Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
06.05.08, 04:25
Aktualisiert
06.05.08, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 166/2008
24.04.2008
Az.: 10.3/636-01/Ka.
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.05.2008
Energetische Optimierung Kreishaus (Klimaschutz)
hier: Erneuerung der Beleuchtung
Die Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 (EC 21) hat sich zum Ziel gesetzt, konkrete energetische
Optimierungen zu erarbeiten, die einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierfür steht der
Arbeitsgruppe ein Betrag i. H. v. insgesamt 10.000 € zur Verfügung (jeweils 5.000 € in 2007 und
2008).
Die Arbeitsgruppe hat sich dafür entschieden, die Haushaltsmittel einzusetzen, um für das Kreishaus
Euskirchen als den größten Medienverbraucher aller kreiseigenen Immobilien ein externes Gutachten
zur Beurteilung der energetischen Gesamtsituation erstellen zu lassen. Der Projektleiter der
beauftragten VIKA Ingenieur GmbH hat in der letzten Sitzung der AG EC 21 am 23.04.2008 die
Ergebnisse zur Beleuchtung des Kreishauses dargestellt.
In seinem Fazit kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Beleuchtung kurz- bis
mittelfristig zu sanieren ist, weil
• die Anlage ihren Lebenszyklus längst überschritten hat,
• die Anlage die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken nicht einhält und den Vorschriften der
Bildschirmarbeitsverordnung nicht entspricht,
• die Anlage energieineffizient ist,
• der Nachschub an Ersatzteilen alsbald nicht mehr gedeckt werden kann und die Kosten für
Ersatzteile stark ansteigen werden.
Durch die Sanierung kann ein
• energiesparendes,
• umweltfreundliches und
• rechtssicheres
Beleuchtungssystem realisiert werden, das einen wesentlichen Beitrag zur Gesunderhaltung und
Motivation der Bediensteten leisten wird.
Hinsichtlich des Zeitpunkts der Sanierung hat der Gutachter verschiedene Szenarien aus
wirtschaftlicher Sicht betrachtet. In der Variante 1 geht er davon aus, dass die eigentlich längst
abgeschriebene Anlage in spätestens 7 Jahren abgängig ist und erneuert werden muss, während in
Variante 2 die Sofortsanierung und Variante 3 der praktisch unmögliche Fortbetrieb der Anlage für die
kommenden 30 Jahre betrachtet ist.
Im wirtschaftlichen Vergleich (Betrachtungszeitraum: 20 Jahre) wurde die Sofortsanierung der Anlage
als die eindeutig wirtschaftlichste der 3 Varianten herausgearbeitet.
2
Nach dem vorgelegten Gutachten kostet eine neue, energieeffiziente Anlage ca. 370.000 € brutto
inkl. Planung. Sie erspart im Jahr 60.000 kWh Strom und in 20 Jahren ca. 780 t CO2. Eine
Sofortinvestition führt zu einem Wirtschaftlichkeitsvorteil von 335.600 € (abgezinst auf den
Investionszeitpunkt: 170.000 €).
Das Gutachten sieht eine Tageslicht abhängige Beleuchtungsanlage vor. Die elektrotechnische
Installation zwischen den Komponenten bis zum Schalter und zur Unterverteilung wird im Zuge der
Sanierung erneuert. Um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können, ist ein umfangreicher
Eingriff in die Abhangdecke des Kreishauses erforderlich.
Bei der Erstellung des Kreishauses im Jahr 1975 wurden die Abhangdecken in den Trakten A und B
mit künstlichen Mineralfasern (KMF) gedämmt. Die KMF-Dämmung ist sowohl in die Metallkassetten
eingelegt als auch großflächig und offen oberhalb der Kassetten verlegt.
Nach Untersuchungen der Firma GEOTAIX Umwelttechnik GmbH vom 24.10.2005 handelt es sich
bei dem Baustoff um künstliche Mineralfasern (KMF), die beim direkten Umgang (z. B. Einbau oder
Ausbau) gesundheitsgefährdende Faserstäube freisetzen können.
Arbeiten an den Decken sowie im Deckenhohlraum dürfen ab einer Öffnung von mehr als 3 m²
Deckenfläche nur unter Einhaltung der Schutzstufe 2 nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe
521 (TRGS 521) ausgeführt werden. Dies bedeutet, dass die Sanierungsbereiche weitgehend
ausgeräumt und mit Folie abgeklebt werden müssen. Schwer zu reinigende Flächen (z.B.
Teppichboden) sind ebenfalls mit Folie zu schützen. Über einen gerichteten Luftstrom ins Freie wird
die Ausbreitung von Faserstäuben im Gebäude verhindert. Die Arbeiten sind von speziell
ausgebildetem Fachpersonal in Vollkörperschutzanzügen und mit Atemschutzmasken auszuführen.
Dieser Mehraufwand wurde bislang durch das Zurückstellen von Maßnahmen weitgehend vermieden.
