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Dringlichkeitsentscheidung (Bestellung des Schulleiters für die Gemeinschaftsgrundschule Vettweiß)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
04.02.14, 18:02
Aktualisiert
04.02.14, 18:02
Dringlichkeitsentscheidung (Bestellung des Schulleiters für die Gemeinschaftsgrundschule Vettweiß)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 10.01.2014 Fachbereich: IV Az.: Tagesordnungspunkt: Vorlagennummer: V-7/2014 Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2, GO NRW - öffentlich - Bestellung des Schulleiters für die Gemeinschaftsgrundschule Vettweiß Begründung: Durch das Ausscheiden des bisherigen Rektors der Grundschule Vettweiß, Herr Friedhelm Reufsteck, zum 01.08.2013, ist die Schulleiterstelle neu zu besetzen. Das erforderliche Verfahren regelt § 61 Schulgesetz NRW. Entsprechend dem Beschluss des Rates der Gemeinde Vettweiß vom 25.10.2012 wurde die vakante Schulleiterstelle durch die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde ausgeschrieben. Auf diese Ausschreibung hin hat sich der bisherige Konrektor der Regenbogenschule Kelz-Müddersheim, Herr Markus Klein-Uebbing, beworben und ist der Schulkonferenz als Kandidat durch die obere Schulaufsicht vorgeschlagen worden. Herr Klein-Uebbing, der die GS Vettweiß zwischenzeitlich bereits kommissarisch leitet, wurde durch die erweiterte Schulkonferenz der Grundschule Vettweiß in der Sitzung am 09.01.2014 einstimmig zum neuen Schulleiter gewählt. Bevor Herr Klein-Uebbing durch die obere Schulaufsichtsbehörde zum Schulleiter der GGS Vettweiß ernannt werden kann, hat diese die Zustimmung des Schulträgers hierzu einzuholen. Entscheidung: Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, der Wahl von Herrn Markus Klein-Uebbing zum Schulleiter der GGS Vettweiß durch die Schulkonferenz am 09.01.2014 zuzustimmen. Kranz Bürgermeister Demke Ratsmitglied Franzen Ratsmitglied Ruskowski Ratsmitglied