Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
29.07.08, 04:11
Aktualisiert
29.07.08, 04:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 449/2008
17.07.2008
Datum:
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.08.2008
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Einziehung der Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 542 01 8 523 200
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt dem Abwägungsvorschlag im Zusammenhang mit der Einziehung der
Kreisstraße 70 von der B 258 bis zur Ortslage Nonnenbach zu.
Begründung:
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In Z 6 zu Info 80/2006 wurde dem Ausschuss letztmals über den Stand des Abstufungsverfahrens in
Blankenheim berichtet. Zwischenzeitlich endete die im Rahmen des Einziehungsverfahrens gemäß §
7 Abs. 4 StrWG NW vorgeschriebene dreimonatige Offenlegung.
Neben einem Landwirt hat auch die Gemeinde der geplanten Einziehung nicht zugestimmt.
Gegenüber der Einziehung fordert die Gemeinde als „mildere“ Maßnahme weiterhin eine
durchgängige Verbindung als Wirtschaftsweg im Zuge der Kreisstraße 70. Dies hätte zwangsläufig
jedoch auch eine Instandsetzung der abgängigen Böschung zur Folge.
Insofern hat der Kreis Euskirchen eine Abwägungsentscheidung vorzunehmen.
Hierzu fanden Gespräche zwischen Vertretern der Gemeinde, des Gemeindeforstes, des
Landesbetriebs Wald und Forst NRW, Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde und der
Kreisverwaltung statt.
Für die K 70 hat die Verwaltung der Gemeinde Blankenheim den seitens des Kreistags in Beschluss
zu V 354/2007 formulierten, nachfolgenden Vorschlag unterbreitet:
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Von Netzknoten 5505 021 in der Ortsdurchfahrt Nonnenbach bis zur OD – Grenze soll die
Kreisstraße 70 zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Von der OD – Grenze bis km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) soll die Kreisstraße 70 zum
Wirtschaftsweg abgestuft werden.
Von km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) bis zur B 258 soll die Kreisstraße entwidmet werden und
dem Anlieger Landesbetrieb Wald und Forst NRW kostenlos übertragen werden. In diesen
Abschnitt inbegriffen ist die gesamte Schadensstelle.
Um die von der Gemeinde geforderte durchgängige Wirtschaftswegeverbindung schaffen zu können,
ohne die Schadstelle sanieren zu müssen, bietet sich der nordwestlich des Nonnenbachs verlaufende
Wirtschaftsweg an, der jedoch über ein Teilstück von ca. 400 m (inkl. Brücke) über Landeseigentum
zur K 70 führt.
Vom Grundsatz besteht die Möglichkeit, den Landwirten und dem Gemeindeforst ein Nutzungsrecht
zum Überfahren der Parzelle in Landeseigentum einzuräumen. Der Landesbetrieb Wald und Forst
NRW ist mit dieser Variante einverstanden, weist jedoch darauf hin, dass die anliegenden
Waldflächen ggf. verkauft werden. Um eine landwirtschaftliche Nutzung auch nach einem
Eigentumswechsel zu gewährleisten, muss dies bei dieser Variante berücksichtigt und notariell
festgehalten werden. Des Weiteren werden in Zusammenhang mit der Übertagung des o.g.
Abschnitts der Kreisstraße 70 in das Landeseigentum die Schaffung von Wendemöglichkeiten und
Schrankenanlagen vor dem zukünftig durch Erdaufschüttungen gesperrten abgängigen
Böschungsbereich gefordert. Der asphaltierte Bereich der Kreisstraße 70 muss nicht zurück gebaut
oder rekultiviert werden.
Seitens der Gemeinde kann der vom Kreis Euskirchen vorgeschlagenen Lösung unter folgenden
Voraussetzungen zugestimmt werden:
1. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Gemeinde und des Kreises wird der
bisherige Abstufungsvorschlag aus der Beschlussvorlage V 354/2007 des Kreises Euskirchen
noch um folgende Punkte ergänzt:
a. Da ein Verkauf der Flächen, welche den für die durchgängige Verbindung erforderlichen
Wirtschaftsweg einschließen, nicht ausgeschlossen werden kann, wird seitens der
Gemeinde den in der o.g. Beschlussvorlage V 354/2007 formulierten Festlegungen nur
unter der Bedingung zugestimmt, dass Berechtigte (Land- und Forstwirtschaftlicher
Verkehr) die Verbindung dauerhaft nutzen können. Diese Regelung muss auch gegenüber
einem Rechtsnachfolger des Landesbetriebs Wald und Forst NRW bei einem
Grundstücksverkauf Bestand haben.
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b. Die im Rahmen des Einziehungsverfahrens seitens der Gemeinde geforderte
Oberflächenbehandlung auf der K 70 von der Ortsgrenze bis zur Ortsmitte wird durch den
Kreis noch im Sommer 2008 aufgebracht.
c. Die seitens des Kreises bereits umgesetzte Umstellung des Winterdienstplanes zur
Optimierung des Winterdienstes auf der K 69 wird zukünftig beibehalten.
d. Das ca. 700 m lange Teilstück der o.g. Wirtschaftswegeverbindung im Eigentum der
Gemeinde Blankenheim (Gemarkung Blankenheim, Flur 4, Flurstück 56) wird durch den
Kreis Euskirchen mit Hinblick auf die zusätzliche Belastung ertüchtigt.
2. Für den zweiten Einwender im Rahmen des Einziehungsverfahrens (benachbarter Landwirt) wird
eine Genehmigung zur Befahrung durch den Kreis Euskirchen erwirkt.
Aus den o.g. Forderungen des Landesbetriebs Wald und Holz und der Gemeinde Blankenheim
entstehen für die Kreisverwaltung Kosten in Höhe von ca. 25.000 €. Demgegenüber stehen Kosten
von ca. 495.000,- € für die Sanierung des Böschungsbereichs.
Findet seitens der politischen Gremien des Kreises und der Gemeinde die Zustimmung zum
Abwägungsvorschlag unter den o.g. Voraussetzungen statt, kann der Beschluss zu V 354/2007
umgesetzt und das angestrebte Abstufungsverfahren im Gemeindegebiet Blankenheim
abgeschlossen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem o.g. Abwägungsvorschlag im Zusammenhang mit der
Einziehung der Kreisstraße 70 von der B 258 bis zur Ortslage Nonnenbach zuzustimmen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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