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Dringlichkeitsentscheidung Stab (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH - Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Dringlichkeitsentscheidung Stab (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH 
- Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH 
- Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH 
- Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen) Dringlichkeitsentscheidung Stab (Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH 
- Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat D 88/2008 28.07.2008 Datum: Az.: 80/Ph Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 11.08.2008 Kreisausschuss 27.08.2008 Kreistag 03.09.2008 Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur Euskirchen GmbH - Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Frau Poth Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 X Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Produkt: 57102 8 531500 Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um Mehreinnahme bei Hst. um sonst: Die Mittel zu 2b) werden im Haushalt 2009 eingeplant. Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1.) Der Kreistag befürwortet die Einrichtung einer Stelle zur Unterstützung der technologieorientierten Wirtschaftsförderung, insbesondere des Technologietransfers bei der TAE GmbH und ermächtigt das Kreistagsmitglied Werner Kupilas, als Stimmführer des Gesellschafters Kreis Euskirchen in 2 der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH, für die Einrichtung dieser Stelle und die Übernahme der Mehrkosten gemäß Gesellschafteranteil des Kreises Euskirchen (52 %) zu stimmen. 2.) Der Kreistag beschließt weiterhin a) die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in 2008 ab dem Zeitpunkt der Personaleinstellung (frühestens Oktober 2008) in Höhe von ca. 12.000 € und b) im Haushalt 2009 die entsprechende jährliche Bereitstellung der für die Einrichtung der Stelle und die künftig erhöhten Kosten einer Jahresabschlussprüfung erforderlichen finanziellen Mittel entsprechend des Gesellschafteranteils (52 %) in Höhe von 44.460 €. Begründung: Der Kreis Euskirchen ist aktives Mitglied in der Zukunftsinitiative Eifel. Er engagiert sich in allen fünf Handlungsfeldern. Im Handlungsfeld "Technologie und Innovation" hat sich der Kreis Euskirchen nachdrücklich dafür ausgesprochen, Instrumente zu entwickeln, die das Ziel verfolgen, den Wissenstransfer aus den Hochschulen in die Betriebe der Eifel zu fördern. Darüber hinaus war der Kreis Euskirchen eine treibende Kraft bei der Initiierung von branchenspezifischen Netzwerken für kleine und mittlere Unternehmen. Dies hat im Ergebnis zur Gründung eines "Netzwerkes Kunststoff" und eines "Netzwerkes Maschinenbau/ Mechatronik" geführt (Konstituierung beider Netzwerke im August 2008). In beiden eifelweit angelegten Netzwerken zeichnet sich eine intensive Mitarbeit namhafter Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen ab. Die impulsgebenden Unternehmen haben jüngst Kooperationsvereinbarungen mit der RWTH Aachen unterzeichnet. Sie sind insofern Vorbilder für viele andere Unternehmen, die ebenfalls von derartigen Kooperationen profitieren könnten. Der Bedarf an Technologietransfer sowie an der Unterstützung beim Aufbau von Kooperationen und Netzwerken innerhalb der Gebietskulisse der Zukunftsinitiative wurde seitens der Wirtschaft anlässlich zahlreicher gemeinsamer Betriebsbesuche gegenüber der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung und der Technik-Agentur Euskirchen (TAE) GmbH geäußert. Die Betriebsbesuche haben deutlich gemacht, welches enorme Innovationspotenzial in den Betrieben der Eifel besteht und welche große Bedeutung einem systematischen Technologietransfer im Rahmen der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes zukommt, um diese Potenziale zu erschließen und zu fördern. Bei nahezu jedem Betriebsbesuch wurde seitens der Wirtschaft ganz konkreter Unterstützungsbedarf durch die Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung und die TAE GmbH formuliert. Für den Kreis Euskirchen ist die Technik-Agentur Euskirchen (TAE) GmbH offizielle "Relaisstation" im Rahmen des Handlungsfeldes "Technologie & Innovation" der