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Beschlussvorlage GB (Anlage zu V 460/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
391 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
26.09.08, 04:10
Aktualisiert
26.09.08, 04:10

Inhalt der Datei

19.09.2008 Datum: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de E-Mail: Jülicher Ring 32 02251 / 15 666 Telefax: A 080 02251 / 15 420 Durchwahl: Zimmer: Herrn Hessenius Dienstgebäude: 20/912-11/He Finanzen & Steuerungsunterstützung bearbeitet von: 20 – Aktenzeichen: Abt. Der Landrat Postbank Köln 21756-506 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE45 3701 0050 0021 7565 06 SWIFT-BIC: PBNKDEFF ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK f:\amt_20\20_1\haushalt_nkf\haushalt2009\beteiligung_gem_01.doc Telefon: (02251) 15-0 Konten der Kreiskasse: Telefax: (02251) 15-666 Kreissparkasse Euskirchen mailbox@kreis-euskirchen.de 1000017 (BLZ 382 501 10) www.kreis-euskirchen.de IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADED1EUS Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr b) 2. Stufe Wie am 03.09.2008 angekündigt, werden Sie mit diesem Schreiben über die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2009 unterrichtet. Sie haben die Möglichkeit, bereits zu diesem Zeitpunkt Stellung zu nehmen. a) 1. Stufe Im Rahmen der Bürgermeisterkonferenz am 03.09.2008 hatte ich Sie über die wesentlichen Eckpunkte des zu diesem Zeitpunkt noch in der Vorplanung befindlichen Haushalts informiert. Hinsichtlich der Art und Weise der Beteiligung habe ich mich für folgendes Verfahren entschieden: 1. Zum Verfahren gemäß § 55 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung in geeigneter Weise zu beteiligen. Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm», Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 hier: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen hier: «Gemeinde» Herrn Bgm. «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen 1. Aktenausfertigung: (€) 2.030.000 137.034.800 2.785.800 34.681.200 852.200 12.176.100 5.596.900 55.000 0 195.212.000 33.144.900 3.219.000 31.491.300 7.026.500 120.436.600 6.657.200 201.975.500 -6.763.500 9.921.300 3.157.800 6.763.500 0 Der Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes stellt sich wie folgt dar: Schwergewichte des Ergebnishaushaltes sind die Sozial- und Jugendbudgets sowie die Landschaftsumlage auf der Aufwandsseite und die sich aus dem GFG ergebenden Erträge sowie die Zinserträge auf der Ertragsseite. Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zeile 3 - Sonstige Transfererträge Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen Zeile 9 - Bestandsveränderungen Zeile 10 - Ordentliche Erträge Zeile 11 - Personalaufwendungen Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen Zeile 15 - Transferaufwendungen Zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen Zeile 17 - Ordentliche Aufwendungen Zeile 18 - Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 19 - Finanzerträge Zeile 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zeile 21 - Finanzergebnis Zeile 22 - Ordentliches Ergebnis = Jahresergebnis Der Ergebnisplan 2009 setzt sich insgesamt wie folgt zusammen: 2.1 Überblick 2. Ergebnisplan c) 3. Stufe Nach Aufstellung und Feststellung des Haushaltsentwurfs wird Ihnen dieser komplett einschließlich der Haushaltssatzung zugeleitet. Sie erhalten nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme. -2- Anlage zu V 460/2008 Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die 2009 erstmals veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt. 2 Rundungsdifferenz 1 Deckung des Zuschussbedarfs Kreisumlage 100.745.300 78,7% Schlüsselzuweisung 18.972.000 14,8% Jagdsteuer 680.000 0,5% Zinserträge (netto) 6.265.000 4,9% Gebühren / drittfinanziert 1.425.300 1,1% Summe 128.087.600 Der Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes in Höhe von 128 Mio. € wird wie folgt gedeckt: Addiert man die sozialen Leistungen, also die Bereiche Soziales und Jugend sowie die Landschaftsumlage, so zeigt sich, dass diese einen Anteil am Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes von ca. 75 % haben. 