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Öffentliche Niederschrift (Sanierungs- und Entwicklungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
105 kB
Datum
28.01.2015
Erstellt
05.02.15, 18:16
Aktualisiert
05.02.15, 18:16
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Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 3. Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.01.2015 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg 2. Bach-Hoverath, Gert 3. Böcking, Paul 4. Döring, Bettina 5. Gunkel, Dirk 6. Hechemer, Horst 7. Heidbüchel, Rolf 8. Heinrichs, Dirk 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Kilian, Manfred, vertritt Kammer, Jürgen 12. Marx, Simon 13. Prof. Dr. Meurer, Erik 14. Scharfen, Volker 15. Stoffels, Manfred, vertritt Iven, Axel 16. Strohpagel, Birgit 17. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. BM Eßer 2. GVD Schmühl 3. GAR Stirnberg Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:15 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der AV fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. BM Eßer teilt mit, dass beide gewählten Schriftführerinnen erkrankt sind und schlägt vor, dass die Niederschrift der heutigen Sitzung von Herrn Stirnberg erstellt wird. Der Ausschuss ist damit einverstanden. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Änderung des mit dem TV Germania 03 Obermaubach e.V. abgeschlossenen Pflegevertrages 2.2 Voraussetzungen zur Erlangung von Fördermitteln 3. Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 4. Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen 5. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 6. Mitteilungen 7. Anfragen -3A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Mitteilungen 2.1 Änderung des mit dem TV Germania 03 Obermaubach e.V. abgeschlossenen Pflegevertrages AM Heidbüchel merkt an, dass die jetzt auf Initiative des Vereins erfolgte Vertragsänderung bereits im Jahr 2009 nach Ansicht der SPD-Fraktion hätte erfolgen können. 2.2 Voraussetzungen zur Erlangung von Fördermitteln GVD Schmühl teilt mit, dass die Verwaltung in den vergangenen Wochen intensiv die Möglichkeiten einer Bezuschussung für das Verkehrskonzept geprüft habe. Die eindeutige Aussage der Bezirksregierung ist, dass keine Städtebauförderungsmittel für diese separate Maßnahme bereit gestellt werden. Die Gemeinde muss zunächst ein „integriertes Handlungskonzept“ als Grundvoraussetzung aufstellen, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und auch das Einzelhandelskonzept mit beinhalten kann. Dann erst kann geprüft werden, ob und welche Fördertöpfe (evtl. auch EU-Mittel) in Anspruch genommen werden können, wobei dann auch die Kosten des integrierten Handlungskonzeptes förderfähig sind. Der AV stellt fest, dass diese Aussage nicht das Wunschergebnis darstellt, bedankt sich aber bei der Verwaltung für die eingeholten Informationen. 3. Bürgerbefragung Vorlage: 5/2015 AM Kaptain weist darauf hin, dass einige Ausschussmitglieder die Vorlage und insbesondere den Fragebogen aufgrund der kurzfristigen Einstellung ins SD-Net und der aufgetretenen technischen Probleme noch gar nicht kennen oder sich noch nicht damit befassen konnten. Zunächst erläutert AM Prof. Meurer den Antrag der FDP-Fraktion einschließlich des Fragebogens. Dieser enthält nur Fragen zu Themen, die den Bürger unmittelbar betreffen. Seiner Meinung ist es Aufgabe des Rates und der Verwaltung, haushaltsspezifische Entscheidungen, die den Bürger nur mittelbar betreffen, eigenständig zu entscheiden. Er bittet um Korrektur des Fragebogens bei Frage 1, Buchstabe C. Die vorgelegte Fassung soll ergänzt werden um den Zusatz „und keine neuen Einnahmequellen erschlossen werden“. Die korrigierte Fassung dieser Seite des Fragebogens ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. AM Prof. Meurer verweist darauf, dass die Antwortoptionen im Fragebogen immer dem gleichen Schema folgen und nicht manipulativ sind. Abschließend ist er der Auffassung, dass eine zeitliche Trennung zu dem weiteren Fragebogen bestehen sollte, der sich mit der zukünftigen Entwicklung der Lebensverhältnisse in der Gemeinde Kreuzau befasst. Zunächst solle die Befragung zu den dringend zu lösenden finanziellen Problemen erfolgen. BM Eßer erläutert, dass nach dem Wesen der repräsentativen Demokratie die Ratsmitglieder die notwendigen Entscheidungen eigenverantwortlich treffen. Sie sind berechtigt, Meinungsbilder einzuholen, sind allerdings nicht an deren Ergebnisse gebunden. Er verweist auf eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2012 mit dem Titel „Was denken die Bürger über das Sparen?