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Info GB (Jahresergebnis 2007 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) "Verkehrsunternehmen")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
13.08.2008
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 180/2008 25.07.2008 Az.: 60 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.08.2008 Jahresergebnis 2007 des Betriebes gewerblicher Art (BgA) "Verkehrsunternehmen" 1. Rechtliche Verhältnisse und Vertragsgrundlagen Der Kreis Euskirchen ist Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Zur Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aufgaben hatte der Kreis Euskirchen 1995 die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH (KVE) gegründet. Alleiniger Gesellschafter der KVE war der Kreis Euskirchen. Um eine Kostenentlastung zu erreichen, hat der Kreistag am 13.09.2006 beschlossen, die KVE in einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) umzuwandeln. In diesem Zusammenhang wurde bestimmt, dass die Arbeiten der KVE zum 31.12.2006 eingestellt und ab dem 01.01.2007 durch den Kreis Euskirchen wahrgenommen werden. Am 20.08.2007 erfolgte die formale Umwandlung der KVE in einen Betrieb gewerblicher Art. Um den Kreisgremien weiterhin eine umfassende Information über das „ÖPNV“-Ergebnis zu ermöglichen, wird nachfolgend die Jahresrechnung 2007 des BgA, die als eigenes Budget innerhalb des Kreishaushaltes geführt wird, dargestellt und erläutert. Der Kreis Euskirchen ist an dem regionalen Busunternehmen Regionalverkehr Köln GmbH mit 12,5 % und mit 2,5 % an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH (KEV) beteiligt. In diesem Zusammenhang hält der Kreis Euskirchen darüber hinaus 50 % der Anteile an der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG, die wiederum 95 % der Anteile an der o.g. Kreis-EnergieVersorgung Schleiden GmbH (KEV) innehat und über einen Gewinnabführungsvertrag mit dieser verbunden ist. Zudem ist der Kreis Euskirchen als Inhaber von Konzessionen über einen Kooperationsvertrag mit der Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS) ein sogenanntes Verbundverkehrsunternehmen. Die Aufteilung der Verbundeinnahmen erfolgt über den VRSEinnahmeaufteilungsvertrag. Es bestehen Verkehrsdurchführungsverträge mit der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) zur Durchführung des Verkehrs der Linien SB 82 (Nationalpark-Shuttle) und über den 2 Schülerverkehr des Berufskollegs Eifel in Kall (Linie 670). Die übrigen Verkehrsleistungen der RVK werden als Gesellschafter der RVK im Rahmen eines Verlustausgleiches vergütet. Darüber hinaus bestehen in sechs Kommunen im Kreis Euskirchen Verträge zum AnrufSammeltaxi (AST) mit den örtlichen Taxiunternehmen. 2. Wesentliche Tätigkeiten des BgA im Jahre 2007 - Begleitung der Untersuchung zur Neustrukturierung des ÖPNV (kontinuierliche Evaluierung des Regional- und TaxiBus-Systems, Schulzeitstaffelung, RVK-Projekt Desson) Planung, Organisation der AST-Verkehre (z.T. Neuausschreibung, Überarbeitung der vertraglichen Basis) Überprüfung des ÖPNV- Standards im Kreis Euskirchen Überprüfung und Neukonzeption der ÖPNV-Umlage Durchführung von Marketingaktivitäten und Öffentlichkeitsarbeit (Aufstellung von Gemeindefahrplänen, Nationalparkfahrplan, Teilnahme an Veranstaltungen) Koordination und Ausbau der Haltestelleninfrastruktur im Nationalpark Eifel (Förderantrag) - 3. Jahresrechnung 2007 a) Verwaltungshaushalt Einnahmen Im folgende werden wesentliche Positionen erläutert, bzw. Positionen, bei