Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
03.09.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
D 88/2008
28.07.2008
Datum:
Az.: 80/Ph
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
11.08.2008
Kreisausschuss
27.08.2008
Kreistag
03.09.2008
Ausbau der technologieorientierten Wirtschaftsförderung bei der Technikagentur
Euskirchen GmbH
- Anteilige Übernahme des Defizits durch den Gesellschafter Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Frau Poth
Tel.: (02251) 15 369
Abt.: Stabsstelle 80
X Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Produkt: 57102 8 531500
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
Mehreinnahme bei Hst.
um
sonst: Die Mittel zu 2b) werden im Haushalt 2009 eingeplant.
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.) Der Kreistag befürwortet die Einrichtung einer Stelle zur Unterstützung der technologieorientierten
Wirtschaftsförderung, insbesondere des Technologietransfers bei der TAE GmbH und ermächtigt
das Kreistagsmitglied Werner Kupilas, als Stimmführer des Gesellschafters Kreis Euskirchen in
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der Gesellschafterversammlung der TAE GmbH, für die Einrichtung dieser Stelle und die
Übernahme der Mehrkosten gemäß Gesellschafteranteil des Kreises Euskirchen (52 %) zu
stimmen.
2.) Der Kreistag beschließt weiterhin
a) die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in 2008 ab dem Zeitpunkt der Personaleinstellung
(frühestens Oktober 2008) in Höhe von ca. 12.000 € und
b) im Haushalt 2009 die entsprechende jährliche Bereitstellung der für die Einrichtung der Stelle und
die künftig erhöhten Kosten einer Jahresabschlussprüfung erforderlichen finanziellen Mittel
entsprechend des Gesellschafteranteils (52 %) in Höhe von 44.460 €.
Begründung:
Der Kreis Euskirchen ist aktives Mitglied in der Zukunftsinitiative Eifel. Er engagiert sich in allen fünf
Handlungsfeldern. Im Handlungsfeld "Technologie und Innovation" hat sich der Kreis Euskirchen
nachdrücklich dafür ausgesprochen, Instrumente zu entwickeln, die das Ziel verfolgen, den
Wissenstransfer aus den Hochschulen in die Betriebe der Eifel zu fördern.
Darüber hinaus war der Kreis Euskirchen eine treibende Kraft bei der Initiierung von
branchenspezifischen Netzwerken für kleine und mittlere Unternehmen. Dies hat im Ergebnis zur
Gründung eines "Netzwerkes Kunststoff" und eines "Netzwerkes Maschinenbau/ Mechatronik" geführt
(Konstituierung beider Netzwerke im August 2008). In beiden eifelweit angelegten Netzwerken
zeichnet sich eine intensive Mitarbeit namhafter Unternehmen aus dem Kreis Euskirchen ab. Die
impulsgebenden Unternehmen haben jüngst Kooperationsvereinbarungen mit der RWTH Aachen
unterzeichnet. Sie sind insofern Vorbilder für viele andere Unternehmen, die ebenfalls von derartigen
Kooperationen profitieren könnten.
Der Bedarf an Technologietransfer sowie an der Unterstützung beim Aufbau von Kooperationen und
Netzwerken innerhalb der Gebietskulisse der Zukunftsinitiative wurde seitens der Wirtschaft
anlässlich zahlreicher gemeinsamer Betriebsbesuche gegenüber der Stabsstelle für Struktur- und
Wirtschaftsförderung und der Technik-Agentur Euskirchen (TAE) GmbH geäußert.
Die Betriebsbesuche haben deutlich gemacht, welches enorme Innovationspotenzial in den Betrieben
der Eifel besteht und welche große Bedeutung einem systematischen Technologietransfer im
Rahmen der Weiterentwicklung des ländlichen Raumes zukommt, um diese Potenziale zu
erschließen und zu fördern. Bei nahezu jedem Betriebsbesuch wurde seitens der Wirtschaft ganz
konkreter Unterstützungsbedarf durch die Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung und die
TAE GmbH formuliert.
Für den Kreis Euskirchen ist die Technik-Agentur Euskirchen (TAE) GmbH offizielle "Relaisstation" im
Rahmen des Handlungsfeldes "Technologie & Innovation" der Zukunftsinitiative Eifel sowie der
"Transferallianz Aachen".
Den Erwartungen der Unternehmen an eine technologieorientierte Wirtschaftsförderung steht bei
der TAE GmbH bislang kein adäquates Angebot gegenüber. Bei der TAE GmbH gibt es für folgende
Kernaufgaben technologieorientierter Wirtschaftsförderung derzeit kein Personal:
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Beratung von KMU zur Förderung von Innovationen und zum Technologietransfer.
