Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
105 kB
Datum
28.01.2015
Erstellt
05.02.15, 18:16
Aktualisiert
05.02.15, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 3. Sitzung des Sanierungs- und Entwicklungsausschusses der Gemeinde
Kreuzau
vom 28.01.2015
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Prof. Dr. Steffens, Karl-Georg
2. Bach-Hoverath, Gert
3. Böcking, Paul
4. Döring, Bettina
5. Gunkel, Dirk
6. Hechemer, Horst
7. Heidbüchel, Rolf
8. Heinrichs, Dirk
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Kilian, Manfred, vertritt Kammer, Jürgen
12. Marx, Simon
13. Prof. Dr. Meurer, Erik
14. Scharfen, Volker
15. Stoffels, Manfred, vertritt Iven, Axel
16. Strohpagel, Birgit
17. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. BM Eßer
2. GVD Schmühl
3. GAR Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:15 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der AV fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht
eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung
gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
BM Eßer teilt mit, dass beide gewählten Schriftführerinnen erkrankt sind und schlägt vor, dass die
Niederschrift der heutigen Sitzung von Herrn Stirnberg erstellt wird. Der Ausschuss ist damit
einverstanden.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Änderung des mit dem TV Germania 03 Obermaubach e.V. abgeschlossenen
Pflegevertrages
2.2
Voraussetzungen zur Erlangung von Fördermitteln
3.
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
4.
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen
5.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
6.
Mitteilungen
7.
Anfragen
-3A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Mitteilungen
2.1
Änderung des mit dem TV Germania 03 Obermaubach e.V. abgeschlossenen
Pflegevertrages
AM Heidbüchel merkt an, dass die jetzt auf Initiative des Vereins erfolgte Vertragsänderung
bereits im Jahr 2009 nach Ansicht der SPD-Fraktion hätte erfolgen können.
2.2
Voraussetzungen zur Erlangung von Fördermitteln
GVD Schmühl teilt mit, dass die Verwaltung in den vergangenen Wochen intensiv die
Möglichkeiten einer Bezuschussung für das Verkehrskonzept geprüft habe. Die eindeutige
Aussage der Bezirksregierung ist, dass keine Städtebauförderungsmittel für diese separate
Maßnahme bereit gestellt werden.
Die Gemeinde muss zunächst ein „integriertes Handlungskonzept“ als Grundvoraussetzung
aufstellen, das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und auch das Einzelhandelskonzept mit
beinhalten kann.
Dann erst kann geprüft werden, ob und welche Fördertöpfe (evtl. auch EU-Mittel) in Anspruch
genommen werden können, wobei dann auch die Kosten des integrierten Handlungskonzeptes
förderfähig sind.
Der AV stellt fest, dass diese Aussage nicht das Wunschergebnis darstellt, bedankt sich aber bei
der Verwaltung für die eingeholten Informationen.
3.
Bürgerbefragung
Vorlage: 5/2015
AM Kaptain weist darauf hin, dass einige Ausschussmitglieder die Vorlage und insbesondere den
Fragebogen aufgrund der kurzfristigen Einstellung ins SD-Net und der aufgetretenen technischen
Probleme noch gar nicht kennen oder sich noch nicht damit befassen konnten.
Zunächst erläutert AM Prof. Meurer den Antrag der FDP-Fraktion einschließlich des Fragebogens.
Dieser enthält nur Fragen zu Themen, die den Bürger unmittelbar betreffen. Seiner Meinung ist es
Aufgabe des Rates und der Verwaltung, haushaltsspezifische Entscheidungen, die den Bürger nur
mittelbar betreffen, eigenständig zu entscheiden.
Er bittet um Korrektur des Fragebogens bei Frage 1, Buchstabe C. Die vorgelegte Fassung soll
ergänzt werden um den Zusatz „und keine neuen Einnahmequellen erschlossen werden“. Die
korrigierte Fassung dieser Seite des Fragebogens ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. AM
Prof. Meurer verweist darauf, dass die Antwortoptionen im Fragebogen immer dem gleichen
Schema folgen und nicht manipulativ sind. Abschließend ist er der Auffassung, dass eine zeitliche
Trennung zu dem weiteren Fragebogen bestehen sollte, der sich mit der zukünftigen Entwicklung
der Lebensverhältnisse in der Gemeinde Kreuzau befasst.
Zunächst solle die Befragung zu den dringend zu lösenden finanziellen Problemen erfolgen.
BM Eßer erläutert, dass nach dem Wesen der repräsentativen Demokratie die Ratsmitglieder die
notwendigen Entscheidungen eigenverantwortlich treffen. Sie sind berechtigt, Meinungsbilder
einzuholen, sind allerdings nicht an deren Ergebnisse gebunden.
Er verweist auf eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung in Nordrhein-Westfalen aus
dem Jahr 2012 mit dem Titel „Was denken die Bürger über das Sparen?“ und empfiehlt die
intensive
Lektüre.
Sie
ist
abrufbar
unter
dem
Link
http://www.wegweiser-
-4kommune.de/documents/10184/17495/Buergerbefragung
hde2-83ee-62733003f194.
Haushaltspolitik.pdf/93a37ece-c009-
Aus seiner Sicht gelte es zunächst die Grundsatzentscheidung zu treffen, ob eine Befragung
durchgeführt werden soll. Falls dies der Fall ist, sind die Rahmenbedingungen zu klären, etwa das
Verfahren, die Mehrkosten und wer die Durchführung übernimmt.
Im Ausschuss entwickelt sich eine rege Diskussion, aus der einige Beiträge wiedergegeben
werden.
Mehrere Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass der Fragebogen für den Bürger verständlich
sein muss und zu erklären ist, welche Auswirkungen die möglichen Entscheidungen haben. Auch
der Gesamtzusammenhang soll hergestellt werden.