100 = Geschäftsbereich I 200 = Geschäftsbereich II 300 = Geschäftsbereich III 400 = Geschäftsbereich IV 500 = Stabsstellen 600 = Kostenrechnende Einrichtungen / Umlagebudgets Die Budgetstruktur hat sich gegenüber den Vorjahren nicht verändert. Die einzelnen Budgets seien dennoch kurz erläutert: die hier bezeichnete Budgetstufe 1 kennzeichnet folgende Bereiche: Zuschussbedarf Ergebnishaushalt1 Budget 100 9.079.700 7,1% 1.988.400 1,6% Budget 200 Budget 300 Schulen 5.990.700 4,7% Soziales 33.262.500 26,0% Jugend 28.503.200 22,3% Gesundheit 2.138.600 1,7% Summe Budget 300 69.895.000 54,6% 2 Budget 400 10.270.200 8,0% Budget 500 2.600.300 2,0% Budget 600 173.400 0,1% Landschaftsumlage 34.074.000 26,6% Sonstiges 6.600 0,0% Summe 128.087.600 -3- 12.142.706 29,1% 5.665.852 1.614.461 259.216 7.539.529 19.682.235 2005 19.472.361 209.874 1.542.404 12,7% 13.685.110 29,1% 6.270.710 1.865.186 559.554 8.695.450 2006 21.570.184 742.588 67.788 22.380.560 110.953 0,8% 13.796.064 31,2% 6.658.592 1.179.033 124.007 7.961.632 2007 21.347.794 328.373 81.529 21.757.696 3 28,6% 6.026.400 1.850.000 21.200 7.897.600 28,6% 6.280.600 1.400.000 21.200 7.701.800 HH 2008 Schätzung 2008 19.311.000 21.960.000 340.000 630.000 40.000 70.000 19.691.000 22.660.000 28,6% 6.292.000 1.350.000 47.700 7.689.700 HH 2009 22.000.000 660.000 100.000 22.760.000 Im Vorbericht zum Haushalt 2007/2008 waren 28,7 Mio. € ausgewiesen. Um einen korrekten Vergleich zu den Zahlen des Haushalts 2009 herzustellen, wurde diese Zahl analog der vorgenommenen strukturellen Veränderungen (Ausweisung der Landeszuweisung im Produkt 312 01 statt 611 01sowie Verschiebung des Produktes 363 07 von Budget 300 510 nach 300 500) bereinigt. Bundesbeteiligung in % der KdU Bundesbeteiligung in Euro Landeszuweisung Sonstige Erträge Summe der Erträge KdU einmalige Leistungen Schuldnerberatung Summe der Aufwendungen Zu ergänzen sind die Planzahlen des Haushalts 2008, die aktuelle Schätzung für das Rechnungsjahr 2008 sowie die Plandaten 2009: Differenz zum Vorjahr prozentual Saldo Bundesbeteiligung in % der KdU Bundesbeteiligung in Euro Landeszuweisung Sonstige Erträge Summe der Erträge Kosten der Unterkunft (KdU) einmalige Leistungen Schuldnerberatung Summe der Aufwendungen Der Leistungsbereich des Produktes 312 01 (also ohne Personal- und Sachaufwendungen, Erstattungen der Personalkosten an die ARGE sowie interne Leistungsbeziehungen) hat sich in den ersten drei Jahren seit Einführung des SGB II wie folgt entwickelt (Zahlen der Jahresrechnungen): Wie oben erwähnt, beträgt der Netto-Zuschussbedarf des Sozialbudgets 33,3 Mio. €. Im kameralen Haushalt 2008 betrug der Finanzmittelbedarf noch 27,2 Mio. €3. Die Differenz resultiert aus Fallzahlensteigerungen bei den Produkten 311 08 (Grundsicherung nach SGB XII), 311 05 (Pflegewohngeld), 343 02 (Leistungen bei Behinderung) und 343 03 (Leistungen bei Pflegebedürftigkeit) mit einer Mehrbelastung von insgesamt ca. 2,8 Mio. € sowie aus einem um 3,3 Mio. € höheren Zuschussbedarf beim Produkt 312 01 (Originäre Aufgaben nach SGB II). 2.2 Budget Soziales -4- 2005 12.143 1.162.136 8,4% 14.958.200 2006 13.685 2007 13.796 Schätzung 2008 14.958 312 01 - Saldo des Leistungsbereichs 11.793.400 HH 2008 Schätzung 2008 -5- HH 2009 15.070 3.276.900 27,8% 112.100 0,7% 15.070.300 HH 2009 Im Vorbericht zum Haushalt 2007/2008 waren 24,8 Mio. € ausgewiesen. Aufgrund der Verschiebung des Produktes 363 07 (siehe Fußnote 3) war eine entsprechende Bereinigung notwendig. 