Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
11.06.2008
Erstellt
15.05.08, 15:53
Aktualisiert
15.05.08, 15:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 440/2008
14.05.2008
Datum:
Az.: I/15/063-11/09
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
28.05.2008
Kreistag
11.06.2008
Bildung des Wahlausschusses für die Kreiswahlen 2009
Sachbearbeiter/in: Frau Schneider
Tel.: 02251/15-129
Abt.: I/15
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Wahlausschuss für die Kommunalwahl 2009 mit ____ Beisitzern (4, 6, 8
oder 10 Beisitzern) wie folgt zu besetzen:
Beisitzer
1.
2.
3.
4.
usw.
Stellvertreter
2
Begründung:
Für die Wahlen des Kreistags und des Landrats 2009 ist ein Wahlausschuss zu bilden. Der
Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzendem und 4, 6, 8 oder 10 Beisitzern, die der
Kreistag wählt; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 2 Abs. 3
Kommunalwahlgesetz). Für jeden Beisitzer soll der Kreistag einen Stellvertreter wählen (§ 6 Abs. 1
Kommunalwahlordnung).
Gemäß § 2 Abs. 1 Kommunalwahlordnung obliegen dem Wahlausschuss folgende Aufgaben:
1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen,
2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden,
wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft,
3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden,
4. das Wahlergebnis festzustellen.
Am 16.04.2008 ist der Gesetzentwurf über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen
mit den Europawahlen in den Landtag eingebracht worden. Danach sollen ab 2009 die allgemeinen
Kommunalwahlen in NRW dauerhaft am Tag der Europawahl (Juni) stattfinden. Eine abschließende
Entscheidung des Landtags hierzu steht noch aus, derzeit befindet sich der Gesetzentwurf noch im
Beratungsverfahren. Vor diesem Hintergrund sieht es die Verwaltung abweichend von der
ursprünglichen Zeitplanung (s. Z 1/A 120/2008) als geboten an, den Termin für die Bildung des
Wahlausschusses vorzuziehen, damit die Wahlbezirkseinteilung zeitnah nach der Sommerpause
erfolgen kann und die Wahlbezirksbewerber im Hinblick auf den möglicherweise vorgezogenen
Wahltermin frühzeitig gewählt werden können. Gesetzliche Fristen werden von der mit dem
Gesetzentwurf angestrebten Regelung nicht tangiert, da die laufende Wahlperiode nicht verkürzt
werden soll, sondern weiterhin am 20.10.2009 endet.
Für die Bildung des Wahlausschusses gelten die allgemeinen Vorschriften des § 35 Abs. 3
Kreisordnung, der bestimmt:
„Haben sich die Kreistagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Kreistagsmitglieder über die Annahme
dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zu Stande, so wird
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Kreistages nach der
Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge
entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle
entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Landrat zu ziehende Los.“
Als Grundlage für einen einheitlichen Wahlvorschlag könnte die derzeitige Sitzverteilung im Kreistag
(CDU = 24, SPD = 10, FDP = 5, UWV = 5, GRÜNE = 4) dienen. Dazu gibt es keine verbindlichen
Vorschriften.
Die Sitze im Wahlausschuss würden nach dem Verhältnis der Sitzverteilung im Kreistag nach dem
Höchstzahlverfahren d’Hondt wie folgt verteilt:
Beisitzer
4
6
8
10
CDU
3
4
4
5 bzw. 6**
* Losentscheid für 6. Sitz
** Losentscheid für 10. Sitz
SPD
1
1 bzw. 2*
2
2
FDP
0 bzw. 1*
1
1
UWV
0 bzw. 1*
1
1
GRÜNE
0 bzw. 1**
3
Für die Kommunalwahl 1999 bestand der Wahlausschuss aus dem Vorsitzenden und 6 Beisitzern,
bei der Kommunalwahl 2004 wurde die Anzahl der Beisitzer im Wahlausschuss wieder auf 10
Beisitzer erhöht.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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