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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
33 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8122/2012 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.06.2012 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 01.06.2012 bezüglich der Auflösung des Fraktionsbeirates Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Fraktionsbeirat Mit Schreiben vom 01.06.2012 hat die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt, den Fraktionsbeirat aufzulösen. Das Schreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Auf die darin enthaltene Begründung wird verwiesen. Die Institution des Fraktionsbeirates ist nach der letzten Kommunalwahl im Jahre 2009 in die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg aufgenommen worden. Intention war seinerzeit, dass der Fraktionsbeirat zum interfraktionellen Austausch, zur Erörterung vertraulicher und eilbedürftiger Angelegenheiten sowie zur Unterstützung des Bürgermeisters bei geschäftsführenden Aufgaben herangezogen bzw. beitragen soll. Der Rat hat in seiner Sitzung am 15.12.2009 durch einstimmigen Beschluss den nachfolgend aufgeführten § 33 in die Geschäftsordnung aufgenommen. § 33 Bildung eines Fraktionsbeirates (1) Zur Unterstützung des Bürgermeisters bei dessen geschäftsführenden Aufgaben sowie zur Verständigung zwischen den Fraktionen bei der Erörterung vertraulicher und/oder eilbedürftiger Angelegenheiten wird ein Fraktionsbeirat gebildet. (2) Mitglieder des Fraktionsbeirates sind der Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall deren Stellvertreter sowie die im Rat vertretenen Einzelmandatsträger. Zu den Sitzungen werden die Mitglieder des Verwaltungsvorstandes geladen. Dem Bürgermeister ist es freigestellt, im Bedarfsfall weitere Verwaltungsmitarbeiter/-innen hinzuzuziehen. (3) Der Fraktionsbeirat kann von jedem Mitglied nach Bedarf einberufen werden, er besitzt keine eigenständigen Entscheidungsbefugnisse. Die dort getroffenen Vereinbarungen haben lediglich empfehlenden Charakter und dienen der Vorbereitung von Beschlüssen der Fachausschüsse und des Rates. Es sind Protokolle anzufertigen und den Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Æ Sollte gewünscht sein, künftig auf einen Fraktionsbeirat zu verzichten, wird die Änderung der Geschäftsordnung, und zwar die Herausnahme des § 33, empfohlen. Diese Änderung könnte für die Sitzung des Rates am 03.07.2012 vorbereitet werden. Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’ Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion in ihrem Antrag vom 01.06.2012 auch den Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’ infrage. Der Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’ ist durch den Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Beschluss vom 14.02.2012 ins Leben gerufen worden. Aufgabe des Arbeitskreises soll es sein, grundsätzliche Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten, die sodann im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat im September beraten werden sollen. Beschlussvorlage WP8-122/2012 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Bereits im vergangenen Jahr wurde zudem der Arbeitskreis ‚Leitbild’ aktiviert. Diese Arbeitskreise wurden zuletzt aufgrund der thematischen Überschneidung der Themenbereiche zusammen gelegt. Erstmals getagt hat der Arbeitskreis am 24.05.2012. Die nächsten beiden Sitzungen des Arbeitskreises sind grundsätzlich vorgesehen für den 28.06.2012 und 23.08.2012. Der Vollständigkeit halber wird auf den Beschluss des Rates in seiner Sitzung vom 22.05.2012 (TOP 3) hingewiesen, wonach künftig in der jeweils ersten Fachausschusssitzung nach den Sommerferien ein Tagesordnungspunkt ‚Haushaltsvorberatung’ aufgenommen werden soll. Æ Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu entscheiden, ob der Arbeitskreis ‚Haushaltskonsolidierung’ weiterhin aufrecht erhalten oder von einer weiteren Einberufung abgesehen werden soll. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 12.06.2012 ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-122/2012 Seite 3