Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Einziehung der Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim hier: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
29.07.08, 04:11
Aktualisiert
29.07.08, 04:11
Beschlussvorlage GB (Einziehung der Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag) Beschlussvorlage GB (Einziehung der Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag) Beschlussvorlage GB (Einziehung der Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim
hier: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag)

öffnen download melden Dateigröße: 61 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 449/2008 17.07.2008 Datum: Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.08.2008 Kreisausschuss 27.08.2008 Kreistag 03.09.2008 Einziehung der Kreisstraße 70 im Gemeindegebiet Blankenheim hier: Zustimmung zum Abwägungsvorschlag Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 542 01 8 523 200 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: gez. Hessenius Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Abwägungsvorschlag im Zusammenhang mit der Einziehung der Kreisstraße 70 von der B 258 bis zur Ortslage Nonnenbach zu. Begründung: 2 In Z 6 zu Info 80/2006 wurde dem Ausschuss letztmals über den Stand des Abstufungsverfahrens in Blankenheim berichtet. Zwischenzeitlich endete die im Rahmen des Einziehungsverfahrens gemäß § 7 Abs. 4 StrWG NW vorgeschriebene dreimonatige Offenlegung. Neben einem Landwirt hat auch die Gemeinde der geplanten Einziehung nicht zugestimmt. Gegenüber der Einziehung fordert die Gemeinde als „mildere“ Maßnahme weiterhin eine durchgängige Verbindung als Wirtschaftsweg im Zuge der Kreisstraße 70. Dies hätte zwangsläufig jedoch auch eine Instandsetzung der abgängigen Böschung zur Folge. Insofern hat der Kreis Euskirchen eine Abwägungsentscheidung vorzunehmen. Hierzu fanden Gespräche zwischen Vertretern der Gemeinde, des Gemeindeforstes, des Landesbetriebs Wald und Forst NRW, Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde und der Kreisverwaltung statt. Für die K 70 hat die Verwaltung der Gemeinde Blankenheim den seitens des Kreistags in Beschluss zu V 354/2007 formulierten, nachfolgenden Vorschlag unterbreitet: • • • Von Netzknoten 5505 021 in der Ortsdurchfahrt Nonnenbach bis zur OD – Grenze soll die Kreisstraße 70 zur Gemeindestraße abgestuft werden. Von der OD – Grenze bis km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) soll die Kreisstraße 70 zum Wirtschaftsweg abgestuft werden. Von km 0,535 (Flur 7, Flurstück 13) bis zur B 258 soll die Kreisstraße entwidmet werden und dem Anlieger Landesbetrieb Wald und Forst NRW kostenlos übertragen werden. In diesen Abschnitt inbegriffen ist die gesamte Schadensstelle. Um die von der Gemeinde geforderte durchgängige Wirtschaftswegeverbindung schaffen zu können, ohne die Schadstelle sanieren zu müssen, bietet sich der nordwestlich des Nonnenbachs verlaufende Wirtschaftsweg an, der jedoch über ein Teilstück von ca. 400 m (inkl. Brücke) über Landeseigentum zur K 70 führt. Vom Grundsatz besteht die Möglichkeit, den Landwirten und dem Gemeindeforst ein Nutzungsrecht zum Überfahren der Parzelle in Landeseigentum einzuräumen. Der Landesbetrieb Wald und Forst NRW ist mit dieser Variante einverstanden, weist jedoch darauf hin, dass die anliegenden Waldflächen ggf. verkauft werden. Um eine landwirtschaftliche Nutzung auch nach einem Eigentumswechsel zu gewährleisten, muss dies bei dieser Variante berücksichtigt und notariell festgehalten werden. Des Weiteren werden in Zusammenhang mit der Übertagung des o.g. Abschnitts der Kreisstraße 70 in das Landeseigentum die Schaffung von Wendemöglichkeiten und Schrankenanlagen vor dem zukünftig durch Erdaufschüttungen gesperrten abgängigen Böschungsbereich gefordert. Der asphaltierte Bereich der Kreisstraße 70 muss nicht zurück gebaut oder rekultiviert werden. Seitens der Gemeinde kann der vom Kreis Euskirchen vorgeschlagenen Lösung unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt werden: 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien der Gemeinde und des Kreises wird der bisherige Abstufungsvorschlag aus der Beschlussvorlage V 354/2007 des Kreises Euskirchen noch um folgende Punkte ergänzt: a. Da ein Verkauf der Flächen, welche den für die durchgängige Verbindung erforderlichen Wirtschaftsweg einschließen, nicht ausgeschlossen werden kann, wird seitens der Gemeinde den in der o.g. Beschlussvorlage V 354/2007 formulierten Festlegungen nur unter der Bedingung zugestimmt, dass Berechtigte (Land- und Forstwirtschaftlicher Verkehr) die Verbindung dauerhaft nutzen können. Diese Regelung muss auch gegenüber einem Rechtsnachfolger des Landesbetriebs Wald und Forst NRW bei einem Grundstücksverkauf Bestand haben. 3 b. Die im Rahmen des Einziehungsverfahrens seitens der Gemeinde geforderte Oberflächenbehandlung auf der K 70 von der Ortsgrenze bis zur Ortsmitte wird durch den Kreis noch im Sommer 2008 aufgebracht. c. Die seitens des Kreises bereits umgesetzte Umstellung des Winterdienstplanes zur Optimierung des Winterdienstes auf der K 69 wird zukünftig beibehalten. d. Das ca. 700 m lange Teilstück der o.g. Wirtschaftswegeverbindung im Eigentum der Gemeinde Blankenheim (Gemarkung Blankenheim, Flur 4, Flurstück 56) wird durch den Kreis Euskirchen mit Hinblick auf die zusätzliche Belastung ertüchtigt. 2. Für den zweiten Einwender im Rahmen des Einziehungsverfahrens (benachbarter Landwirt) wird eine Genehmigung zur Befahrung durch den Kreis Euskirchen erwirkt. Aus den o.g. Forderungen des Landesbetriebs Wald und Holz und der Gemeinde Blankenheim entstehen für die Kreisverwaltung Kosten in Höhe von ca. 25.000 €. Demgegenüber stehen Kosten von ca. 495.000,- € für die Sanierung des Böschungsbereichs. Findet seitens der politischen Gremien des Kreises und der Gemeinde die Zustimmung zum Abwägungsvorschlag unter den o.g. Voraussetzungen statt, kann der Beschluss zu V 354/2007 umgesetzt und das angestrebte Abstufungsverfahren im Gemeindegebiet Blankenheim abgeschlossen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem o.g. Abwägungsvorschlag im Zusammenhang mit der Einziehung der Kreisstraße 70 von der B 258 bis zur Ortslage Nonnenbach zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)