Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Anlage zur Info GB Info 166/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
307 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
06.05.08, 04:25
Aktualisiert
06.05.08, 04:25

Inhalt der Datei

Technische Gebäudeausrüstung Energieversorgung Gebäudesimulation Contracting Energiemanagement Energiegutachten Teil 1 Energetische Beurteilung der bestehenden Beleuchtungsanlage (innen) des Kreishauses Euskirchen VIKA Ingenieur GmbH Aachen, Berlin, Hamburg Schurzelter Str. 27 D-52074 Aachen FON 0241-474660 FAX 0241-474669 vika@vika.de www.vika.de Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 2 1 1.1 1.2 1.3 Einleitung Auftrag Ziel Grundlage 3 3 3 3 2 2.1 2.2 2.3 Allgemeine Vorteile einer Sanierung der Beleuchtungsanlage1 Ökonomie Ergonomie Ökologie 4 4 5 5 3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung 7 4 Bestehende Innenbeleuchtungsanlage 8 5 Beleuchtungsqualität 10 6 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 Wirtschaftlichkeit betriebswirtschaftliche Grundlage Ermittlung der Energieeinsparungen Basiswerte Investitionskosten Neues Beleuchtungssystem Saalbeleuchtung Ergebnisse 12 12 12 13 13 14 14 15 7 CO2-Reduzierung 16 8 Fazit 17 9 9.1 9.2 9.3 9.4 Anlagen Fotodokumentation Leuchtenliste LEE-Berechnungen Wirtschaftlichkeitsberechnung 18 18 18 18 18 Seite 2 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 1 Einleitung 1.1 Auftrag Die VIKA Ingenieur GmbH wurde mit Schreiben vom 21.12.2007 mit der Erstellung des Energiegutachtens für das Kreishaus in Euskirchen beauftragt. In dem hier vorliegenden ersten Teil des Energiegutachtens erfolgt zunächst die Beurteilung der bestehenden Beleuchtungsanlage (soweit diese nicht schon saniert ist) der Büro-, Flur-, Lager- und Sanitärbereiche. In Teil 2 des Energiegutachtens werden zu einem späteren Zeitpunkt die übrigen technischen Anlagen analysiert. 1.2 Ziel In dem Energiegutachten sollen die Auswirkungen der geänderten gesetzlichen Grundlagen und die Energiepreisentwicklungen auf das Kreishaus analysiert werden. Dieses erfolgt durch die Analyse der Ergebnisse der Bestandsaufnahmen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Die Optimierungspotenziale sollen als Ergebnis mit Priorisierung aufgezeigt werden. Die Priorisierung erfolgt im zweiten Teil des Gutachtens zusammen mit den anderen zu betrachteten Maßnahmen. 1.3 Grundlage Die Grundlagen dieser Ausarbeitung sind zum einen die zur Verfügung gestellten Grundrisse, sowie die Ortsbegehung vom 16.01.2008 (13:30 – 17:30 Uhr) mit den Herren Jansen (teilweise) und Lachmann. Die Bestandsaufnahme ist stichprobenartig (alle verschiedenen Raumtypen wurden besichtigt) durchgeführt worden. Diese Vorgehensweise ist zum Verständnis des bestehenden Versorgungssystems ausreichend. Bei der Ermittlung der technischen Grundlagen wurde auf Basis der Aufnahme die Beleuchtung der nicht begangenen Räume angenommen. Die Begehung fand an einem trüben Wintertag statt, d.h. es bestand in den meisten Räumen die Notwendigkeit einer künstlichen Beleuchtung. Seite 3 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 2 Allgemeine Vorteile einer Sanierung der Beleuchtungsanlage1 Der Nutzen einer Sanierung der Beleuchtungsanlage ist für den Nutzer vielfältig. Außer den rein ökonomischen Gründen sind auch ergonomische und ökologische Gründe zu nennen. 