4 Begründet liegt diese Erhöhung im Wesentlichen in den Auswirkungen des Kinderbildungsgesetzes (KIBIZ) und der Festsetzung der Elternbeiträge beim Produkt 365 01 (Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder) sowie in gestiegenen Fallzahlen und tariflich bedingten Entgeltsteigerungen bei den Hilfen zur Erziehung (363 09/Ambulante sowie 363 10/Stationäre und teilstationäre Hilfen). Der Netto-Zuschussbedarf 2009 des Jugendbudgets beträgt 28,5 Mio. €. Im kameralen Haushalt 2008 betrug der Finanzmittelbedarf noch 24,5 Mio. €4. 2.3 Budget Jugend In diesen Zahlen ist für 2009 eine Bundesbeteiligung von 28,6 % enthalten. Diskutiert wird auf Bundesebene eine Absenkung auf 25,6 %, die hier noch nicht berücksichtigt ist. Das zusätzliche Risiko beträgt damit ca. 660 T€. 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 Differenz zum HH 2008 prozentual Differenz zum Vorjahr prozentual Saldo T€ ./. 0,1 Mio. € Zeile 11 - Personalaufwendungen Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen Summe 33.144.900 € 3.219.000 € 36.363.900 € Die Gesamtpersonal- und –versorgungsaufwendungen, also einschließlich der kostenrechnenden Einrichtungen und der drittfinanzierten Produkte, betragen 4. Weitere Personalmaßnahmen 3. Personalverstärkungsmaßnahmen in den Bereichen ASD, Demografie und Schulberatung 0,3 Mio. € 0,6 Mio. € 4.100 T€ 3.673 T€ 101 T€ 997 T€ 700 T€ 623 T€ 2. NKF-bedingte Mehraufwendungen Im Einzelnen: Zuführung zu Pensionsrückstellungen 2009 ./. Umlage an Versorgungskasse 2008 ./. Versorgungsfondszuführung 2008 + Zuführung zu Beihilferückstellungen 2009 ./. Beihilfezahlungen an Pensionäre 2008 Ergebnis NKF-bedingte Differenz 1,2 Mio. € 1. Tarifabschluss Beschäftigte und Besoldungserhöhung Beamte Die kreisumlagerelevante (also ohne kostenrechnende Einrichtungen und drittfinanzierte Produkte ermittelte) Mehrbelastung gegenüber dem kameralen Haushalt 2008 beträgt 2,0 Mio. € und setzt sich wie folgt zusammen: 2.5 Personalaufwand Nach Kenntnis der LVR-Eckdaten erfolgt die Anpassung des Haushaltsansatzes in einer Veränderungsliste. Aufgrund der 1. Modellrechnung zum GFG ist von gestiegenen Umlagegrundlagen auszugehen. Der Landschaftsverband Rheinland wird die Eckdaten seines Haushaltes erst im November vorstellen Der Haushaltsentwurf geht bis dahin zunächst von einem Hebesatz von 15,5 % aus, so dass eine Umlage in Höhe von 34,074 Mio. € eingeplant wird (zum Vergleich: kameraler Haushalt 2008: 31,9 Mio. €). 2.4 Landschaftsumlage Hinzu kommen u.a. Mindererträge im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen (Produkt 341 01) sowie erhöhte Personalaufwendungen sowohl durch notwendig gewordene Personalverstärkungsmaßnahmen im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) als auch durch tarifrechtlich begründete Mehraufwendungen (s.u., 2.5). -6- Aus der Differenz zwischen a) kreisumlagerelevanter Abschreibung und b) abschreibungsbezogener Sonderpostenauflösung ergibt sich die Nettomehrbelastung aus Abschreibungen in Höhe von Gesamtsumme Sonderpostenauflösung 4. Sonderpostenauflösung Schulpauschale Diesem Ertrag stehen Sanierungsaufwendungen an Schulen gegenüber. B. Sonderpostenauflösung 1. Sonderpostenauflösung Gebäude 2. Sonderpostenauflösung Kreisstraßen 3. Sonderpostenauflösung Brandschutz Zwischensumme Sonderpostenauflösung, soweit Abschreibungen gegenüberstehen nachrichtlich: drittfinanzierte Abschreibung A. Abschreibungen 1. Abschreibungen Gebäude 2. Abschreibungen Kreisstraßen 3. Abschreibungen Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe kreisumlagerelevante Abschreibung 3.418 T€ 2.861 T€ 6.279 T€ 4.287 T€ 869 T€ 3.418 T€ 297 T€ 3.120 T€ 1 T€ 747 T€ (Rundungsdifferenz) 1.442 T€ 3.795 T€ 1.043 T€ 6.279 T€ Die kreisumlagerelevanten Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen gliedern sich wie folgt: Eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 2,9 Mio. € ergibt sich aus der erstmaligen Ausweisung von Abschreibungen und