Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
307 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
06.05.08, 04:25
Aktualisiert
06.05.08, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Technische Gebäudeausrüstung
Energieversorgung
Gebäudesimulation
Contracting
Energiemanagement
Energiegutachten Teil 1
Energetische Beurteilung der bestehenden
Beleuchtungsanlage (innen)
des Kreishauses Euskirchen
VIKA Ingenieur GmbH
Aachen, Berlin, Hamburg
Schurzelter Str. 27
D-52074 Aachen
FON 0241-474660
FAX 0241-474669
vika@vika.de
www.vika.de
Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1
Innenbeleuchtung
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
2
1
1.1
1.2
1.3
Einleitung
Auftrag
Ziel
Grundlage
3
3
3
3
2
2.1
2.2
2.3
Allgemeine Vorteile einer Sanierung der Beleuchtungsanlage1
Ökonomie
Ergonomie
Ökologie
4
4
5
5
3
Bildschirmarbeitsplatzverordnung
7
4
Bestehende Innenbeleuchtungsanlage
8
5
Beleuchtungsqualität
10
6
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
Wirtschaftlichkeit
betriebswirtschaftliche Grundlage
Ermittlung der Energieeinsparungen
Basiswerte
Investitionskosten
Neues Beleuchtungssystem
Saalbeleuchtung
Ergebnisse
12
12
12
13
13
14
14
15
7
CO2-Reduzierung
16
8
Fazit
17
9
9.1
9.2
9.3
9.4
Anlagen
Fotodokumentation
Leuchtenliste
LEE-Berechnungen
Wirtschaftlichkeitsberechnung
18
18
18
18
18
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Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1
Innenbeleuchtung
1 Einleitung
1.1 Auftrag
Die VIKA Ingenieur GmbH wurde mit Schreiben vom 21.12.2007 mit der Erstellung des
Energiegutachtens für das Kreishaus in Euskirchen beauftragt. In dem hier vorliegenden
ersten Teil des Energiegutachtens erfolgt zunächst die Beurteilung der bestehenden Beleuchtungsanlage (soweit diese nicht schon saniert ist) der Büro-, Flur-, Lager- und Sanitärbereiche. In Teil 2 des Energiegutachtens werden zu einem späteren Zeitpunkt die übrigen
technischen Anlagen analysiert.
1.2 Ziel
In dem Energiegutachten sollen die Auswirkungen der geänderten gesetzlichen Grundlagen
und die Energiepreisentwicklungen auf das Kreishaus analysiert werden.
Dieses erfolgt durch die Analyse der Ergebnisse der Bestandsaufnahmen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die Optimierungspotenziale sollen als Ergebnis mit Priorisierung aufgezeigt werden.
Die Priorisierung erfolgt im zweiten Teil des Gutachtens zusammen mit den anderen zu betrachteten Maßnahmen.
1.3 Grundlage
Die Grundlagen dieser Ausarbeitung sind zum einen die zur Verfügung gestellten Grundrisse, sowie die Ortsbegehung vom 16.01.2008 (13:30 – 17:30 Uhr) mit den Herren Jansen
(teilweise) und Lachmann. Die Bestandsaufnahme ist stichprobenartig (alle verschiedenen
Raumtypen wurden besichtigt) durchgeführt worden. Diese Vorgehensweise ist zum Verständnis des bestehenden Versorgungssystems ausreichend. Bei der Ermittlung der technischen Grundlagen wurde auf Basis der Aufnahme die Beleuchtung der nicht begangenen
Räume angenommen.
Die Begehung fand an einem trüben Wintertag statt, d.h. es bestand in den meisten Räumen die Notwendigkeit einer künstlichen Beleuchtung.
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Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1
Innenbeleuchtung
2 Allgemeine Vorteile einer Sanierung der Beleuchtungsanlage1
Der Nutzen einer Sanierung der Beleuchtungsanlage ist für den Nutzer vielfältig. Außer den
rein ökonomischen Gründen sind auch ergonomische und ökologische Gründe zu nennen.
