Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 186/2008
08.08.2008
Az.: 20/922-63/Ja
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
11.08.2008
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Euskirchener Gemeinnützigen Baugesellschaft
mbH (EUGEBAU)
Zur Zeit wird der Gesellschaftsvertrag der EUGEBAU überarbeitet, an der der Kreis
Euskirchen mit einem Stammkapitalanteil von 41,37% beteiligt ist. Dabei soll eine Anpassung
an die Vorgaben der Gemeindeordnung NRW erfolgen, die nach den Ergebnissen der
überörtlichen Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
2005/2006 (Info 93/2007) und der Prüfung der Jahresrechnung 2006 durch die
Rechnungsprüfung (V 415/2008) angezeigt ist.
Im Wesentlichen handelt es sich um die folgenden Punkte, die in den Gesellschaftsvertrag
der EUGEBAU aufgenommen werden sollen:
1. Wirtschaftsplan und Finanzplanung, § 108 Abs. 2 Nr. 1b) GO:
Neuer Abs. 5 in § 21:
„Die Geschäftsführer stellen für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan (Erfolgs-, Finanz,und Investitionsplan) auf. Die Gesellschafterversammlung hat den Wirtschaftsplan bis zum
30.11. des Vorjahres festzustellen. Eventuelle Nachträge sind rechtzeitig zur
Beschlussfassung vorzulegen. Dem Wirtschaftsplan sind ein Stellenplan sowie eine
fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Diese sind zusammen mir dem Wirtschaftsplan den
Gesellschaftern zur Kenntnis zu bringen.“
2. Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung, §108 Abs. 4 Nr.1 GO:
In § 19 Abs. 2 sollen die neuen Buchstaben k), o) und p) eingefügt werden:
„k) die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern
...
o) der Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen im Sinne der §§ 291 und
292 Absatz 1 AktG,
p) den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen,“
2
3. Weisungsrecht gegenüber AR-Mitgliedern § 108 Abs. 4 Nr. 2 GO:
Neuer Abs. 11 in § 10:
„Der Stadtrat der Stadt Euskirchen und der Kreistag des Kreises Euskirchen können den
jeweils von ihnen entsandten Mitgliedern des Aufsichtsrates bindende Weisungen erteilen.“
Weiterhin soll ein Prüfungsrecht der Rechnungsprüfungen von Stadt und Kreis Euskirchen in
den Vertrag aufgenommen werden.
Am 18.08.2008 findet eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der EUGEBAU
statt, in der ein abschließender Entwurf des geänderten Gesellschaftervertrages vorgelegt
und beraten wird.
Für die Angelegenheit besteht nach Ansicht der Verwaltung keine Zustimmungspflicht des
Kreistages gem. § 26 KrO und § 108 Abs. 5 GO, sodass es sich hier um eine Information
nach § 113 Abs. 5 GO handelt. Gleichlautende Info erfolgt durch die Vertreter der Stadt
Euskirchen (Beteiligungsanteil Stadt 57,74%) an deren zuständige Gremien.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)