Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
5,2 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„1. Auf die Erstellung eines konkreten Bebauungsplanentwurfes wird derzeit
verzichtet. Ein Bebauungsplanentwurf sollte im Laufe des Jahres 2004
gemeinsam mit einem Bauträger erarbeitet werden. Die bestehende
Veränderungssperre wird zu gegebener Zeit um ein Jahr verlängert.
2. Nachstehende Mindestplaninhalte werden wie folgt bereits jetzt festgelegt:
-
Gebietscharakter:
WA
-
Geschossigkeit:
II
-
maximale Firsthöhen:
12 m für die Bebauung entlang
der „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“ und
7,50 m für die zukünftige innere Bebauung.
-
Dachform:
geneigtes Dach, Dachneigung mindestens 17 °
-
Einzel-, maximal Doppelhäuser zulässig mit Grundstücksbreiten von max.
13 m bzw. max. 16 m.“