2.1 Ökonomie
Ökonomische Gründe, die für eine Erneuerung einer Beleuchtungsanlage sprechen, zielen
immer auf die Betriebskostensenkung der Beleuchtungsanlage ab. Es muss abgewogen
werden, ob die notwendigen Investitionen sich amortisieren.
-
Eine neue Beleuchtungsanlage sollte bei gleicher oder größerer Helligkeit deutlich
weniger Energie verbrauchen. In diesem Zusammenhang sind höhere Lichtausbauten
neuer Lampen, geringere Verluste neuer Vorschaltgeräte und höhere Wirkungsgrade
moderner Leuchten zu nennen.
-
Der Einsatz moderner Lampen und Vorschaltgeräte verringert deutlich die Wartungskosten. Eine längere Lampenlebensdauer bedeutet deutlich größere Wartungsintervalle, insbesondere dort wo die Leuchtenwartung aufwendig oder gänzlich unerwünscht ist sind große Kosteneinsparungen leicht möglich.
-
Quecksilberhaltige Lampen (Leuchtstofflampen, Hochdrucklampen) müssen bei längerer Lebensdauer seltener entsorgt werden. Dies führt direkt zu Kosteneinsparungen.
-
Schwer meßbar, aber unbestreitbar vorhanden, sind ökonomische Vorteile durch
Produktivitätssteigerungen und Fehlerreduzierung wie zahlreiche Untersuchungen
deutlich belegen. (Vgl. Handbuch der Beleuchtung I-2.3.1.1, ecomed Verlag)
Bild: Einfluß der Beleuchtungsstärke auf die Produktivität
Abbildung 1: Produktivitätssteigerung durch Beleuchtung
1
vgl. Teilnehmerunterlage „Umsetzung energie- und kostensparender Beleuchtungsanlagen mit RevalNRW“ Energieagentur
NRW – Seminar des REN Impuls-Programms
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Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1
Innenbeleuchtung
-
Bei einer Beleuchtungsstärke von ca. 100 lx wurde eine manuelle Tätigkeit beobachtet. Die dabei erbrachte Leistung, sowie die Anzahl der Fehler wurden zu 100% gesetzt. Anschließend wurde die Beleuchtungsstärke in diesem Tätigkeitsbereich erhöht („Hochdimmen“). Deutlich zu erkennen ist, dass die Produktivität, also die erbrachte Leistung, z.B. produzierte Stückzahl, anstieg. Wesentlich deutlicher noch ist
der Rückgang der fehlerhaften Teile zu bemerken. Dies findet heute in Anbetracht
strenger Qualitätssicherungsvorschriften große Beachtung.
-
Eine hohe Betriebssicherheit moderner Leuchten birgt auch finanzielle Vorteile. Ein
kurzzeitiger Ausfall der Beleuchtung kann zu empfindlichen Gewinneinbußen führen.
2.2 Ergonomie
-
Bei den ergonomischen Gründen steht die Wechselwirkung Mensch (Arbeitnehmer,
Kunde) und Beleuchtung im Vordergrund. Eine Beleuchtungsanlage beeinflusst uns
auf unterschiedlichste Weise, sowohl bewusst als auch unbewusst.
-
Hoher Stehkomfort wird durch Formen, Farben und weitere gestalterische Elemente
von Raum und Beleuchtung beeinflusst und unterstützt das Denken, das Handeln
und das Wohlbefinden. Hierbei spielen neben dem Beleuchtungsniveau (der Helligkeit) weitere wesentliche Faktoren eine Rolle. Diese sind unter anderem eine ausreichende Begrenzung von Direkt- und Reflexblendung sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Licht und Schatten, Hell und Dunkel.
-
Die Arbeitsbedingungen werden durch hohen Sehkomfort verbessert, die Motivation
wird gesteigert. Der Arbeitnehmer identifiziert sich mit seinem Arbeitsplatz, die Akzeptanz der Arbeit steigt.
