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Beschlussvorlage GB (Bildung des Wahlausschusses für die Kreiswahlen 2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
15.05.08, 15:53
Aktualisiert
15.05.08, 15:53
Beschlussvorlage GB (Bildung des Wahlausschusses für die Kreiswahlen 2009) Beschlussvorlage GB (Bildung des Wahlausschusses für die Kreiswahlen 2009) Beschlussvorlage GB (Bildung des Wahlausschusses für die Kreiswahlen 2009)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 440/2008 14.05.2008 Datum: Az.: I/15/063-11/09 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 28.05.2008 Kreistag 11.06.2008 Bildung des Wahlausschusses für die Kreiswahlen 2009 Sachbearbeiter/in: Frau Schneider Tel.: 02251/15-129 Abt.: I/15 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 mit ____ Beisitzern (4, 6, 8 oder 10 Beisitzern) wie folgt zu besetzen: Beisitzer 1. 2. 3. 4. usw. Stellvertreter 2 Begründung: Für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2009 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die der Kreistag wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz). Für jeden Beisitzer soll der Kreistag einen Stellvertreter wählen (§ 6 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Gemäß § 2 Abs. 1 Kommunalwahlordnung obliegen dem Wahlausschuss folgende Aufgaben: 1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen, 2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft, 3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden, 4. das Wahlergebnis festzustellen. Am 16.04.2008 ist der Gesetzentwurf über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen in den Landtag eingebracht worden. Danach sollen ab 2009 die allgemeinen Kommunalwahlen in NRW dauerhaft am Tag der Europawahl (Juni) stattfinden. Eine abschließende Entscheidung des Landtags hierzu steht noch aus, derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch im Beratungsverfahren. Vor diesem Hintergrund sieht es die Verwaltung abweichend von der ursprünglichen Zeitplanung (s. Z 1/A 120/2008) als geboten an, den Termin für die Bildung des Wahlausschusses vorzuziehen, damit die Wahlbezirkseinteilung zeitnah nach der Sommerpause erfolgen kann und die Wahlbezirksbewerber im Hinblick auf den möglicherweise vorgezogenen Wahltermin frühzeitig gewählt werden können. Gesetzliche Fristen werden von der mit dem Gesetzentwurf angestrebten Regelung nicht tangiert, da die laufende Wahlperiode nicht verkürzt werden soll, sondern weiterhin am 20.10.2009 endet. Für die Bildung des Wahlausschusses gelten die allgemeinen Vorschriften des § 35 Abs. 3 Kreisordnung, der bestimmt: „Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Landrat zu ziehende Los.“ Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag könnte die derzeitige Sitzverteilung im Kreistag (CDU = 24, SPD = 10, FDP = 5, UWV = 5, GRÜNE = 4) dienen. Dazu gibt es keine verbindlichen Vorschriften. Die Sitze im Wahlausschuss würden nach dem Verhältnis der Sitzverteilung im Kreistag nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt wie folgt verteilt: Beisitzer 4 6 8 10 CDU 3 4 4 5 bzw. 6** * Losentscheid für 6. Sitz ** Losentscheid für 10. Sitz SPD 1 1 bzw. 2* 2 2 FDP 0 bzw. 1* 1 1 UWV 0 bzw. 1* 1 1 GRÜNE 0 bzw. 1** 3 Für die Kommunalwahl 1999 bestand der Wahlausschuss aus dem Vorsitzenden und 6 Beisitzern, bei der Kommunalwahl 2004 wurde die Anzahl der Beisitzer im Wahlausschuss wieder auf 10 Beisitzer erhöht. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)