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Beschlussvorlage GB (Gewinnverwendung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
63 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
07.05.08, 04:26
Aktualisiert
07.05.08, 04:26
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 419/2008 21.04.2008 Az.: 20/922-68 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.05.2008 Kreisausschuss 28.05.2008 Kreistag 11.06.2008 Gewinnverwendung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG Sachbearbeiter: Herr Jansen Tel.: 15 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Zuführung der auf den Kreis Euskirchen entfallenden Gewinnanteile der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG der Geschäftsjahre 2006 und 2007 von insgesamt 102.041,99 € zur Kapitalrücklage zu. Künftige Gewinne sollen entnommen werden, wenn die Summe aus Kapitalanteil und Rücklage des Kreises Euskirchen mehr als 250.000 € beträgt. 2 Begründung: Der Kreis Euskirchen ist mit einer Einlage von 127.822,97 € an der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG beteiligt, dies entspricht einem Anteil von 25% des Kommanditkapitals. Die übrigen Anteile werden von der „RRB Rheinische Rundfunk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“, Köln, ein mittelbares Tochterunternehmen der M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung GmbH & Co. KG, Köln (MDS), gehalten. Im Geschäftsjahr 2006 konnte - nach Verlusten in den Vorjahren - für den Gesellschafter Kreis Euskirchen ein Gewinnanteil von 53.583,00 € erwirtschaftet werden, für das Geschäftsjahr 2007 beläuft sich diese Position auf 48.458,99 €. Nachdem der Gewinnanspruch aus 2006 auf das Geschäftsjahr 2007 vorgetragen wurde (Bilanzausweis als „Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern“), stehen für den Kreis Euskirchen nun insgesamt 102.041,99 € zur Verwendung zur Verfügung. Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages werden Gewinne oder Verluste entsprechend der Beteiligung am Gesellschaftskapital an die Gesellschafter verteilt. Gewinne, die über den Ausgleich des Verlustvortragskontos hinausgehen, Entnahmen, Zinsgut- oder -lastschriften werden auf dem für jeden Gesellschafter geführten Privatkonto gebucht. Jeder Gesellschafter darf von seinem Privatkonto, soweit dieses ein Guthaben aufweist, Entnahmen in beliebiger Höhe tätigen. Das Eigenkapital der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG stellt sich – ohne Berücksichtigung der vg. Gewinne - nach dem Entwurf der Bilanz zum 31.12.2007 wie folgt dar: Position Summe davon RRB davon Kreis Euskirchen 1. Kapitalanteile 511.291,88 € 383.468,91 € 127.822,97 € 2. Rücklagen 802.258,38 € 802.258,38 € -€ - 733.594,57 € - 733.594,57 € -€ 579.955,69 € 452.132,72 € 127.822,97 € 3. Verlustsonderkonten Summe Eigenkapital Der Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH & Co. KG, Herr Günter Weber, schlägt vor, die Gewinnanteile 2006/2007 und künftige Anteile solange in die Kapitalrücklage zu überführen, bis die Summe aus Kapitalanteil und Kapitalrücklage 250.000 € beträgt. Darüber hinausgehende Gewinne könnten dann entnommen werden. Nach diesem Vorschlag würde sich die folgende Eigenkapitalstruktur ergeben: Position Summe davon RRB davon Kreis Euskirchen 1. Kapitalanteile 511.291,88 € 383.468,91 € 127.822,97 € 2. Rücklagen 904.300,37 € 802.258,38 € 102.041,99 € -733.594,57 € - 733.594,57 € -€ 452.132,72 € Summe Eigenkapital 681.997,68 € Restzuführung für den Kreis Euskirchen aus Gewinnen 2008 ff: 229.864,96 € 20.135,04 € 3. Verlustsonderkonten 3 Gem. § 26 Abs. 5 KrO i.V.m. 113 Abs. 5 GO haben die Vertreter des Kreises in Organen von juristischen Personen den Kreistag über alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung frühzeitig zu unterrichten und sind an die Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses gebunden, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)