-
Störungen durch de Beleuchtungsanlage werden vermieden. Kontinuierliches Brummen der Betriebsgeräte mindert die Konzentrationsfähigkeit deutlich.
2.3 Ökologie
Die ökologischen Gründe für die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen haben längst ihren
eigenen Stellenwert in unserer Gesellschaft gefunden. Zwar spart man Geld, wenn weniger
Energie verbraucht wird, doch reicht oft schon das Energiesparen und damit Umweltschonen als Begründung für eine Maßnahme aus. Ökologisches Handeln lässt sich im Marketing
eines Unternehmens sehr gut verwerten (Öko- Audit, Green PC, Brennwerttechnik, usw.)
-
Moderne Beleuchtungsanlagen schaffen ein identisches oder sogar besseres Beleuchtungsniveau mit weniger Energieverbrauch.
-
Weniger Energieverbrauch bedeutet eine Reduzierung der CO²-Emissionen.
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Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1
Innenbeleuchtung
-
Für die Beleuchtung in der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 1987 36,7
Mio. MWh an elektrischer Energie aufgewendet. Im Bereich Kleinverbraucher mit
den Sektoren Handel, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Landwirtschaft wird
mit ca. 22% der vergleichsweise größte Anteil am gesamten Stromverbrauch für
Licht aufgewendet. Einsparungen von deutlich über 50% sind möglich.
-
Eine längere Lampenlebensdauer bedeutet, dass weniger Rohstoffe zur Herstellung
neuer Lampen benötigt werden.
-
Neue Leuchtstofflampentypen beinhalten deutlich weniger hochgiftiges Quecksilber.
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Innenbeleuchtung
3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung
Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildschArbV) von 1996 hat gesetzescharakter (ergänzt das Arbeitsschutzgesetz) und definiert im Anhang (Punkt 15 und 16) die Arbeitsplatzumgebung und hierbei insbesondere die Beleuchtung:
-
Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen
Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den
sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
-
Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie
möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren
Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt.
Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen in den Büroräumen wurden und konnten zum Zeitpunkt der damaligen Planung (ca. 1974) nicht entsprechend den heutigen Anforderungen
an Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen konzipiert und gebaut werden. Dementsprechend kann diese, wie in den nachfolgenden Ausführungen beschrieben, die BildschArbV
nicht einhalten.
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Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1
Innenbeleuchtung
4 Bestehende Innenbeleuchtungsanlage
Das bestehende Gebäude wurde ca. 1974 errichtet. Die elektrotechnischen Installationen
des wurden teilweise saniert. Hierbei ist vor allem die Umrüstung des Versorgungssystems
von einem 4-Leiter- auf ein 5-Leitersystem (nur bis zu den Unterverteilungen) zu nennen.
Im Teilbereich wurden bereits die Deckungssysteme und/oder die Beleuchtung saniert. Die
hier vorliegende Ausarbeitung beschränkt sich auf die Betrachtung der Beleuchtungssystem
in den noch nicht sanierten bzw. überarbeiteten Bereichen. Es werden im Rahmen des Energiegutachtens die Hauptbeleuchtungssysteme betrachtet. Das bestehende Beleuchtungssystem kann prinzipiell wie folgt beschrieben werden:
Bürobeleuchtung
Die Beleuchtung der Büros erfolgt über Einbau-Rasterleuchten (2-flammig, ohne Spiegel,
mit Spulen als Vorschaltgerät). Es sind je Raster je eine Leuchte in zwei Lichtbändern installiert. Es ergibt sich je Achse somit eine Leistung von 2 x 2 x 18 W=72 W. Die Bedienung der Beleuchtung erfolgt über Schalter. Die Lichtbänder können jeweils separat geschaltet werden.
Beleuchtung der Flure
Die Beleuchtung der Flure erfolgt über Einbau-Rasterleuchten (1-flammig, ohne Spiegel, mit
Spulen als Vorschaltgerät). Im 1. OG und im 2. OG ist je Flurraster eine Leuchte installiert.
