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Verwaltungsergänzung (Ergänzung vom 24.04.2008 zur Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim vom 14.03.2008 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung hier: Kinderarmut in Deutschland)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
12.09.08, 14:31
Aktualisiert
12.09.08, 14:31
Verwaltungsergänzung (Ergänzung vom 24.04.2008 zur Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim vom 14.03.2008 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Kinderarmut in Deutschland) Verwaltungsergänzung (Ergänzung vom 24.04.2008 zur Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim vom 14.03.2008 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Kinderarmut in Deutschland) Verwaltungsergänzung (Ergänzung vom 24.04.2008 zur Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim vom 14.03.2008 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Kinderarmut in Deutschland) Verwaltungsergänzung (Ergänzung vom 24.04.2008 zur Anregung des Herrn Adolf Schmitz aus Euskirchen-Stotzheim vom 14.03.2008 gemäß § 21 KrO NRW i. V. m. § 16 der Hauptsatzung
hier: Kinderarmut in Deutschland)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Z 3 / A 130/2008 29.07.2008 Az.: III/50 Abteilung: 50 Kinderarmut im Kreis Euskirchen 1. Definition der Kinderarmut Aus den Presseveröffentlichungen in der letzten Zeit wird sehr schnell deutlich, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Quellen und Betrachtungsweisen besteht. Während nach dem UNICEF-Bericht 2008 jedes sechste Kind von Armut bedroht ist, ordnet die Bundesregierung in ihrem Armutsbericht 2008 die Kinderarmut niedriger ein, wonach „nur“ etwa jedes achte Kind in Deutschland als arm zu betrachten ist. Unterschiedliche Datenlagen und –zugänge erschweren mithin eine echte Vergleichbarkeit. Um sich der Thematik Kinderarmut weiter zu nähern ist es wichtig, Definitionen und Rahmenbedingungen festzulegen. Der Kreis Euskirchen orientiert sich hierbei insbesondere auch am Sozialbericht NRW 2007. 1.1 Relative Armut Personen gelten danach als armutsgefährdet, wenn ihr so berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-KopfEinkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) unterhalb von 50 % des durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens in NRW liegt. Im Jahr 2005 lag das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen bei 1.229 EURO, die Armutsrisikoschwelle dementsprechend bei 615 EURO (bei Einpersonenhaushalten). Bei einem Mehrpersonenhaushalt errechnet sich der entsprechende Schwellenwert aus der Armutsrisikoschwelle von 615 EURO multipliziert mit dem Bedarfsgewicht des Haushaltes. Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern im Alter von unter 14 Jahren (Bedarfsgewicht nach OECD-Skala = 2,7) gelten z.B. dann als einkommensarm, wenn das Haushaltsnettoeinkommen unter 1.661 EURO liegt. 1.2 Auswirkungen von Kinderarmut Kinderarmut ist mehr, als nur wenig Geld zu haben. Bei sozial benachteiligten Kindern ist zu beobachten, dass sie sich • • • • • ungesünder ernähren sich weniger bewegen immer häufiger unter sich bleiben mangelhafte Ausbildungsmöglichkeiten haben keine ausreichende soziale Unterstützung haben. Dieser Zusammenhang gilt besonders für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund. 2. Daten zur Armut im Kreis Euskirchen Vor dem Hintergrund der verschiedenen Datenlagen, die für kommunale Auswertungen in der Regel nicht zur Verfügung stehen, soll im nachfolgenden die aktuelle Entwicklung auf Basis der SGB XII und SGB II Daten vorgestellt werden: 2 2.1 Einwohnerdaten Kreis Euskirchen 2007 (Quelle LDS Stand 30.12.2006) Einwohnerdaten Kreis Euskirchen 193191 200000 180000 160000 140000 120000 126108 100000 Einwohnerzahl 80000 60000 Anteil Ausländer 10140 1376 40000 7939 30322 20000 36761 825 Anteil Ausländer 0 Insesamt 2.2 davon unter 15 15 - 65 Jahre Jahre Einwohnerzahl über 65 Jahre Personen in Bedarfsgemeinschaften SGB II Personen in Bedarfsgemeinschaften SGB II (Quelle: Statisik Bundesagentur 07/08) 11930 12000 10000 8000 6000 5432 4000 3559 2000 3225 0 Gesamt Personen in BG unter 25 J unter 15 J in Allenerziehenden Haushalten 3 2.3 Personen