Daten
Kommune
Bedburg
Größe
684 kB
Datum
19.06.2012
Erstellt
13.06.12, 18:03
Aktualisiert
13.06.12, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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stadt Bed bu rg
Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Datum: 7. Februar 2012
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Niederschlagu ng von Ansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Mit Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes zum 01.01 .2011 wurde auch die
Zahlunggn nach dem UVG an Alleinerziehende Elternteile, welche keine oder nicht
ausreichende Unterhaltszahlungen durch das andere Elternteil erhalten, übernommen.
Die ausgebliebenen Unterhaltsansprüche gehen, soweit das Elternteil denn unterhaltspflichtig und -fähig ist, aufrdas Land NRW, vertreten durch das Jugendamt der
Stadt Bedburg über. Wie das land sich an den Transferleistungen beteiligt, ist das
Land auch an den tatsächlichen Rückflüssen mit rund 46Vo zu beteiligen.
lm Kalenderjahr 20'11 wurden alle Unterhaltsfälle auf mögliche Forderungen, aus den
Vorjahren geprüft. Da der REK keine Sollstellung in den Vorjahren für offene Forderungen hatte bzw. diese nicht an die Stadt Bedburg übermittelte, erfolgte in 2011 eine nicht unerhebliche Sollstellung, die nur in geringerer Höhe tatsächlich vereinnahmt werden konnte.
Zum Jahresschluss wurden daher nochmals alle Fälle mit Forderungen überprüft und
eine Liste der Fälle erstellt, in denen im Jahr 2011 keine Zahlungen erfolgt sind. Da
in diesen Fällen auch kurzfristig nicht mit einer Realisierung der Forderung zu rechnen ist, sind dies Beträge unbefristet niederzuschlagen. Die Gesamtsumme der niederzuschlagenden Forderung beträgt 565.635,82 €. Laut Dienstanweisung hat der
Leiter einer Organisationseinheit die Befugnis, Niederschlagungen bis zu einer Höhe
von 5.000 € zu entscheiden. Tatsächlich bildet die Liste der Niederschlagungen eine
Aufzählung einzelner Niederschlagungen. Da aber einige die Wertgrenze von 5.000
€ überschreiten, muss die Niederschlagung durch den Bürgermeister oder seine allgemei ne Vertreterin erfolgen.
Aktueller Stand in lnfo für das Haushaltsjahr 2011
Rechtsgrundlage
lst
(Zahlungseinqanq)
957.709,67 €
54.606,16 €
Sollstellung
(Ertrag)
S 7 UVG übergegangene Unter-
Differenz
903.103,51 €
haltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil
3.
Herrn Bürgermeister Koerdt,
mit der Bitte um Zustimmung zur Niederschlagung von 565.635,82 €.
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