Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1.
2.
Die Ausweisung neuer Baugebiete in den Ortsteilen außerhalb der ASB-Gebiete
erfolgt auf folgender Grundlage (Kreuzauer Modell):
1.1
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes wird davon abhängig gemacht, dass
die Grundstückseigentümer der Gemeinde ein notariell beurkundetes
Ankaufsrecht zu einem Kaufpreis von 30 % unter dem Verkehrswert
gewähren, das durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch abgesichert
wird.
Unter dem Verkehrswert ist der jeweils gültige Baulandrichtwert entsprechend
dem Erschließungszustand zu verstehen.
1.2
Der jeweilige Eigentümer verpflichtet sich, innerhalb von 7 Jahren nach Vorliegen der planungsrechtlichen und erschließungsmäßigen Voraussetzungen
das Grundstück selber zu nutzen oder es an Einheimische zu veräußern;
diese Frist kann mit Zustimmung der Gemeinde verlängert werden.
Unter dem Begriff des „Einheimischen“ fallen alle Einwohner/Bürger, die seit
mindestens 5 Jahren im Gemeindegebiet wohnen, sowie die ehemaligen
Einwohner/Bürger, die in dem jeweiligen Ortsteil 5 Jahre gewohnt haben.
1.3
Die Gemeinde übt das Ankaufsrecht nur dann aus, wenn der Grundstückseigentümer an einen nicht Berechtigten verkaufen möchte bzw. nach Ablauf
der 7-Jahres-Frist. Der Kaufpreis liegt alsdann ebenfalls 30 % unter dem
jeweils gültigen Baulandrichtwert entsprechend dem Erschließungszustand.
Die Verwaltung wird ermächtigt, sich bezüglich der Realisierung einzelner Projekte
der GWS im Kreise Düren zu bedienen, wobei diese verpflichtet ist, die festgelegten
Kriterien der Gemeinde Kreuzau einzuhalten. Hierüber wird in jedem Einzelfalle
entschieden. Die Zustimmung für das Baugebiet im Ortsteil Thum wird hiermit erteilt.
Der Vertrag mit der GWS ist vorzulegen.“
“