Sonderpostenauflösungen. Da der Kreis Euskirchen auf Forderung der Städte und Gemeinden in den Vorjahren keine Tilgung innerer Darlehen mehr vorgenommen hat, steht dieser Ausweisung kein kameraler Ausgabeposten gegenüber, der ansonsten den Ergebnishaushalt nicht (mehr) belastet. Die Netto-Belastung von 2,9 Mio. € geht daher im voller Höhe in die Kreisumlage ein. Weiter sind die bisherigen UA-I-Maßnahmen bei Produkt 542 01 (Kreisstraßen), die bisher im Vermögenshaushalt ausgewiesen waren, künftig als Aufwand im Ergebnishaushalt zu buchen. Hieraus ergibt sich eine Belastung in Höhe von 0,5 Mio. €. Zum einen sind bisherige Investitionsfördermaßnahmen, bei denen der Kreis Euskirchen nicht wirtschaftlicher Eigentümer wird oder keine konkrete Gegenleistungsverpflichtung besteht, nicht mehr im Investitionshaushalt, sondern als Aufwand im Ergebnishaushalt zu buchen. Dieser Umstand belastet den Ergebnishaushalt in Höhe von 0,2 Mio. €. Neben den unter 2.5. genannten NKF-bedingten Mehraufwendungen (623 T€) hat die Einführung der Doppik weitere Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage. 2.6 NKF-bedingte (Mehr-) Aufwendungen und Erträge -7- Es ergeben sich folgende Umlagebeträge: Derzeit findet die Erörterung der Modelle eines neuen Umlageschlüssels in den Städten und Gemeinden statt. Da ein vollständiges Meinungsbild noch nicht vorliegt, kann derzeit noch kein Verwaltungsvorschlag über den Schlüssel vollendet werden. Für den Entwurf der Haushaltssatzung gehe ich zunächst von folgendem Umlageschlüssel aus: Aufteilung der ÖPNV-Kosten nach dem Schlüssel 15% gemäß Umlagegrundlagen und 85% entsprechend der in den Städten und Gemeinden erbrachten Nutzkilometer. Die bisherigen Sonderrollen, Minderungssätze und Gewichtungen sind dabei nicht mehr enthalten. Nutzkilometer der Verkehrsunternehmen, für die der Kreis Euskirchen keine Zahlungen leistet, bleiben unberücksichtigt, ebenso die Schülerverkehrsleistungen, die durch die Städte und Gemeinden finanziert werden. Der neue Umlageschlüssel ist auf das originäre ÖPNV-Defizit 2009 in Höhe von 2,54 Mio. € anzuwenden, während sich die Überzahlungen aus Vorjahren nach dem jeweils per Haushaltssatzung festgesetzen Schlüssel richten. Zur Vorläufigkeit der Jahresabschlusszahlen 2007 sei darauf verwiesen, dass 4 Städte und Gemeinden ihren Berichtspflichten zu den Schülerbeförderungskosten nicht rechtzeitig bzw. nicht umfänglich nachgekommen sind. Zunächst ist festzuhalten, dass in 2009 wiederum eine ÖPNV-Umlage erhoben wird. Wie bereits bei der Bürgermeister-Konferenz am 03.09.2008 mitgeteilt, wird der Haushaltsentwurf noch auf Basis der vorläufigen Jahresabschlusszahlen 2006/2007 aufgestellt. Es wird dabei von Überzahlungen für die Jahre 2006 bis 2008 in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. € ausgegangen, die 2009 ertragswirksam aufgelöst werden und damit die ÖPNVUmlage mindern. Die ÖPNV-Umlage beträgt damit im Haushaltsentwurf 340 T€. 3.1 ÖPNV-Umlage 3. Kreisumlage Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus wird mit Zinserträgen in Höhe von 8,45 Mio. € (zum Vergleich: kameraler Haushalt 2008: 6,15 Mio. €) gerechnet. Hiervon ist der Betrag von 2,185 Mio. € den Rückstellungen zuzuführen (sog. Zinsverpflichtung), so dass netto ein Ertrag in Höhe von 6,265 Mio. € zur Entlastung der Kreisumlage bzw. Deckung des Ergebnishaushaltes beiträgt. 2.8 Zinserträge Aufgrund der 1. Modellrechnung zum GFG ist mit Schlüsselzuweisungen in Höhe von 18,972 Mio. € zu rechnen. Dies bedeutet gegenüber dem kameralen Haushalt 2008 ein Plus von ca. 1,6 Mio. €, gegenüber dem tatsächlichen Ergebnis 2008 jedoch ein Minus von ca. 1,3 Mio. €. 