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Info GB (Fahrzeugförderung Verwendung und Mittelverteilung der Aufgabenträgerpauschale)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Info GB (Fahrzeugförderung
Verwendung und Mittelverteilung der Aufgabenträgerpauschale) Info GB (Fahrzeugförderung
Verwendung und Mittelverteilung der Aufgabenträgerpauschale)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 182/2008 29.07.2008 Az.: 60 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.08.2008 Fahrzeugförderung Verwendung und Mittelverteilung der Aufgabenträgerpauschale Gemäß § 11 Absatz 2 des novellierten ÖPNVG NRW, rechtsgültig vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010, gewährt das Land den ÖPNV- Aufgabenträgern für den Übergangszeitraum (2008 bis 2010) eine jährliche Pauschale von 110 Millionen Euro. Ab 2011 wird die Verteilung der Pauschalen neu festgelegt. Mit dieser „neuen“ Pauschale werden die bisherige ÖPNV - Fahrzeugförderung und die bisherige Aufgabenträgerpauschale abgelöst. Der Kreis Euskirchen erhält während des o.a. Übergangszeitraumes eine Aufgabenträgerpauschale in Höhe von jährlich 397.267,79 €, wovon gem. § 11 Absatz 2 ÖPNVG NRW • mindestens 80 % für Zwecke des ÖPNV an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten sind; • die übrigen Mittel sind für Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände oder juristische Personen des privaten Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten. Detaillierte Vorgaben zum Verfahren der Weiterleitung der Aufgabenträgerpauschale enthält das ÖPNVG NRW nicht. Bei der Weiterreichung der pauschal zugewiesenen Mittel durch den Aufgabenträger ist jedoch insbesondere die Einhaltung der europarechtlichen Rahmenvorgaben sicher zu stellen. Nachdem in Fachkreisen diskutiert wurde, ob die Fahrzeugförderung im Land NW im Einklang mit dem Europäischen Beihilferecht steht, hat die Geschäftsstelle des Landkreistages nach Erörterung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und in Zusammenarbeit mit der AG ÖPNV des Landkreistages NRW ein Eckpunktepapier zu einer möglichst rechtssicheren beihilferechtskonformen Ausgestaltung der Fahrzeugförderung erarbeitet. Mit Beschluss vom 30.05.2008 billigte der Vorstand des Landkreistages das Eckpunktepapier vom Grundsatz her. Eine verbindliche und abschließende Beurteilung der Rechtslage gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. In weiteren Gesprächen mit kommunalen Spitzenverbänden, den Interessenverbänden der Verkehrswirtschaft und dem zuständigen Ministerium für Bauen und Verkehr wird eine zeitnahe Verständigung im Sinne des Eckpunktepapiers gesucht. Um ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit zu erreichen, beabsichtigt der Kreis Euskirchen, die Förderung von Fahrzeugneubeschaffungen in 2008 im Wesentlichen wie in 2007 fortzuführen. 2 Zusammen mit den ÖPNV-Aufgabenträgern im Verkehrsverbund Rhein-Sieg erfolgt eine kontinuierliche Abstimmung über ein möglichst einheitliches Vorgehen. Sollten sich hierbei noch Neuerungen ergeben, würde eine gesonderte Information der Politik erfolgen. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)