denen das Rechnungsergebnis vom Haushaltsansatz erheblich abweicht: Rückeinnahmen überzahlter Beträge (TaxiBus) 105.830 € Es handelt sich um Erstattungen der RVK aufgrund des TaxiBus-Ergebnisses 2006 auf bereits geleistete Abschläge für das Jahr 2006. RAP (Guthaben 2005) 461.700 € Es handelt sich um einen Rechnungsabgrenzungsposten. Zugrunde Überzahlungen der Kommunen für die ÖPNV-Umlage 2005. liegen die ILB Schülerbeförderungskosten 208.124 € Diese Position umfasst die Schülerbeförderung zum Berufskolleg Eifel; diese wurde in die Verantwortung des BgA übernommen. Die Ausgaben werden am Jahresende im Rahmen der Internen Leistungsverrechnung von der Abteilung Schulen erstattet. Insofern werden die Ausgaben nicht über die ÖPNV-Umlage ausgeglichen. Mehrbelastung (ÖPNV-Umlage) 2.263.521 € Hier sind die Vorauszahlungen der Kommunen auf die Umlage 2007 gebucht. Der tatsächliche Umlagebetrag wird unter Berücksichtigung der für 2007 geleisteten ÖPNVAusgaben ermittelt. Erträge aus Gewinnanteilen und Beteiligungen (KEV) 1.679.000 € 3 Statt der veranschlagten 1.600.000 € wurden 1.679.000 € vereinnahmt. Es handelt sich um die Ausschüttung für das Jahr 2006. Die Summe der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes liegt bei 5.195.721 €; der Haushaltsansatz belief sich auf 4.759.300 €. Ausgaben: Personalaufwendungen 113.100 € (Positionen 8 501 100, 8 501200, 8 502 200, 8 503200) Durch die Umwandlung der KVE mbH in einen Betrieb gewerblicher Art konnten die Personalaufwendungen weiter reduziert werden auf 113.100 € (2005: 284.000 €, 2006: 161.000 €). Sachkosten (Nationalpark-Shuttle) 189.000 € Der tatsächliche Zuschussbedarf für die SB 82 unter Berücksichtigung der Einnahmen beträgt laut RVK-Abrechnung: 158.000 €. Die überzahlten Beträge werden in 2008 verrechnet. Innerhalb der ÖPNV-Umlage wird dieser Betrag nach dem Schlüssel der Umlagegrundlagen der allg. Kreisumlage auf die Städte und Gemeinden verteilt. Auszahlungen aus Verlustübernahmen RVK allgemein 1.015.000 € Statt der aufgrund der Wirtschaftsplanungen der RVK veranschlagten Ausgaben in Höhe von 1.745.000 €, wurden Verlustausgleichszahlungen in Höhe von 1.015.000 € geleistet. Dem zugrunde liegt eine Verlustzuweisung der RVK auf den Kreis Euskirchen in Höhe von 793.346 € für das Jahr 2007 (2006: 1.426.000 €). Unterjährig wurde ggü. der RVK für 2007 ein Abschlag in Höhe von 1.740.000 € geleistet, davon 1.015.000 € durch Zahlung und 725.000 € durch Verrechnung. Das Gesamtguthaben bei der RVK zum Jahresende 2007 beträgt 1.258.000 €. Mit Bekanntwerden des Jahresergebnisses 2007 der RVK wurden ab Juli 2008 die Abschlagszahlungen für 2008 eingestellt. Detaillierte Erläuterungen zu den erheblichen Abweichungen zwischen Wirtschaftsplan und tatsächlichen Rechnungsergebnis der RVK werden unter Punkt 4 „Jahresergebnis RVK“ gegeben. Auszahlungen aus Verlustübernahmen RVK für TaxiBus 900.000 € Entgegen des Ansatzes von 1.166.000 € wurden 900.000 € verausgabt (Vorjahr 974.000 €). Die Ausgabenreduzierung liegt in erhöhten Einnahmen durch den TaxiBus-Zuschlag, geringeren Fahrgastzahlen und höherer Beteiligungen Dritter an den Kosten der Dispositionszentrale begründet. RAP (Vorjahre) 600.000 € Mit dieser Position wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Gewinn der KEV aus 2006 bereits bei der Endabrechnung 2006 berücksichtigt wurde. Der prognostizierte Gewinn für 2007 lag nur bei 1 Mio. €, so dass 600.000 € abgegrenzt wurden. Bei der Umlageberechnung für 2007 muss diese Rechnung aktualisiert werden, da das KEVErgebnis 2007 mit 1.450.000 € höher ausgefallen ist als geplant. Die Summe der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes liegt bei 5.195.721 €; der Haushaltsansatz belief sich auf 4.759.300 €. Die Jahresrechnung weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus; ein Betrag in Höhe von 1.519.768 € wurde der Rücklage zugeführt. 