Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 180/2008
25.07.2008
Az.: 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.08.2008
Jahresergebnis 2007 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) "Verkehrsunternehmen"
1.
Rechtliche Verhältnisse und Vertragsgrundlagen
Der Kreis Euskirchen ist Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Zur
Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aufgaben hatte der Kreis Euskirchen 1995
die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) gegründet. Alleiniger Gesellschafter
der KVE war der Kreis Euskirchen.
Um eine Kostenentlastung zu erreichen, hat der Kreistag am 13.09.2006 beschlossen, die
KVE in einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) umzuwandeln. In diesem Zusammenhang
wurde bestimmt, dass die Arbeiten der KVE zum 31.12.2006 eingestellt und ab dem
01.01.2007 durch den Kreis Euskirchen wahrgenommen werden. Am 20.08.2007 erfolgte die
formale Umwandlung der KVE in einen Betrieb gewerblicher Art.
Um den Kreisgremien weiterhin eine umfassende Information über das „ÖPNV“-Ergebnis zu
ermöglichen, wird nachfolgend die Jahresrechnung 2007 des BgA, die als eigenes Budget
innerhalb des Kreishaushaltes geführt wird, dargestellt und erläutert.
Der Kreis Euskirchen ist an dem regionalen Busunternehmen Regionalverkehr Köln GmbH
mit 12,5 % und mit 2,5 % an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV) beteiligt.
In diesem Zusammenhang hält der Kreis Euskirchen darüber hinaus 50 % der Anteile an der
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, die wiederum 95 % der Anteile an der o.g. Kreis-EnergieVersorgung Schleiden GmbH (KEV) innehat und über einen Gewinnabführungsvertrag mit
dieser verbunden ist.
Zudem ist der Kreis Euskirchen als Inhaber von Konzessionen über einen
Kooperationsvertrag mit der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) ein sogenanntes
Verbundverkehrsunternehmen. Die Aufteilung der Verbundeinnahmen erfolgt über den VRSEinnahmeaufteilungsvertrag.
Es bestehen Verkehrsdurchführungsverträge mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) zur
Durchführung des Verkehrs der Linien SB 82 (Nationalpark-Shuttle) und über den
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Schülerverkehr des Berufskollegs Eifel in Kall (Linie 670). Die übrigen Verkehrsleistungen der
RVK werden als Gesellschafter der RVK im Rahmen eines Verlustausgleiches vergütet.
Darüber hinaus bestehen in sechs Kommunen im Kreis Euskirchen Verträge zum AnrufSammeltaxi (AST) mit den örtlichen Taxiunternehmen.
2.
Wesentliche Tätigkeiten des BgA im Jahre 2007
-
Begleitung der Untersuchung zur Neustrukturierung des ÖPNV (kontinuierliche
Evaluierung des Regional- und TaxiBus-Systems, Schulzeitstaffelung, RVK-Projekt
Desson)
Planung, Organisation der AST-Verkehre (z.T. Neuausschreibung, Überarbeitung der
vertraglichen Basis)
Überprüfung des ÖPNV- Standards im Kreis Euskirchen
Überprüfung und Neukonzeption der ÖPNV-Umlage
Durchführung von Marketingaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit (Aufstellung von
Gemeindefahrplänen, Nationalparkfahrplan, Teilnahme an Veranstaltungen)
Koordination und Ausbau der Haltestelleninfrastruktur im Nationalpark Eifel
(Förderantrag)
-
3.
Jahresrechnung 2007
a) Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Im folgende werden wesentliche Positionen erläutert, bzw. Positionen, bei denen das
Rechnungsergebnis vom Haushaltsansatz erheblich abweicht:
Rückeinnahmen überzahlter Beträge (TaxiBus)
105.830 €
Es handelt sich um Erstattungen der RVK aufgrund des TaxiBus-Ergebnisses 2006 auf
bereits geleistete Abschläge für das Jahr 2006.
