Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
4,9 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sanierungsbedarf bzw. die
Sanierungskosten durch ein Ingenieurbüro auf Stundenlohnbasis ermitteln zu
lassen, um darauf basierend weitere Entscheidungen treffen zu können.
Bei dem Sanierungskonzept sind auch Prioritäten aufzuzeigen, um
gegebenenfalls für einzelne Sanierungsschritte entsprechend Mittel aus der
Schulbaupauschale zu verwenden.
2.
Die derzeit vorhandenen Mängel an der Wasseraufbereitung mit
Reparaturkosten in Höhe von ca. 4.000 € werden behoben. Das
Lehrschwimmbecken wird danach wieder geöffnet.“