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Mitteilungsvorlage (Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009 hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Datum
27.11.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Mitteilungsvorlage (Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen) Mitteilungsvorlage (Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen) Mitteilungsvorlage (Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009
hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 268/2007 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009 hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.10.2007 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 268/2007 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 24.10.2007 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2008/2009 hier: Anmeldezahlen in den Grundschulen Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 31.07.2008 das sechste Lebensjahr vollenden, am 01.08.2008. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder angemeldet werden, die nach dem 31.07.2008 das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen (Kann-Kinder). Bei der Anmeldung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer katholischen Grundschule und einer Gemeinschaftsgrundschule. Da das Schulgesetz die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen zum 01.08.2008 vorsieht, ist eine Anmeldung in jeder Grundschule in Wesseling ohne besondere Antragstellung möglich. Der /Die Schulleiter/in entscheidet über die Aufnahme des Kindes unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten der jeweiligen Schule. Bei Anmeldung an einer entfernteren als der nächstgelegenen Schule werden evtl. Fahrtkosten von der der Stadt Wesseling nicht übernommen. In der Zeit vom 24.10. bis zum 26.10.2007 konnten die Erziehungsberechtigten der infrage kommenden Kinder ihre Anmeldungen in der von ihnen gewünschten Schule vornehmen. Alle Erziehungsberechtigten der schulpflichtigen Kinder und der Kann-Kinder haben einen entsprechenden Bescheid der Stadt Wesseling erhalten. Ein Verzeichnis aller Wesselinger Grundschulen war diesem Schreiben beigefügt. Aus der beigefügten Aufstellung ergeben sich die Anmeldezahlen für das kommende Schuljahr im Vergleich zu den Anmeldezahlen des vergangenen Jahres. In Anbetracht der Tatsache, dass die Schulbezirksgrenzen ab dem Schuljahr 2008/2009 wegfallen und bei der Anmeldung freie Schulwahl bestand, gibt es keine dramatischen Veränderungen im Anmeldeverhalten der Eltern. Es gibt auch keine Kapazitätsengpässe in einzelnen Schulen und keine Notwendigkeit, Anmeldungen abzulehnen.