2.7 Schlüsselzuweisungen -8- Saldo 125.585,78 27.165,64 -18.859,63 160.164,31 -32.824,13 -56.367,35 70.289,76 12.627,04 1.721,73 51.583,83 -727,29 340.359,70 Stadt/Gemeinde Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe VHS-Umlage 2009 9.232,64 4.562,60 9.209,85 12.946,53 29.931,44 8.609,67 14.841,46 17.679,52 21.786,29 128.800,00 Es ergeben sich folgende Umlagebeträge: Da der Versuch der Erhöhung des Kostendeckungsgrades bei VHS-Veranstaltungen durch Anhebung der Teilnehmerentgelte bzw. der Kostenpauschale zu einem Rückgang des Teilnehmerdurchschnitts in den Veranstaltungen und zu verstärkten Kursausfällen geführt hat, wird das optimistische Ziel eines Zuschussbedarfs von 87.100 € (VHSUmlage 2008) deutlich verfehlt werden. Aus der Anpassung der Haushaltsansätze an diese Entwicklung ergibt sich eine VHS-Umlage im Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 128.800 €. 3.2 VHS-Umlage Der Haushaltsentwurf wird zunächst einen Haushaltsansatz der ÖPNV-Umlage in Höhe von 340 T€ ausweisen. Die Verwaltung wird dem Kreistag vorschlagen, Überzahlungen nicht in 2009 auszuzahlen, sondern vorzutragen und damit in die Umlageberechnung 2010 einfließen zu lassen. Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe voraussichtl. Guthaben aus ÖPNV-Umlage Vorjahren 2009 309.238,27 434.824,05 200.593,80 227.759,44 64.346,71 45.487,08 285.761,34 445.925,65 172.568,46 139.744,34 210.269,75 153.902,39 191.790,88 262.080,64 168.402,96 181.030,00 193.592,23 195.313,96 202.262,13 253.845,96 201.013,77 200.286,48 2.199.840,30 2.540.200,00 -9- 200.859.540 1. Modellrg. 2009 18.046.961 8.099.419 3.800.446 61.060.088 11.942.708 11.453.592 27.232.878 9.081.867 13.452.268 16.225.936 20.463.377 absolut 29.066.000 € 71.679.300 € 100.745.300 € Hebesatz 14,47 % 35,69 % 50,16 % Die Differenz zur Tabelle „Zuschussbedarf Ergebnishaushalt“ ergibt sich aus den internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten in Höhe von 562.800 € - siehe auch Fußnote 1. 5 Zuschussbedarf Jugend und Familie5 Zuschussbedarf Allgemeiner Teil Summe Kreisumlage Der zu erhebende Betrag der Kreisumlage gliedert sich wie folgt auf: Durch Division ergibt sich damit ein Kreisumlage-Hebesatz von 50,16 % (2008: 51,08 %). Summe Kreis Euskirchen Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich In der 1. Modellrechnung des LDS wurden folgende Umlagegrundlagen mitgeteilt: Wie bereits in der Bürgermeisterkonferenz am 03.09.2008 mündlich berichtet, besteht angesichts des derzeitigen Bearbeitungsstands bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz keine hinreichende Sicherheit, dass diese ein positives Eigenkapital ausweisen wird. Hieraus ergibt sich, dass sich Überlegungen erübrigen, eine Reduzierung der Kreisumlage über die Inanspruchnahme einer Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 2 Satz 3 GO NRW (fiktive Erfüllung der Ausgleichsverpflichtung) herbeizuführen. Wie oben bereits erwähnt, ist zur Deckung der nicht durch Erträge gedeckten Aufwendungen die Erhebung einer Kreisumlage in Höhe von 100.745.300 € notwendig. 3.3 Jugendamtsumlage und Allgemeine Kreisumlage - 10 - (€) 2.030.000 132.747.900 2.585.800 29.823.800 852.200 12.176.100 1.859.400 9.921.300 191.996.500 31.266.900 4.314.000 32.491.300 3.157.800 120.436.700 4.291.700 195.958.400 -3.961.900 8.535.000 526.000 0 0 0 9.061.000 230.000 10.284.000 3.654.000 19.000 1.323.000 0 15.510.000 -6.449.000 -10.410.900 11.000 120.000 -109.000 -10.519.900 Die Investitionstätigkeit ist im Wesentlichen bestimmt vom Kreisstraßenbau sowie Investitionen in den kostenrechnenden Bereichen der Abfallentsorgung und des Rettungsdienstes. Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zeile 3 - Sonstige Transfereinzahlungen Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zeile 7 - Sonstige Einzahlungen Zeile 8 - Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen Zeile 9 - Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeile 10 - Personalauszahlungen Zeile 11 - Versorgungsauszahlungen Zeile 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen Zeile 14 - Transferauszahlungen Zeile 15 - Sonstige Auszahlungen Zeile 16 - Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeile 17 - Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zeile 18 - Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen Zeile 19 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen Zeile 20 - Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen Zeile 21 - Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Zeile 22 - Sonstige Investitionseinzahlungen Zeile 23 - Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Zeile 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken Zeile 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen Zeile 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Zeile 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen Zeile 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Zeile 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen Zeile 30 - Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Zeile 31 - Saldo aus Investitionstätigkeit Zeile 32 - Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag Zeile 33 - Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Zeile 34 - Tilgung und Gewährung von Darlehen Zeile 35 - Saldo aus Finanzierungstätigkeit Zeile 36 - Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln 1. Kreisstraßen 2. Schulen 3. ÖPNV-Haltestellen 4. Rettungsdienst 5. Abfallentsorgung/Deponie 6. Sonstiges Summe Der Finanzplan 2009 setzt sich insgesamt wie folgt zusammen: 358.000 268.000 90.000 25% 0 0 0 25 K 60 - Neubau OD Wahlen 18 Investitionszuwendungen K60 -OD Wahlen Saldo Kreisanteil 25 K 32 - Neubau OD Vollem 18 Investitionszuwendungen K32 -OD Vollem Saldo Kreisanteil 0 0 0 50.000 0 50.000 100% 25 K 44 - Neubau OD Wachendorf 18 Investitionszuwendungen K44 -Neubau OD Wachendorf Saldo Kreisanteil 25 K 27 - Neubau Wallenthalerhöhe-Voissel, Herstellung Radweg 18 Investitionszuw. K27 -Neubau Wallenthalerhöhe-Voissel/Herst. Radweg Saldo Kreisanteil 50.000 0 50.000 100% 40.000 0 40.000 100% 300.000 280.000 20.000 7% 0 0 0 25.000 0 25.000 100% 0 0 0 0 0 0 800.000 560.000 240.000 30% 0 0 0 100.000 0 100.000 100% 450.000 315.000 135.000 30% 0 0 0 0 0 0 454.000 317.000 137.000 30% 50.000 1.000.000 0 700.000 50.000 300.000 100% 30% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 25 K 63 - Neubau Baasem-Berk I. BA. 18 Investitionszuwendungen K63 -Neubau Baasem-Berk I BA Saldo Kreisanteil 25 K 28 - Neubau Umgehung Bergheim-Josefshof 18 Investitionszuwendungen K28 -Neubau Umgehung Bergheim Josefshof Saldo Kreisanteil 25 K 81 - Neubau Zubringer Strempt-B 266 /Herstellung Radweg 18 Investitionszuw. K81 -Neubau Zubringer Strempt - B 266 Herst. Radweg Saldo Kreisanteil 170.000 119.000 51.000 30% 25 K 20 - Radweg B 477-Eicks/Brückenneubau 18 Investitionszuwendungen K20 -Radweg B477 / Brückensanierung Saldo Kreisanteil 0 0 0 0 0 0 100.000 70.000 30.000 30% 25 K 69 - Neubau Blankenheim Bahnhofsstraße 18 Investitionszuwendungen K69 -Neubau Blankenheim Bahnhofsstr. Saldo Kreisanteil 0 0 0 270.000 1.300.000 1.000.000 189.000 910.000 700.000 81.000 390.000 300.000 30% 30% 30% 2011 25 K 64 - Neubau OD Ingersberg-Eichen/Herstellung Radweg 18 Investitionszuw. K64 -Neubau OD Ingersberg-Eichen / Herst. Radweg Saldo Kreisanteil 134.000 100.000 34.000 25% 200.000 150.000 50.000 25% 25 Querungshilfe /Schulwegsicherung 18 Investitionszuwendungen Querungshilfe/ Schulwegsicher. Saldo Kreisanteil 2010 2009 Zeile Maßnahme 0 0 0 470.000 420.000 50.000 11% 0 0 0 25.000 0 25.000 100% 280.000 196.000 84.000 30% 0 0 0 0 0 0 346.000 0 346.000 100% 0 0 0 0 0 0 396.000 228.000 168.000 42% 2012 Den Auszahlungen für Kreisstraßen in Höhe von 8.463 T€ stehen Einzahlungen aus Zuwendungen in Höhe von 5.763 T€ entgegen, so dass sich ein Netto-Finanzbedarf von 2,7 Mio. € für den Kreisstraßenbau ergibt. Im einzelnen werden folgende Straßenbaumaßnahmen im Investitionsprogramm eingeplant: 8.463.000 127.000 