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Beschlussvorlage (Fragenkatalog der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2012 zum Thema Haushaltskonsolidierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
87 kB
Datum
05.07.2012
Erstellt
29.06.12, 18:03
Aktualisiert
30.07.12, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8132/2012 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.07.2012 Betreff: Fragenkatalog der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 23.05.2012 zum Thema Haushaltskonsolidierung Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die verwaltungsseits erfolgte Beantwortung des Fragenkatalogs der SPD-Fraktion vom 23.05.2012 zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 23.05.2012, welches als Anlage 1 beigefügt ist, einen 13 Punkte umfassenden Fragenkatalog zum Thema Haushaltskonsolidierung dem Bürgermeister vorgelegt. Zu den einzelnen Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bereich „gewinnbringende Investitionen“ 1. Bitte teilen Sie uns den Stand der Überlegungen mit, sich an der Stromproduktion im Windpark auf der Königshovener Höhe zu beteiligen. Gibt es hierzu schon erste Wirtschaftlichkeitsrechnungen? Antwort: Die Beantwortung der Frage erfolgte im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2012. 2. Welche weiteren Möglichkeiten der gewinnbringenden wirtschaftlichen Betätigung der Stadt sehen Sie? Antwort: a) Evtl. weiteres Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien b) Beteiligung an einer interkommunalen Netzgesellschaft Bereich „kostensenkende Investitionen“ 3. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, mittels interkommunaler Zusammenarbeit Kosten für die Stadt zu senken? (z. B. Empfehlung im GPA-Bericht, Bauhof, S. 11: Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit bei Aufgaben bereichen des Bauhofs) Antwort: Der für Fragen der Organisation zuständige Fachbereich I hat hierzu die als Anlage 2 beigefügte Stellungnahme, der weitere vier mit A bis D bezeichnete Anlagen beigefügt sind, abgegeben. 4. Im GPA-Bericht zur Gebäudewirtschaft wird eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Zentralisierung der Verwaltung angemahnt. Wann kann die Verwaltung die Berechnung vorlegen? Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Antwort: Zunächst sei hier die entsprechende Passage aus dem GPA-Bericht zitiert: „Auch wenn sich der Flächenverbrauch im Bereich der Verwaltungsgebäude zunächst unauffällig und unterhalb des Mittelwertes im interkommunalen Vergleich einordnet, gilt es hier eine Besonderheit zu beachten: Bedburg hält drei Verwaltungsstandorte vor, nämlich - das Rathaus Bedburg, - das Rathaus Kaster, - das Gründerzentrum in Bedburg. Zwar liegt die Fläche je Mitarbeiter im Vergleichsjahr mit 28,63 m2 je Mitarbeiter auch bei diesem Vergleich deutlich unterdurchschnittlich, gleichwohl ist die große Zahl an Verwaltungsgebäuden im Sinne eines modernen Portfoliomanagements als zu hoch anzusehen, da sich in einem solchen Fall die Allgemeinflächen in Relation zur reinen Bürofläche überproportional erhöhen. Dies bedeutet letztlich zwangsläufig einen höheren Bewirtschaftungsaufwand in den Bereichen Reinigung, Hausmeisterdienste und Energiebereitstellung (besonders Wärme und Strom). Auch die Verwaltungswege (Post, fachbereichsübergreifende Termine, Bürgerservice) erweisen sich hier als lang und umständlich, das Ausschöpfen von Synergieeffekten wird erschwert oder unmöglich. Auch der Gebäudebestand an sich ist sehr heterogen: Während im Gründerzentrum großzügige Freiflächen (Treppenaufgänge, Flure) sowie große Büroräume vorhanden sind, ist das Rathaus Bedburg „bis unter das Dach“ belegt. Hier werden teilweise Räume genutzt, die z.B. auf Grund von Dachschrägen oder allein wegen ihrer Größe nur bedingt als Büro geeignet sind. Als zweckmäßig dagegen ist das Rathaus Kaster zu bezeichnen, da hier Büroräume beidseits der Flure angeordnet sind. Allerdings sind sowohl das Rathaus Bedburg als auch das Rathaus Kaster auf Grund ihres Alters schon als sanierungsbedürftig anzusehen. In der Vergangenheit hat es bereits wiederholt Bestrebungen gegeben, Verwaltungsstandorte aufzugeben bzw. zu konzentrieren, diese konnten jedoch bislang politisch nicht durchgesetzt werden. Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Bedburg mittels einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu untersuchen, ob die Aufgabe der drei alten Verwaltungsstandorte zu Gunsten eines zentralen Standortes sinnvoll ist. Hierbei sollten auch energetische Gesichtspunkte eine Rolle spielen.“ Die Einlassungen der GPA zielen eindeutig darauf ab, eine Entscheidung zur Zentralisierung zu befördern. Diese Entscheidung ist aber ohnehin (s. chronologische Auflistung des Entscheidungsfindungsprozesses mit Angabe der in den letzten Jahren bereits erstellten und vorgelegten Berechnungen – nicht-öffentliche Anlage 9) bereits gefasst worden und politisch akzeptiert. Zu den Gründen für die Einlassung der GPA kann nur spekuliert werden, es steht aber zu vermuten, dass hierbei der Zeitpunkt der GPAPrüfung zwischen der Ratssitzung vom 06.07.2010 (vgl. TOP 2, nichtöffentlich) und der Ratssitzung vom 20.09.2011 (vgl. TOP 4, öffentlich) mit vorgeschaltetem Fraktionsbeirat am 31.08.2011 eine wesentliche Rolle gespielt hat. Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Zusammenfassend kann man wohlbegründet die Auffassung vertreten, dass weitere Wirtschaftlichkeitsvergleiche gem. § 14 GemHVO sich - zumindest im vorliegenden Falle und nach der bekannten mehrjährigen Vorgeschichte - nur noch auf zentrale Lösungen beziehen müssen. 5. Einigen Kommunen (wie z. B. Düren oder Dormagen) ist es gelungen, durch mehr Personal im Jugendamt stärker präventiv vorzugehen und dadurch Folgekosten zu vermeiden. Insgesamt hat dies zu einer Entlastung des Haushaltes geführt. Wie bewertet die Verwaltung diese Möglichkeit für das Bedburger Jugendamt? Antwort: Der zuständige Fachbereich II hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Die Stadt Düren hat 1, 5 Stellen mit Kinderkrankenschwestern für die frühen Hilfen eingesetzt, die mit einer halben Stelle zusätzlich koordiniert werden. Eine Stelle ist beim Gesundheitsamt durch eine Familienhebamme besetzt. Düren hat 91.000 Einwohner. In Dormagen gliedert sich die Präventionsarbeit in drei Teilbereiche auf, die derzeit von einer Vollzeitkraft (ab Herbst mit 1,5 Vollzeitkräften) wahrgenommen werden, und zwar Frühe Hilfen, Qualitätssicherung-Kinderschutz (analog dem Bundeskinderschutzgesetz) und pädagogische Arbeit mit Schulkindern bis zum Alter der Sek. I. Die Stadt Dormagen arbeitet somit ab Herbst mit 1,5 Stellen im Bereich Prävention (sog. "kommunale Präventionskette" Säuglingsalter bis Sek. I, finanziert über Landesmittel) bei einer Einwohnerzahl von 65.000. Im ASD sind dort aktuell 10,3 Stellen besetzt. Aus dem online Report des Rathauses Dormagen ist zu entnehmen - dies werde auch im GPA Bericht aus 2010 für die Jahre 2006 bis 2008 deutlich -, dass die Kosten der Stadt im Jugendhilfebereich nicht gesenkt werden konnten. Man verzeichnet allerdings eine deutlich geringere Kostensteigerung als andere Kommunen (15% in den letzten 5 Jahren) bei gestiegenen Fallzahlen; so habe man mehr Jugendhilfen eingerichtet, die jedoch kostengünstiger geworden seien. Bedburg ist im Vergleich personell gut ausgestattet. Andere Städte gehen inzwischen dazu über, Fachdienste im eigenen Haus anzusiedeln (SPFH, Erziehungsbeistände), in der Hoffnung Geld einzusparen. Bedenkt man, dass Bedburg alleine mit den Kosten für das SPZ rd. 2,5 Stellen finanzieren