Daten
Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8122/2012
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.06.2012
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Fraktionsbeirat
Mit Schreiben vom 01.06.2012 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt,
den Fraktionsbeirat aufzulösen. Das Schreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt. Auf die darin enthaltene Begründung wird verwiesen.
Die Institution des Fraktionsbeirates ist nach der letzten Kommunalwahl im Jahre 2009 in
die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg aufgenommen worden. Intention war
seinerzeit, dass der Fraktionsbeirat zum interfraktionellen Austausch, zur Erörterung
vertraulicher und eilbedürftiger Angelegenheiten sowie zur Unterstützung des
Bürgermeisters bei geschäftsführenden Aufgaben herangezogen bzw. beitragen soll.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 durch einstimmigen Beschluss den
nachfolgend aufgeführten § 33 in die Geschäftsordnung aufgenommen.
§ 33
Bildung eines Fraktionsbeirates
(1) Zur Unterstützung des Bürgermeisters bei dessen geschäftsführenden Aufgaben
sowie zur Verständigung zwischen den Fraktionen bei der Erörterung vertraulicher
und/oder eilbedürftiger Angelegenheiten wird ein Fraktionsbeirat gebildet.
(2)
Mitglieder
des
Fraktionsbeirates
sind
der
Bürgermeister,
die
Fraktionsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall deren Stellvertreter sowie die im
Rat vertretenen Einzelmandatsträger. Zu den Sitzungen werden die Mitglieder des
Verwaltungsvorstandes geladen. Dem Bürgermeister ist es freigestellt, im Bedarfsfall
weitere Verwaltungsmitarbeiter/-innen hinzuzuziehen.
(3) Der Fraktionsbeirat kann von jedem Mitglied nach Bedarf einberufen werden, er
besitzt keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse. Die dort getroffenen
Vereinbarungen haben lediglich empfehlenden Charakter und dienen der
Vorbereitung von Beschlüssen der Fachausschüsse und des Rates. Es sind
Protokolle anzufertigen und den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.
Æ Sollte gewünscht sein, künftig auf einen Fraktionsbeirat zu verzichten, wird die
Änderung der Geschäftsordnung, und zwar die Herausnahme des § 33, empfohlen. Diese
Änderung könnte für die Sitzung des Rates am 03.07.2012 vorbereitet werden.
Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’
Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion in ihrem Antrag vom 01.06.2012 auch den
Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’ infrage.
Der Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’ ist durch den Rat im Rahmen der
Haushaltsberatungen mit Beschluss vom 14.02.2012 ins Leben gerufen worden. Aufgabe
des Arbeitskreises soll es sein, grundsätzliche Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu
erarbeiten, die sodann im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat im September
beraten werden sollen.
Beschlussvorlage WP8-122/2012
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Bereits im vergangenen Jahr wurde zudem der Arbeitskreis ‚Leitbild’ aktiviert. Diese
Arbeitskreise wurden zuletzt aufgrund der thematischen Überschneidung der
Themenbereiche zusammen gelegt. Erstmals getagt hat der Arbeitskreis am 24.05.2012.
Die nächsten beiden Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich vorgesehen für den
28.06.2012 und 23.08.2012.
Der Vollständigkeit halber wird auf den Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom
22.05.2012 (TOP 3) hingewiesen, wonach künftig in der jeweils ersten
Fachausschusssitzung
nach
den
Sommerferien
ein
Tagesordnungspunkt
‚Haushaltsvorberatung’ aufgenommen werden soll.
Æ Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu entscheiden, ob der Arbeitskreis
‚Haushaltskonsolidierung’ weiterhin aufrecht erhalten oder von einer weiteren Einberufung
abgesehen werden soll.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 12.06.2012
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-122/2012
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