Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 457/2008
14.08.2008
Az.: 39-591-40
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren,
Euskirchen und Heinsberg über die Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung
tierischer Nebenprodukte
Sachbearbeiter/in: Herr Wolff
Tel.: (02251) 15 253
Abt.: 39
Die Vorlage berührt den Etat 2009
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
gez.
I. V.
Steffens
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die kommunale
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer
Nebenprodukte zwischen der Stadt Aachen, den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg vorbehaltlich deren sowie der Zustimmung der Bezirksregierung Köln- abzuschließen.
Begründung:
2
Nach § 3 Absatz 1 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) i.V.m. § 1 Abs. 1
des zugehörigen Ausführungsgesetzes (AG TierNebG) haben die Kreise und kreisfreien Städte
tierische Nebenprodukte der Kategorien 1 und 2 der Verordnung (EG) 1774/2002 abzuholen, zu
sammeln, zu befördern, zu lagern, zu behandeln und zu beseitigen.
Die Beseitigung tierischer Nebenprodukte umfasst u.a.
a) die Entsorgung von in landwirtschaftlichen Betrieben verendetem und
totgeborenem Vieh (Kostenträger: Kommunen und anteilig die Landwirte)
b) die Entsorgung von den bei Schlachtung von Tieren anfallenden Nebenprodukten
der Kat. 1 und Kat. 2 -„Konfiskate“- (Kostenträger: Schlachtbetriebe)
c) ggf. die Entsorgung von verendeten Haustieren (Kostenträger: Tierhalter)
Bisher ist die Entsorgung der Fa. SecAnim GmbH (vormals SARIA GmbH) übertragen; der Vertrag
endet am 31.12.2008. Entsprechend läuft die im Jahre 1998 geschlossene öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen den beseitigungspflichtigen Kommunen ( Stadt Aachen; Kreise Aachen,
Düren, Euskirchen und Heinsberg) aus. Eine Verlängerung dieser Vereinbarung scheidet nach § 7
Absatz 4 des AGTierNebG aus.
Ab dem 01.01.2009 sind daher die rechtlichen und vertraglichen Grundlagen der Beseitigung
tierischer Nebenprodukte neu zu regeln.
Der Zusammenschluss der beseitigungspflichtigen Behörden sowie die Beleihung einer Person des
Privatrechts nach § 3 Abs. 2 des TierNebG hat sich bewährt. Zur Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen, rechtskonformen Beseitigung tierischer Nebenprodukte und zur Erzielung eines
wirtschaftlich günstigen Angebotes beabsichtigen die Stadt Aachen, die Kreise Aachen, Düren,
Euskirchen und Heinsberg zur gemeinsamen Wahrnehmung
a) von Aufgaben bei der Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer
Nebenprodukte sowie
b) der sich aus der zu übertragenden Beseitigungspflicht und dem abzuschließenden
Beseitigungsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten
die als Anlage 1 und 2 beigefügte, zwischen den vorgenannten Kommunen ausgehandelte
Vereinbarung abzuschließen. Diese wurde bereits mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
Hinweis:
Die Entsorgung von in landwirtschaftlichen Betrieben verendetem und totgeborenem Vieh
verursachte in den Vorjahren Gesamtkosten in Höhe von
2005
427.121 €
2006
355.548 €
2007
395.105 €
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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