könnte, wäre dieses Modell tatsächlich überlegungswert, allerdings aufgrund der anderer Problematiken zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar. 6. Wie bewertet die Verwaltung die Überlegung, im Vollzug mehr Personal einzustellen, um Kosten der Stadt, z. B. beim Unterhaltsvorschuss zu reduzieren? Antwort: Der zuständige Fachbereich II hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Die Aufstockung der personellen Ressourcen im Bereich des Unterhaltsvorschusses würde zu keiner finanziellen Entlastung führen. Eine solche Annahme könnte nur dann bestätigt werden, wenn das vorhandene Personal zu wenig Beschäftigungsumfang hätte, um Kontakt zu den zahlungspflichtigen Elternteilen aufzubauen. Dies wird jedoch von der zuständigen Fachkraft der Bedburger Unterhaltsvorschusskasse verneint. Sie hat zu allen Zahlungspflichtigen Kontakt und konnte die Rückholquote (in der Auswertung bis Juni 2012) im Gegensatz zu 2011 deutlich steigern. Dass diese in den letzten Jahren nicht so hoch war, lag nachweislich an der Rückholstrategie des Rhein-Erft-Kreises, der die Einholung des säumigen Unterhaltes sehr früh beendete. Die Möglichkeiten zur Steigerung der Rückholquote sind jedoch begrenzt und beruhen nicht ausschließlich auf Kontaktdichte, sondern zu einem großen Teil auch auf der Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit der zahlungspflichtigen Elternteile. Weigert sich das säumige Elternteil zu zahlen, wird dies in letzter Instanz durch einen Gerichtsbeschluss geklärt und liegt nicht in der Hand eines Sachbearbeiters. Besteht keine ausreichende Liquidität, kann der Schuldner sowieso nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Letzteres trifft im Übrigen auf einen Großteil des Klientels der Unterhaltsvorschusskasse zu und trägt dazu bei, dass eine - für die kommunalen Finanzen wünschenswertere - deutlich höhere Rückholquote, in diesem Bereich kaum zu erreichen sein wird; auch nicht durch mehr Personal. 7. Wie hoch waren in den letzten 3 Jahren die Einnahmen aus der Vermietung der Räumlichkeiten im Schloss? Wie hoch ist die Auslastung der Räumlichkeiten? Welche Überlegungen hat die Verwaltung, die Auslastung der Räumlichkeiten zu verbessern? Antwort: Die Mieteinnahmen beliefen sich für die letzten drei Jahre auf folgende Beträge: 2009: 38.175,00 € 2010: 45.679,10 € 2011: 23.568,95 € Hinsichtlich der Auslastung der Räumlichkeiten in den drei Jahren wird auf die beigefügte Aufstellung (Anlage 3) verwiesen. Bereich „Einsparungen“ 8. Welche freiwilligen Leistungen erbringt die Stadt und welche Kosten verursachen diese? Bitte erstellen Sie hierzu eine Übersicht, die alle freiwilligen Leistungen umfasst. Antwort: Bei der Frage, welche Leistung einer Kommune freiwillig ist, ergeben sich in der Beurteilung zwangsläufig Schwierigkeiten. Auf Antrag des Stadtverordneten Zöphel wurden folgende Rubriken in die Teilpläne des Haushaltsplanes eingearbeitet: ¾ Nach Art und Umfang gesetzlich bestimmt Auftragsangelegenheit ¾ Nach Art gesetzlich bestimmt. Beschlussvorlage WP8-132/2012 staatliche Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt Pflichtaufgabe ¾ Nach Art gesetzlich bestimmt. Umfang kommunal disponibel Pflichtaufgabe ¾ Nach Art und Umfang kommunal disponibel, jedoch vertraglich festgelegt. Freiwillige Aufgabe ¾ Nach Art und Umfang kommunal disponibel Freiwillige Aufgabe Im Leitfaden des Innenministers hinsichtlich der Maßnahmen und des Verfahren zur Haushaltssicherung vom 06.03.2009 wird folgendes ausgeführt: „Pflichtaufgaben Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die Gemeinde durch Gesetz verpflichtet ist, bei denen sie aber die Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung gestalten kann. Das "Ob" der Aufgabenwahrnehmung steht nicht zur Disposition, aber das "Wie". Es wird oft angenommen, dass