Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
29.10.08, 04:15
Aktualisiert
29.10.08, 04:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 472/2008
20.10.2008
Az.: 40/261 - 01
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
11.11.2008
Kreisausschuss
25.11.2008
Kreistag
10.12.2008
Errichtung einer weiteren Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau
im Einzelhandel am Berufskolleg Eifel in Kall zum 01.08.2008
Sachbearbeiter: Herr Ney
Tel.: 15 531
Abt.: 40
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt: 231 02
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, zum 01.08.2008 am Berufskolleg Eifel eine weitere Unterstufe der Fachklasse für Verkäufer/in bzw. Kaufmann/-frau im Einzelhandel zu errichten.
2
Begründung:
Mit Schreiben vom 25.09.2008 teilt der Leiter des Berufskollegs Eifel mit, dass aufgrund der erfolgten
Aufnahmen und noch weiterer zu erwartenden Anmeldungen in der Fachklasse für Verkäufer/in bzw.
Kaufmann/-frau ein vierte Unterstufe eingerichtet werden muss. Am 25.09. waren in den bereits eingerichteten Unterstufen jeweils 33 Schüler/innen. Die Klassenbildung liegt somit in allen drei Klassen
über dem zulässigen Klassenfrequenzhöchstwert von 31 Schülern.
Folglich ist eine vierte Unterstufe einzurichten. Dies bedeutet rechtlich eine Erweiterung dieses Bildungsgangs und damit eine Änderung der Schule im Sinne von § 81 Schulgesetz NRW (SchulG).
Über die Änderung von Schulen beschließt der Schulträger. Der Beschluss bedarf der Genehmigung
der oberen Schulaufsichtsbehörde. Die obere Schulaufsichtsbehörde ist über die Notwendigkeit informiert und hat Zustimmung signalisiert.
Durch entsprechende organisatorische Maßnahmen verursacht die Errichtung der zusätzlichen Klasse keinen zusätzlichen Raumbedarf. Finanziell wirkt sich die Erweiterung des Bildungsgangs wie folgt
aus:
Lehr- und Unterrichtsmittel
Kosten der Lernmittelfreiheit
200 €
500 €
Diese Mehrkosten werden vom Budget aufgefangen.
Die jetzige Entwicklung ist erst nach der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 12.08.2008 eingetreten und war nicht vorhersehbar.
,
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)