Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 182/2008
29.07.2008
Az.: 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.08.2008
Fahrzeugförderung
Verwendung und Mittelverteilung der Aufgabenträgerpauschale
Gemäß § 11 Absatz 2 des novellierten ÖPNVG NRW, rechtsgültig vom 01.01.2008 bis zum
31.12.2010, gewährt das Land den ÖPNV- Aufgabenträgern für den Übergangszeitraum (2008 bis
2010) eine jährliche Pauschale von 110 Millionen Euro. Ab 2011 wird die Verteilung der Pauschalen
neu festgelegt.
Mit dieser „neuen“ Pauschale werden die bisherige ÖPNV - Fahrzeugförderung und die bisherige
Aufgabenträgerpauschale abgelöst.
Der Kreis Euskirchen erhält während des o.a. Übergangszeitraumes eine Aufgabenträgerpauschale
in Höhe von jährlich 397.267,79 €, wovon gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW
• mindestens 80 % für Zwecke des ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen
weiterzuleiten sind;
• die übrigen Mittel sind für Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und
private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des
privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.
Detaillierte Vorgaben zum Verfahren der Weiterleitung der Aufgabenträgerpauschale enthält das
ÖPNVG NRW nicht. Bei der Weiterreichung der pauschal zugewiesenen Mittel durch den
Aufgabenträger ist jedoch insbesondere die Einhaltung der europarechtlichen Rahmenvorgaben
sicher zu stellen.
Nachdem in Fachkreisen diskutiert wurde, ob die Fahrzeugförderung im Land NW im Einklang mit
dem Europäischen Beihilferecht steht, hat die Geschäftsstelle des Landkreistages nach Erörterung im
Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und in Zusammenarbeit mit der AG ÖPNV des Landkreistages
NRW ein Eckpunktepapier zu einer möglichst rechtssicheren beihilferechtskonformen Ausgestaltung
der Fahrzeugförderung erarbeitet. Mit Beschluss vom 30.05.2008 billigte der Vorstand des
Landkreistages das Eckpunktepapier vom Grundsatz her. Eine verbindliche und abschließende
Beurteilung der Rechtslage gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. In weiteren Gesprächen mit
kommunalen Spitzenverbänden, den Interessenverbänden der Verkehrswirtschaft und dem
zuständigen Ministerium für Bauen und Verkehr wird eine zeitnahe Verständigung im Sinne des
Eckpunktepapiers gesucht.
Um ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit zu erreichen, beabsichtigt der Kreis Euskirchen,
die Förderung von Fahrzeugneubeschaffungen in 2008 im Wesentlichen wie in 2007 fortzuführen.
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Zusammen mit den ÖPNV-Aufgabenträgern im Verkehrsverbund Rhein-Sieg erfolgt eine
kontinuierliche Abstimmung über ein möglichst einheitliches Vorgehen. Sollten sich hierbei noch
Neuerungen ergeben, würde eine gesonderte Information der Politik erfolgen.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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