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Vorlage (Anlage zur Vorlage V-32/2013)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
232 kB
Datum
07.03.2013
Erstellt
06.03.13, 18:13
Aktualisiert
06.03.13, 18:13
Vorlage (Anlage zur Vorlage V-32/2013)

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Inhalt der Datei

Wir bringen Vettweiß voran! Gemeindeverwaltung Vettweiß Bürgermeister Gereonstraße 14 52391 Vettweiß Fraktion im Rat der Gemeinde Vettweiß Fraktionsvorsitzender: Volker Franzen Tel.: 02424 / 2387 Mobil: 0175/3889151 Fax: 01801-0206509288 E-Mail: Volker-Franzen@onlinehome.de Antrag zur Aufnahme in die Tagesordnung des Rates der Gemeinde Vettweiß am 07.03.2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Vettweiß verweist den Antrag zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 6. März 2013 die am 27. Februar 2013 im Landtag mit den Stimmen von SPD und Grünen mehrheitlich verabschiedete Gesetzesänderung zur Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle sieht vor, dass die Prüfung bei vor dem Jahr 1965 in heutigen Wasserschutzgebieten errichteten Häusern bis Ende 2015 erfolgen muss. Bei Gebäuden, die nach dem Jahr 1965 errichtet wurden und in einem Schutzgebiet liegen, müssen die Prüfungen bis zum Ende des Jahres 2020 durch einen zertifizierten Anbieter durchgeführt werden. Für Wohnhäuser die nicht in einem heutigen Wasserschutzgebiet errichtet wurden entfällt die Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle sofern dies nicht durch Satzung anders geregelt ist. Die Gemeinde Vettweiß hat jedoch eine Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW erlassen in der in §3 die Prüffristen für die einzelnen Ortschaften festgelegt wurde. Die CDU-Fraktion beantragt daher die Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Vettweiß zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW“. Im Auftrag