die Höhe der Aufwendungen für pflichtige Aufgaben wegen der Verpflichtung zur Aufgabenwahrnehmung gar nicht oder nur wenig beeinflusst werden kann. Das ist aber nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der pflichtigen Aufgaben erhebliche Konsolidierungspotenziale vorhanden sind. Die Gemeinde muss daher die Aufwendungen für Pflichtaufgeaben einer systematischen Prüfung unterziehen. Sie kann dies zum Beispiel durch die Überpüfung und Reduzierung von Standards erreichen. Potenziale zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung können durch interkommunale Vergleiche erkennbar gemacht werden. Die Gemeinde soll im HSK darstellen, in welcher Weise sie diese Prüfungen durchführen wird oder bereits durchgeführt hat. Freiwillige Aufgaben (Freiwillige Leistungen) Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben sind solche Aufgaben, zu deren Wahrnehmung die Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist. Typischerweise entscheidet die Gemeinde bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben frei über das „Ob“ und „Wie“ der Aufgabenwahrnehmung. Bindet sich die Gemeinde durch Vertrag im Bereich einer freiwilligen Aufgabe, ändert das nichts am Aufgabencharakter. Um freiwillige Leistungen handelt es sich im Falle pflichtiger Aufgaben auch, wenn die Gemeinde teilweise oder völlig auf Gebührenerträge verzichtet oder Erstattungen, Zuschüsse und ähnliche Leistungen gewährt, die über den rechtlich festgelegten Rahmen hinaus gehen. Wenn bei pflichtigen Aufgaben gespart werden muss, können freiwillige Leistungen bei der Konsolidierung nicht außer Betracht bleiben.“ Weiterhin heißt es, dass Gemeinden in der vorläufigen Haushaltsführung (auch Nothaushalt genannt) zu prüfen haben, inwiefern der bisherige Umfang freiwilliger Leistungen schrittweise reduziert werden kann. „Dabei ist die Kündigung bestehender rechtlicher Verpflichtungen einzubeziehen (OVG Beschluss vom 17.12.2008 – 15 B 1755/08).“ Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Als Anlage 4 ist eine Übersicht über die Einstufung der einzelnen Produkte (Teilpläne) des Haushaltsplanes 2012 beigefügt. Nahezu in jedem Teilplan würde es zu Mehrfachnennungen kommen. Daher wurde die Einstufung überwiegend nach dem Schwerpunktprinzip vorgenommen. Um eine Vorstellung über das Konsolidierungspotential zu erhalten, wurden die Ergebnissalden (mit und ohne innere Leistungsverrechnungen) in die Liste aufgenommen. 9. Welche Immobilien und Grundstücke sind im Eigentum der Stadt? Bitte stellen Sie eine Liste mit den städtischen Immobilien und Grundstücken zusammen. Bei vermieteten Immobilien teilen Sie uns bitte auch die Höhe der Miete pro Quadratmeter mit. Antwort: Die Beantwortung der Fragen ergibt sich aus nachfolgenden Anlagen: Anlage 5: Gebäude Anlage 6: vermietete Objekte – öffentliche Anlage Anlage 7: unbebaute Wohn- und Gewerbegrundstücke Anlage 8: unbebaute städtische Grundstücke ohne Wohn- und Gewerbegrundstücke Anlage 10: vermietete Objekte – nichtöffentliche Anlage Anlage 8 wird nachgereicht. Die Übersicht der zur Vermarktung stehenden Wohnbaugrundstücke der Stadt Bedburg war zuletzt am 07.02. dieses Jahres Bestandteil der Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses. Mit Vorlage WP8-164/2010 ist im Bauausschuss vom 05.10.2010 um Entscheidung gebeten worden, ob und zu welchen Konditionen versucht werden sollte, weitere städt. Objekte zu veräußern. Mit der Vorlage wurde über den Verkauf der alten Schule Kirdorf sowie der Objekter Kolpingstraße 48 und 49 berichtet. Der Bauauschuss beschloss, hierüber in den Haushaltsberatungen zu entscheiden. Hier sind unter den politischen Zielvorgaben Entscheidungen wiederzufinden. Mietverträge wurden stichprobenartig vom Rechnungsprüfungsamt in 2011 geprüft und in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung vom 08.11.2011 behandelt. 10. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung auf der Grundlage des GPABerichts zur Gebäudewirtschaft vor, um die Kosten in diesem Bereich zu senken? Antwort: Der zuständige Fachbereich IV hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Um Kostensenkungen im Bereich der Gebäudewirtschaft zu erreichen, könnten folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Zentralisierung der Verwaltung mit Aufgabe der bisherigen 3 Standorte 2. Zusammenlegung von Feuerwehrstandorten 3. Zusammenlegung von Schulstandorten 4. Komplette Schließung von Friedhöfen Darüber hinaus müssten politische Entscheidungen bzgl. verschiedener Gebäude noch getroffen werden: 1. Alte Schule Lipp 2. Multihalle Kaster 3. Lindenstraße 34 4. Altes Feuerwehrgerätehaus Bedburg, Gartenstraße Zur Zeit sind folgende Maßnahmen in Bearbeitung 1. Zentralisierung der Daten für das Gebäudemanagement in Infoma (Benchmarking) 2. Einführung Reinigungsmanagement, Neuvergabe Reinigungsleistung im Gesamtpaket an einen Unternehmer 3. Nutzung von Schulflächen durch externe Nutzer (Vereine/Jugendarbeit) 4. Stellenabbau im Bereich Hausmeister durch altersbedingtes Ausscheiden hier: Betreuung der vier Grundschulen durch 3 (2) Hausmeister Mittel- langfristige Maßnahmen: 1. Optimierung der Gebäudetechnik/des Baubestandes der Bestandsgebäude 2. Nachhaltiges Bauen 11. Wann ist mit der Vorstellung des Schulentwicklungsplanes und den sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen für Schulstandorte in Bedburg zu rechnen? Antwort: Der zuständige Fachbereich II hat hierzu wie folgt Stellung genommen: Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde in mehreren Sitzungen des Familien-, Bildungs-, und Sozialausschusses, zuletzt in der Sitzung am 05.06.2012, beraten. Aufgrund des demographisch verursachten geringeren Schüleraufkommens ist der Fortbestand der Schulform Hauptschule nicht mehr gewährleistet; so wird die Hauptschule künftig nur noch einzügig und entspricht damit nicht mehr der Mindestzügigkeit einer Sekundarschule. Auch die Schulform Realschule entfernt sich zukünftig mit einem auf nur noch zwei Züge begrenzten Schüleraufkommen immer mehr von einer für Differenzierungsangebote notwendigen Dreizügigkeit. Der Schulentwicklungsplan ist in SD Net als Anlage zur Sitzung vom 06.12.2011 abrufbar. Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Fraktionsübergreifend wurde sich dafür ausgesprochen, das weitere Verfahren in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Bedburg in den Primar- und Sekundarschulbereich zu gliedern; vorrangig wurde die Verwaltung beauftragt, zunächst die weitere Vorgehensweise im Sekundarschulbereich vorzubereiten; hierfür wurde ein Zeitplan erstellt, der eine Umsetzung zum Schuljahresbeginn 2014/15 vorsieht. Die Entwicklung im Grundschulbereich wurde zeitlich zurückgestellt und steht konzeptionell für das Jahr 2013 auf der Agenda. „Erhöhung der Einnahmen“ 12. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, eine Zweitwohnungssteuer in Bedburg einzuführen? Gibt es hierzu bereits Überlegungen und Einnahmeberechnungen? Antwort: Zum 31.05.2012 sind in Bedburg 24.797 Einwohner vom städtischen Bürgerbüro melderechtlich erfasst. Davon sind 24.059 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet. Insgesamt 738 Einwohner haben einen Nebenwohnsitz angemeldet. Die Stadt Bedburg erhält nur für die mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisungen (GFG) entsprechende finanzielle Mittel, muss aber für alle Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitze) entsprechende Infrastruktur (Straßen, Kanäle etc.) bereitstellen. Die angemeldeten Nebenwohnsitze wirken sich somit indirekt negativ auf die Finanzstruktur der Stadt Bedburg aus. Viele Kommunen