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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2; hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
5,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. I 10, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 17, Parzelle Nr. 159/2;
hier: Festlegung der Planinhalte und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

„1. Auf die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfes wird derzeit verzichtet. Ein Bebauungsplanentwurf sollte im Laufe des Jahres 2004 gemeinsam mit einem Bauträger erarbeitet werden. Die bestehende Veränderungssperre wird zu gegebener Zeit um ein Jahr verlängert. 2. Nachstehende Mindestplaninhalte werden wie folgt bereits jetzt festgelegt: - Gebietscharakter: WA - Geschossigkeit: II - maximale Firsthöhen: 12 m für die Bebauung entlang der „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“ und 7,50 m für die zukünftige innere Bebauung. - Dachform: geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 ° - Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max. 13 m bzw. max. 16 m.“