Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
391 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
26.09.08, 04:10
Aktualisiert
26.09.08, 04:10
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19.09.2008
Datum:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
E-Mail:
Jülicher Ring 32
02251 / 15 666
Telefax:
A 080
02251 / 15 420
Durchwahl:
Zimmer:
Herrn Hessenius
Dienstgebäude:
20/912-11/He
Finanzen & Steuerungsunterstützung
bearbeitet von:
20 –
Aktenzeichen:
Abt.
Der Landrat
Postbank Köln
21756-506 (BLZ 370 100 50)
IBAN: DE45 3701 0050 0021 7565 06
SWIFT-BIC: PBNKDEFF
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
f:\amt_20\20_1\haushalt_nkf\haushalt2009\beteiligung_gem_01.doc
Telefon: (02251) 15-0
Konten der Kreiskasse:
Telefax: (02251) 15-666
Kreissparkasse Euskirchen
mailbox@kreis-euskirchen.de
1000017 (BLZ 382 501 10)
www.kreis-euskirchen.de
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Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
b) 2. Stufe
Wie am 03.09.2008 angekündigt, werden Sie mit diesem Schreiben über die
wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2009 unterrichtet. Sie haben die
Möglichkeit, bereits zu diesem Zeitpunkt Stellung zu nehmen.
a) 1. Stufe
Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 03.09.2008 hatte ich Sie über die
wesentlichen Eckpunkte des zu diesem Zeitpunkt noch in der Vorplanung befindlichen
Haushalts informiert.
Hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung habe ich mich für folgendes Verfahren
entschieden:
1. Zum Verfahren
gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm»,
Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das
Haushaltsjahr 2009
hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1
KrO NRW
Bürgermeister der Städte und
Gemeinden im Kreis Euskirchen
hier:
«Gemeinde»
Herrn Bgm. «Bgm»
«Straße»
«Straße2»
«Ort»
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
1. Aktenausfertigung:
(€)
2.030.000
137.034.800
2.785.800
34.681.200
852.200
12.176.100
5.596.900
55.000
0
195.212.000
33.144.900
3.219.000
31.491.300
7.026.500
120.436.600
6.657.200
201.975.500
-6.763.500
9.921.300
3.157.800
6.763.500
0
Der Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes stellt sich wie folgt dar:
Schwergewichte des Ergebnishaushaltes sind die Sozial- und Jugendbudgets sowie die
Landschaftsumlage auf der Aufwandsseite und die sich aus dem GFG ergebenden
Erträge sowie die Zinserträge auf der Ertragsseite.
Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben
Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zeile 3 - Sonstige Transfererträge
Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte
Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge
Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen
Zeile 9 - Bestandsveränderungen
Zeile 10 - Ordentliche Erträge
Zeile 11 - Personalaufwendungen
Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen
Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen
Zeile 15 - Transferaufwendungen
Zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zeile 17 - Ordentliche Aufwendungen
Zeile 18 - Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 19 - Finanzerträge
Zeile 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zeile 21 - Finanzergebnis
Zeile 22 - Ordentliches Ergebnis = Jahresergebnis
Der Ergebnisplan 2009 setzt sich insgesamt wie folgt zusammen:
2.1 Überblick
2. Ergebnisplan
c) 3. Stufe
Nach Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs wird Ihnen dieser komplett
einschließlich der Haushaltssatzung zugeleitet. Sie erhalten nochmals die Möglichkeit zur
Stellungnahme.
-2-
Anlage zu V 460/2008
Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die 2009 erstmals veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine
„echten“ Erträge handelt, die bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die
entsprechenden Aufwendungen bereinigt.
2
Rundungsdifferenz
1
Deckung des Zuschussbedarfs
Kreisumlage
100.745.300 78,7%
Schlüsselzuweisung
18.972.000 14,8%
Jagdsteuer
680.000 0,5%
Zinserträge (netto)
6.265.000 4,9%
Gebühren / drittfinanziert
1.425.300 1,1%
Summe
128.087.600
Der Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von 128 Mio. € wird wie folgt
gedeckt:
Addiert man die sozialen Leistungen, also die Bereiche Soziales und Jugend sowie die
Landschaftsumlage, so zeigt sich, dass diese einen Anteil am Zuschussbedarf des
Ergebnishaushaltes von ca. 75 % haben.