Je Raster ergibt sich somit eine Leistung von 1 x 1 x 18 W=18 W. In Fluren mit Fensterbändern (3. OG, 2. OG, Erd-Foyer und EG-KG) erfolgt die Beleuchtung mittels abgependelter Lichtbänder. Je Raster ergibt sich eine Leistung von 2 x 1 x 18 W=36 W. Im Erd-KG
ist zusätzlich jede 2. Achse eine Rastereinbauleuchte installiert. Die Bedienung der Flurbeleuchtung erfolgt über das zentrale Bedientableau.
Beleuchtung Archive und Lager
Die Beleuchtung der Archive und Lager erfolgt mittels Einbaurasterleuchten (ohne Spiegel,
mit Spulen als Vorschaltgeräte) in unterschiedlicher Anzahl und Beflammung. Dieses ist
u.a. damit zu begründen, dass Sanitärräume zu Lagerräumen umgebaut wurden. Die Bedienung der Beleuchtung erfolgt mittels Schaltern in den Räumen.
Beleuchtung WC-Anlagen
Die WC-Anlagen werden mittels Rastereinbauleuchten, Spiegelleuchten und EinbauDownlights beleuchtet. Die Bedienung der WC-Flure (Rastereinbauleuchten) erfolgt über
Schalter (raumweise). In den Vorräumen der WC-Anlagen sind Bewegungsmelder installiert.
Die Leuchten der WC-Kabinen können über Schalter bedient werden.
Beleuchtung Säle
Die Beleuchtung der Säle erfolgt mittels Downlights und Globe. Die Beleuchtung wird vom
Projektionsraum aus zentral bedient.
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Innenbeleuchtung
Der Zustand der Beleuchtung entspricht dem Zeitraum indem die Anlage bereits betrieben
wurde, nämlich seit weit über 30 Jahren. Die Beleuchtungssysteme sind Funktionstüchtig,
entsprechen aber nicht mehr den heutigen Anforderungen an Beleuchtungsanlagen.
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Innenbeleuchtung
5 Beleuchtungsqualität
Die Beleuchtungsqualität wurde durch VIKA vor Ort stichprobenartig überprüft. Die Messung der Beleuchtungsstärke (lx) mit einem ungeeichten Messgerät (Fabrikat: Voltcraft/Typ: DT-21) durchgeführt. An einer Stelle wurde die Messung durch ein Messgerät des
Auftraggebers überprüft und als tendenziell für richtig befunden.
Die Messergebnisse und Messarten können der beiliegenden Leuchtenliste entnommen
werden. Es gilt festzuhalten, dass die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken im Betrieb
weit unterschritten werden. Folgende Beleuchtungsstärken sind nach EN 12464-1 einzuhalten.
Raumtyp
Büro
Besprechung
Archiv
Lager
Flur
Sitzungssaal
WC-Bereich
Beleuchtungsstärke
[lx]
500
500
200
100
100
300
100
Abbildung 2: Beleuchtungsstärken nach EN 12464-1
Die Messungen haben ergeben, dass das Gebäude mit erheblich geringen Beleuchtungsstärken betrieben wird. Diese hat mehrere Gründe:
-
Die Nutzer der Büros schalten nicht alle Lichtbänder an, obwohl dieses erforderlich
wäre um die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke einhalten zu können. Zum Teil ist
die geringe Beleuchtungsstärke gewollt, teilweise können allerdings nicht alle Leuchten angeschaltet werden, da es sonst zu Blendeffekten an dem Bildschirmarbeitsplätzen kommt.
-
Die Flurbeleuchtung mit Tageslichtnutzung wird zentral geschaltet und kann nicht
auf die jeweilige Tageslichtsituation reagieren.
-
In den Lichtbändern der Flure ohne Tagslichtnutzung ist nur jede 3. bzw. jede 5.
Leuchte in Betrieb.