72.000 286.000 1.310.000 26.000 10.284.000 Zeile 25 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) gliedert sich wie folgt auf: - 12 - 4. Finanzplan und Investitionstätigkeit - 11 - 160.000 120.000 40.000 25% 440.000 308.000 132.000 30% 25 K 24 - Neubau Roitzheimer Straße 18 Investitionszuwendungen K24 -Neubau Roitzheimer Str. Saldo Kreisanteil 25 K 11 - Neubau OD Bodenheim 18 Investitionszuwendungen K11 -Neubau OD Bodenheim Saldo Kreisanteil 630.000 630.000 0 0% 25 Neubau Ahrtalradweg 18 Investitionszuwendungen -Neubau Ahrtalradweg Saldo Kreisanteil 148.000 103.000 45.000 30% 183.000 137.000 46.000 25% 25 K3 - Neubau Brücke über die Erft bei Klein Vernich 18 Investitionszuwendung K 3-Nebau Brücke über die Erft bei Klein Vernich Saldo Kreisanteil 35.000 35.000 100% 344.000 241.000 103.000 30% 25 K 69 - Brücke über den Lampertsbach bei Dollendorf, K 69 18 Investitionszuwendungen K69 -Brücke Lampertsbach bei Dollendorf Saldo Kreisanteil 25 Lückenschlüsse Radwegenetz Saldo Kreisanteil 25 K 67 - Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring, Kall 18 Investitionszuwendungen K67 -Kreisverkehr Hüttenstraße/Siemensring, Kall Saldo Kreisanteil 24.000 0 24.000 100% 320.000 224.000 96.000 30% 25 K 7 - Böschungssicherung 18 Investitionszuwendungen K7 -Böschungssicherung Saldo Kreisanteil 25 K 39 - Neubau Schönau/Holzmülheim 18 Investitionszuwendungen K39 -Schönau/Holzmülheim Saldo Kreisanteil 809.000 566.000 243.000 30% 25 K 61 Brücken- und Straßenneubau Manscheid 18 Investitionszuwendungen K61 -Brücken u Straßenbau Manscheid Saldo Kreisanteil 50.000 0 50.000 100% 25 K 1 - Neubau OD Kuchenheim 18 Investitionszuwendungen K1 -Neubau OD Kuchenheim Saldo Kreisanteil 950.000 700.000 250.000 26% 488.000 341.000 147.000 30% 25 K 60 - Neubau OD Marmagen 18 Investitionszuwendungen K60-Neubau OD Marmagen Saldo Kreisanteil 25 K 24 n - Neubau Ortsumgehung Billig 18 Investitionszuwendungen K24n -Neubau Ortsumgehung Billig Saldo Kreisanteil 39.000 0 39.000 100% 25 K 34 - Neubau OD Frohngau 18 Investitionszuwendungen K34 -Neubau OD Frohngau Saldo Kreisanteil 0 0 0 100.000 100.000 100% 25 K 28 - Neubau Mechernich-Bergheim (Entwässerung) Saldo Kreisanteil 25 K 7 - Neubau OD Gemünd 18 Investitionszuwendungen K7 -Neubau OD Gemünd Saldo Kreisanteil 2009 Zeile Maßnahme - 13 - 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35.000 35.000 100% 35.000 35.000 100% 0 0 0 625.000 438.000 187.000 30% 50.000 35.000 15.000 30% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 400.000 280.000 120.000 30% 685.000 409.000 276.000 40% 600.000 420.000 180.000 30% 0 0 0 400.000 280.000 120.000 30% 55.000 0 55.000 100% 414.000 290.000 124.000 30% 570.000 399.000 171.000 30% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2011 0 0 0 0 0 0 0 0 215.000 150.000 65.000 30% 2010 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 35.000 35.000 100% 0 0 0 550.000 384.000 166.000 30% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 700.000 490.000 210.000 30% 0 0 0 0 0 0 32.000 0 32.000 100% 2012 0 0 0 25.000 25.000 100% 20.000 20.000 100% 25 K 45 - Ausbau Ortsumgehung Weiler am Berge Saldo Kreisanteil 25 K 19 - Ausbau OD Palmersheim Saldo Kreisanteil Saldo Kreisanteil 32.000 8.000 20% 40.000 25 18 K 82 - Neubau Kreisverkehre Kölntor und Münstertor in Zülpich Investitionszuwendungen K 82 -Neubau Kreisverkehre Kölntor und Münstertor in Zülpich 50.000 50.000 100% 321.000 79.000 20% 400.000 0 0 299.000 76.000 20% 375.000 0 0 0 0 0 0 0 250.000 250.000 0 0% 0 0 400.000 400.000 100% 500.000 0 500.000 100% 50.000 50.000 100% 0 0 0 0 0 0 50.000 1.500.000 1.500.000 50.000 1.500.000 1.500.000 0 0 0 0% 0% 0% 0 0 0 0 500.000 0 500.000 100% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 100.000 100.000 100% 900.000 630.000 270.000 30% 130.000 0 130.000 100% 2012 0 0 0 225.000 158.000 67.000 30% 25.000 25.000 100% 25.000 25.000 