2.1 Ökonomie Ökonomische Gründe, die für eine Erneuerung einer Beleuchtungsanlage sprechen, zielen immer auf die Betriebskostensenkung der Beleuchtungsanlage ab. Es muss abgewogen werden, ob die notwendigen Investitionen sich amortisieren. - Eine neue Beleuchtungsanlage sollte bei gleicher oder größerer Helligkeit deutlich weniger Energie verbrauchen. In diesem Zusammenhang sind höhere Lichtausbauten neuer Lampen, geringere Verluste neuer Vorschaltgeräte und höhere Wirkungsgrade moderner Leuchten zu nennen. - Der Einsatz moderner Lampen und Vorschaltgeräte verringert deutlich die Wartungskosten. Eine längere Lampenlebensdauer bedeutet deutlich größere Wartungsintervalle, insbesondere dort wo die Leuchtenwartung aufwendig oder gänzlich unerwünscht ist sind große Kosteneinsparungen leicht möglich. - Quecksilberhaltige Lampen (Leuchtstofflampen, Hochdrucklampen) müssen bei längerer Lebensdauer seltener entsorgt werden. Dies führt direkt zu Kosteneinsparungen. - Schwer meßbar, aber unbestreitbar vorhanden, sind ökonomische Vorteile durch Produktivitätssteigerungen und Fehlerreduzierung wie zahlreiche Untersuchungen deutlich belegen. (Vgl. Handbuch der Beleuchtung I-2.3.1.1, ecomed Verlag) Bild: Einfluß der Beleuchtungsstärke auf die Produktivität Abbildung 1: Produktivitätssteigerung durch Beleuchtung 1 vgl. Teilnehmerunterlage „Umsetzung energie- und kostensparender Beleuchtungsanlagen mit RevalNRW“ Energieagentur NRW – Seminar des REN Impuls-Programms Seite 4 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung - Bei einer Beleuchtungsstärke von ca. 100 lx wurde eine manuelle Tätigkeit beobachtet. Die dabei erbrachte Leistung, sowie die Anzahl der Fehler wurden zu 100% gesetzt. Anschließend wurde die Beleuchtungsstärke in diesem Tätigkeitsbereich erhöht („Hochdimmen“). Deutlich zu erkennen ist, dass die Produktivität, also die erbrachte Leistung, z.B. produzierte Stückzahl, anstieg. Wesentlich deutlicher noch ist der Rückgang der fehlerhaften Teile zu bemerken. Dies findet heute in Anbetracht strenger Qualitätssicherungsvorschriften große Beachtung. - Eine hohe Betriebssicherheit moderner Leuchten birgt auch finanzielle Vorteile. Ein kurzzeitiger Ausfall der Beleuchtung kann zu empfindlichen Gewinneinbußen führen. 2.2 Ergonomie - Bei den ergonomischen Gründen steht die Wechselwirkung Mensch (Arbeitnehmer, Kunde) und Beleuchtung im Vordergrund. Eine Beleuchtungsanlage beeinflusst uns auf unterschiedlichste Weise, sowohl bewusst als auch unbewusst. - Hoher Stehkomfort wird durch Formen, Farben und weitere gestalterische Elemente von Raum und Beleuchtung beeinflusst und unterstützt das Denken, das Handeln und das Wohlbefinden. Hierbei spielen neben dem Beleuchtungsniveau (der Helligkeit) weitere wesentliche Faktoren eine Rolle. Diese sind unter anderem eine ausreichende Begrenzung von Direkt- und Reflexblendung sowie ein ausgewogenes Verhältnis von Licht und Schatten, Hell und Dunkel. - Die Arbeitsbedingungen werden durch hohen Sehkomfort verbessert, die Motivation wird gesteigert. Der Arbeitnehmer identifiziert sich mit seinem Arbeitsplatz, die Akzeptanz der Arbeit steigt. - Störungen durch de Beleuchtungsanlage werden vermieden. Kontinuierliches Brummen der Betriebsgeräte mindert die Konzentrationsfähigkeit deutlich. 