100 = Geschäftsbereich I
200 = Geschäftsbereich II
300 = Geschäftsbereich III
400 = Geschäftsbereich IV
500 = Stabsstellen
600 = Kostenrechnende Einrichtungen / Umlagebudgets
Die Budgetstruktur hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Die einzelnen
Budgets seien dennoch kurz erläutert: die hier bezeichnete Budgetstufe 1 kennzeichnet
folgende Bereiche:
Zuschussbedarf Ergebnishaushalt1
Budget 100
9.079.700 7,1%
1.988.400 1,6%
Budget 200
Budget 300
Schulen
5.990.700
4,7%
Soziales
33.262.500
26,0%
Jugend
28.503.200
22,3%
Gesundheit
2.138.600
1,7%
Summe Budget 300
69.895.000 54,6% 2
Budget 400
10.270.200 8,0%
Budget 500
2.600.300 2,0%
Budget 600
173.400 0,1%
Landschaftsumlage
34.074.000 26,6%
Sonstiges
6.600 0,0%
Summe
128.087.600
-3-
12.142.706
29,1%
5.665.852
1.614.461
259.216
7.539.529
19.682.235
2005
19.472.361
209.874
1.542.404
12,7%
13.685.110
29,1%
6.270.710
1.865.186
559.554
8.695.450
2006
21.570.184
742.588
67.788
22.380.560
110.953
0,8%
13.796.064
31,2%
6.658.592
1.179.033
124.007
7.961.632
2007
21.347.794
328.373
81.529
21.757.696
3
28,6%
6.026.400
1.850.000
21.200
7.897.600
28,6%
6.280.600
1.400.000
21.200
7.701.800
HH 2008 Schätzung 2008
19.311.000
21.960.000
340.000
630.000
40.000
70.000
19.691.000
22.660.000
28,6%
6.292.000
1.350.000
47.700
7.689.700
HH 2009
22.000.000
660.000
100.000
22.760.000
Im Vorbericht zum Haushalt 2007/2008 waren 28,7 Mio. € ausgewiesen. Um einen korrekten Vergleich zu den Zahlen des Haushalts
2009 herzustellen, wurde diese Zahl analog der vorgenommenen strukturellen Veränderungen (Ausweisung der Landeszuweisung im
Produkt 312 01 statt 611 01sowie Verschiebung des Produktes 363 07 von Budget 300 510 nach 300 500) bereinigt.
Bundesbeteiligung in % der KdU
Bundesbeteiligung in Euro
Landeszuweisung
Sonstige Erträge
Summe der Erträge
KdU
einmalige Leistungen
Schuldnerberatung
Summe der Aufwendungen
Zu ergänzen sind die Planzahlen des Haushalts 2008, die aktuelle Schätzung für das
Rechnungsjahr 2008 sowie die Plandaten 2009:
Differenz zum Vorjahr
prozentual
Saldo
Bundesbeteiligung in % der KdU
Bundesbeteiligung in Euro
Landeszuweisung
Sonstige Erträge
Summe der Erträge
Kosten der Unterkunft (KdU)
einmalige Leistungen
Schuldnerberatung
Summe der Aufwendungen
Der Leistungsbereich des Produktes 312 01 (also ohne Personal- und Sachaufwendungen, Erstattungen der Personalkosten an die ARGE sowie interne Leistungsbeziehungen) hat sich in den ersten drei Jahren seit Einführung des SGB II wie folgt
entwickelt (Zahlen der Jahresrechnungen):
Wie oben erwähnt, beträgt der Netto-Zuschussbedarf des Sozialbudgets 33,3 Mio. €. Im
kameralen Haushalt 2008 betrug der Finanzmittelbedarf noch 27,2 Mio. €3. Die Differenz
resultiert aus Fallzahlensteigerungen bei den Produkten 311 08 (Grundsicherung nach
SGB XII), 311 05 (Pflegewohngeld), 343 02 (Leistungen bei Behinderung) und 343 03
(Leistungen bei Pflegebedürftigkeit) mit einer Mehrbelastung von insgesamt ca. 2,8 Mio.
€ sowie aus einem um 3,3 Mio. € höheren Zuschussbedarf beim Produkt 312 01
(Originäre Aufgaben nach SGB II).
2.2 Budget Soziales
-4-
2005
12.143
1.162.136
8,4%
14.958.200
2006
13.685
2007
13.796
Schätzung 2008
14.958
312 01 - Saldo des Leistungsbereichs
11.793.400
HH 2008 Schätzung 2008
-5-
HH 2009
15.070
3.276.900
27,8%
112.100
0,7%
15.070.300
HH 2009
Im Vorbericht zum Haushalt 2007/2008 waren 24,8 Mio. € ausgewiesen. Aufgrund der Verschiebung des Produktes 363 07 (siehe
Fußnote 3) war eine entsprechende Bereinigung notwendig.
4
Begründet liegt diese Erhöhung im Wesentlichen in den Auswirkungen des
Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) und der Festsetzung der Elternbeiträge beim Produkt
365 01 (Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder) sowie in gestiegenen Fallzahlen und
tariflich bedingten Entgeltsteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung (363 09/Ambulante
sowie 363 10/Stationäre und teilstationäre Hilfen).
