Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
50 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
08.02.13, 18:11
Aktualisiert
08.02.13, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 31.01.2013
Fachbereich: I
Az.:
Tagesordnungspunkt:
Vorlagennummer: V-17/2013
Vorlage
für den
Haupt- und Finanzausschuss am 21.02.2013
Gemeinderat am 07.03.2013
- öffentlich -
Zahl der kommunalen Vertreter
Begründung:
Durch Satzung vom 22.04.2003 hat der Rat der Gemeinde Vettweiß die Zahl der
Ratsmitglieder auf 28 und die Zahl der Wahlbezirke auf 14 reduziert.
Nach den Maßgaben des § 3 KWahlG i. V. m. dem Gesetz über die
Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen können
die Gemeinden und Kreise spätestens 45 Monate nach Beginn der Wahlperiode, die
Zahl der zu wählenden Vertreter verringern. Einmalig für die am 21.10.2009
begonnene Wahlperiode wird diese Monatszahl um 4 Monate verringert, so dass die
Veränderung bis zum 21.03.2013 vorgenommen werden müsste, wenn sie erstmalig
zur Kommunalwahl 2014 zum Tragen kommen soll.
Der Rat müsste in seiner Sitzung am 7.3.2013 über eine Veränderung befinden,
ansonsten bliebe es bei der durch Satzung geregelten Größe
Beschlussvorschlag:
A. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Satzung über die
Festsetzung der Zahl der kommunalen Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß nicht
zu verändern.
B. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Rat zum nächsten Sitzung eine
Satzung zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Zahl der kommunalen
Vertreter im Rat der Gemeinde Vettweiß vorzulegen.Die Zahl der Ratsmitglieder soll
auf ___, die Zahl der Wahlbezirke auf ____ (die Hälfte der Ratsmitglieder) verändert
werden.
Auswirkungen auf den Haushalt: