Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
23.10.08, 04:13
Aktualisiert
23.10.08, 04:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 467/2008
14.10.2008
Az.: 20
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
11.11.2008
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
12.11.2008
Jugendhilfeausschuss
13.11.2008
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
17.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat 2009.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskä
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009.
2
Begründung:
Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 75 ff. GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2
Satz 1 GO NW formell dem Kreistag zugeleitet.
Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der Kreistag über
deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder
Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung.
Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor
der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)