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Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 82 OD Zülpich hier: Antrag der Stadt Zülpich zum Ausbau des Knotenpunktes K 82/Römerallee)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
15.05.08, 15:53
Aktualisiert
15.05.08, 15:53
Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 82 OD Zülpich
hier: Antrag der Stadt Zülpich zum Ausbau des Knotenpunktes K 82/Römerallee) Beschlussvorlage GB (Ausbau der K 82 OD Zülpich
hier: Antrag der Stadt Zülpich zum Ausbau des Knotenpunktes K 82/Römerallee)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 437/2008 05.05.2008 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 14.05.2008 Ausbau der K 82 OD Zülpich hier: Antrag der Stadt Zülpich zum Ausbau des Knotenpunktes K 82/Römerallee Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beschließt den Ausbau des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben/Martinstraße) / Römerallee / Kölnstraße und des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben) / B 56 (Bonner Straße / Nideggener Straße) / Münster Straße mit in das Investitionsprogramm des Kreises aufzunehmen und beauftragt die Verwaltung entsprechende Einplanungsanträge einzureichen. Begründung: Seitens der Stadt Zülpich wurde der beigefügte Antrag zum Ausbau des Knotenpunktes K 82/Römerallee bei der Kreisverwaltung eingereicht (siehe Anlage 1). 2 Die Stadt plant derzeit den Ausbau der Römerallee auf dem Abschnitt zwischen dem Gewerbegebiet und dem Kölntor. Die Maßnahme soll in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. Ziel ist die Umsetzung der Maßnahme bis zur Landesgartenschau in 2014. Für die Maßnahme wurde seitens der Stadt ein Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Der Kreisverwaltung wurden als Argumente für eine Umgestaltung die Verbesserung der Verkehrsabläufe in Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung, der allgemeine Fahrbahnzustand, die bevorstehende Erneuerung der Kanalisation im Rahmen des Straßenausbaus und die Verbesserung des Stadtbildes benannt. Weitere Grundlagendaten zur Prüfung des Sachverhalts wurden seitens der Stadt Zülpich kurzfristig zugesagt. Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation der Stadt grundsätzlich gefolgt werden. Die Entscheidung wie und von wem die weitere Planung der Maßnahme durchgeführt werden soll, kann erst nach Prüfung der Unterlagen bzw. der Klärung einer Finanzierungszusage geklärt werden. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Des Weiteren sind der Fachabteilung Planungen von Straßen NRW, Regionalniederlassung EifelVille bekannt, welche sich auf den Umbau des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben) / B 56 (Bonner Straße / Nideggener Straße) / Münster Straße beziehen. Die Maßnahme wurde aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Zülpich in der Vergangenheit zurückgestellt, soll nun in Verbindung mit der bevorstehenden Landesgartenschau jedoch wieder forciert werden. Seitens der Kreisverwaltung ist hierbei eine Beteiligung an den Kosten zur Änderung des Knotenpunkts gemäß Straßen- und Wegegesetz erforderlich. Für die o.g. Maßnahmen können durch die Kreisverwaltung Fördermittel im Rahmen der Förderrichtlinie Stadtverkehr in Höhe von 70 % beantragt werden. Die Fachabteilung schlägt vor, den Ausbau des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben/Martinstraße) / Römerallee und des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben) / B 56 (Bonner Straße / Nideggener Straße) / Münster Straße mit in das Investitionsprogramm des Kreises aufzunehmen und entsprechende Einplanungsanträge einzureichen, damit die Finanzierung der Maßnahme gesichert werden kann. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)