im Bezug von Grundsicherung nach dem SGB XII Personen im Bezug von Grundsichrung nach SGB XII (Quelle: LDS Statistisk 2006) 1000 924 900 800 700 600 550 500 400 374 300 200 100 0 30 Gesamt Grundsicherung SGB XII über 65 J 18-65 J Erwerbsgemindert Kinder unter 15 in Haushalten 2.4 Situation im Kreis Euskirchen Vor dem Hintergrund der bereits genannten verschiedenen Datenlagen und –zugänge gestaltet sich eine detaillierte Darstellung der Gesamtsituation im Kreis Euskirchen als schwierig. Bezogen auf die Einwohnerdaten des Kreises Euskirchen lassen jedoch die ermittelten Fallzahlen in den Bereichen SGB II und SGB XII darauf schließen, dass etwa 3.589 Kinder unter 15 Jahren in von Armut bedrohten Haushalten leben. Das entspricht etwa einen Anteil von rd. 12 Prozent oder in etwa jedem achten Kind. Die Kinderarmut im Kreis Euskirchen würde damit in dem von der Bundesregierung im Armutsbericht 2008 definierten Rahmen liegen. 3. Aktivitäten im Kreis Euskirchen Kinderarmut ist kein neues Phänomen. Der Kreis Euskirchen beobachtet diese Problematik seit vielen Jahren und bemüht sich - wie zahlreiche andere Akteure auf Bundes- und Landesebene Ursachen zu erkennen und Entwicklungen entgegen zu wirken. Dazu gehört selbstverständlich die Zahlung von staatlichen Transferleistungen wie den Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem BEEG. Eine gezielte Förderung und Vermittlung in Arbeit und Ausbildung sowie die Bereitstellung unterstützender Hilfen wie Beratung und Kinderbetreuung sind in diesem Zusammenhang von erheblicher Bedeutung. Die ARGE EU aktiv, sowie die Abteilungen 50 – Soziales und 51 – Jugend und Familie leisten hier einen besonderen Beitrag. Darüber hinaus finden sich weitere Handlungsfelder die bereits Gegenstand der Beratungen in den Kreisgremien waren wie z.B. • • Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder: Für Kinder, wo ein Geschwisterkind einen Kindergarten bzw. eine Offene Ganztagsschule besucht, wird kein - weiterer - Elternbeitrag für den Besuch eines Kindergartens verlangt Erhöhung der untersten Einkommensgrenze von 12.271 € auf 15.000 €: Elternbeiträge für den Besuch eines Kindergartens werden erst ab 15.000 € erhoben, wobei die bisherige – vom Land vorgegebene - Einkommensgrenze von 12.271 € erheblich überschritten wird 4 • • Erhöhung der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 Jahre: Der Kreis setzt sich im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes verstärkt für einen Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahre ein, damit Eltern frühzeitig die Möglichkeit gegeben ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (Kreistagschbeschluss Nr. 387/2007 vom 11.12.2007). Verstärkter Ausbau der ambulanten Hilfen zur Erziehung, welche im wesentlichen auch Problematiken wie z.B. Überschuldung zum Thema haben. Das Thema Offene Ganztagsschule und die Umsetzung von Projekten wie beispielsweise der Landesinitiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wird von der Abt. 40 – Schulen begleitet. Der Kreis nimmt mit seinen Förderschulen an der Landesinitiative „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil (Kreistagsbeschluss Nr. 370/2007 vom 11.12.2007). Bei Kindergartenuntersuchungen und den regelmäßig stattfindenden Schuleingangsuntersuchungen berät der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die Eltern und Multiplikatoren ( Erzieher/innen, Lehrer/innen ) insbesondere bei Ernährungs- und Entwicklungsauffälligkeiten. Es ist geplant, mit Beginn des neuen Kindergarten- bzw. Schuljahres in besonders gelagerten Fällen bei entwicklungsauffälligen Kindern eine Nachsorge durchzuführen. Wohnraumförderung, die insbesondere die Zielgruppe der sozial schwachen Haushalte erreichen soll, wird durch die Abt. 63 – Bauen und Wohnen begleitet. Das Thema „Kinderarmut in Deutschland“ ist nicht nur vielschichtig, sondern auch in den unterschiedlichsten Lebensbereichen anzutreffen. Ziel muss es sein, diese Problematik laufend zu beobachten und ggfs. adäquate Maßnahmen zu initiieren oder zu ergreifen. Dies kann nicht allein auf Ebene der Kreisverwaltung erfolgen, sondern hier sind die Behörden- und Gesellschaftsstrukturen insgesamt gefordert. gez. i.V. Poth