nutzen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zur Bereinigung des Melderegisters. In Nordrhein-Westfalen haben zahlreiche Städte und Gemeinden – vorrangig auch die Großstädte – Satzungen für die Erhebung der sogenannten Zweitwohnungssteuer erlassen. Prominentestes Beispiel in der Region ist die Stadt Grevenbroich. Der Städteund Gemeindebund NRW hat eine entsprechende Mustersatzung bereitgestellt. Für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind der Verwaltung zwei differenzierte Berechnungsmethoden, die in den nachfolgenden Varianten I (Muster Städte- und Gemeindebund NRW) und II (Stadt Grevenbroich) dargestellt werden, bekannt. Variante I Hier wird die Zweitwohnungssteuer anhand der Bruttokaltmiete – Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW – berechnet. Der Steuermessbetrag ist die jeweilige Bruttokaltmiete. Die Bruttokaltmiete wird im weiteren Verfahren – analog der Berechnung und Festsetzung der Grundsteuern A und B und der Gewerbesteuer – mit einem in Bedburg festzulegenden Steuersatz multipliziert. Laut der Internetseite www.zweitwohnsitzsteuer.de gibt es in NRW nachstehende Städte mit folgenden Steuersätzen (Stand: 14.03.2012): Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 9 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Aachen 01.01.2003 10% Bad Münstereifel 01.07.1991 11% Bad Salzuflen 01.07.1992 11% Bad Sassendorf 21.10.2003 11% Bielefeld 01.01.2003 10% Blankenheim 01.07.1991 11% Bochum 01.01.2004 12% Bonn 01.01.2011 12% Castrop-Rauxel 01.01.2002 11% Dortmund 23.04.1998 12% Erftstadt 01.01.1998 11% Essen 01.01.2003 10% Gummersbach 11% Haltern am See 01.01.1999 11% Hamm 01.01.2011 12% Heimbach 01.07.1991 11% Hellenthal 11% Hennef (Sieg) 01.01.2002 11% Kall 01.01.2002 11% Köln 01.01.2005 10% Königswinter 01.01.2012 11% Marienheide 01.08.1996 11% Minden 01.01.2004 10% Mönchengladbach 01.01.2010 10% Morsbach 17.06.1993 11% Much 01.01.1992 11% Münster 01.05.2011 10% Nümbrecht 13.2% Overath 11% Remscheid 01.01.2002 12% Ruppichteroth 01.01.1992 11% Schleiden 01.01.1993 11% Solingen 01.01.2007 12% Steinfurt 01.01.2006 10% Stolberg (Rhld.) 01.07.2003 10% Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite: 10 Seite 10 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Sundern Seite: 11 11% Wachtberg 01.01.2011 11% Warendorf 01.01.2011 10% Werther 01.04.2005 10% Wetter (Ruhr) 01.01.2009 12% Winterberg 01.01.1995 13.2% Wipperfürth 12.1% Witten 01.01.2003 12% Wuppertal 01.01.2006 10% Xanten 01.01.1997 11% Laut www.destatis.de (Statistisches Bundesamt) gibt es in Deutschland eine durchschnittliche Bruttokaltmiete je Wohneinheit in Höhe von 440,59 Euro (Jahreswert: 5.287,08 Euro). Würde man die vorhandenen Nebenwohnsitze anhand dieser Bruttokaltmiete (Jahreswert) mit dem Steuersatz in Höhe von 10% multiplizieren, erhält man eine durchschnittliche jährliche Steuer je Wohneinheit in Höhe von 528,71 Euro. Wenn man die aktuelle Zahl der Nebenwohnsitze (738, 9% davon 66; hinsichtlich der 9 % s. nachstehenden Hinweis) mit der durchschnittlichen Steuer je Wohneinheit multipliziert, erhält man einen jährlichen Steuerertrag in Höhe von rund 34.900 Euro. Die Stadt Königswinter hat ein entsprechendes Modell seit dem 01.01.2012 eingeführt. Laut den für die Öffentlichkeit zugänglichen Unterlagen und einer Anwendung der Daten auf Bedburg müsste mit laufenden jährlichen Personal- und Sachkosten in Höhe von 3.000 Euro gerechnet werden. Im Rahmen der Steuereinführung könnten zusätzlich 2.500 Euro anfallen. Hinweis: Bei der Stadt Grevenbroich ist man von einer Zahl von 2.300 Nebenwohnsitzen ausgegangen. In dieser Zahl waren auch die minderjährigen Einwohner mit Nebenwohnsitz berücksichtigt, die bei der Heranziehung und Berechnung der Zweitwohnungssteuer nicht betrachtet wurden. Aktuell beträgt die Zahl