,00 €
jährlich für Abschreibungen und Verzinsung sowie Wartungskosten. Die Anschaffung der
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Parkscheinautomaten war bei 30 Automaten mit insgesamt 210.00,00 € kalkuliert worden.
Der Stadtrat hat sich im März dieses Jahres mehrheitlich gegen die Wiedereinführung der
Parkgebühren entschieden.
Die Stadt Bergheim hat Anfang des Jahres ein neues Parkraumkonzept vorgestellt.
Hierbei sollten die Einnahmen von 432 T€ um 200 T€ auf 632 T€ jährlich erhöht werden.
Dieses Vorhaben wurde durch Beschluss des Rates vom 26.03.2012 gekippt. Die
Parkgebühren werden wie bisher beibehalten und werden ab 2014 durch die Einführung
einer Parkscheibenpflicht abgeschafft.
Soweit die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht, wie in der Vergangenheit
geschehen, aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere mit Blick auf Aspekte der
Wirtschaftsförderung bzw. der Stärkung der Innenstadt, abgelehnt werden sollte, sollte
zunächst ein aktuelles Parkraumkonzept erstellt werden. Für die Stadt Bedburg ist dies
zuletzt durch eigene Bedienstet mit konkreter Erfassung von Stellplatzzahlen auf
Parkplätzen und in einzelnen Straßen sowie unter Berücksichtigung anzunehmender
Auslastungen Mitte der 90er-Jahre erfolgt.
Aktuell werden im Zusammenhang mit der Rahmenplanung Kaster (Bürgerwerkstatt
Umgestaltung St. Rochus-Straße) und ohne den Hintergrund einer eventuell
beabsichtigten Einführung von Parkgebühren entsprechende Zahlen für das Ortszentrum
von Kaster durch ein Stadt- und Verkehrsplanungsbüro erhoben. Die Kosten hierfür
belaufen sich auf eine Größenordnung von etwa 10.000 €.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 29.06.2012
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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