Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
268/2007
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.10.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 268/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
24.10.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.07.2008 das sechste Lebensjahr vollenden, am
01.08.2008. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem
31.07.2008 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche
Schulfähigkeit besitzen (Kann-Kinder).
Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer
Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen zum 01.08.2008
vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich.
Der /Die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen
Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule
werden evtl. Fahrtkosten von der der Stadt Wesseling nicht übernommen.
In der Zeit vom 24.10. bis zum 26.10.2007 konnten die Erziehungsberechtigten der infrage kommenden
Kinder ihre Anmeldungen in der von ihnen gewünschten Schule vornehmen.
Alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder und der Kann-Kinder haben einen entsprechenden
Bescheid der Stadt Wesseling erhalten. Ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen war diesem
Schreiben beigefügt.
Aus der beigefügten Aufstellung ergeben sich die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr im Vergleich
zu den Anmeldezahlen des vergangenen Jahres. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schulbezirksgrenzen
ab dem Schuljahr 2008/2009 wegfallen und bei der Anmeldung freie Schulwahl bestand, gibt es keine
dramatischen Veränderungen im Anmeldeverhalten der Eltern. Es gibt auch keine Kapazitätsengpässe in
einzelnen Schulen und keine Notwendigkeit, Anmeldungen abzulehnen.