Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
20.06.08, 04:05
Aktualisiert
20.06.08, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 443/2008
17.06.2008
Az.: 20/894-01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
20.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2007;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15 438
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
--------
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2007
gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) des Sparkassengesetzes NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen.
(Bei der Beschlussfassung haben der Landrat und die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem
Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
b) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
09. Juni 2008 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der
Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 307.645,64 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
2
Begründung:
zu a)
Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des
Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den
Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt.
Das Geschäftsjahr 2007 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme
Jahresüberschuss
Ausgewiesener Bilanzgewinn
1.957.749.192,53 €
2.050.970,98 €
2.050.970,98 €
zu b)
Gem. § 28 Abs. 2 SpkG NRW können bis zu 15 % des Jahresüberschusses, das entspricht
307.645,64 €, dem Träger, der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden.
Über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils beschließt der Kreistag gem. § 27 Abs. 3
SpKG NRW nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 09. Juni 2008 dem
Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2007 in Höhe von 307.645,64 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt wird.
Anlagen:
• Anlage 1: Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2007 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2007 vom 09.06.2008
• Anlage 2: Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen
Teils des Jahresüberschusses 2007 vom 09.06.2008
• Anlage 3: Jahresabschluss zum 31.12.2007
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)