Werden in den Büroräumen alle Leuchten eingeschaltet, wurde in den gemessenen Räumen
die erforderlichen 500 lx unterschritten. Dieses könnte auf mangelnde Wertung (Leuchtmittelwechsel alle 3 Jahre bzw. verschmutzte Reflektionsflächen in den Leuchten), oder auf
eine für die heutigen Notwendigkeiten falsch dimensionierte Beleuchtungsanlage zurückzuführen sein.
Festzuhalten gilt, dass die Anlage vom Hauspersonal gut betreut wird. Die Prämisse Energie zu sparen, wird strikt verfolgt und im Rahmen der Möglichkeiten einer solchen Altanlage im Hinblick auf den Energieverbrauch gut durchgeführt. Die realisierten Energieeinsparungen vor allem in den Flurbereichen gehen allerdings zu Laster der Beleuchtungsstärke.
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Innenbeleuchtung
Sollen die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken eingehalten werden, muss die Anlage wie
ursprünglich vorgesehen, energieintensiv betrieben werden.
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Innenbeleuchtung
6 Wirtschaftlichkeit
6.1 betriebswirtschaftliche Grundlage
Der Kapitalwert bringt die Veränderung des Geldvermögens einer Investition zum Investitionsbeginn bei einem vorgegebenen Kalkulationszinssatz zum Ausdruck. Dies bedeutet,
dass die Werte aller Zahlungen (kapitalgebundene, verbrauchsgebundene, betriebsgebundene etc.) über die Dauer des Betrachtungszeitraum der Investition mit Hilfe eines gewählten Kalkulationszinssatzes auf den Zeitpunkt der Erstinvestition bezogen werden.
Es ist bei der Betrachtungsweise nach VDI 2067 diejenige Anlagenvariante die wirtschaftlichste, welche die geringsten Auszahlungen (in Summe über den Betrachtungszeitraum)
bezogen auf den Zeitpunkt der Erstinvestition verursacht. Dieses bedeutet, dass die Anlagenvariante die wirtschaftlichste ist, welche den kleinsten Kapitalwert aufweist.
6.2 Ermittlung der Energieeinsparungen
Die Einsparpotentiale im Hinblick auf den Energiebedarf wurden im Rahmen des Energiegutachtens mit Hilfe der Berechnungsschemata der LEE (Leitfaden Elektrische Energie mit
Hochbau) ermittelt. Die Berechnung kann dem Anhang entnommen werden.
Den Energieverbrauch der bestehenden Beleuchtungsanlage mit Hilfe gängiger Berechnungstools wie z. B. dann der LEE abzuschätzen ist im Falle des Kreishauses unsicher, da
das Gebäude (wie im Kapitel 5 beschrieben) nicht bestimmungsgemäß betrieben wird.
Folgende Eck-Werte wurden ermittelt:
Raumtyp
Büro
Flur innenliegend
Flur Lichtband
Sanitärräume
Lager
Saal
Summe
Fläche
[m²]
3.621,21
1.164,38
956,59
273,47
498,46
357,50
6.871,61
Leistung
Anzahl Leuchten
[W]
[Stck]
88.008
1.144
12.882
401
12.388
101
2.464
152
12.046
205
2.880
288
130.668
2.291
Abbildung 3: Aufnahme Bestandsbeleuchtung
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Innenbeleuchtung
Gemäß des LEE-Berechnungstools ergeben sich folgende Energieeinsparungen (vergleicht
man das Bestandsgebäude mit einem optimalen Beleuchtungssystem):
Variante
[Nr.]
2
3
Potential
Bezeichnung
Sanierung Beleuchtungim sofort
keine Sanierung der Beleuchtung
Differenz Variante 2 zu 8
Energiebedarf
[kWh/a]
39.524
100.571
61.047
Abbildung 4: Energiebedarf nach LEE
Es ergibt sich somit rechnerisch ein Energieeinsparpotential von ca. 60 % für die bestehende Innenbeleuchtung.
