Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
30.07.08, 04:06
Aktualisiert
30.07.08, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 448/2008
17.07.2008
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.08.2008
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Abstufungen im Stadtgebiet Bad Münstereifel
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
--------
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1) Der Kreistag stimmt der Abstufung Kreisstraße 48 von der L 165 zwischen Esch und Berresheim
(Netzknoten 5507 009) über Willerscheid bis zur K 50 in Reckerscheid (Netzknoten 5407 001) und
der Kreisstraße 52 zwischen der L 113 bei Houverath (Netzknoten 5407 007) bis zum Abzweig der
Kreisstraße 4 (Netzknoten 5407 021) im Stadtgebiet Bad Münstereifel zur Gemeindestraße zu.
2) Der Kreistag stimmt dem Verbleib der Kreisstraßen 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten
5406 021) und dem Parkplatz an der Steinbachtalsperre (km 3,692) in der Baulast des Kreises zu.
2
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des
Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet Bad
Münstereifel die Abstufungen folgender Kreisstraßen zur Gemeindestraße verbunden:
1. Kreisstraße 48 von der L 165 zwischen Esch und Berresheim (Netzknoten 5507 009)
über Willerscheid bis zur K 50 in Reckerscheid (Netzknoten 5407 001)
2. Kreisstraße 52 zwischen der L 113 bei Houverath (Netzknoten 5407 007) bis zum
Abzweig der Kreisstraße 4 (Netzknoten 5407 021)
3. Kreisstraßen 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten 5406 021) und der Grenze zum
Stadtgebiet Euskirchen
Inzwischen hat eine Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreises Euskirchen und der Stadt Bad
Münstereifel stattgefunden. Seitens der Stadtverwaltung werden hierbei für die Kreisstraßen 48 und
52 noch Instandsetzungsmaßnahmen gefordert, die im Rahmen der Unterhaltung im Sommer/Herbst
2008 umgesetzt werden können.
Die Stadt Bad Münstereifel stimmte der Abstufung der K 47 zwischen der L 11 in Arloff (Netzknoten
5406 021) und der Grenze zum Stadtgebiet Euskirchen aus folgenden Gründen nicht zu:
Gemäß § 3 Abs. 3 StrWG (Einteilung der öffentlichen Straßen) sind Kreisstraßen Straßen mit
überörtlicher Verkehrsbedeutung, die der zwischenörtlichen Verkehrsverbindung dienen oder zu
dienen bestimmt sind. Sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesfernstraße,
Landesstraße oder Kreisstraße haben.
In den Kommentierungen zu § 3 Abs. 3 StrWG wird der Kreisstraßenbegriff näher definiert:
Kreisstraßen sollen insbesondere benachbarte Grundzentren oder vergleichbare innergemeindliche
Zentren sowie Zentren, die für den Kreis oder die kreisfreie Stadt entsprechende verkehrliche
Bedeutung haben, verbinden. Es ist auch dann von einer Kreisstraße auszugehen, wenn hierdurch
„überörtlich bedeutsame Verkehrserzeuger“ angebunden werden. Hierbei handelt es sich um
Einrichtungen, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung zwangsläufig zu zwischenörtlichem Verkehr im
Sinne der Bedienung durch Kreisstraßen führen.
Seitens der Stadt Bad Münstereifel wird argumentiert, dass es sich bei der K 47 um die
Hauptanbindung des überörtlich bedeutsamen Naherholungsziels der Steinbachtalsperre handelt.
Die Fachabteilung kann der Argumentation folgen, da die Steinbachtalsperre in Verbindung mit den
anliegenden touristischen Einrichtungen als überörtlich bedeutsamer Verkehrserzeuger gewertet
werden muss. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die K 47 zwischen der L 11 in Arloff
(Netzknoten 5406 021) und dem Parkplatz an der Steinbachtalsperre (km 3,692) in der Baulast des
Kreises verbleibt.
Seitens der Stadt Bad Münstereifel muss noch die Zustimmung Ihrer politischen Gremien bezgl. des
o.g. Abstufungsverfahrens eingeholt werden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des
Kreisausschusses berichtet.
Die Umstufungen werden zum nächst möglichen Termin noch in 2008 vollzogen.
3
Vorbehaltlich der Entscheidung der politischen Gremien der Stadt Bad Münstereifel wird seitens der
Fachabteilung vorgeschlagen, dem o.g. Abstufungskonzept im Stadtgebiet Bad Münstereifel
zuzustimmen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)