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Info GB (Energetische Optimierung Kreishaus (Klimaschutz) hier: Erneuerung der Beleuchtung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
06.05.08, 04:25
Aktualisiert
06.05.08, 04:25
Info GB (Energetische Optimierung Kreishaus (Klimaschutz)
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 166/2008 24.04.2008 Az.: 10.3/636-01/Ka. X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.05.2008 Energetische Optimierung Kreishaus (Klimaschutz) hier: Erneuerung der Beleuchtung Die Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 (EC 21) hat sich zum Ziel gesetzt, konkrete energetische Optimierungen zu erarbeiten, die einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierfür steht der Arbeitsgruppe ein Betrag i. H. v. insgesamt 10.000 € zur Verfügung (jeweils 5.000 € in 2007 und 2008). Die Arbeitsgruppe hat sich dafür entschieden, die Haushaltsmittel einzusetzen, um für das Kreishaus Euskirchen als den größten Medienverbraucher aller kreiseigenen Immobilien ein externes Gutachten zur Beurteilung der energetischen Gesamtsituation erstellen zu lassen. Der Projektleiter der beauftragten VIKA Ingenieur GmbH hat in der letzten Sitzung der AG EC 21 am 23.04.2008 die Ergebnisse zur Beleuchtung des Kreishauses dargestellt. In seinem Fazit kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Beleuchtung kurz- bis mittelfristig zu sanieren ist, weil • die Anlage ihren Lebenszyklus längst überschritten hat, • die Anlage die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken nicht einhält und den Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung nicht entspricht, • die Anlage energieineffizient ist, • der Nachschub an Ersatzteilen alsbald nicht mehr gedeckt werden kann und die Kosten für Ersatzteile stark ansteigen werden. Durch die Sanierung kann ein • energiesparendes, • umweltfreundliches und • rechtssicheres Beleuchtungssystem realisiert werden, das einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und Motivation der Bediensteten leisten wird. Hinsichtlich des Zeitpunkts der Sanierung hat der Gutachter verschiedene Szenarien aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet. In der Variante 1 geht er davon aus, dass die eigentlich längst abgeschriebene Anlage in spätestens 7 Jahren abgängig ist und erneuert werden muss, während in Variante 2 die Sofortsanierung und Variante 3 der praktisch unmögliche Fortbetrieb der Anlage für die kommenden 30 Jahre betrachtet ist. Im wirtschaftlichen Vergleich (Betrachtungszeitraum: 20 Jahre) wurde die Sofortsanierung der Anlage als die eindeutig wirtschaftlichste der 3 Varianten herausgearbeitet. 2 Nach dem vorgelegten Gutachten kostet eine neue, energieeffiziente Anlage ca. 370.000 € brutto inkl. Planung. Sie erspart im Jahr 60.000 kWh Strom und in 20 Jahren ca. 780 t CO2. Eine Sofortinvestition führt zu einem Wirtschaftlichkeitsvorteil von 335.600 € (abgezinst auf den Investionszeitpunkt: 170.000 €). Das Gutachten sieht eine Tageslicht abhängige Beleuchtungsanlage vor. Die elektrotechnische Installation zwischen den Komponenten bis zum Schalter und zur Unterverteilung wird im Zuge der Sanierung erneuert. Um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können, ist ein umfangreicher Eingriff in die Abhangdecke des Kreishauses erforderlich. Bei der Erstellung des Kreishauses im Jahr 1975 wurden die Abhangdecken in den Trakten A und B mit künstlichen Mineralfasern (KMF) gedämmt. Die KMF-Dämmung ist sowohl in die Metallkassetten eingelegt als auch großflächig und offen oberhalb der Kassetten verlegt. Nach Untersuchungen der Firma GEOTAIX Umwelttechnik GmbH vom 24.10.2005 handelt es sich bei dem Baustoff um künstliche Mineralfasern (KMF), die beim direkten Umgang (z. B. Einbau oder Ausbau) gesundheitsgefährdende Faserstäube freisetzen können. Arbeiten an den Decken sowie im Deckenhohlraum dürfen ab einer Öffnung von mehr als 3 m² Deckenfläche nur unter Einhaltung der Schutzstufe 2 nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe 521 (TRGS 521) ausgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Sanierungsbereiche weitgehend ausgeräumt und mit Folie abgeklebt werden müssen. Schwer zu reinigende Flächen (z.B. Teppichboden) sind ebenfalls mit Folie zu schützen. Über einen gerichteten Luftstrom ins Freie wird die Ausbreitung von Faserstäuben im Gebäude verhindert. Die Arbeiten sind von speziell ausgebildetem Fachpersonal