2.3 Ökologie Die ökologischen Gründe für die Erneuerung von Beleuchtungsanlagen haben längst ihren eigenen Stellenwert in unserer Gesellschaft gefunden. Zwar spart man Geld, wenn weniger Energie verbraucht wird, doch reicht oft schon das Energiesparen und damit Umweltschonen als Begründung für eine Maßnahme aus. Ökologisches Handeln lässt sich im Marketing eines Unternehmens sehr gut verwerten (Öko- Audit, Green PC, Brennwerttechnik, usw.) - Moderne Beleuchtungsanlagen schaffen ein identisches oder sogar besseres Beleuchtungsniveau mit weniger Energieverbrauch. - Weniger Energieverbrauch bedeutet eine Reduzierung der CO²-Emissionen. Seite 5 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung - Für die Beleuchtung in der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 1987 36,7 Mio. MWh an elektrischer Energie aufgewendet. Im Bereich Kleinverbraucher mit den Sektoren Handel, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen und Landwirtschaft wird mit ca. 22% der vergleichsweise größte Anteil am gesamten Stromverbrauch für Licht aufgewendet. Einsparungen von deutlich über 50% sind möglich. - Eine längere Lampenlebensdauer bedeutet, dass weniger Rohstoffe zur Herstellung neuer Lampen benötigt werden. - Neue Leuchtstofflampentypen beinhalten deutlich weniger hochgiftiges Quecksilber. Seite 6 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildschArbV) von 1996 hat gesetzescharakter (ergänzt das Arbeitsschutzgesetz) und definiert im Anhang (Punkt 15 und 16) die Arbeitsplatzumgebung und hierbei insbesondere die Beleuchtung: - Die Beleuchtung muss der Art der Sehaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Benutzer angepasst sein; dabei ist ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie Auslegung und Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendwirkungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden. - Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen und Reflexionen auf dem Bildschirm soweit wie möglich vermieden werden. Die Fenster müssen mit einer geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf den Bildschirmarbeitsplatz vermindern lässt. Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen in den Büroräumen wurden und konnten zum Zeitpunkt der damaligen Planung (ca. 1974) nicht entsprechend den heutigen Anforderungen an Büroräume mit Bildschirmarbeitsplätzen konzipiert und gebaut werden. Dementsprechend kann diese, wie in den nachfolgenden Ausführungen beschrieben, die BildschArbV nicht einhalten. Seite 7 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 4 Bestehende Innenbeleuchtungsanlage Das bestehende Gebäude wurde ca. 1974 errichtet. Die elektrotechnischen Installationen des wurden teilweise saniert. Hierbei ist vor allem die Umrüstung des Versorgungssystems von einem 4-Leiter- auf ein 5-Leitersystem (nur bis zu den Unterverteilungen) zu nennen. Im Teilbereich wurden bereits die Deckungssysteme und/oder die Beleuchtung saniert. Die hier vorliegende Ausarbeitung beschränkt sich auf die Betrachtung der Beleuchtungssystem in den noch nicht sanierten bzw. überarbeiteten Bereichen. Es werden im Rahmen des Energiegutachtens die Hauptbeleuchtungssysteme betrachtet. Das bestehende Beleuchtungssystem kann prinzipiell wie folgt beschrieben werden: Bürobeleuchtung Die Beleuchtung der Büros erfolgt über Einbau-Rasterleuchten (2-flammig, ohne Spiegel, mit