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Beschlussvorlage GB (Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg über die Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Beschlussvorlage GB (Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg über die Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte) Beschlussvorlage GB (Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg über die Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 457/2008 14.08.2008 Az.: 39-591-40 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 27.08.2008 Kreistag 03.09.2008 Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg über die Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte Sachbearbeiter/in: Herr Wolff Tel.: (02251) 15 253 Abt.: 39 Die Vorlage berührt den Etat 2009 Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung gez. I. V. Steffens Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte zwischen der Stadt Aachen, den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg vorbehaltlich deren sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Köln- abzuschließen. Begründung: 2 Nach § 3 Absatz 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) i.V.m. § 1 Abs. 1 des zugehörigen Ausführungsgesetzes (AG TierNebG) haben die Kreise und kreisfreien Städte tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 der Verordnung (EG) 1774/2002 abzuholen, zu sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln und zu beseitigen. Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte umfasst u.a. a) die Entsorgung von in landwirtschaftlichen Betrieben verendetem und totgeborenem Vieh (Kostenträger: Kommunen und anteilig die Landwirte) b) die Entsorgung von den bei Schlachtung von Tieren anfallenden Nebenprodukten der Kat. 1 und Kat. 2 -„Konfiskate“- (Kostenträger: Schlachtbetriebe) c) ggf. die Entsorgung von verendeten Haustieren (Kostenträger: Tierhalter) Bisher ist die Entsorgung der Fa. SecAnim GmbH (vormals SARIA GmbH) übertragen; der Vertrag endet am 31.12.2008. Entsprechend läuft die im Jahre 1998 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den beseitigungspflichtigen Kommunen ( Stadt Aachen; Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg) aus. Eine Verlängerung dieser Vereinbarung scheidet nach § 7 Absatz 4 des AGTierNebG aus. Ab dem 01.01.2009 sind daher die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen der Beseitigung tierischer Nebenprodukte neu zu regeln. Der Zusammenschluss der beseitigungspflichtigen Behörden sowie die Beleihung einer Person des Privatrechts nach § 3 Abs. 2 des TierNebG hat sich bewährt. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen, rechtskonformen Beseitigung tierischer Nebenprodukte und zur Erzielung eines wirtschaftlich günstigen Angebotes beabsichtigen die Stadt Aachen, die Kreise Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg zur gemeinsamen Wahrnehmung a) von Aufgaben bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie b) der sich aus der zu übertragenden Beseitigungspflicht und dem abzuschließenden Beseitigungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten die als Anlage 1 und 2 beigefügte, zwischen den vorgenannten Kommunen ausgehandelte Vereinbarung abzuschließen. Diese wurde bereits mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Hinweis: Die Entsorgung von in landwirtschaftlichen Betrieben verendetem und totgeborenem Vieh verursachte in den Vorjahren Gesamtkosten in Höhe von 2005 427.121 € 2006 355.548 € 2007 395.105 € gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)