Begleitung technologieorientierter Existenzgründungen.
Sensibilisierung der Unternehmen für einen erweiterten Innovationsbegriff (Innovation ist nicht
nur Technik. Innovation lässt sich in die Bereiche Prozess-, Produkt-, Dienstleistungs- und
Geschäftsmodellinnovationen einteilen).
Aufbau bzw. Pflege von Netzwerken (u.a Netzwerk "Maschinenbau/ Mechatronik" sowie
"Kunststofftechnik").
Anbahnung/ Unterstützung von Unternehmenskooperationen.
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Organisation von technologieorientierten Projekten für KMU (Entwicklung, Recherche von
Fördermöglichkeiten, Umsetzung).
Konzeption von Seminaren, Workshops und Schulungen zum Technologietransfer für
Unternehmen sowie deren Vermarktung.
Begleitung des Innovations- und Patentsprechtages der AGIT.
Bewerbung und Begleitung regionaler und überregionaler Wettbewerbe im Bereich
"Innovationen/ Technologietransfer".
Aufgabenwahrnehmung im Rahmen der möglichen Einrichtung eines Studiengangs
"Holzingenieurwesen" beim BZE.
Um den Erwartungen der Unternehmen an eine zeitgemäße technologieorientierte
Wirtschaftsförderung entsprechen zu können und um die Förderung der Erschließung innovativer
Potenziale im Kreis Euskirchen sicherstellen zu können, bedarf es der Einrichtung einer Stelle für
eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter (Ingenieur, Betriebswirt oder vergleichbare Qualifikation)
mit ausgeprägter Kompetenz in der Beratung mittelständischer Unternehmen. Die Befristung der
Stelle sollte sich zunächst auf 2 Jahre belaufen.
Ferner hat die Einrichtung der beschriebenen Stelle zur Folge, dass das derzeit als ruhend
anzusehende operative Geschäft der TAE GmbH (siehe Schreiben der Bezirksregierung Köln vom
13.12.2006) eine Wiederaufnahme erfährt. Auf Grund dessen kann die Revision der Kreissparkasse
Euskirchen nicht mehr die Prüfung des Jahresabschlusses der TAE GmbH (unter Einbeziehung der
Buchführung und des Lageberichts) vornehmen. Diese Prüfung war für die TAE GmbH nicht mit
Kosten verbunden.
Nach Wiederaufnahme des operativen Geschäftes bedarf es künftig wieder der Beauftragung eines
Wirtschaftsprüfers mit der Prüfung des Jahresabschlusses.
Finanzielle Auswirkungen (jährlich):
Personalkosten:
Sachkosten:
Wirtschaftsprüfung:
Gesamt:
ca. 67.000 € incl. Arbeitgeberanteil
ca. 10.000 €
ca. 8.500 € jährlich
ca. 85.500 € jährlich.
Entsprechend des Gesellschaftsanteiles des Kreises Euskirchen an der TAE GmbH von 52 %,
beteiligt sich der Kreis Euskirchen an den zu erwartenden Kosten (ca. 44.460 €).
Ergänzend zu der in § 4 des Gesellschaftervertrages zur TAE GmbH vom 14.12.1999 vereinbarten
beschränkten Nachschusspflicht für den Gesellschafter Kreis Euskirchen wurde in der 25.
Gesellschafterversammlung vom 12.06.2002 beschlossen, auftretende Verluste bis zu einer
Obergrenze von 30.000 Euro pro Jahr durch einen Betriebskostenzuschuss auszugleichen. Die
Abdeckung erfolgt dabei durch jeden Gesellschafter entsprechend seinem Geschäftsanteil. Dieser
Deckelungsbetrag bedarf insofern einer Aufhebung.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Beschlussfassung soll per Dringlichkeit nach der Sitzung des Ausschusses erfolgen. Diese wird
damit begründet, dass dem kurzfristig zu begegnenden Handlungsbedarf ein Beschluss der
Gesellschafterversammlung der TAE GmbH bereits am 19. August 2008 folgen soll. Eine positive
Grundeinstellung dazu war bereits in der letzten Gesellschafterversammlung am 16. Juni 2008
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herbeigeführt worden. Der Kreis Euskirchen nimmt in Form einer Stimmführerschaft durch das
Kreistagsmitglied Werner Kupilas sein Stimmrecht wahr.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung vorgenannter Beschlussfassung per Dringlichkeit
zuzustimmen.
gez. Reidt
gez. Uwe Schmitz
gez. Reiff
gez. Troschke
gez. Rosenke
gez. Grutke
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)