Der Netto-Zuschussbedarf 2009 des Jugendbudgets beträgt 28,5 Mio. €. Im kameralen
Haushalt 2008 betrug der Finanzmittelbedarf noch 24,5 Mio. €4.
2.3 Budget Jugend
In diesen Zahlen ist für 2009 eine Bundesbeteiligung von 28,6 % enthalten. Diskutiert
wird auf Bundesebene eine Absenkung auf 25,6 %, die hier noch nicht berücksichtigt ist.
Das zusätzliche Risiko beträgt damit ca. 660 T€.
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Differenz zum HH 2008
prozentual
Differenz zum Vorjahr
prozentual
Saldo
T€
./. 0,1 Mio. €
Zeile 11 - Personalaufwendungen
Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen
Summe
33.144.900 €
3.219.000 €
36.363.900 €
Die Gesamtpersonal- und –versorgungsaufwendungen, also einschließlich der kostenrechnenden Einrichtungen und der drittfinanzierten Produkte, betragen
4. Weitere Personalmaßnahmen
3. Personalverstärkungsmaßnahmen in den Bereichen ASD,
Demografie und Schulberatung
0,3 Mio. €
0,6 Mio. €
4.100 T€
3.673 T€
101 T€
997 T€
700 T€
623 T€
2. NKF-bedingte Mehraufwendungen
Im Einzelnen:
Zuführung zu Pensionsrückstellungen 2009
./. Umlage an Versorgungskasse 2008
./. Versorgungsfondszuführung 2008
+ Zuführung zu Beihilferückstellungen 2009
./. Beihilfezahlungen an Pensionäre 2008
Ergebnis NKF-bedingte Differenz
1,2 Mio. €
1. Tarifabschluss Beschäftigte und Besoldungserhöhung Beamte
Die kreisumlagerelevante (also ohne kostenrechnende Einrichtungen und drittfinanzierte
Produkte ermittelte) Mehrbelastung gegenüber dem kameralen Haushalt 2008 beträgt 2,0
Mio. € und setzt sich wie folgt zusammen:
2.5 Personalaufwand
Nach Kenntnis der LVR-Eckdaten erfolgt die Anpassung des Haushaltsansatzes in einer
Veränderungsliste.
Aufgrund der 1. Modellrechnung zum GFG ist von gestiegenen Umlagegrundlagen auszugehen. Der Landschaftsverband Rheinland wird die Eckdaten seines Haushaltes erst
im November vorstellen Der Haushaltsentwurf geht bis dahin zunächst von einem
Hebesatz von 15,5 % aus, so dass eine Umlage in Höhe von 34,074 Mio. € eingeplant
wird (zum Vergleich: kameraler Haushalt 2008: 31,9 Mio. €).
2.4 Landschaftsumlage
Hinzu kommen u.a. Mindererträge im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen
(Produkt 341 01) sowie erhöhte Personalaufwendungen sowohl durch notwendig
gewordene Personalverstärkungsmaßnahmen im Bereich des Allgemeinen Sozialen
Dienstes (ASD) als auch durch tarifrechtlich begründete Mehraufwendungen (s.u., 2.5).
-6-
Aus der Differenz zwischen
a) kreisumlagerelevanter Abschreibung
und
b) abschreibungsbezogener Sonderpostenauflösung
ergibt sich die Nettomehrbelastung aus Abschreibungen in Höhe von
Gesamtsumme Sonderpostenauflösung
4. Sonderpostenauflösung Schulpauschale
Diesem Ertrag stehen Sanierungsaufwendungen an Schulen
gegenüber.
B. Sonderpostenauflösung
1. Sonderpostenauflösung Gebäude
2. Sonderpostenauflösung Kreisstraßen
3. Sonderpostenauflösung Brandschutz
Zwischensumme Sonderpostenauflösung, soweit
Abschreibungen gegenüberstehen
nachrichtlich: drittfinanzierte Abschreibung
A. Abschreibungen
1. Abschreibungen Gebäude
2. Abschreibungen Kreisstraßen
3. Abschreibungen Betriebs- und Geschäftsausstattung
Summe kreisumlagerelevante Abschreibung
3.418 T€
2.861 T€
6.279 T€
4.287 T€
869 T€
3.418 T€
297 T€
3.120 T€
1 T€
747 T€
(Rundungsdifferenz)
1.442 T€
3.795 T€
1.043 T€
6.279 T€
Die kreisumlagerelevanten Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen gliedern sich
wie folgt:
Eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 2,9 Mio. € ergibt sich aus der erstmaligen
Ausweisung von Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen. Da der Kreis
Euskirchen auf Forderung der Städte und Gemeinden in den Vorjahren keine Tilgung
innerer Darlehen mehr vorgenommen hat, steht dieser Ausweisung kein kameraler
Ausgabeposten gegenüber, der ansonsten den Ergebnishaushalt nicht (mehr) belastet.