in Vollkörperschutzanzügen und mit Atemschutzmasken auszuführen. Dieser Mehraufwand wurde bislang durch das Zurückstellen von Maßnahmen weitgehend vermieden. Dies wird absehbar unmöglich sein. Auf Grund dieser Schutzverpflichtungnen aus der TRGS 521 kalkuliert die Verwaltung mit rund 15.000 € Mehrausgaben pro Jahr im Rahmen der Bauunterhaltung. Die Fa. Geotaix hat in verschiedenen Raumluftmessungen darüber hinaus festgestellt, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Büroräumen der Kreisverwaltung keine Gesundheitsgefährdung besteht. Auch hat der Gutachter darauf hingewiesen, dass den Kreis Euskirchen keine Sanierungspflicht für den Dämmstoff trifft. Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, die Dämmstoffe im Zusammenhang mit der geplanten Erneuerung von Beleuchtung und EDV-Verkabelung komplett aus den Decken der Büros und der Flurzonen des Kreishauses Euskirchen zu entfernen. Zum einen ist dadurch sichergestellt, dass die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in der Kreisverwaltung auf keinen Fall beeinträchtigt werden kann und für die Belegschaft kein Anlass besteht, dies in Zweifel zu ziehen. Zum anderen würde eine Sanierung dazu beitragen, dass die beabsichtigte Erneuerung der EDVVerkabelung und der Beleuchtung in den Trakten A und B des Kreishauses sinnvoll strukturiert und nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt werden kann. Zur KMF-Sanierung sind die Metallkassetten der Abhangdecken unter Anwendung der S2 Schutzmaßnahmen sorgfältig aufzunehmen, die Position in ein Verlegekataster einzutragen und zu lagern. Nach der vollständigen Reinigung des Bandrasters und der verbleibenden Installation und Bauteile, werden die gereinigten und mit einem neuen Dichtband versehenden Metallpaneele wieder eingelegt. Aus Schallschutzgründen muss ein Ersatzstoff für das entsorgte KMF aufgebracht werden. In einer Pilotumsetzung hat die Verwaltung hierzu bereits Erfahrung gesammelt. Die Verwaltung rät dringend von der Aufnahme und Wiederverlegung der alten Metallkassettten ab, da der Aufwand für das Reinigen, Abdichten und Dämmen sehr hoch ist und darüber hinaus nicht zu einem akzeptablen Ergebnis geführt hat. Die Verwaltung empfiehlt, im Zusammenhang mit der KMF-Sanierung, der Erneuerung des Beleuchtungssystems und der Verlegung der Kabel für die Netzwerktechnik die Paneele gegen neue zu ersetzen. Um das Bandrastersystem, das ein Versetzen der Bürowände ermöglicht, nicht 3 zusätzlich erneuern zu müssen, empfiehlt die Verwaltung, erneut eine Metalldecke in gleicher Ausführung einzubauen. Die Mehrkosten für die Erneuerung der Paneele sind in Relation zu den zwangsläufigen Kosten des Deckeneingriffs äußerst gering. Zudem ist die Abhangdecke mittlerweile 33 Jahre alt, durch Nikotin mehr oder weniger deutlich verschmutzt und – wie dies ebenfalls die Pilotumsetzung gezeigt hat – nicht mit akzeptablem Ergebnis zu reinigen und wieder zu verlegen. Der Verwaltungsempfehlung hat sich die AG EC 21 in seiner Sitzung am 23.04.2008 einstimmig angeschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, 1. die Planungen für die Beleuchtung und die KMF-Sanierung in Auftrag zu geben, 2. vorhandene Haushaltsmittel und Haushaltsreste (insges. 601.000 €) für die Planungen und die erste Realisierungsstufe im 1. Bauabschnitt zu verwenden und 3. die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen weiteren Haushaltsmittel in den Haushalt 2009 einzustellen. Wie aus der beigefügten Übersicht zu ersehen, ist nach einer ersten Grobschätzung für die KMFKomplettsanierung einschließlich der Erneuerung der Beleuchtung, der EDV-Verkabelung und der Abhangdecke mit ca. 1,75 Mio. € zu rechnen. Bislang sind in dieser Kalkualtion die Sitzungssäle nicht aufgenommen, da für die Sitzungssäle die Beleuchtungserneuerung auf Grund von sehr hohen Investitionskosten (aufwendige Deckenkonstruktion, Urheberrecht des Architekten), sowie der geringen Nutzungszeit nicht empfohlen wurde. Mit der Maßnahme soll möglichst noch in diesem Jahr begonnen werden, um sehr schnell zu ermöglichen, dass über das neue EDV-Verkabelungsnetz die großen Datenmengen der Katasterverwaltung mit annehmbaren Geschwindigkeiten transportiert werden können. Die Verwaltung bittet um zustimmende Kenntnisnahme, damit die Gesamtmaßnahme bereits im Jahr 2008 begonnen und im Jahr 2009 fortgesetzt werden kann. gez. Rosenke ___________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)