Dies wird absehbar unmöglich sein. Auf Grund dieser Schutzverpflichtungnen aus der TRGS 521
kalkuliert die Verwaltung mit rund 15.000 € Mehrausgaben pro Jahr im Rahmen der Bauunterhaltung.
Die Fa. Geotaix hat in verschiedenen Raumluftmessungen darüber hinaus festgestellt, dass für die
Mitarbeiterinnen
und
Mitarbeiter
in
den
Büroräumen
der
Kreisverwaltung
keine
Gesundheitsgefährdung besteht. Auch hat der Gutachter darauf hingewiesen, dass den Kreis
Euskirchen keine Sanierungspflicht für den Dämmstoff trifft.
Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, die Dämmstoffe im Zusammenhang mit der geplanten
Erneuerung von Beleuchtung und EDV-Verkabelung komplett aus den Decken der Büros und der
Flurzonen des Kreishauses Euskirchen zu entfernen. Zum einen ist dadurch sichergestellt, dass die
Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier in der Kreisverwaltung auf keinen Fall
beeinträchtigt werden kann und für die Belegschaft kein Anlass besteht, dies in Zweifel zu ziehen.
Zum anderen würde eine Sanierung dazu beitragen, dass die beabsichtigte Erneuerung der EDVVerkabelung und der Beleuchtung in den Trakten A und B des Kreishauses sinnvoll strukturiert und
nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt werden kann.
Zur KMF-Sanierung sind die Metallkassetten der Abhangdecken unter Anwendung der S2
Schutzmaßnahmen sorgfältig aufzunehmen, die Position in ein Verlegekataster einzutragen und zu
lagern. Nach der vollständigen Reinigung des Bandrasters und der verbleibenden Installation und
Bauteile, werden die gereinigten und mit einem neuen Dichtband versehenden Metallpaneele wieder
eingelegt. Aus Schallschutzgründen muss ein Ersatzstoff für das entsorgte KMF aufgebracht werden.
In einer Pilotumsetzung hat die Verwaltung hierzu bereits Erfahrung gesammelt. Die Verwaltung rät
dringend von der Aufnahme und Wiederverlegung der alten Metallkassettten ab, da der Aufwand für
das Reinigen, Abdichten und Dämmen sehr hoch ist und darüber hinaus nicht zu einem akzeptablen
Ergebnis geführt hat.
Die Verwaltung empfiehlt, im Zusammenhang mit der KMF-Sanierung, der Erneuerung des
Beleuchtungssystems und der Verlegung der Kabel für die Netzwerktechnik die Paneele gegen neue
zu ersetzen. Um das Bandrastersystem, das ein Versetzen der Bürowände ermöglicht, nicht
3
zusätzlich erneuern zu müssen, empfiehlt die Verwaltung, erneut eine Metalldecke in gleicher
Ausführung einzubauen.
Die Mehrkosten für die Erneuerung der Paneele sind in Relation zu den zwangsläufigen Kosten des
Deckeneingriffs äußerst gering. Zudem ist die Abhangdecke mittlerweile 33 Jahre alt, durch Nikotin
mehr oder weniger deutlich verschmutzt und – wie dies ebenfalls die Pilotumsetzung gezeigt hat –
nicht mit akzeptablem Ergebnis zu reinigen und wieder zu verlegen.
Der Verwaltungsempfehlung hat sich die AG EC 21 in seiner Sitzung am 23.04.2008 einstimmig
angeschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor,
1. die Planungen für die Beleuchtung und die KMF-Sanierung in Auftrag zu geben,
2. vorhandene Haushaltsmittel und Haushaltsreste (insges. 601.000 €) für die Planungen und
die erste Realisierungsstufe im 1. Bauabschnitt zu verwenden und
3. die für die Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen weiteren Haushaltsmittel in den
Haushalt 2009 einzustellen.
Wie aus der beigefügten Übersicht zu ersehen, ist nach einer ersten Grobschätzung für die KMFKomplettsanierung einschließlich der Erneuerung der Beleuchtung, der EDV-Verkabelung und der
Abhangdecke mit ca. 1,75 Mio. € zu rechnen. Bislang sind in dieser Kalkualtion die Sitzungssäle nicht
aufgenommen, da für die Sitzungssäle die Beleuchtungserneuerung auf Grund von sehr hohen
Investitionskosten (aufwendige Deckenkonstruktion, Urheberrecht des Architekten), sowie der
geringen Nutzungszeit nicht empfohlen wurde.
Mit der Maßnahme soll möglichst noch in diesem Jahr begonnen werden, um sehr schnell zu
ermöglichen, dass über das neue EDV-Verkabelungsnetz die großen Datenmengen der
Katasterverwaltung mit annehmbaren Geschwindigkeiten transportiert werden können.
Die Verwaltung bittet um zustimmende Kenntnisnahme, damit die Gesamtmaßnahme bereits im Jahr
2008 begonnen und im Jahr 2009 fortgesetzt werden kann.
gez. Rosenke
___________________
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)