Die Netto-Belastung von 2,9 Mio. € geht daher im voller Höhe in die Kreisumlage ein.
Weiter sind die bisherigen UA-I-Maßnahmen bei Produkt 542 01 (Kreisstraßen), die
bisher im Vermögenshaushalt ausgewiesen waren, künftig als Aufwand im Ergebnishaushalt zu buchen. Hieraus ergibt sich eine Belastung in Höhe von 0,5 Mio. €.
Zum einen sind bisherige Investitionsfördermaßnahmen, bei denen der Kreis Euskirchen
nicht wirtschaftlicher Eigentümer wird oder keine konkrete Gegenleistungsverpflichtung
besteht, nicht mehr im Investitionshaushalt, sondern als Aufwand im Ergebnishaushalt zu
buchen. Dieser Umstand belastet den Ergebnishaushalt in Höhe von 0,2 Mio. €.
Neben den unter 2.5. genannten NKF-bedingten Mehraufwendungen (623 T€) hat die
Einführung der Doppik weitere Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage.
2.6 NKF-bedingte (Mehr-) Aufwendungen und Erträge
-7-
Es ergeben sich folgende Umlagebeträge:
Derzeit findet die Erörterung der Modelle eines neuen Umlageschlüssels in den Städten
und Gemeinden statt. Da ein vollständiges Meinungsbild noch nicht vorliegt, kann derzeit
noch kein Verwaltungsvorschlag über den Schlüssel vollendet werden. Für den Entwurf
der Haushaltssatzung gehe ich zunächst von folgendem Umlageschlüssel aus: Aufteilung
der ÖPNV-Kosten nach dem Schlüssel 15% gemäß Umlagegrundlagen und 85%
entsprechend der in den Städten und Gemeinden erbrachten Nutzkilometer. Die
bisherigen Sonderrollen, Minderungssätze und Gewichtungen sind dabei nicht mehr
enthalten. Nutzkilometer der Verkehrsunternehmen, für die der Kreis Euskirchen keine
Zahlungen leistet, bleiben unberücksichtigt, ebenso die Schülerverkehrsleistungen, die
durch die Städte und Gemeinden finanziert werden. Der neue Umlageschlüssel ist auf
das originäre ÖPNV-Defizit 2009 in Höhe von 2,54 Mio. € anzuwenden, während sich die
Überzahlungen aus Vorjahren nach dem jeweils per Haushaltssatzung festgesetzen
Schlüssel richten.
Zur Vorläufigkeit der Jahresabschlusszahlen 2007 sei darauf verwiesen, dass 4 Städte
und Gemeinden ihren Berichtspflichten zu den Schülerbeförderungskosten nicht
rechtzeitig bzw. nicht umfänglich nachgekommen sind.
Zunächst ist festzuhalten, dass in 2009 wiederum eine ÖPNV-Umlage erhoben wird. Wie
bereits bei der Bürgermeister-Konferenz am 03.09.2008 mitgeteilt, wird der Haushaltsentwurf noch auf Basis der vorläufigen Jahresabschlusszahlen 2006/2007 aufgestellt. Es
wird dabei von Überzahlungen für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von insgesamt 2,2
Mio. € ausgegangen, die 2009 ertragswirksam aufgelöst werden und damit die ÖPNVUmlage mindern. Die ÖPNV-Umlage beträgt damit im Haushaltsentwurf 340 T€.
3.1 ÖPNV-Umlage
3. Kreisumlage
Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus wird mit Zinserträgen in Höhe von 8,45 Mio. €
(zum Vergleich: kameraler Haushalt 2008: 6,15 Mio. €) gerechnet. Hiervon ist der Betrag
von 2,185 Mio. € den Rückstellungen zuzuführen (sog. Zinsverpflichtung), so dass netto
ein Ertrag in Höhe von 6,265 Mio. € zur Entlastung der Kreisumlage bzw. Deckung des
Ergebnishaushaltes beiträgt.
2.8 Zinserträge
Aufgrund der 1. Modellrechnung zum GFG ist mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von
18,972 Mio. € zu rechnen. Dies bedeutet gegenüber dem kameralen Haushalt 2008 ein
Plus von ca. 1,6 Mio. €, gegenüber dem tatsächlichen Ergebnis 2008 jedoch ein Minus
von ca. 1,3 Mio. €.