Spulen als Vorschaltgerät). Es sind je Raster je eine Leuchte in zwei Lichtbändern installiert. Es ergibt sich je Achse somit eine Leistung von 2 x 2 x 18 W=72 W. Die Bedienung der Beleuchtung erfolgt über Schalter. Die Lichtbänder können jeweils separat geschaltet werden. Beleuchtung der Flure Die Beleuchtung der Flure erfolgt über Einbau-Rasterleuchten (1-flammig, ohne Spiegel, mit Spulen als Vorschaltgerät). Im 1. OG und im 2. OG ist je Flurraster eine Leuchte installiert. Je Raster ergibt sich somit eine Leistung von 1 x 1 x 18 W=18 W. In Fluren mit Fensterbändern (3. OG, 2. OG, Erd-Foyer und EG-KG) erfolgt die Beleuchtung mittels abgependelter Lichtbänder. Je Raster ergibt sich eine Leistung von 2 x 1 x 18 W=36 W. Im Erd-KG ist zusätzlich jede 2. Achse eine Rastereinbauleuchte installiert. Die Bedienung der Flurbeleuchtung erfolgt über das zentrale Bedientableau. Beleuchtung Archive und Lager Die Beleuchtung der Archive und Lager erfolgt mittels Einbaurasterleuchten (ohne Spiegel, mit Spulen als Vorschaltgeräte) in unterschiedlicher Anzahl und Beflammung. Dieses ist u.a. damit zu begründen, dass Sanitärräume zu Lagerräumen umgebaut wurden. Die Bedienung der Beleuchtung erfolgt mittels Schaltern in den Räumen. Beleuchtung WC-Anlagen Die WC-Anlagen werden mittels Rastereinbauleuchten, Spiegelleuchten und EinbauDownlights beleuchtet. Die Bedienung der WC-Flure (Rastereinbauleuchten) erfolgt über Schalter (raumweise). In den Vorräumen der WC-Anlagen sind Bewegungsmelder installiert. Die Leuchten der WC-Kabinen können über Schalter bedient werden. Beleuchtung Säle Die Beleuchtung der Säle erfolgt mittels Downlights und Globe. Die Beleuchtung wird vom Projektionsraum aus zentral bedient. Seite 8 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung Der Zustand der Beleuchtung entspricht dem Zeitraum indem die Anlage bereits betrieben wurde, nämlich seit weit über 30 Jahren. Die Beleuchtungssysteme sind Funktionstüchtig, entsprechen aber nicht mehr den heutigen Anforderungen an Beleuchtungsanlagen. Seite 9 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 5 Beleuchtungsqualität Die Beleuchtungsqualität wurde durch VIKA vor Ort stichprobenartig überprüft. Die Messung der Beleuchtungsstärke (lx) mit einem ungeeichten Messgerät (Fabrikat: Voltcraft/Typ: DT-21) durchgeführt. An einer Stelle wurde die Messung durch ein Messgerät des Auftraggebers überprüft und als tendenziell für richtig befunden. Die Messergebnisse und Messarten können der beiliegenden Leuchtenliste entnommen werden. Es gilt festzuhalten, dass die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken im Betrieb weit unterschritten werden. Folgende Beleuchtungsstärken sind nach EN 12464-1 einzuhalten. Raumtyp Büro Besprechung Archiv Lager Flur Sitzungssaal WC-Bereich Beleuchtungsstärke [lx] 500 500 200 100 100 300 100 Abbildung 2: Beleuchtungsstärken nach EN 12464-1 Die Messungen haben ergeben, dass das Gebäude mit erheblich geringen Beleuchtungsstärken betrieben wird. Diese hat mehrere Gründe: - Die Nutzer der Büros schalten nicht alle Lichtbänder an, obwohl dieses erforderlich wäre um die vorgeschriebene Beleuchtungsstärke einhalten zu können. Zum Teil ist die geringe Beleuchtungsstärke gewollt, teilweise können allerdings nicht alle Leuchten angeschaltet werden, da es sonst zu Blendeffekten an dem Bildschirmarbeitsplätzen