6.3 Basiswerte
Folgende Werte liegen den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Grunde:
-
Betrachtungszeitraum der Berechnung:
20 Jahre
Nutzungszeitraum der neuen Beleuchtung:
30 Jahre
Energiepreise gemäß EVO Rechnung vom 26.11.07
Jährliche Preissteigerungen Energie und Investition
5,0 %
Kalkulationszinssatz:
3,5 %
Keine Berücksichtigung von Abschreibungen
Alle angegebenen Kosten verstehen sich inkl. 19 % MWST
6.4 Investitionskosten
In den Investitionskosten für die Beleuchtungssanierung ist von folgenden Arbeitsschritten
ausgegangen worden (diese sind in den angegebenen Kosten enthalten):
-
Öffnen und Schließen der vorhandenen Decken durch die ELT-Firma
Demontage und Entsorgung der vorhandnen Beleuchtung
Demontage und Entsorgung der vorhandnen Beleuchtungsverkabelung bis zu Unterverteilung
Montage der neuen Beleuchtungskörper in die vorhandene Deckenkonstruktion inkl.
Leuchtmittel und Verkabelung bis zur Unterverteilung
Materialkosten für die Leuchten, Leuchtmittel, Kabel und Befestigungsmaterial
Auflegen auf die vorhandenen Unterverteilung
Folgende Kosten sind nicht enthalten:
-
Kosten für die Entsorgung von Schadstoffen
Kosten für die Ergänzung der vorhandene Abhangdecken
Kosten für etwaige Beschädigungen bei den Montagearbeiten in
den Abhangdecken
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Innenbeleuchtung
6.5 Neues Beleuchtungssystem
In dieser Ausarbeitung ist von folgendem Beleuchtungssystem für die Sanierung ausgegangen worden:
Bürobereiche:
Rastereinbau- oder Anbauleuchten
Tageslichtabhängige Regelung bzw. Steuerung
Flure innenliegend:
Rastereinbau- oder Anbauleuchten
Zentrale Schaltung über Bedientableu
Flure mit Sheddach:
Pendelleuchten oder Anbauleuchten
Tageslichtabhängige Regelung bzw. Steuerung
Sanitärbereiche
Rastereinbau- oder Anbauleuchten bzw. Downlights
Schaltung über Bewegungsmelder
Lager
-
Rastereinbau- oder Anbauleuchten
Schaltung über Handschalter
6.6 Saalbeleuchtung
Die aktuell geforderten Beleuchtungsstärken in den Sitzungssälen werden wie bereits beschrieben unterschritten. Auf Grund von sehr hohen Investitionskosten für eine Beleuchtungssanierung in den Sälen, welche nicht allein durch die Beleuchtungstechnik zu begründen sind (aufwendige Deckenkonstruktion, Urheberrecht des Architekten), sowie der geringen Nutzungszeiten der Räume, kann keine Wirtschaftlichkeit bei einer reinen Beleuchtungssanierung erreicht werden. Sollten sich Synergien bei anderen Energiesparmaßnahmen ergeben, wird die Saalbeleuchtung im Teil 2 des Energiegutachtens erneut betrachtet.
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Innenbeleuchtung
6.7 Ergebnisse
Verschiedene Wirtschaftlichkeitsberechnungen (siehe Anhang) nach der Kapitalwertmethode in Anlehnung an die VDI 2067 haben folgende Ergebnisse geliefert:
Variante
[Nr.]
1
2
3
Bezeichnung
Sanierung Beleuchtung im 8. Betriebsjahr
Sanierung Beleuchtung sofort
keine Sanierung der Beleuchtung
Kapitalwert
[€]
790.800
648.765
983.825
Abbildung 5: Kapitalwerte der Varianten
Die Variante 2 ist die wirtschaftlichste der betrachteten Systeme. Gegenüber der Variante
3 lässt sich ein rechnerischer Kapitalwertvorteil von ca. 335.060 € (brutto) erzielen. Bei
einem Kalkulationszinssatz von 3,5% ergeben sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren ein
Investitionsvorteil von brutto ca. 170.000 € (abgezinst).