RAP (Guthaben 2005)
461.700 €
Es handelt sich um einen Rechnungsabgrenzungsposten. Zugrunde
Überzahlungen der Kommunen für die ÖPNV-Umlage 2005.
liegen
die
ILB Schülerbeförderungskosten
208.124 €
Diese Position umfasst die Schülerbeförderung zum Berufskolleg Eifel; diese wurde in die
Verantwortung des BgA übernommen. Die Ausgaben werden am Jahresende im Rahmen
der Internen Leistungsverrechnung von der Abteilung Schulen erstattet. Insofern werden die
Ausgaben nicht über die ÖPNV-Umlage ausgeglichen.
Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage)
2.263.521 €
Hier sind die Vorauszahlungen der Kommunen auf die Umlage 2007 gebucht. Der
tatsächliche Umlagebetrag wird unter Berücksichtigung der für 2007 geleisteten ÖPNVAusgaben ermittelt.
Erträge aus Gewinnanteilen und Beteiligungen (KEV)
1.679.000 €
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Statt der veranschlagten 1.600.000 € wurden 1.679.000 € vereinnahmt. Es handelt sich um
die Ausschüttung für das Jahr 2006.
Die Summe der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes liegt bei 5.195.721 €; der
Haushaltsansatz belief sich auf 4.759.300 €.
Ausgaben:
Personalaufwendungen
113.100 €
(Positionen 8 501 100, 8 501200, 8 502 200, 8 503200)
Durch die Umwandlung der KVE mbH in einen Betrieb gewerblicher Art konnten die
Personalaufwendungen weiter reduziert werden auf 113.100 €
(2005: 284.000 €, 2006: 161.000 €).
Sachkosten (Nationalpark-Shuttle)
189.000 €
Der tatsächliche Zuschussbedarf für die SB 82 unter Berücksichtigung der Einnahmen
beträgt laut RVK-Abrechnung: 158.000 €. Die überzahlten Beträge werden in 2008
verrechnet. Innerhalb der ÖPNV-Umlage wird dieser Betrag nach dem Schlüssel der
Umlagegrundlagen der allg. Kreisumlage auf die Städte und Gemeinden verteilt.
Auszahlungen aus Verlustübernahmen RVK allgemein
1.015.000 €
Statt der aufgrund der Wirtschaftsplanungen der RVK veranschlagten Ausgaben in Höhe von
1.745.000 €, wurden Verlustausgleichszahlungen in Höhe von 1.015.000 € geleistet. Dem
zugrunde liegt eine Verlustzuweisung der RVK auf den Kreis Euskirchen in Höhe von
793.346 € für das Jahr 2007 (2006: 1.426.000 €). Unterjährig wurde ggü. der RVK für 2007
ein Abschlag in Höhe von 1.740.000 € geleistet, davon 1.015.000 € durch Zahlung und
725.000 € durch Verrechnung. Das Gesamtguthaben bei der RVK zum Jahresende 2007
beträgt 1.258.000 €. Mit Bekanntwerden des Jahresergebnisses 2007 der RVK wurden ab
Juli 2008 die Abschlagszahlungen für 2008 eingestellt.
Detaillierte Erläuterungen zu den erheblichen Abweichungen zwischen Wirtschaftsplan und
tatsächlichen Rechnungsergebnis der RVK werden unter Punkt 4 „Jahresergebnis RVK“
gegeben.
Auszahlungen aus Verlustübernahmen RVK für TaxiBus
900.000 €
Entgegen des Ansatzes von 1.166.000 € wurden 900.000 € verausgabt (Vorjahr 974.000 €).
Die Ausgabenreduzierung liegt in erhöhten Einnahmen durch den TaxiBus-Zuschlag,
geringeren Fahrgastzahlen und höherer Beteiligungen Dritter an den Kosten der
Dispositionszentrale begründet.
RAP (Vorjahre)
600.000 €
Mit dieser Position wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Gewinn der KEV aus
2006 bereits bei der Endabrechnung 2006 berücksichtigt wurde. Der prognostizierte Gewinn
für 2007 lag nur bei 1 Mio. €, so dass 600.000 € abgegrenzt wurden. Bei der
Umlageberechnung für 2007 muss diese Rechnung aktualisiert werden, da das KEVErgebnis 2007 mit 1.450.000 € höher ausgefallen ist als geplant.