Auf Wunsch mehrerer Ausschussmitglieder und der Verwaltung soll der Fragebogen überprüft
werden, ob bestimmte Themenbereiche ausgespart werden. Insbesondere die Fragen zu den
Feuerwehrstandorten und zur interkommunalen Zusammenarbeit werden hier genannt.
AM Kern weist darauf hin, dass die Befragung nur im ersten Schritt dazu dient, das Meinungsbild
des Bürgers zu den Steuererhöhungen abzufragen.
Es sei aber ebenso Aufgabe des Ausschusses, angesichts der demografischen und finanziellen
Entwicklung zu prüfen, ob die Verwaltung auf diesem Niveau gehalten werden könne. Seiner
Meinung nach werde man nicht umhin kommen, tiefgreifende Einschnitte vorzunehmen. Dies
müssen dem Bürger verdeutlicht werden.
AM Scharfen findet es problematisch, dass bei der Befragung, die sich in Richtung eines
Bürgerhaushalts bewegt, nur ein geringer, per Zufall ausgewählter Anteil der Bevölkerung
einbezogen wird, alle anderen Bürger aber ausgeschlossen werden. Er wünscht ebenfalls die
Möglichkeit, den Fragebogen online zu beantworten. Er bittet dazu, sich kundig zu machen bei
Institutionen, die Erfahrungen mit Bürgerhaushaushalten gesammelt haben.
Weitere Wortbeiträge befassen sich mit den Auswirkungen und Folgen der Befragung. AM Kern
befürwortet eine Folgeveranstaltung, die für alle Bürger zugänglich ist und bei der umfangreiche
Erklärungen erfolgen können.
AM Heidbüchel befürchtet, dass kaum Rückmeldungen zu dem Fragebogen erfolgen. Diese sollen
zunächst in die Fraktionen verwiesen werden.
Der AV formuliert die Zielvorgabe, mit der Befragung eine möglichst breite Mehrheit für die
Haushaltsberatungen 2016 zu finden. Nach Vorberatungen in den Fraktionen und angesichts der
parallel laufenden Haushaltsberatungen 2015 soll der Ausschuss in seiner nächsten Sitzung am
18.03.2015 die Grundsatzentscheidung treffen, ob die Befragung durchgeführt wird, und das
Verfahren präzisieren.
GVD Schmühl teilt mit, dass eine externe Beratung je nach Umfang 5.000,00 – 25.000,00 €
kosten wird. Der Ausschuss ist aber einvernehmlich der Meinung, dass die Vorbereitung und
Auswertung intern durch den Ausschuss mit Unterstützung der Verwaltung erfolgen soll.
Wesentlich für den Ausschuss wird AM Prof. Meurer tätig sein, für dessen Vorbereitungsarbeiten
Dank ausgesprochen wird.
Beratungsergebnis:
4.
Zurückverwiesen
Maßnahmen zur Verbesserung der Gemeindefinanzen
AM Heidbüchel ist bei Durchsicht des Haushaltsentwurfs aufgefallen, dass eine Reihe von
Ansätzen über dem jeweiligen durchschnittlichen Jahresergebnis liegt.
GVD Schmühl bestätigt dies. Er verweist darauf, dass eine Reduzierung im einen oder anderen
Falle erfolgen könne.
BM Eßer gibt zu bedenken, dass bei den Konten überwiegend die Budgetierung gelte; d.h.
Ansatzüber- und –unterschreitungen im Budget gedeckt werden. Im Umkehrschluss müssen dann
auch Konten, deren Ansatz das Durchschnittsergebnis unterschreitet, angehoben werden.
AM Heidbüchel kündigt einen Antrag der SPD-Fraktion an, der zum Inhalt hat, der Ausschuss
-5möge sich zukünftig in jeder Sitzung zum festen TOP „Maßnahmen zur Verbesserung der
Gemeindefinanzen“ mit einem Produktbereich des Haushalts befassen.
BM Eßer führt aus, dass jedes Ratsmitglied eingeladen ist, sich intensiv mit dem Haushalt
auseinanderzusetzen. Er verweist darauf, dass die Darstellung des Haushalts auf der Ebene der
Kostenstellen und Sachkonten beispielhaft sei, was die Transparenz angehe.
Nach einer Diskussion verständigt sich der Ausschuss darauf, ab der übernächsten Sitzung am
06.05.2015 regelmäßig einen Produktbereich des Haushalts, in numerischer Reihenfolge
beginnend mit PB 11 – Innere Verwaltung zu besprechen. Dabei sollen auch die
Prüfbemerkungen der GPA berücksichtigt werden.
5.
Anfragen
AM Heinrichs erkundigt sich nach den Auswirkungen der angekündigten Wohngeld-Klage des
Kreises Düren gegen das Land auf die Gemeindefinanzen.
BM Eßer entgegnet, dass die Wohngeldaufwendungen in die Kreisumlage einfließen. Ob und
inwieweit eine erfolgreiche Klage Auswirkungen habe, sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
AM Kern fragt nach den Auswirkungen des Kreditgeschäfts des Kreises Düren mit den Schweizer
Franken auf den Gemeindehaushalt.
GAR Stirnberg antwortet, dass die Höhe des Verlustes zum nächsten Fälligkeitstermin Ende des
Jahres offen ist, der Kreis aber eine Rückstellung wegen des drohenden Verlustes gebildet habe.
Die konkrete Auswirkung auf die Höhe der Kreisumlage und den Gemeindehaushalt kann derzeit
nicht beziffert werden.
AM Böcking fragt, ob die Gemeinde Kreuzau RWE-Aktien besitze. BM Eßer verneint dies.
B. Nichtöffentliche Sitzung