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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-37/2012)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
684 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-37/2012)

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Inhalt der Datei

,&6re stadt Bed bu rg Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Datum: 7. Februar 2012 Az.'. Niederschlagu ng von Ansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Mit Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes zum 01.01 .2011 wurde auch die Zahlunggn nach dem UVG an Alleinerziehende Elternteile, welche keine oder nicht ausreichende Unterhaltszahlungen durch das andere Elternteil erhalten, übernommen. Die ausgebliebenen Unterhaltsansprüche gehen, soweit das Elternteil denn unterhaltspflichtig und -fähig ist, aufrdas Land NRW, vertreten durch das Jugendamt der Stadt Bedburg über. Wie das land sich an den Transferleistungen beteiligt, ist das Land auch an den tatsächlichen Rückflüssen mit rund 46Vo zu beteiligen. lm Kalenderjahr 20'11 wurden alle Unterhaltsfälle auf mögliche Forderungen, aus den Vorjahren geprüft. Da der REK keine Sollstellung in den Vorjahren für offene Forderungen hatte bzw. diese nicht an die Stadt Bedburg übermittelte, erfolgte in 2011 eine nicht unerhebliche Sollstellung, die nur in geringerer Höhe tatsächlich vereinnahmt werden konnte. Zum Jahresschluss wurden daher nochmals alle Fälle mit Forderungen überprüft und eine Liste der Fälle erstellt, in denen im Jahr 2011 keine Zahlungen erfolgt sind. Da in diesen Fällen auch kurzfristig nicht mit einer Realisierung der Forderung zu rechnen ist, sind dies Beträge unbefristet niederzuschlagen. Die Gesamtsumme der niederzuschlagenden Forderung beträgt 565.635,82 €. Laut Dienstanweisung hat der Leiter einer Organisationseinheit die Befugnis, Niederschlagungen bis zu einer Höhe von 5.000 € zu entscheiden. Tatsächlich bildet die Liste der Niederschlagungen eine Aufzählung einzelner Niederschlagungen. Da aber einige die Wertgrenze von 5.000 € überschreiten, muss die Niederschlagung durch den Bürgermeister oder seine allgemei ne Vertreterin erfolgen. Aktueller Stand in lnfo für das Haushaltsjahr 2011 Rechtsgrundlage lst (Zahlungseinqanq) 957.709,67 € 54.606,16 € Sollstellung (Ertrag) S 7 UVG übergegangene Unter- Differenz 903.103,51 € haltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil 3. Herrn Bürgermeister Koerdt, mit der Bitte um Zustimmung zur Niederschlagung von 565.635,82 €. /( gen\brun780\Desktop\NiederschlaSune doc ;;1. {u{h'^ WW,Uv,(.rV ü4f f"tp!