kommt. - Die Flurbeleuchtung mit Tageslichtnutzung wird zentral geschaltet und kann nicht auf die jeweilige Tageslichtsituation reagieren. - In den Lichtbändern der Flure ohne Tagslichtnutzung ist nur jede 3. bzw. jede 5. Leuchte in Betrieb. Werden in den Büroräumen alle Leuchten eingeschaltet, wurde in den gemessenen Räumen die erforderlichen 500 lx unterschritten. Dieses könnte auf mangelnde Wertung (Leuchtmittelwechsel alle 3 Jahre bzw. verschmutzte Reflektionsflächen in den Leuchten), oder auf eine für die heutigen Notwendigkeiten falsch dimensionierte Beleuchtungsanlage zurückzuführen sein. Festzuhalten gilt, dass die Anlage vom Hauspersonal gut betreut wird. Die Prämisse Energie zu sparen, wird strikt verfolgt und im Rahmen der Möglichkeiten einer solchen Altanlage im Hinblick auf den Energieverbrauch gut durchgeführt. Die realisierten Energieeinsparungen vor allem in den Flurbereichen gehen allerdings zu Laster der Beleuchtungsstärke. Seite 10 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung Sollen die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken eingehalten werden, muss die Anlage wie ursprünglich vorgesehen, energieintensiv betrieben werden. Seite 11 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 6 Wirtschaftlichkeit 6.1 betriebswirtschaftliche Grundlage Der Kapitalwert bringt die Veränderung des Geldvermögens einer Investition zum Investitionsbeginn bei einem vorgegebenen Kalkulationszinssatz zum Ausdruck. Dies bedeutet, dass die Werte aller Zahlungen (kapitalgebundene, verbrauchsgebundene, betriebsgebundene etc.) über die Dauer des Betrachtungszeitraum der Investition mit Hilfe eines gewählten Kalkulationszinssatzes auf den Zeitpunkt der Erstinvestition bezogen werden. Es ist bei der Betrachtungsweise nach VDI 2067 diejenige Anlagenvariante die wirtschaftlichste, welche die geringsten Auszahlungen (in Summe über den Betrachtungszeitraum) bezogen auf den Zeitpunkt der Erstinvestition verursacht. Dieses bedeutet, dass die Anlagenvariante die wirtschaftlichste ist, welche den kleinsten Kapitalwert aufweist. 6.2 Ermittlung der Energieeinsparungen Die Einsparpotentiale im Hinblick auf den Energiebedarf wurden im Rahmen des Energiegutachtens mit Hilfe der Berechnungsschemata der LEE (Leitfaden Elektrische Energie mit Hochbau) ermittelt. Die Berechnung kann dem Anhang entnommen werden. Den Energieverbrauch der bestehenden Beleuchtungsanlage mit Hilfe gängiger Berechnungstools wie z. B. dann der LEE abzuschätzen ist im Falle des Kreishauses unsicher, da das Gebäude (wie im Kapitel 5 beschrieben) nicht bestimmungsgemäß betrieben wird. Folgende Eck-Werte wurden ermittelt: Raumtyp Büro Flur innenliegend Flur Lichtband Sanitärräume Lager Saal Summe Fläche [m²] 3.621,21 1.164,38 956,59 273,47 498,46 357,50 6.871,61 Leistung Anzahl Leuchten [W] [Stck] 88.008 1.144 12.882 401 12.388 101 2.464 152 12.046 205 2.880 288 130.668 2.291 Abbildung 3: Aufnahme Bestandsbeleuchtung Seite 12 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung Gemäß des LEE-Berechnungstools ergeben sich folgende Energieeinsparungen (vergleicht man das Bestandsgebäude mit einem optimalen Beleuchtungssystem): Variante [Nr.] 2 3 Potential Bezeichnung Sanierung Beleuchtungim sofort keine Sanierung der Beleuchtung Differenz Variante 2 zu 8 Energiebedarf [kWh/a] 39.524 100.571 61.047 Abbildung 4: Energiebedarf nach LEE Es ergibt sich somit rechnerisch ein Energieeinsparpotential von ca. 60 % für die bestehende Innenbeleuchtung. 