Die Summe der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt bei 5.195.721 €; der
Haushaltsansatz belief sich auf 4.759.300 €. Die Jahresrechnung weist ein ausgeglichenes
Ergebnis aus; ein Betrag in Höhe von 1.519.768 € wurde der Rücklage zugeführt.
4
Der Vermögenshaushalt des Produktes 54702 enthält keine wesentlichen Ausgaben oder
Einnahmen.
4.
Jahresergebnis 2007 RVK
In dem Wirtschafts- und Betriebsbericht der RVK über das Geschäftsjahr 2007 wird ein
Vorjahresvergleich und ein Vergleich Plan- Ist angestellt.
Der Vorjahresvergleich ergibt, dass sich insbesondere die Einahmen gem. § 42 PBefG erhöht
haben, bedingt durch die Tariferhöhung, Mehrvertrieb StarterTicket + SchülerTicket sowie
periodenfremde Erträge. Weiterhin waren die Einnahmen aus § 145 SGB IX höher aufgrund
von Nachzahlungen und gestiegenen Einnahmen.
Weitere Einnahmeerhöhungen resultieren aus vermehrten Fahrleistungen für andere VU. Die
sonstigen betrieblichen Erträge waren jedoch geringer als im Vorjahr, da eine geringere
Auflösung von Rückstellungen erfolgte.
Der Plan-Ist- Vergleich zeigt ein ähnliches Bild bezüglich der Einnahmen nach § 42 PBefG und
aus § 145 SGB IX. Darüber hinaus haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge deutlich
ggü. den Planansätzen erhöht. Die Hauptgründe liegen in der höheren Auflösung GVFG
(Fördermittel höher als angenommen), höhere Anlagenverkäufe und der Auflösung
Rückstellungen (entsprechend auch Einstellung von Rückstellungen).
Aus dem Jahresabschluss ergeben sich folgende Angaben:
Das Linienergebnis der RVK im Kreis Euskirchen beträgt – 1.358.193 €; nach Anrechnung der
Ergebnisverteilung nach Gebietskörperschaften und nach Geschäftsanteilen vermindert sich
die Verlustzuweisung auf den Kreis Euskirchen auf - 793.346 €.
5.
Aktuelle Entwicklungen bezogen auf die RVK
Für eine Sondergesellschafterversammlung der RVK am 12.08.2008 wird derzeit seitens der
RVK eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die – sofern ihr gefolgt wird – dazu führt, dass die
Gesellschafter zusätzliche Einlagen in Höhe von insgesamt ca. 3,9 Mio.€ leisten müssen. Der
auf den Kreis Euskirchen entfallene Anteil soll ca. 545.000 € betragen. Der Grund für das
Einlageerfordernis ist folgender: Aus den Geschäftsjahren 1996 – 2002 waren Verluste in
Höhe von insgesamt ca. 8 Mio.€ angesammelt worden. Mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung der RVK vom 17.11.2003 war beschlossen worden, diesen
Verlust, allerdings mit Ausnahme einer mit dem Finanzamt streitigen Steuerrückstellung in
Höhe von ca. 3,9 Mio. € auszugleichen. Die damals ausgeklammerte Steuerrückstellung
muss nunmehr ausgeglichen werden, da die RVK in einem Rechtsstreit gegen das
Finanzamt Köln Mitte vollumfänglich unterlegen war und in Kürze der Steuerbescheid zu
erwarten ist. Zugrunde liegt ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29.04.2008, zugestellt am
22. Juli 2008.
Die Einlagen der Gesellschafter sind zur Herstellung entsprechender Liquidität bei der RVK
erforderlich. Durch die Anschaffung von Bussen für den Auftraggeber SVE erfolgte auf Seiten
der RVK ein erheblicher Mittelabfluss.
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Aufgrund der Tatsache, dass die RVK-Abschlagszahlungen für 2008 wegen des
bestehenden Guthabens bei der RVK ab Juli 2008 ausgesetzt wurden, reichen die im
Haushalt 2008 veranschlagten Mittel für die Leistung der o.a. Einlage aus.
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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