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Innenbeleuchtung
7
CO2-Reduzierung
Als zusätzliches, ökologisches Bewertungskriterium werden für die unterschiedlichen Varianten die CO2-Emissionen angegeben. Die CO2-Emissionsfaktoren für die verschiedenen
Energieträger entstammen GEMIS 4.14, Stand September 2002 und spiegeln mittlere Verhältnisse für Deutschland wider.
Energieträger CO2-Emissionsfaktor
Erdgas
228,0
Heizöl
309,1
Pellets
62,4
Strom
638,9
Einheit
[g/kWh]
[g/kWh]
[g/kWh]
[g/kWh]
Abbildung 6: CO2-Äquivalente nach GEMIS 4.14
Bei einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren ergeben sich somit für die betrachteten
Varianten folgende CO2-Emissionen:
Variante
[Nr.]
1
2
3
Bezeichnung
Sanierung Beleuchtung im 8. Betriebsjahr
Sanierung Beleuchtung sofort
keine Sanierung der Beleuchtung
Energiebedarf
Emissionen
[kWh/20 Jahre] [tCO2/20 Jahre]
1.217.809
778
790.480
505
2.011.420
1.285
Abbildung 7: CO2-Emissionen der Varianten
Es lassen sich somit über die betrachtete Laufzeit von 20 Jahren ca. 780 t CO2 einsparen,
wenn die Variante 2 zur Ausführung kommt.
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Innenbeleuchtung
8 Fazit
Die VIKA Ingenieure empfehlen die vorhandene Beleuchtung kurz- bis mittelfristig zu sanieren. Mit einer Betriebszeit von über 30 Jahren hat die Anlagen den geplanten Lebenszyklus
eines solchen Systems längst überschritten zudem ist die Anlage betriebswirtschaftlich seit
langem abgeschrieben. Das vorhandene System kann aber vor allem die vorgeschriebenen
Beleuchtungsstärken nicht einhalten und ist energieineffizient. Es besteht zudem das Risiko, dass bei weiterem Betrieb der Anlage, was VIKA nicht empfehlen kann, der Nachschub
an Ersatzteilen etc. nicht mehr gedeckt werden kann, bzw. die Kosten hierfür stark steigen.
Die bestehenden Beleuchtungssysteme werden heute in der Form wesentlich weniger bzw.
gar nicht mehr produziert.
Durch die Sanierung der Beleuchtung kann ein energiesparendes, umweltfreundliches und
vor allen rechtssicheres Beleuchtungskonzept realisiert werden. Dieses kann außerdem dazu beitragen, dass ein modernes Arbeiten mit einer geringen Fehlerhäufigkeit und einer
besseren Mitarbeitermotivation ermöglicht wird.
Die Reduzierung der Fehlerhäufigkeit, die Steigerung der Mitarbeitermotivation und die größere Rechtssicherheit sind Posten, die nicht in EURO und Cent bewertet werden können,
aber nachweislich weiter Einsparungen mit sich bringen.
Sollte der Kreis Euskirchen sich dazu entscheiden die Beleuchtung zu sanieren, empfehlen
wir einen Beleuchtungsfachmann mit der Planung zu beauftragen. Dieser sollte zusätzlich
einen Wartungsplan aufstellen, um die Lebenszykluskosten zu senken und die benötigten
Beleuchtungsstärken auch bei einer langen Betriebszeit sicherstellen zu können.
Kommt die Variante 2 (Sofortsanierung) zur Ausführung lassen sich in 20 Jahren ca. 780 t
CO2 einsparen. Die jährliche Energieeinsparung beträgt hierbei ca. 60.000 kWh. Hierzu ist
eine Erstinvestition für die Beleuchtung in Höhe von ca. 350.000 € (brutto) nötig.
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Innenbeleuchtung
9
Anlagen
9.1 Fotodokumentation
9.2 Leuchtenliste
9.3 LEE-Berechnungen
9.4 Wirtschaftlichkeitsberechnung
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