4 Der Vermögenshaushalt des Produktes 54702 enthält keine wesentlichen Ausgaben oder Einnahmen. 4. Jahresergebnis 2007 RVK In dem Wirtschafts- und Betriebsbericht der RVK über das Geschäftsjahr 2007 wird ein Vorjahresvergleich und ein Vergleich Plan- Ist angestellt. Der Vorjahresvergleich ergibt, dass sich insbesondere die Einahmen gem. § 42 PBefG erhöht haben, bedingt durch die Tariferhöhung, Mehrvertrieb StarterTicket + SchülerTicket sowie periodenfremde Erträge. Weiterhin waren die Einnahmen aus § 145 SGB IX höher aufgrund von Nachzahlungen und gestiegenen Einnahmen. Weitere Einnahmeerhöhungen resultieren aus vermehrten Fahrleistungen für andere VU. Die sonstigen betrieblichen Erträge waren jedoch geringer als im Vorjahr, da eine geringere Auflösung von Rückstellungen erfolgte. Der Plan-Ist- Vergleich zeigt ein ähnliches Bild bezüglich der Einnahmen nach § 42 PBefG und aus § 145 SGB IX. Darüber hinaus haben sich die sonstigen betrieblichen Erträge deutlich ggü. den Planansätzen erhöht. Die Hauptgründe liegen in der höheren Auflösung GVFG (Fördermittel höher als angenommen), höhere Anlagenverkäufe und der Auflösung Rückstellungen (entsprechend auch Einstellung von Rückstellungen). Aus dem Jahresabschluss ergeben sich folgende Angaben: Das Linienergebnis der RVK im Kreis Euskirchen beträgt – 1.358.193 €; nach Anrechnung der Ergebnisverteilung nach Gebietskörperschaften und nach Geschäftsanteilen vermindert sich die Verlustzuweisung auf den Kreis Euskirchen auf - 793.346 €. 5. Aktuelle Entwicklungen bezogen auf die RVK Für eine Sondergesellschafterversammlung der RVK am 12.08.2008 wird derzeit seitens der RVK eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die – sofern ihr gefolgt wird – dazu führt, dass die Gesellschafter zusätzliche Einlagen in Höhe von insgesamt ca. 3,9 Mio.€ leisten müssen. Der auf den Kreis Euskirchen entfallene Anteil soll ca. 545.000 € betragen. Der Grund für das Einlageerfordernis ist folgender: Aus den Geschäftsjahren 1996 – 2002 waren Verluste in Höhe von insgesamt ca. 8 Mio.€ angesammelt worden. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung der RVK vom 17.11.2003 war beschlossen worden, diesen Verlust, allerdings mit Ausnahme einer mit dem Finanzamt streitigen Steuerrückstellung in Höhe von ca. 3,9 Mio. € auszugleichen. Die damals ausgeklammerte Steuerrückstellung muss nunmehr ausgeglichen werden, da die RVK in einem Rechtsstreit gegen das Finanzamt Köln Mitte vollumfänglich unterlegen war und in Kürze der Steuerbescheid zu erwarten ist. Zugrunde liegt ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29.04.2008, zugestellt am 22. Juli 2008. Die Einlagen der Gesellschafter sind zur Herstellung entsprechender Liquidität bei der RVK erforderlich. Durch die Anschaffung von Bussen für den Auftraggeber SVE erfolgte auf Seiten der RVK ein erheblicher Mittelabfluss. 5 Aufgrund der Tatsache, dass die RVK-Abschlagszahlungen für 2008 wegen des bestehenden Guthabens bei der RVK ab Juli 2008 ausgesetzt wurden, reichen die im Haushalt 2008 veranschlagten Mittel für die Leistung der o.a. Einlage aus. gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)