Zukunftsinitiative Eifel sowie der "Transferallianz Aachen". Den Erwartungen der Unternehmen an eine technologieorientierte Wirtschaftsförderung steht bei der TAE GmbH bislang kein adäquates Angebot gegenüber. Bei der TAE GmbH gibt es für folgende Kernaufgaben technologieorientierter Wirtschaftsförderung derzeit kein Personal: • • • • • Beratung von KMU zur Förderung von Innovationen und zum Technologietransfer. Begleitung technologieorientierter Existenzgründungen. Sensibilisierung der Unternehmen für einen erweiterten Innovationsbegriff (Innovation ist nicht nur Technik. Innovation lässt sich in die Bereiche Prozess-, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen einteilen). Aufbau bzw. Pflege von Netzwerken (u.a Netzwerk "Maschinenbau/ Mechatronik" sowie "Kunststofftechnik"). Anbahnung/ Unterstützung von Unternehmenskooperationen. 3 • • • • • Organisation von technologieorientierten Projekten für KMU (Entwicklung, Recherche von Fördermöglichkeiten, Umsetzung). Konzeption von Seminaren, Workshops und Schulungen zum Technologietransfer für Unternehmen sowie deren Vermarktung. Begleitung des Innovations- und Patentsprechtages der AGIT. Bewerbung und Begleitung regionaler und überregionaler Wettbewerbe im Bereich "Innovationen/ Technologietransfer". Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der möglichen Einrichtung eines Studiengangs "Holzingenieurwesen" beim BZE. Um den Erwartungen der Unternehmen an eine zeitgemäße technologieorientierte Wirtschaftsförderung entsprechen zu können und um die Förderung der Erschließung innovativer Potenziale im Kreis Euskirchen sicherstellen zu können, bedarf es der Einrichtung einer Stelle für eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (Ingenieur, Betriebswirt oder vergleichbare Qualifikation) mit ausgeprägter Kompetenz in der Beratung mittelständischer Unternehmen. Die Befristung der Stelle sollte sich zunächst auf 2 Jahre belaufen. Ferner hat die Einrichtung der beschriebenen Stelle zur Folge, dass das derzeit als ruhend anzusehende operative Geschäft der TAE GmbH (siehe Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.12.2006) eine Wiederaufnahme erfährt. Auf Grund dessen kann die Revision der Kreissparkasse Euskirchen nicht mehr die Prüfung des Jahresabschlusses der TAE GmbH (unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts) vornehmen. Diese Prüfung war für die TAE GmbH nicht mit Kosten verbunden. Nach Wiederaufnahme des operativen Geschäftes bedarf es künftig wieder der Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses. Finanzielle Auswirkungen (jährlich): Personalkosten: Sachkosten: Wirtschaftsprüfung: Gesamt: ca. 67.000 € incl. Arbeitgeberanteil ca. 10.000 € ca. 8.500 € jährlich ca. 85.500 € jährlich. Entsprechend des Gesellschaftsanteiles des Kreises Euskirchen an der TAE GmbH von 52 %, beteiligt sich der Kreis Euskirchen an den zu erwartenden Kosten (ca. 44.460 €). Ergänzend zu der in § 4 des Gesellschaftervertrages zur TAE GmbH vom 14.12.1999 vereinbarten beschränkten Nachschusspflicht für den Gesellschafter Kreis Euskirchen wurde in der 25. Gesellschafterversammlung vom 12.06.2002 beschlossen, auftretende Verluste bis zu einer Obergrenze von 30.000 Euro pro Jahr durch einen Betriebskostenzuschuss auszugleichen. Die Abdeckung erfolgt dabei durch jeden Gesellschafter entsprechend seinem Geschäftsanteil. Dieser Deckelungsbetrag bedarf insofern einer Aufhebung. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussfassung soll per Dringlichkeit nach der Sitzung des Ausschusses erfolgen. Diese wird damit begründet, dass dem kurzfristig zu begegnenden Handlungsbedarf ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH bereits am 19. August 2008 folgen soll. Eine positive Grundeinstellung dazu war bereits in der letzten Gesellschafterversammlung am 16. Juni 2008 4 herbeigeführt worden. Der Kreis Euskirchen nimmt in Form einer Stimmführerschaft durch das Kreistagsmitglied Werner Kupilas sein Stimmrecht wahr. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung vorgenannter Beschlussfassung per Dringlichkeit zuzustimmen. gez. Reidt gez. Uwe Schmitz gez. Reiff gez. Troschke gez. Rosenke gez. Grutke Landrat (Kreisausschussmitglieder) Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)