der zu berücksichtigenden Einwohner mit Nebenwohnsitz 216, dies macht ca. 9% der ursprünglichen Nebenwohnsitze. Variante II Hier wird die Zweitwohnungssteuer anhand der jeweiligen Wohnfläche errechnet (Beispiel Stadt Grevenbroich). Es wird laut Satzung eine Staffelung mit einem Steuerbetrag je qm-Fläche festgelegt. Die Staffelung der Steuersätze in Grevenbroich wurde folgendermaßen vorgenommen: Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 11 STADT BEDBURG bis zu 30 m² Wohnfläche Sitzungsvorlage Seite: 12 8,60 €/m² 31 m² bis zu 40 m² Wohnfläche 7,80 €/m² 41 m² bis zu 60 m² Wohnfläche 7,50 €/m² 61 m² bis zu 100 m² Wohnfläche 7,10 €/m² 101 m² bis zu 140 m² Wohnfläche 6,80 €/m² 141 m² oder mehr Wohnfläche 6,40 €/m² (Quelle: http://www.grevenbroich.de/C1257138004C5579/0/95D28B5A94DC1093C1257928005 E8E12?Opendocument) Die Anwendung auf die Stadt Bedburg ist nur sehr schwer durchführbar. Nach telefonischer Mitteilung der Stadt Grevenbroich ist man bei der Berechnung des erwarteten Haushaltsansatzes größtenteils von der geringsten Fläche aus der Staffelung der Zweitwohnungssteuer ausgegangen. Weiterhin teilte die zuständige Abteilung der Stadt Grevenbroich mit, dass man aktuell rund 22.500 Euro an Ertrag generieren konnte. Bis zum Ende des Jahres wird mit 25.000 Euro gerechnet (zum Vergleich: Haushaltsansatz lt. Internet beträgt 120.000 Euro). Auch die Zahl der Nebenwohnsitze hat sich stark reduziert („Karteileichen“). Vergleicht man die Einwohnerzahlen der beiden Städte, wäre für die Stadt Bedburg nur ein Steueraufkommen in Höhe von ca. 9.600 Euro pro Jahr zu erwarten. Fazit Rechtliche Einschränkungen für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer sind durch die gegenwärtige rechtliche Absicherung (entsprechende Urteile der zuständigen Gerichte) nicht zu erwarten. Eine Einführung der Zweitwohnungssteuer wäre mit entsprechendem Verwaltungsaufwand machbar (Zeit und Kosten, siehe Erläuterungen dazu bei Variante I). Der Verwaltungsaufwand resultiert aus den Erfahrungen der anderen beiden Kommunen bezogen auf den Erlass der Satzung, die Einrichtung der Zweitwohnungssteuer in der Finanzsoftware Infoma, die Erstellung eines entsprechenden Fragebogens für die Abfrage der Daten bei den Einwohnern mit Nebenwohnsitzen, die Auswertung der Rückläufe aus den Fragebögen und der entsprechenden jährlichen Veranlagung der Zweitwohnungssteuer (Erstellung und Versand der Steuerbescheide) durch den Fachbereich I. Zu beachten ist ferner die politische Zielsetzung. Sollte es Ziel sein, dass das Melderegister bereinigt wird, ist dies nach den Erfahrungen der Stadt Grevenbroich ein durchaus zu erwartender Effekt. Für die Haushaltskonsolidierung ist die Einführung einer solchen Zweitwohnungssteuer durch zusätzliche Steuereinnahmen und ggf. durch zukünftig höhere Schlüsselzuweisungen (wenn Hauptansatz im GFG durch eine höhere Anzahl der Hauptwohnsitze steigen sollte) positiv zu bewerten, wenn gleich der Beitrag zur Haushaltskonsolidierung angesichts der erläuterten Zahlen auch nicht überschätzt werden sollte. Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 12 STADT BEDBURG Seite: 13 Sitzungsvorlage 13. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, durch eine Parkraumbewirtschaftung Einnahmen zu erzielen (vgl. GPA-Bericht, S. 57)? Welche Parkflächen stünden für eine Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung (z. B. Schlossparkplatz, Geschäftsstraßen oder Parkplatz vor Monte Mare)? Antwort: Auf Seite 57 des Teilberichtes Finanzen der GPA finden sich folgende Ausführungen: Parkraumbewirtschaftung Wir haben der Stadt Bedburg in unserem letzten Bericht zur überörtlichen Prüfung empfohlen Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung zu erzielen. Die Stadt hat diese Einnahmen in 2003 mit 390.000 Euro beziffert. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung wurde in 2003 jedoch auf diese Einnahme verzichtet. Seitens der Verwaltung wurde die Parkraumbewirtschaftung auch im Vorbericht zum Haushaltsplan 2011 als nicht umgesetzte Konsolidierungsmaßnahme aufgeführt und erneut vorgeschlagen. Der Rat der Stadt hat diesen Vorschlag nicht aufgegriffen und die Parkraumbewirtschaftung nicht umgesetzt. Empfehlung Wir empfehlen der Stadt Bedburg zur Verbesserung ihrer Haushaltssituation, über die Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Erträge zu generieren. Die Stadt Bedburg sollte darüber hinaus weitere Ertragsverbesserungsmöglichkeiten, die wir hier nicht eingehend geprüft haben, anstreben. Hierunter fallen beispielsweise Sportstättengebühren, höhere Kindergartengebühren und höhere Gebühren für den Eintritt in das städtische Freibad. Mit Blick auf die Fragestellung beschränken sich die weiteren Ausführungen nur auf das Thema „Parkraumbewirtschaftung“. Die von der GPA zitierten 390.000 € fanden sich im Leitfaden zur Haushaltskonsolidierung, den die Verwaltung zum Haushalt 2003 erstellt hatte. Der Betrag setzte sich zusammen aus 400.000 € Parkgebühreneinnahmen, denen 10.000 € an jährlichen Unterhaltungskosten gegenüberstanden. Für die Anschaffung der Automaten war eine Investitionssumme von 250.000 € seinerzeit genannt worden. Die Beträge wurden seinerzeit von der Größenordnung her aus entsprechenden (Plan-)Zahlen der Stadt Bergheim abgeleitet. Auch in anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises „Parkraumbewirtschaftung“ wieder diskutiert worden. ist zuletzt das Thema Die Wiedereinführung von Parkgebühren wurde in den letzten beiden Jahren in Wesseling diskutiert. Bei 927 Parkplätzen wurden die Erträge aus den Parkgebühren auf ca. 300.000,00 € geschätzt. Demgegenüber stünden Aufwendungen in Höhe von 68.250,00 € jährlich für Abschreibungen und Verzinsung sowie Wartungskosten. Die Anschaffung der Beschlussvorlage WP8-132/2012 Seite 13 STADT BEDBURG Seite: 14 Sitzungsvorlage Parkscheinautomaten war bei 30 Automaten mit insgesamt 210.00,00 € kalkuliert worden. Der Stadtrat hat sich im März dieses Jahres mehrheitlich gegen die Wiedereinführung der Parkgebühren entschieden. Die Stadt Bergheim hat Anfang des Jahres ein neues Parkraumkonzept vorgestellt. Hierbei sollten die Einnahmen von 432 T€ um 200 T€ auf 632 T€ jährlich erhöht werden. Dieses Vorhaben wurde durch Beschluss des Rates vom 26.03.2012 gekippt. Die Parkgebühren werden wie bisher beibehalten und werden ab 2014 durch die Einführung einer Parkscheibenpflicht abgeschafft. Soweit die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht, wie in der Vergangenheit geschehen, aus grundsätzlichen Erwägungen, insbesondere mit Blick auf Aspekte der Wirtschaftsförderung bzw. der Stärkung der Innenstadt, abgelehnt werden sollte, sollte zunächst ein aktuelles Parkraumkonzept erstellt werden. Für die Stadt Bedburg ist dies zuletzt durch eigene Bedienstet mit konkreter Erfassung von Stellplatzzahlen auf Parkplätzen und in einzelnen Straßen sowie unter Berücksichtigung anzunehmender Auslastungen Mitte der 90er-Jahre erfolgt. Aktuell werden im Zusammenhang mit der Rahmenplanung Kaster (Bürgerwerkstatt Umgestaltung St. Rochus-Straße) und ohne den Hintergrund einer eventuell beabsichtigten Einführung von Parkgebühren entsprechende Zahlen für das Ortszentrum von Kaster durch ein Stadt- und Verkehrsplanungsbüro erhoben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf eine Größenordnung von etwa 10.000 €. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 29.06.2012 ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-132/2012 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 14 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-132/2012 Sitzungsvorlage Seite: 15 Seite 15