6.3 Basiswerte Folgende Werte liegen den Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu Grunde: - Betrachtungszeitraum der Berechnung: 20 Jahre Nutzungszeitraum der neuen Beleuchtung: 30 Jahre Energiepreise gemäß EVO Rechnung vom 26.11.07 Jährliche Preissteigerungen Energie und Investition 5,0 % Kalkulationszinssatz: 3,5 % Keine Berücksichtigung von Abschreibungen Alle angegebenen Kosten verstehen sich inkl. 19 % MWST 6.4 Investitionskosten In den Investitionskosten für die Beleuchtungssanierung ist von folgenden Arbeitsschritten ausgegangen worden (diese sind in den angegebenen Kosten enthalten): - Öffnen und Schließen der vorhandenen Decken durch die ELT-Firma Demontage und Entsorgung der vorhandnen Beleuchtung Demontage und Entsorgung der vorhandnen Beleuchtungsverkabelung bis zu Unterverteilung Montage der neuen Beleuchtungskörper in die vorhandene Deckenkonstruktion inkl. Leuchtmittel und Verkabelung bis zur Unterverteilung Materialkosten für die Leuchten, Leuchtmittel, Kabel und Befestigungsmaterial Auflegen auf die vorhandenen Unterverteilung Folgende Kosten sind nicht enthalten: - Kosten für die Entsorgung von Schadstoffen Kosten für die Ergänzung der vorhandene Abhangdecken Kosten für etwaige Beschädigungen bei den Montagearbeiten in den Abhangdecken Seite 13 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 6.5 Neues Beleuchtungssystem In dieser Ausarbeitung ist von folgendem Beleuchtungssystem für die Sanierung ausgegangen worden: Bürobereiche: Rastereinbau- oder Anbauleuchten Tageslichtabhängige Regelung bzw. Steuerung Flure innenliegend: Rastereinbau- oder Anbauleuchten Zentrale Schaltung über Bedientableu Flure mit Sheddach: Pendelleuchten oder Anbauleuchten Tageslichtabhängige Regelung bzw. Steuerung Sanitärbereiche Rastereinbau- oder Anbauleuchten bzw. Downlights Schaltung über Bewegungsmelder Lager - Rastereinbau- oder Anbauleuchten Schaltung über Handschalter 6.6 Saalbeleuchtung Die aktuell geforderten Beleuchtungsstärken in den Sitzungssälen werden wie bereits beschrieben unterschritten. Auf Grund von sehr hohen Investitionskosten für eine Beleuchtungssanierung in den Sälen, welche nicht allein durch die Beleuchtungstechnik zu begründen sind (aufwendige Deckenkonstruktion, Urheberrecht des Architekten), sowie der geringen Nutzungszeiten der Räume, kann keine Wirtschaftlichkeit bei einer reinen Beleuchtungssanierung erreicht werden. Sollten sich Synergien bei anderen Energiesparmaßnahmen ergeben, wird die Saalbeleuchtung im Teil 2 des Energiegutachtens erneut betrachtet. Seite 14 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 6.7 Ergebnisse Verschiedene Wirtschaftlichkeitsberechnungen (siehe Anhang) nach der Kapitalwertmethode in Anlehnung an die VDI 2067 haben folgende Ergebnisse geliefert: Variante [Nr.] 1 2 3 Bezeichnung Sanierung Beleuchtung im 8. Betriebsjahr Sanierung Beleuchtung sofort keine Sanierung der Beleuchtung Kapitalwert [€] 790.800 648.765 983.825 Abbildung 5: Kapitalwerte der Varianten Die Variante 2 ist die wirtschaftlichste der betrachteten Systeme. Gegenüber der Variante 3 lässt sich ein rechnerischer Kapitalwertvorteil von ca. 335.060 € (brutto) erzielen. Bei einem Kalkulationszinssatz