“ und empfiehlt die intensive Lektüre. Sie ist abrufbar unter dem Link http://www.wegweiser- -4kommune.de/documents/10184/17495/Buergerbefragung hde2-83ee-62733003f194. Haushaltspolitik.pdf/93a37ece-c009- Aus seiner Sicht gelte es zunächst die Grundsatzentscheidung zu treffen, ob eine Befragung durchgeführt werden soll. Falls dies der Fall ist, sind die Rahmenbedingungen zu klären, etwa das Verfahren, die Mehrkosten und wer die Durchführung übernimmt. Im Ausschuss entwickelt sich eine rege Diskussion, aus der einige Beiträge wiedergegeben werden. Mehrere Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass der Fragebogen für den Bürger verständlich sein muss und zu erklären ist, welche Auswirkungen die möglichen Entscheidungen haben. Auch der Gesamtzusammenhang soll hergestellt werden. Auf Wunsch mehrerer Ausschussmitglieder und der Verwaltung soll der Fragebogen überprüft werden, ob bestimmte Themenbereiche ausgespart werden. Insbesondere die Fragen zu den Feuerwehrstandorten und zur interkommunalen Zusammenarbeit werden hier genannt. AM Kern weist darauf hin, dass die Befragung nur im ersten Schritt dazu dient, das Meinungsbild des Bürgers zu den Steuererhöhungen abzufragen. Es sei aber ebenso Aufgabe des Ausschusses, angesichts der demografischen und finanziellen Entwicklung zu prüfen, ob die Verwaltung auf diesem Niveau gehalten werden könne. Seiner Meinung nach werde man nicht umhin kommen, tiefgreifende Einschnitte vorzunehmen. Dies müssen dem Bürger verdeutlicht werden. AM Scharfen findet es problematisch, dass bei der Befragung, die sich in Richtung eines Bürgerhaushalts bewegt, nur ein geringer, per Zufall ausgewählter Anteil der Bevölkerung einbezogen wird, alle anderen Bürger aber ausgeschlossen werden. Er wünscht ebenfalls die Möglichkeit, den Fragebogen online zu beantworten. Er bittet dazu, sich kundig zu machen bei Institutionen, die Erfahrungen mit Bürgerhaushaushalten gesammelt haben. Weitere Wortbeiträge befassen sich mit den Auswirkungen und Folgen der Befragung. AM Kern befürwortet eine Folgeveranstaltung, die für alle Bürger zugänglich ist und bei der umfangreiche Erklärungen erfolgen können. AM Heidbüchel befürchtet, dass kaum Rückmeldungen zu dem Fragebogen erfolgen. Diese sollen zunächst in die Fraktionen verwiesen werden. Der AV formuliert die Zielvorgabe, mit der Befragung eine möglichst breite Mehrheit für die Haushaltsberatungen 2016 zu finden. Nach Vorberatungen in den Fraktionen und angesichts der parallel laufenden Haushaltsberatungen 2015 soll der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am 18.03.2015 die Grundsatzentscheidung treffen, ob die Befragung durchgeführt wird, und das Verfahren präzisieren. GVD Schmühl teilt mit, dass eine externe Beratung je nach Umfang 5.000,00 – 25.000,00 € kosten wird. Der Ausschuss ist aber einvernehmlich der Meinung, dass die Vorbereitung und Auswertung intern durch den Ausschuss mit Unterstützung der Verwaltung erfolgen soll. Wesentlich für den Ausschuss wird AM Prof. Meurer tätig sein, für dessen Vorbereitungsarbeiten Dank ausgesprochen wird. Beratungsergebnis: 4. Zurückverwiesen Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen AM Heidbüchel ist bei Durchsicht des Haushaltsentwurfs aufgefallen, dass eine Reihe von Ansätzen über dem jeweiligen durchschnittlichen Jahresergebnis liegt. GVD Schmühl bestätigt dies. Er verweist darauf, dass eine Reduzierung im einen oder anderen Falle erfolgen könne. BM Eßer gibt zu bedenken, dass bei den Konten überwiegend die Budgetierung gelte; d.h. Ansatzüber- und –unterschreitungen im Budget gedeckt werden. Im Umkehrschluss müssen dann auch Konten, deren Ansatz das Durchschnittsergebnis unterschreitet, angehoben werden. AM Heidbüchel kündigt einen Antrag der SPD-Fraktion an, der zum Inhalt hat, der Ausschuss -5möge sich zukünftig in jeder Sitzung zum festen TOP „Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen“ mit einem Produktbereich des Haushalts befassen. BM Eßer führt aus, dass jedes Ratsmitglied eingeladen ist, sich intensiv mit dem Haushalt auseinanderzusetzen. Er verweist darauf, dass die Darstellung des Haushalts auf der Ebene der Kostenstellen und Sachkonten beispielhaft sei, was die Transparenz angehe. Nach einer Diskussion verständigt sich der Ausschuss darauf, ab der übernächsten Sitzung am 06.05.2015 regelmäßig einen Produktbereich des Haushalts, in numerischer Reihenfolge beginnend mit PB 11 – Innere Verwaltung zu besprechen. Dabei sollen auch die Prüfbemerkungen der GPA berücksichtigt werden. 5. Anfragen AM Heinrichs erkundigt sich nach den Auswirkungen der angekündigten Wohngeld-Klage des Kreises Düren gegen das Land auf die Gemeindefinanzen. BM Eßer entgegnet, dass die Wohngeldaufwendungen in die Kreisumlage einfließen. Ob und inwieweit eine erfolgreiche Klage Auswirkungen habe, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. AM Kern fragt nach den Auswirkungen des Kreditgeschäfts des Kreises Düren mit den Schweizer Franken auf den Gemeindehaushalt. GAR Stirnberg antwortet, dass die Höhe des Verlustes zum nächsten Fälligkeitstermin Ende des Jahres offen ist, der Kreis aber eine Rückstellung wegen des drohenden Verlustes gebildet habe. Die konkrete Auswirkung auf die Höhe der Kreisumlage und den Gemeindehaushalt kann derzeit nicht beziffert werden. AM Böcking fragt, ob die Gemeinde Kreuzau RWE-Aktien besitze. BM Eßer verneint dies. B. Nichtöffentliche Sitzung