Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
232 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
06.03.13, 18:13
Aktualisiert
06.03.13, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Wir bringen Vettweiß voran!
Gemeindeverwaltung Vettweiß
Bürgermeister
Gereonstraße 14
52391 Vettweiß
Fraktion im Rat
der Gemeinde Vettweiß
Fraktionsvorsitzender:
Volker Franzen
Tel.:
02424 / 2387
Mobil: 0175/3889151
Fax:
01801-0206509288
E-Mail: Volker-Franzen@onlinehome.de
Antrag
zur Aufnahme in die Tagesordnung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 07.03.2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß verweist den Antrag zur Beratung in den zuständigen
Fachausschuss.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
6. März 2013
die am 27. Februar 2013 im Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen mehrheitlich
verabschiedete Gesetzesänderung zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle sieht
vor, dass die Prüfung bei vor dem Jahr 1965 in heutigen Wasserschutzgebieten errichteten
Häusern bis Ende 2015 erfolgen muss. Bei Gebäuden, die nach dem Jahr 1965 errichtet
wurden und in einem Schutzgebiet liegen, müssen die Prüfungen bis zum Ende des Jahres
2020 durch einen zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Für Wohnhäuser die nicht
in einem heutigen Wasserschutzgebiet errichtet wurden entfällt die Dichtheitsprüfung für
private Abwasserkanäle sofern dies nicht durch Satzung anders geregelt ist.
Die Gemeinde Vettweiß hat jedoch eine Satzung zur Abänderung der Fristen bei der
Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
erlassen in der in §3 die Prüffristen für die einzelnen Ortschaften festgelegt wurde.
Die CDU-Fraktion beantragt daher die Aufhebung der „Satzung der Gemeinde
Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW“.
Im Auftrag