Daten
Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
21.06.12, 14:24
Aktualisiert
25.06.12, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-98/2012
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Rat der Stadt Bedburg
03.07.2012
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Flurbereinigung Jackerath - Änderung der Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenzen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, den Änderungen
der Gemeindegrenzen zuzustimmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Infolge der Verlegung des Autobahnkreuzes Jackerath und der damit verbundenen
Inanspruchnahme von Grundstücken ist eine Neuordnung der Grenzen zwischen den Gemeinden
Titz, Bedburg und Jüchen notwendig. Somit wird vermieden, dass Parzellen vom übrigen
Stadtgebiet durch nicht zu querende Verkehrstrassen abgebunden werden. Wegen der
Grundstücksneuordnung hat die Bezirksregierung Köln als Flurbereinigungsbehörde am
11.10.2010 die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens Jackerath beschlossen. Mit Schreiben
vom 01. September 2010 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Bedburg vorher aufgefordert eine
Stellungnahme bzgl. der Änderung von Gemeindegrenzen im Zuge des o. g.
Flurbereinigungsverfahren abzugeben. Die Verwaltung hat am 07. Dezember 2010 die als Anlage
1 beigefügte Stellungnahme abgegeben. Nach Eingang aller Stellungnahmen in den Jahren 2010
und 2011 wurde der damals vorgelegte Entwurf, welcher als Anlage 2 beigefügt ist, überarbeitet.
Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren Jackerath soll nun ca. 1,80 ha (Nr. 1) der
Gemeindefläche der Stadt Bedburg der Gemeinde Titz sowie ca. 8,37 ha (Nr. 2) der Gemeinde
Jüchen zugeschlagen werden.
Im Gegenzug wird der Stadt Bedburg von der Gemeinde Titz ca. 10,17h (Nr. 3, 4 und 5)
zugeschlagen.
Zusammengefasst sehen die Flächenverschiebungen folgendermaßen aus:
Flächenabgabe
Flächenzugewinn
an Gemeinde:
Größe
von Gemeinde
Größe
Titz (Nr. 1)
1,80 ha Titz (Nr. 3)
4,50 ha
Jüchen (Nr. 2)
8,37 ha Titz (Nr. 4)
0,43 ha
Titz (Nr. 5)
5,24 ha
Summe
10,17 ha
Summe
10,17 ha
Flächengleichheit ist somit gewahrt. Die Flächen sind in der Anlage 3 markiert. Für die Fläche,
welche hier als Nr. 2 markiert ist, gilt, dass die endgültige Anpassung der Gemeindegrenze erst
nach Rekultivierung der Abbaufläche erfolgen kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit die Stadt Bedburg für die Fläche 4 im Rahmen des
parallel laufenden Flurbereinigungsverfahrens das Eigentum sowie die Straßenbaulast für diese
Fläche erhalten wird.
Somit wird die Straßenbaulast für die Zufahrtsstraße zu Gut Kaiskorb zukünftig komplett bei der
Stadt Bedburg liegen.
Mit Schreiben vom 26.03.2012, welches als Anlage 4 beigefügt ist, bittet die Bezirksregierung Köln
um formale Zustimmung zu den geplanten Änderungen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Beschlussvorlage WP8-98/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
:
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 15.06.2012
Gesehen:
--------------------------------------- --------------------------------------- --------------------------------------Markus Teich
Rainer Köster
Gunnar Koerdt
Sachbearbeiter
Beschlussvorlage WP8-98/2012
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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