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Beschlussvorlage GB (Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
23.10.08, 04:13
Aktualisiert
23.10.08, 04:13
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 467/2008 14.10.2008 Az.: 20 Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 11.11.2008 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.11.2008 Jugendhilfeausschuss 13.11.2008 Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 17.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009 Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat 2009. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskä um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2009. 2 Begründung: Gemäß § 53 KrO NW in Verbindung mit § 75 ff. GO NW hat der Kreis für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen wird hiermit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NW formell dem Kreistag zugeleitet. Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird ebenfalls ein Entwurf der Haushaltssatzung zugesandt, damit diesen gemäß § 55 KrO NW Gelegenheit gegeben wird, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung Stellung zu nehmen. Soweit Stellungnahmen abgegeben werden, wird der Kreistag über deren Inhalt unterrichtet. Über die Einwendungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Über etwaige Einwendungen der Einwohner oder Abgabepflichtigen beschließt der Kreistag ebenfalls in öffentlicher Sitzung. Nach Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss werden evtl. Änderungsvorschläge in einer Liste zusammengefasst und dem Kreistag vor der abschließenden Beschlussfassung zur Kenntnis gebracht. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)