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Beschlussvorlage GB (Abstufungen im Stadtgebiet Bad Münstereifel hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
30.07.08, 04:06
Aktualisiert
30.07.08, 04:06
Beschlussvorlage GB (Abstufungen im Stadtgebiet Bad Münstereifel
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept) Beschlussvorlage GB (Abstufungen im Stadtgebiet Bad Münstereifel
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hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 448/2008 17.07.2008 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.08.2008 Kreisausschuss 27.08.2008 Kreistag 03.09.2008 Abstufungen im Stadtgebiet Bad Münstereifel hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: -------- Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung Kreisstraße 48 von der L 165 zwischen Esch und Berresheim (Netzknoten 5507 009) über Willerscheid bis zur K 50 in Reckerscheid (Netzknoten 5407 001) und der Kreisstraße 52 zwischen der L 113 bei Houverath (Netzknoten 5407 007) bis zum Abzweig der Kreisstraße 4 (Netzknoten 5407 021) im Stadtgebiet Bad Münstereifel zur Gemeindestraße zu. 2) Der Kreistag stimmt dem Verbleib der Kreisstraßen 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten 5406 021) und dem Parkplatz an der Steinbachtalsperre (km 3,692) in der Baulast des Kreises zu. 2 Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet Bad Münstereifel die Abstufungen folgender Kreisstraßen zur Gemeindestraße verbunden: 1. Kreisstraße 48 von der L 165 zwischen Esch und Berresheim (Netzknoten 5507 009) über Willerscheid bis zur K 50 in Reckerscheid (Netzknoten 5407 001) 2. Kreisstraße 52 zwischen der L 113 bei Houverath (Netzknoten 5407 007) bis zum Abzweig der Kreisstraße 4 (Netzknoten 5407 021) 3. Kreisstraßen 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten 5406 021) und der Grenze zum Stadtgebiet Euskirchen Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Stadt Bad Münstereifel stattgefunden. Seitens der Stadtverwaltung werden hierbei für die Kreisstraßen 48 und 52 noch Instandsetzungsmaßnahmen gefordert, die im Rahmen der Unterhaltung im Sommer/Herbst 2008 umgesetzt werden können. Die Stadt Bad Münstereifel stimmte der Abstufung der K 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten 5406 021) und der Grenze zum Stadtgebiet Euskirchen aus folgenden Gründen nicht zu: Gemäß § 3 Abs. 3 StrWG (Einteilung der öffentlichen Straßen) sind Kreisstraßen Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung, die der zwischenörtlichen Verkehrsverbindung dienen oder zu dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben. In den Kommentierungen zu § 3 Abs. 3 StrWG wird der Kreisstraßenbegriff näher definiert: Kreisstraßen sollen insbesondere benachbarte Grundzentren oder vergleichbare innergemeindliche Zentren sowie Zentren, die für den Kreis oder die kreisfreie Stadt entsprechende verkehrliche Bedeutung haben, verbinden. Es ist auch dann von einer Kreisstraße auszugehen, wenn hierdurch „überörtlich bedeutsame Verkehrserzeuger“ angebunden werden. Hierbei handelt es sich um Einrichtungen, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung zwangsläufig zu zwischenörtlichem Verkehr im Sinne der Bedienung durch Kreisstraßen führen. Seitens der Stadt Bad Münstereifel wird argumentiert, dass es sich bei der K 47 um die Hauptanbindung des überörtlich bedeutsamen Naherholungsziels der Steinbachtalsperre handelt. Die Fachabteilung kann der Argumentation folgen, da die Steinbachtalsperre in Verbindung mit den anliegenden touristischen Einrichtungen als überörtlich bedeutsamer Verkehrserzeuger gewertet werden muss. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die K 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten 5406 021) und dem Parkplatz an der Steinbachtalsperre (km 3,692) in der Baulast des Kreises verbleibt. Seitens der Stadt Bad Münstereifel muss noch die Zustimmung Ihrer politischen Gremien bezgl. des o.g. Abstufungsverfahrens eingeholt werden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Kreisausschusses berichtet. Die Umstufungen werden zum nächst möglichen Termin noch in 2008 vollzogen. 3 Vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien der Stadt Bad Münstereifel wird seitens der Fachabteilung vorgeschlagen, dem o.g. Abstufungskonzept im Stadtgebiet Bad Münstereifel zuzustimmen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)