Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
122 kB
Datum
12.12.2013
Erstellt
20.11.13, 07:28
Aktualisiert
20.11.13, 07:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 12.11.2013
Fachbereich: II
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-103/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2013
Gemeinderat am 12.12.2013
- öffentlich -
Gebührenkalkulation Straßenreinigung und Winterdienst für das Jahr 2014
Begründung:
1) Ermittlung der ansatzfähigen Kosten
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 wurde im ersten Schritt eine Kostenrechnung
durchgeführt. Kosten, die nach § 6 Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) durch Benutzungsgebühren zu decken sind, sind gem. §
6, Absatz 2 KAG NRW die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten.
Bei den meisten Positionen wurde ein Mittelwert der letzten 3 Jahre gebildet, der dann als
Ansatz für die Kalkulation genommen wurde. Die Verwaltungsgemeinkosten betragen 15%
der Personalkosten.
Von den ermittelten Gesamtkosten (beim Winterdienst abzgl. der Kosten für Winterdienst
auf Gemeindestraßen) wurde bei beiden Bereichen der Allgemeinanteil in Höhe von 10% der
Gesamtkosten abgezogen. Dieser Anteil stellt den auf die Interessen der Allgemeinheit
entfallenden Anteil an Straßenreinigung und Winterdienst dar und ist aus allgemeinen
Haushaltsmitteln zu finanzieren.
Straßenreinigung
Die Berechnung der Kosten für die Straßenreinigung durch die beauftragte Fa. Poensgen ist
aus der Anlage ersichtlich. Da in den vergangenen Jahren meist im Winter einige
Kehrtermine ausfielen und nicht berechnet wurden, wird in der Kalkulation vom
Durchschnittswert der letzten 3 Jahre ausgegangen.
Durch die teilweise Auflösung der Rücklage sinken die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr
nochmals deutlich.
Winterdienst
Durch die sehr ungünstigen Witterungsbedingungen im Abrechnungszeitraum 2010 mit
einem langen Winter 2009/2010 und einem frühen Winteranfang im Winter 2010/2011 sind
die Gesamtkosten beim Winterdienst 2010 im Vergleich zum Vorjahr um ca. 240%
gestiegen, dadurch erklärte sich die Unterdeckung 2010, die zum Teil in die Kalkulation
2012 eingebracht wurde. Der restliche Betrag wurde in die Kalkulation 2013 eingebracht.
Der bei der Kalkulation verwendete Mittelwert aus den letzten 3 Jahren ist gerade im Bereich
der Personalkosten sicherlich der geeignete Wert. Mehrkosten, die im Bereich Winterdienst
bei längeren Wintern entstehen, lassen sich jedoch nicht voraussehen oder in die
Kalkulation einplanen, und können daher nur über den Gebührenausgleich aufgefangen
werden. Für die Positionen im Bereich Winterdienst wurde für die Kalkulation 2014 anders
als in anderen Gebührenkalkulationen ein Mittelwert der letzten 5 Jahre gebildet, damit
Jahre, in denen große Kostensprünge waren (2010) nicht zu stark ins Gewicht fallen. Mit
Durchschnittswerten aus den letzten 3 Jahren wäre die Gebühr für Winterdienst um 0,09
Euro je Meter Straßenfront höher.
2)
Kalkulation der Gebühren
Straßenreinigung
Im Bereich Straßenreinigung wurde eine Gewichtung (Äquivalenzziffernberechnung) der
Strecken vorgenommen, um die unterschiedlichen Gebührensätze für die Reinigung örtlicher
bzw. überörtlicher Straßen zu errechnen. Damit ist der Tatsache Rechnung getragen, dass
auf örtlichen Straßen im Gegensatz zu den überörtlichen Straßen die Verschmutzung mehr
durch den Anlieger selbst als durch den sonstigen Verkehr verursacht wird.
Durch die teilweise Auflösung der Rücklage können die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr
nochmals gesenkt werden. Aus der anliegenden Berechnung ergeben sich folgende
Gebührensätze für die Straßenreinigung:
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf örtlichen Straßen
Straßenreinigung pro m Straßenfront auf überörtlichen Straßen
0,55 Euro (2013 = 0,62 €)
0,53 Euro (2013 = 0,59 €)
Winterdienst
Im Bereich Winterdienst werden die Gesamtkosten entsprechend der Strecken prozentual
aufgeteilt auf Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen (53,31% der Gesamtstrecke)
und Winterdienst auf Anliegerstraßen (46,69% der Gesamtstrecke).
Der Winterdienst auf Gemeindeverbindungswegen ist nicht durch den Gebührenzahler
sondern aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren. Im Jahr 2014 wird dieser Anteil
voraussichtlich 33.269,28 Euro (Kalkulation 2013 = 40.967,35 Euro) betragen.
Die verbleibenden Kosten für den Winterdienst auf Anliegerstraßen sind auf die Anlieger
beiderseits der Straßen zu verteilen, daher ist bei der Errechnung des Gebührensatzes nicht
die tatsächliche Strecke, sondern die zweifache Strecke als Divisor eingesetzt.
Die verbliebenen Kostenunterdeckungen aus Vorjahren sollen mit dem Gebührenabschluss
2013 ausgeglichen sein, dadurch wird die Gebühr 2014 spürbar gesenkt.
Aus der anliegenden Berechnung ergibt sich für den Winterdienst ein Gebührensatz in Höhe
von 0,98 Euro (2012 = 1,21 €) je Meter Straßenfront auf Anliegerstraßen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die anliegende Kalkulation zu
beschließen.
Auswirkungen auf den Haushalt: