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Beschlussvorlage GB (Errichtung einer weiteren Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel am Berufskolleg Eifel in Kall zum 01.08.2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
29.10.08, 04:15
Aktualisiert
29.10.08, 04:15
Beschlussvorlage GB (Errichtung einer weiteren Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel am Berufskolleg Eifel in Kall zum 01.08.2008) Beschlussvorlage GB (Errichtung einer weiteren Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel am Berufskolleg Eifel in Kall zum 01.08.2008)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 472/2008 20.10.2008 Az.: 40/261 - 01 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 11.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Errichtung einer weiteren Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel am Berufskolleg Eifel in Kall zum 01.08.2008 Sachbearbeiter: Herr Ney Tel.: 15 531 Abt.: 40 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: 231 02 gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, zum 01.08.2008 am Berufskolleg Eifel eine weitere Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel zu errichten. 2 Begründung: Mit Schreiben vom 25.09.2008 teilt der Leiter des Berufskollegs Eifel mit, dass aufgrund der erfolgten Aufnahmen und noch weiterer zu erwartenden Anmeldungen in der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau ein vierte Unterstufe eingerichtet werden muss. Am 25.09. waren in den bereits eingerichteten Unterstufen jeweils 33 Schüler/innen. Die Klassenbildung liegt somit in allen drei Klassen über dem zulässigen Klassenfrequenzhöchstwert von 31 Schülern. Folglich ist eine vierte Unterstufe einzurichten. Dies bedeutet rechtlich eine Erweiterung dieses Bildungsgangs und damit eine Änderung der Schule im Sinne von § 81 Schulgesetz NRW (SchulG). Über die Änderung von Schulen beschließt der Schulträger. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Die obere Schulaufsichtsbehörde ist über die Notwendigkeit informiert und hat Zustimmung signalisiert. Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen verursacht die Errichtung der zusätzlichen Klasse keinen zusätzlichen Raumbedarf. Finanziell wirkt sich die Erweiterung des Bildungsgangs wie folgt aus: Lehr- und Unterrichtsmittel Kosten der Lernmittelfreiheit 200 € 500 € Diese Mehrkosten werden vom Budget aufgefangen. Die jetzige Entwicklung ist erst nach der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 12.08.2008 eingetreten und war nicht vorhersehbar. , gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)