von 3,5% ergeben sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren ein Investitionsvorteil von brutto ca. 170.000 € (abgezinst). Seite 15 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 7 CO2-Reduzierung Als zusätzliches, ökologisches Bewertungskriterium werden für die unterschiedlichen Varianten die CO2-Emissionen angegeben. Die CO2-Emissionsfaktoren für die verschiedenen Energieträger entstammen GEMIS 4.14, Stand September 2002 und spiegeln mittlere Verhältnisse für Deutschland wider. Energieträger CO2-Emissionsfaktor Erdgas 228,0 Heizöl 309,1 Pellets 62,4 Strom 638,9 Einheit [g/kWh] [g/kWh] [g/kWh] [g/kWh] Abbildung 6: CO2-Äquivalente nach GEMIS 4.14 Bei einem Betrachtungszeitraum von 20 Jahren ergeben sich somit für die betrachteten Varianten folgende CO2-Emissionen: Variante [Nr.] 1 2 3 Bezeichnung Sanierung Beleuchtung im 8. Betriebsjahr Sanierung Beleuchtung sofort keine Sanierung der Beleuchtung Energiebedarf Emissionen [kWh/20 Jahre] [tCO2/20 Jahre] 1.217.809 778 790.480 505 2.011.420 1.285 Abbildung 7: CO2-Emissionen der Varianten Es lassen sich somit über die betrachtete Laufzeit von 20 Jahren ca. 780 t CO2 einsparen, wenn die Variante 2 zur Ausführung kommt. Seite 16 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 8 Fazit Die VIKA Ingenieure empfehlen die vorhandene Beleuchtung kurz- bis mittelfristig zu sanieren. Mit einer Betriebszeit von über 30 Jahren hat die Anlagen den geplanten Lebenszyklus eines solchen Systems längst überschritten zudem ist die Anlage betriebswirtschaftlich seit langem abgeschrieben. Das vorhandene System kann aber vor allem die vorgeschriebenen Beleuchtungsstärken nicht einhalten und ist energieineffizient. Es besteht zudem das Risiko, dass bei weiterem Betrieb der Anlage, was VIKA nicht empfehlen kann, der Nachschub an Ersatzteilen etc. nicht mehr gedeckt werden kann, bzw. die Kosten hierfür stark steigen. Die bestehenden Beleuchtungssysteme werden heute in der Form wesentlich weniger bzw. gar nicht mehr produziert. Durch die Sanierung der Beleuchtung kann ein energiesparendes, umweltfreundliches und vor allen rechtssicheres Beleuchtungskonzept realisiert werden. Dieses kann außerdem dazu beitragen, dass ein modernes Arbeiten mit einer geringen Fehlerhäufigkeit und einer besseren Mitarbeitermotivation ermöglicht wird. Die Reduzierung der Fehlerhäufigkeit, die Steigerung der Mitarbeitermotivation und die größere Rechtssicherheit sind Posten, die nicht in EURO und Cent bewertet werden können, aber nachweislich weiter Einsparungen mit sich bringen. Sollte der Kreis Euskirchen sich dazu entscheiden die Beleuchtung zu sanieren, empfehlen wir einen Beleuchtungsfachmann mit der Planung zu beauftragen. Dieser sollte zusätzlich einen Wartungsplan aufstellen, um die Lebenszykluskosten zu senken und die benötigten Beleuchtungsstärken auch bei einer langen Betriebszeit sicherstellen zu können. Kommt die Variante 2 (Sofortsanierung) zur Ausführung lassen sich in 20 Jahren ca. 780 t CO2 einsparen. Die jährliche Energieeinsparung beträgt hierbei ca. 60.000 kWh. Hierzu ist eine Erstinvestition für die Beleuchtung in Höhe von ca. 350.000 € (brutto) nötig. Seite 17 Energiegutachten Kreishaus Euskirchen Teil 1 Innenbeleuchtung 9 Anlagen 9.1 Fotodokumentation 9.2 Leuchtenliste 9.3 LEE-Berechnungen 9.4 Wirtschaftlichkeitsberechnung Seite 18