Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
14.05.2008
Erstellt
15.05.08, 15:53
Aktualisiert
15.05.08, 15:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 437/2008
05.05.2008
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
14.05.2008
Ausbau der K 82 OD Zülpich
hier: Antrag der Stadt Zülpich zum Ausbau des Knotenpunktes K 82/Römerallee
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beschließt den Ausbau des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben/Martinstraße) /
Römerallee / Kölnstraße und des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben) / B 56 (Bonner Straße /
Nideggener Straße) / Münster Straße mit in das Investitionsprogramm des Kreises aufzunehmen und
beauftragt die Verwaltung entsprechende Einplanungsanträge einzureichen.
Begründung:
Seitens der Stadt Zülpich wurde der beigefügte Antrag zum Ausbau des Knotenpunktes K
82/Römerallee bei der Kreisverwaltung eingereicht (siehe Anlage 1).
2
Die Stadt plant derzeit den Ausbau der Römerallee auf dem Abschnitt zwischen dem Gewerbegebiet
und dem Kölntor. Die Maßnahme soll in mehreren Bauabschnitten durchgeführt werden. Ziel ist die
Umsetzung der Maßnahme bis zur Landesgartenschau in 2014.
Für die Maßnahme wurde seitens der Stadt ein Einplanungsantrag bei der Bezirksregierung Köln
vorgelegt.
Der Kreisverwaltung wurden als Argumente für eine Umgestaltung die Verbesserung der
Verkehrsabläufe in Zusammenhang mit der Verkehrsbelastung, der allgemeine Fahrbahnzustand, die
bevorstehende Erneuerung der Kanalisation im Rahmen des Straßenausbaus und die Verbesserung
des Stadtbildes benannt.
Weitere Grundlagendaten zur Prüfung des Sachverhalts wurden seitens der Stadt Zülpich kurzfristig
zugesagt. Seitens der Fachabteilung kann der Argumentation der Stadt grundsätzlich gefolgt werden.
Die Entscheidung wie und von wem die weitere Planung der Maßnahme durchgeführt werden soll,
kann erst nach Prüfung der Unterlagen bzw. der Klärung einer Finanzierungszusage geklärt werden.
Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Des Weiteren sind der Fachabteilung Planungen von Straßen NRW, Regionalniederlassung EifelVille bekannt, welche sich auf den Umbau des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben) / B 56 (Bonner
Straße / Nideggener Straße) / Münster Straße beziehen. Die Maßnahme wurde aufgrund der
finanziellen Situation der Stadt Zülpich in der Vergangenheit zurückgestellt, soll nun in Verbindung mit
der bevorstehenden Landesgartenschau jedoch wieder forciert werden. Seitens der Kreisverwaltung
ist hierbei eine Beteiligung an den Kosten zur Änderung des Knotenpunkts gemäß Straßen- und
Wegegesetz erforderlich.
Für die o.g. Maßnahmen können durch die Kreisverwaltung Fördermittel im Rahmen der
Förderrichtlinie Stadtverkehr in Höhe von 70 % beantragt werden.
Die Fachabteilung schlägt vor, den Ausbau des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben/Martinstraße) /
Römerallee und des Knotenpunktes K 82 (Frankengraben) / B 56 (Bonner Straße / Nideggener
Straße) / Münster Straße mit in das Investitionsprogramm des Kreises aufzunehmen und
entsprechende Einplanungsanträge einzureichen, damit die Finanzierung der Maßnahme gesichert
werden kann.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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