100% 40.000 0 40.000 100% 0 0 200.000 0 140.000 60.000 30% 10.000 10.000 100% 0 0 0 0 0 0 0 0 50.000 50.000 100% 100.000 100.000 100% 400.000 280.000 120.000 30% 100.000 0 100.000 100% 2011 30.000 30.000 100% 100.000 100.000 100% 0 0 0 20.000 0 20.000 100% 2010 0 0 0 300.000 210.000 90.000 30% 0 0 0 0 60.000 0 60.000 100% 0 0 25 K 24 n - Neubau Ortsumgehung Billig / Gewässerdurchlass Saldo Kreisanteil 25 Radweg Losheim 18 Investitionszuwendungen RadwegLosheim Saldo Kreisanteil 25 Radweg Blankenheim Schmidtheim 18 Investitionszuwendungen Radweg Blankenheim Schmidtheim Saldo Kreisanteil 25 K 36 - Ausbau OD Eicherscheid Saldo Kreisanteil 25 K 32 - Ausbau OD Kallmuth Saldo Kreisanteil 25 K 24 - Ausbau Billiger Straße 18 Investitionszuwendungen K 24 -Ausbau Billiger Straße Saldo Kreisanteil 25 K 10 - Ausbau OD Floisdorf Saldo Kreisanteil 1.700.000 115.000 1.190.000 395.000 23% 25.000 25.000 100% 25 K 78 - Ausbau OD Sistig Saldo Kreisanteil 25 Neubau Brücke über den Urftsee 18 Investitionszuw. v. Bund Neubau Brücke Urftsee 18 Investitionszuw. v. Land Neubau Brücke Urftsee Saldo Kreisanteil 30.000 30.000 100% 170.000 170.000 100% 25.000 0 25.000 100% 2009 25 K 40 / 41 - Ausbau OD Freilingen Saldo Kreisanteil 25 Neubau Ostring Mechernich Saldo Kreisanteil 25 K 41 - Neubau der Neuhofer Straße in Lommersdorf 18 Investitionszuwendungen K41 -Neubau Neuhofer Straße in Lommersdorf Saldo Kreisanteil 25 K 32 - Brücke über den Veybachin Vollem 18 Investitionszuwendungen K32 -Brücke über den Veybach in Vollem Saldo Kreisanteil Zeile Maßnahme - 14 - 2011 2012 54.000 123.000 914.000 446.000 15.000 2.772.000 (€) 900.000 320.000 (€) 93.000 22.000 1.064.000 150.000 371.000 355.000 679.000 36.000 410.000 428.000 46.000 3.654.000 In der Zeile 28 werden die Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen in Höhe von 1.323.000 € ausgewiesen. Der Betrag setzt sich im Wesentlichen aus Zuwendungen für den Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren (950.000 €) und für die Förderung von Fahrzeugbeschaffungen nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (320.000 €) zusammen. 1. Zentrale Dienste 2. Immobilienmanagement 3. EDV/Telekommunikation 4. Erwerb einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage 5. Brandschutz/Leitstelle 6. Schulen 7. Rettungsdienst 8. Geoinformation, Vermessung, Kataster 9. Abfallentsorgung/Deponie 10. Bauhof 11. Sonstiges Summe Der Betrag der Zeile 26 (Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) setzt sich wie folgt zusammen: Zweck Investitionszuw. Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Investitionszuw. Fahrzeugbeschaffung § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW Investitionszuw. für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse 554 02 Investitionszuw. Landschaftspläne und Biotopschutz 612 02 Schulpauschale nach § 17 GFG 612 02 Investitionspauschale nach § 16 GFG Sonstiges Summe Prod. 365 01 547 01 547 01 Über die Zuwendungen für Kreisstraßen (5.763 T€) hinaus sind in Zeile 18 folgende Zuwendungen aus Investitionsmaßnahmen enthalten: -2.700.000 -2.212.000 -2.294.000 -2.566.000 2010 Saldo Finanzplan 2009 5.763.000 5.697.000 5.084.000 2.598.000 8.463.000 7.909.000 7.378.000 5.164.000 Summe Einzahlungen (Zeile 18 Produkt 542 01) Summe Auszahlungen (Zeile 25 Produkt 542 01) Zeile Maßnahme - 15 - 2. Durchschrift per Vorlage an KA/KT 3. z.V. bei Abt. 20 (Rosenke) Mit freundlichen Grüßen einzureichen. Wie unter Ziffer 1 beschrieben, erhalten Sie nach Übersendung des Entwurfs der Haushaltssatzung erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Soweit Einwendungen erhoben werden, beschließt darüber abschließend der Kreistag aufgrund von § 55 Abs. 2 KrO NRW. 10.10.2008 Sofern Sie zu den o.g. Eckwerten und Daten des Haushaltsentwurfs für das Haushaltsjahr 2009 Stellung nehmen wollen, bitte ich Sie, mir diese bis zum - 16 -