Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
116 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
28.02.13, 16:58
Aktualisiert
28.02.13, 16:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Margret Bethlehem
Ratsvertreterin (fraktionslos)
52391 Vettweiß
Klosterstr. 44
Tel. 02424/1598,
Mail: M.Bethlehem@gmx.net
Herrn
Bürgermeister
Josef Kranz
Gereonstr. 14
52391 Vettweiß
Vettweiß, den 27.02.2013
Reduzierung der Ratsmandate für die nächste Kommunalwahl im Jahre 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kranz,
hiermit beantrage ich, den nachstehend aufgeführten Antrag in die Tagesordnung der
21. Sitzung des Rates am 07.03.2013 aufzunehmen und einer Entscheidung zuzuführen.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt, für die in 2014 stattfindende Kommunalwahl, die Ratsmandate von bisher 28 auf 26 zu reduzieren und die Zahl der Wahlbezirke auf 13 festzulegen.
Begründung:
Im Kommunalwahlgesetz NRW ist festgelegt, dass für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 8.000 maximal 32 Vertreter gewählt werden können. Es ist der
Kommune freigestellt, die Zahl der Vertreter um 2, 4 oder 6 zu verringern. Im Jahre
2003 wurde die Reduzierung um 4 Mandate beschlossen, sodass es darüber hinaus
jetzt noch möglich ist, um 2 weitere Mandate zu reduzieren.
Die vorgeschlagene Reduzierung würde nur im Bereich der zuzahlenden Aufwandsentschädigungen eine Ersparnis von 22.700 € pro Legislaturperiode (5-jährig) ergeben.
Zusätzlich verringern sich dementsprechend auch die Fraktionszuwendungen und die
Kosten, welche durch den Versand der Sitzungsunterlagen entstehen.
Das von allen Fraktionen mitgetragene Haushaltssicherungskonzept für den Doppelhaushalt 2012/13 erwartet von allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Vettweiß
Akzeptanz für einen konsequenten Sparkurs und eine „moderate Erhöhung“ der Hebesätze im Bereich der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer. Gerade heute
weist Bürgermeister Kranz in einem anderen Tagesordnungspunkt daraufhin, welche
Steuererhöhungen in Zukunft notwendig sein werden, um ein genehmigungsfähiges
HSK aufzustellen.
Auch wenn die eingesparte Summe dem ein oder anderen bedeutungslos in Bezug auf
die Gesamtsituation erscheint, bin ich der Auffassung, wenn überall gespart werden
muss, dann ist auch die Politik verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten.
Des Weiteren ist es ja auch möglich, bei verbesserter Haushaltslage, die Zahl der Vertreter wieder zu erhöhen.
Durch den Wegfall eines Wahlbezirkes wird es unter Beachtung der Ober- und Untergrenze zwangsläufig notwendig, Einwohnerbestände einem anderen Wahlbezirk, als
bisher, zuzuordnen. Vor der Kommunalwahl in 2009 wurden derartige Umverteilungen erforderlich, da der Gesetzgeber den Prozentsatz der möglichen Abweichungen
von der durchschnittlichen Einwohnerzahl, von vormals 33,33 % auf 25 %, senkte.
Mit freundlichem Gruß