2.7 Schlüsselzuweisungen
-8-
Saldo
125.585,78
27.165,64
-18.859,63
160.164,31
-32.824,13
-56.367,35
70.289,76
12.627,04
1.721,73
51.583,83
-727,29
340.359,70
Stadt/Gemeinde
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
VHS-Umlage 2009
9.232,64
4.562,60
9.209,85
12.946,53
29.931,44
8.609,67
14.841,46
17.679,52
21.786,29
128.800,00
Es ergeben sich folgende Umlagebeträge:
Da der Versuch der Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei VHS-Veranstaltungen
durch Anhebung der Teilnehmerentgelte bzw. der Kostenpauschale zu einem Rückgang
des Teilnehmerdurchschnitts in den Veranstaltungen und zu verstärkten Kursausfällen
geführt hat, wird das optimistische Ziel eines Zuschussbedarfs von 87.100 € (VHSUmlage 2008) deutlich verfehlt werden. Aus der Anpassung der Haushaltsansätze an
diese Entwicklung ergibt sich eine VHS-Umlage im Haushaltsjahr 2009 in Höhe von
128.800 €.
3.2 VHS-Umlage
Der Haushaltsentwurf wird zunächst einen Haushaltsansatz der ÖPNV-Umlage in Höhe
von 340 T€ ausweisen. Die Verwaltung wird dem Kreistag vorschlagen, Überzahlungen
nicht in 2009 auszuzahlen, sondern vorzutragen und damit in die Umlageberechnung
2010 einfließen zu lassen.
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
voraussichtl.
Guthaben aus ÖPNV-Umlage
Vorjahren
2009
309.238,27
434.824,05
200.593,80
227.759,44
64.346,71
45.487,08
285.761,34
445.925,65
172.568,46
139.744,34
210.269,75
153.902,39
191.790,88
262.080,64
168.402,96
181.030,00
193.592,23
195.313,96
202.262,13
253.845,96
201.013,77
200.286,48
2.199.840,30
2.540.200,00
-9-
200.859.540
1. Modellrg.
2009
18.046.961
8.099.419
3.800.446
61.060.088
11.942.708
11.453.592
27.232.878
9.081.867
13.452.268
16.225.936
20.463.377
absolut
29.066.000 €
71.679.300 €
100.745.300 €
Hebesatz
14,47 %
35,69 %
50,16 %
Die Differenz zur Tabelle „Zuschussbedarf Ergebnishaushalt“ ergibt sich aus den internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten in Höhe von 562.800 € - siehe auch Fußnote 1.
5
Zuschussbedarf Jugend und Familie5
Zuschussbedarf Allgemeiner Teil
Summe Kreisumlage
Der zu erhebende Betrag der Kreisumlage gliedert sich wie folgt auf:
Durch Division ergibt sich damit ein Kreisumlage-Hebesatz von 50,16 % (2008: 51,08 %).
Summe Kreis Euskirchen
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
In der 1. Modellrechnung des LDS wurden folgende Umlagegrundlagen mitgeteilt:
Wie bereits in der Bürgermeisterkonferenz am 03.09.2008 mündlich berichtet, besteht
angesichts des derzeitigen Bearbeitungsstands bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz
keine hinreichende Sicherheit, dass diese ein positives Eigenkapital ausweisen wird.
Hieraus ergibt sich, dass sich Überlegungen erübrigen, eine Reduzierung der Kreisumlage über die Inanspruchnahme einer Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 2 Satz 3 GO
NRW (fiktive Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung) herbeizuführen.
Wie oben bereits erwähnt, ist zur Deckung der nicht durch Erträge gedeckten
Aufwendungen die Erhebung einer Kreisumlage in Höhe von 100.745.300 € notwendig.
3.3 Jugendamtsumlage und Allgemeine Kreisumlage
- 10 -
(€)
2.030.000
132.747.900
2.585.800
29.823.800
852.200
12.176.100
1.859.400
9.921.300
191.996.500
31.266.900
4.314.000
32.491.300
3.157.800
120.436.700
4.291.700
195.958.400
-3.961.900
8.535.000
526.000
0
0
0
9.061.000
230.000
10.284.000
3.654.000
19.000
1.323.000
0
15.510.000
-6.449.000
-10.410.900
11.000
120.000
-109.000
-10.519.900
Die Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen bestimmt vom Kreisstraßenbau sowie
Investitionen in den kostenrechnenden Bereichen der Abfallentsorgung und des
Rettungsdienstes.
Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben
Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zeile 3 - Sonstige Transfereinzahlungen
Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte
Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zeile 7 - Sonstige Einzahlungen
Zeile 8 - Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen
Zeile 9 - Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zeile 10 - Personalauszahlungen
Zeile 11 - Versorgungsauszahlungen
Zeile 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
Zeile 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen
Zeile 14 - Transferauszahlungen
Zeile 15 - Sonstige Auszahlungen
Zeile 16 - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zeile 17 - Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen
Zeile 19 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen
Zeile 20 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen
Zeile 21 - Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten
Zeile 22 - Sonstige Investitionseinzahlungen
Zeile 23 - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Zeile 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen
Zeile 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
Zeile 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen
Zeile 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen
Zeile 30 - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Zeile 31 - Saldo aus Investitionstätigkeit
Zeile 32 - Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag
Zeile 33 - Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen
Zeile 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen
Zeile 35 - Saldo aus Finanzierungstätigkeit
Zeile 36 - Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln
1. Kreisstraßen
2. Schulen
3. ÖPNV-Haltestellen
4. Rettungsdienst
5. Abfallentsorgung/Deponie
6. Sonstiges
Summe
Der Finanzplan 2009 setzt sich insgesamt wie folgt zusammen:
358.000
268.000
90.000
25%
0
0
0
25
K 60 - Neubau OD Wahlen
18
Investitionszuwendungen K60 -OD Wahlen
Saldo
Kreisanteil
25
K 32 - Neubau OD Vollem
18
Investitionszuwendungen K32 -OD Vollem
Saldo
Kreisanteil
0
0
0
50.000
0
50.000
100%
25
K 44 - Neubau OD Wachendorf
18
Investitionszuwendungen K44 -Neubau OD Wachendorf
Saldo
Kreisanteil
25
K 27 - Neubau Wallenthalerhöhe-Voissel, Herstellung Radweg
18
Investitionszuw. K27 -Neubau Wallenthalerhöhe-Voissel/Herst. Radweg
Saldo
Kreisanteil
50.000
0
50.000
100%
40.000
0
40.000
100%
300.000
280.000
20.000
7%
0
0
0
25.000
0
25.000
100%
0
0
0
0
0
0
800.000
560.000
240.000
30%
0
0
0
100.000
0
100.000
100%
450.000
315.000
135.000
30%
0
0
0
0
0
0
454.000
317.000
137.000
30%
50.000 1.000.000
0
700.000
50.000
300.000
100%
30%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
25
K 63 - Neubau Baasem-Berk I. BA.
18
Investitionszuwendungen K63 -Neubau Baasem-Berk I BA
Saldo
Kreisanteil
25
K 28 - Neubau Umgehung Bergheim-Josefshof
18
Investitionszuwendungen K28 -Neubau Umgehung Bergheim Josefshof
Saldo
Kreisanteil
25
K 81 - Neubau Zubringer Strempt-B 266 /Herstellung Radweg
18
Investitionszuw. K81 -Neubau Zubringer Strempt - B 266 Herst. Radweg
Saldo
Kreisanteil
170.000
119.000
51.000
30%
25
K 20 - Radweg B 477-Eicks/Brückenneubau
18
Investitionszuwendungen K20 -Radweg B477 / Brückensanierung
Saldo
Kreisanteil
0
0
0
0
0
0
100.000
70.000
30.000
30%
25
K 69 - Neubau Blankenheim Bahnhofsstraße
18
Investitionszuwendungen K69 -Neubau Blankenheim Bahnhofsstr.
Saldo
Kreisanteil
0
0
0
270.000 1.300.000 1.000.000
189.000
910.000
700.000
81.000
390.000
300.000
30%
30%
30%
2011
25
K 64 - Neubau OD Ingersberg-Eichen/Herstellung Radweg
18
Investitionszuw. K64 -Neubau OD Ingersberg-Eichen / Herst. Radweg
Saldo
Kreisanteil
134.000
100.000
34.000
25%
200.000
150.000
50.000
25%
25
Querungshilfe /Schulwegsicherung
18
Investitionszuwendungen Querungshilfe/ Schulwegsicher.
Saldo
Kreisanteil
2010
2009
Zeile Maßnahme
0
0
0
470.000
420.000
50.000
11%
0
0
0
25.000
0
25.000
100%
280.000
196.000
84.000
30%
0
0
0
0
0
0
346.000
0
346.000
100%
0
0
0
0
0
0
396.000
228.000
168.000
42%
2012
Den Auszahlungen für Kreisstraßen in Höhe von 8.463 T€ stehen Einzahlungen aus
Zuwendungen in Höhe von 5.763 T€ entgegen, so dass sich ein Netto-Finanzbedarf von
2,7 Mio. € für den Kreisstraßenbau ergibt. Im einzelnen werden folgende Straßenbaumaßnahmen im Investitionsprogramm eingeplant:
8.463.000
127.000
72.000
286.000
1.310.000
26.000
10.284.000
Zeile 25 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) gliedert sich wie folgt auf:
- 12 -
4. Finanzplan und Investitionstätigkeit
- 11 -
160.000
120.000
40.000
25%
440.000
308.000
132.000
30%
25
K 24 - Neubau Roitzheimer Straße
18
Investitionszuwendungen K24 -Neubau Roitzheimer Str.
Saldo
Kreisanteil
25
K 11 - Neubau OD Bodenheim
18
Investitionszuwendungen K11 -Neubau OD Bodenheim
Saldo
Kreisanteil
630.000
630.000
0
0%
25
Neubau Ahrtalradweg
18
Investitionszuwendungen -Neubau Ahrtalradweg
Saldo
Kreisanteil
148.000
103.000
45.000
30%
183.000
137.000
46.000
25%
25
K3 - Neubau Brücke über die Erft bei Klein Vernich
18
Investitionszuwendung K 3-Nebau Brücke über die Erft bei Klein Vernich
Saldo
Kreisanteil
35.000
35.000
100%
344.000
241.000
103.000
30%
25
K 69 - Brücke über den Lampertsbach bei Dollendorf, K 69
18
Investitionszuwendungen K69 -Brücke Lampertsbach bei Dollendorf
Saldo
Kreisanteil
25
Lückenschlüsse Radwegenetz
Saldo
Kreisanteil
25
K 67 - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring, Kall
18
Investitionszuwendungen K67 -Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring, Kall
Saldo
Kreisanteil
24.000
0
24.000
100%
320.000
224.000
96.000
30%
25
K 7 - Böschungssicherung
18
Investitionszuwendungen K7 -Böschungssicherung
Saldo
Kreisanteil
25
K 39 - Neubau Schönau/Holzmülheim
18
Investitionszuwendungen K39 -Schönau/Holzmülheim
Saldo
Kreisanteil
809.000
566.000
243.000
30%
25
K 61 Brücken- und Straßenneubau Manscheid
18
Investitionszuwendungen K61 -Brücken u Straßenbau Manscheid
Saldo
Kreisanteil
50.000
0
50.000
100%
25
K 1 - Neubau OD Kuchenheim
18
Investitionszuwendungen K1 -Neubau OD Kuchenheim
Saldo
Kreisanteil
950.000
700.000
250.000
26%
488.000
341.000
147.000
30%
25
K 60 - Neubau OD Marmagen
18
Investitionszuwendungen K60-Neubau OD Marmagen
Saldo
Kreisanteil
25
K 24 n - Neubau Ortsumgehung Billig
18
Investitionszuwendungen K24n -Neubau Ortsumgehung Billig
Saldo
Kreisanteil
39.000
0
39.000
100%
25
K 34 - Neubau OD Frohngau
18
Investitionszuwendungen K34 -Neubau OD Frohngau
Saldo
Kreisanteil
0
0
0
100.000
100.000
100%
25
K 28 - Neubau Mechernich-Bergheim (Entwässerung)
Saldo
Kreisanteil
25
K 7 - Neubau OD Gemünd
18
Investitionszuwendungen K7 -Neubau OD Gemünd
Saldo
Kreisanteil
2009
Zeile Maßnahme
- 13 -
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35.000
35.000
100%
35.000
35.000
100%
0
0
0
625.000
438.000
187.000
30%
50.000
35.000
15.000
30%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
400.000
280.000
120.000
30%
685.000
409.000
276.000
40%
600.000
420.000
180.000
30%
0
0
0
400.000
280.000
120.000
30%
55.000
0
55.000
100%
414.000
290.000
124.000
30%
570.000
399.000
171.000
30%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2011
0
0
0
0
0
0
0
0
215.000
150.000
65.000
30%
2010
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
35.000
35.000
100%
0
0
0
550.000
384.000
166.000
30%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
700.000
490.000
210.000
30%
0
0
0
0
0
0
32.000
0
32.000
100%
2012
0
0
0
25.000
25.000
100%
20.000
20.000
100%
25
K 45 - Ausbau Ortsumgehung Weiler am Berge
Saldo
Kreisanteil
25
K 19 - Ausbau OD Palmersheim
Saldo
Kreisanteil
Saldo
Kreisanteil
32.000
8.000
20%
40.000
25
18
K 82 - Neubau Kreisverkehre Kölntor und Münstertor in Zülpich
Investitionszuwendungen K 82 -Neubau Kreisverkehre Kölntor und
Münstertor in Zülpich
50.000
50.000
100%
321.000
79.000
20%
400.000
0
0
299.000
76.000
20%
375.000
0
0
0
0
0
0
0
250.000
250.000
0
0%
0
0
400.000
400.000
100%
500.000
0
500.000
100%
50.000
50.000
100%
0
0
0
0
0
0
50.000 1.500.000 1.500.000
50.000 1.500.000 1.500.000
0
0
0
0%
0%
0%
0
0
0
0
500.000
0
500.000
100%
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
100.000
100.000
100%
900.000
630.000
270.000
30%
130.000
0
130.000
100%
2012
0
0
0
225.000
158.000
67.000
30%
25.000
25.000
100%
25.000
25.000
100%
40.000
0
40.000
100%
0
0
200.000
0
140.000
60.000
30%
10.000
10.000
100%
0
0
0
0
0
0
0
0
50.000
50.000
100%
100.000
100.000
100%
400.000
280.000
120.000
30%
100.000
0
100.000
100%
2011
30.000
30.000
100%
100.000
100.000
100%
0
0
0
20.000
0
20.000
100%
2010
0
0
0
300.000
210.000
90.000
30%
0
0
0
0
60.000
0
60.000
100%
0
0
25
K 24 n - Neubau Ortsumgehung Billig / Gewässerdurchlass
Saldo
Kreisanteil
25
Radweg Losheim
18
Investitionszuwendungen RadwegLosheim
Saldo
Kreisanteil
25
Radweg Blankenheim Schmidtheim
18
Investitionszuwendungen Radweg Blankenheim Schmidtheim
Saldo
Kreisanteil
25
K 36 - Ausbau OD Eicherscheid
Saldo
Kreisanteil
25
K 32 - Ausbau OD Kallmuth
Saldo
Kreisanteil
25
K 24 - Ausbau Billiger Straße
18
Investitionszuwendungen K 24 -Ausbau Billiger Straße
Saldo
Kreisanteil
25
K 10 - Ausbau OD Floisdorf
Saldo
Kreisanteil
1.700.000
115.000
1.190.000
395.000
23%
25.000
25.000
100%
25
K 78 - Ausbau OD Sistig
Saldo
Kreisanteil
25
Neubau Brücke über den Urftsee
18
Investitionszuw. v. Bund Neubau Brücke Urftsee
18
Investitionszuw. v. Land Neubau Brücke Urftsee
Saldo
Kreisanteil
30.000
30.000
100%
170.000
170.000
100%
25.000
0
25.000
100%
2009
25
K 40 / 41 - Ausbau OD Freilingen
Saldo
Kreisanteil
25
Neubau Ostring Mechernich
Saldo
Kreisanteil
25
K 41 - Neubau der Neuhofer Straße in Lommersdorf
18
Investitionszuwendungen K41 -Neubau Neuhofer Straße in Lommersdorf
Saldo
Kreisanteil
25
K 32 - Brücke über den Veybachin Vollem
18
Investitionszuwendungen K32 -Brücke über den Veybach in Vollem
Saldo
Kreisanteil
Zeile Maßnahme
- 14 -
2011
2012
54.000
123.000
914.000
446.000
15.000
2.772.000
(€)
900.000
320.000
(€)
93.000
22.000
1.064.000
150.000
371.000
355.000
679.000
36.000
410.000
428.000
46.000
3.654.000
In der Zeile 28 werden die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen in Höhe von
1.323.000 € ausgewiesen. Der Betrag setzt sich im Wesentlichen aus Zuwendungen für
den Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren (950.000 €) und
für die Förderung von Fahrzeugbeschaffungen nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (320.000
€) zusammen.
1. Zentrale Dienste
2. Immobilienmanagement
3. EDV/Telekommunikation
4. Erwerb einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
5. Brandschutz/Leitstelle
6. Schulen
7. Rettungsdienst
8. Geoinformation, Vermessung, Kataster
9. Abfallentsorgung/Deponie
10. Bauhof
11. Sonstiges
Summe
Der Betrag der Zeile 26 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) setzt sich wie folgt zusammen:
Zweck
Investitionszuw. Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Investitionszuw. Fahrzeugbeschaffung § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW
Investitionszuw. für Maßnahmen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse
554 02 Investitionszuw. Landschaftspläne und Biotopschutz
612 02 Schulpauschale nach § 17 GFG
612 02 Investitionspauschale nach § 16 GFG
Sonstiges
Summe
Prod.
365 01
547 01
547 01
Über die Zuwendungen für Kreisstraßen (5.763 T€) hinaus sind in Zeile 18 folgende
Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen enthalten:
-2.700.000 -2.212.000 -2.294.000 -2.566.000
2010
Saldo Finanzplan
2009
5.763.000 5.697.000 5.084.000 2.598.000
8.463.000 7.909.000 7.378.000 5.164.000
Summe Einzahlungen (Zeile 18 Produkt 542 01)
Summe Auszahlungen (Zeile 25 Produkt 542 01)
Zeile Maßnahme
- 15 -
2. Durchschrift per Vorlage an KA/KT
3. z.V. bei Abt. 20
(Rosenke)
Mit freundlichen Grüßen
einzureichen. Wie unter Ziffer 1 beschrieben, erhalten Sie nach Übersendung des
Entwurfs der Haushaltssatzung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Soweit Einwendungen erhoben werden, beschließt darüber abschließend der Kreistag aufgrund von
§ 55 Abs. 2 KrO NRW.
10.10.2008
Sofern Sie zu den o.g. Eckwerten und Daten des Haushaltsentwurfs für das
Haushaltsjahr 2009 Stellung nehmen wollen, bitte ich Sie, mir diese bis zum
- 16 -