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Verwaltungsergänzung (Entwicklung einer einzelfallbezogenen Beratung im Rahmen des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
01.11.08, 04:22
Aktualisiert
01.11.08, 04:22
Verwaltungsergänzung (Entwicklung einer einzelfallbezogenen Beratung im Rahmen des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.)) Verwaltungsergänzung (Entwicklung einer einzelfallbezogenen Beratung im Rahmen des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.))

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z1 A 145/2008 Datum: 28.10.2008 Az.: 50 Abteilung: 50 Entwicklung einer einzelfallbezogenen Beratung im Rahmen des Zentralen Informationsbüros Pflege (Z.I.P.) Ausgangssituation Im Jahr 1998 wurde auf Grundlage des § 4 Landespflegegesetz NW im Kreis Euskirchen das Zentrale Informationsbüro Pflege, kurz Z.I.P. genannt, eingerichtet. Das Z.I.P. berät und informiert Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und alle an der Pflege beteiligten Institutionen trägerunabhängig, neutral und kostenlos über die im Kreis Euskirchen vorhandenen ambulanten, komplementären, teilund vollstationären Angebote sowie Finanzierungsfragen. Die Beratung erfolgt im Zusammenwirken mit den Kommunen, Pflegekassen und anderen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten. Im Rahmen der Beratungsgespräche, die sowohl telefonisch als auch persönlich stattfinden, werden Ratsuchende auf die vorrangigen Möglichkeiten der ambulanten vor der stationären Pflege hingewiesen. Insgesamt ist festzustellen, dass der Beratungsbedarf, insbesondere hinsichtlich Heimunterbringungen stetig steigt. Aufsuchende Hilfen erfolgen bisher nicht, so dass auch keine fachliche Beurteilung der Heimpflegenotwendigkeit gewährleistet ist. Um langfristig Pflegeheimkosten einsparen zu können, ist die Erweiterung des bisherigen Beratungsangebotes des Z.I.P. um aufsuchende Hilfen und einzelfallbezogene Beratung (CaseManagement) ein erfolgversprechender Ansatz. Aufsuchende Hilfe, die unmittelbar in der Häuslichkeit berät, ist unverzichtbar, um die Lebens- und Pflegesituation einschätzen zu können und ggf. unmittelbar präventive Hilfe anzubieten. Aufgaben des Case-Managers und Anforderungsprofil: Zu den Aufgaben des Case-Managers könnten gehören: • Aufzeigen und Entwickeln individueller Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit dem Betroffenen und den Angehörigen • Koordination und Organisation der erforderlichen Hilfeleistungen • Stärkung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen • Qualitäts- und Bedarfsverlaufskontrolle • enge Kooperation mit anderen an der pflegerischen Versorgung Beteiligten (Wohnberatung, Pflegekassen etc.) Der Case-Manager sollte folgende Voraussetzungen erfüllen: • Pflegekompetenz • mehrjährige Berufserfahrung • Kenntnisse über alle relevanten Pflege-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote im Kreisgebiet • Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen (SGB XI, SGB XII, SGB V etc.) • Befähigung Gutachten des MDK auszuwerten 2 • flexible Arbeitszeiten, da Beratung und Hausbesuche sich nach der Arbeitszeit der Angehörigen richten müssen. Die fachlichen Voraussetzungen wären durch eine examinierte Pflegefachkraft (Krankenschwester, pfleger, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, AltenpflegerIn) sichergestellt. Räumliche Unterbringung: Das Case-Management sollte beim Z.I.P. in der Abt. Soziales der Kreisverwaltung Euskirchen angegliedert werden. Die Anbindung an das Z.I.P. hat den Vorteil, dass sich Pflegefachkraft und Verwaltungskraft direkt austauschen können. Zudem besteht die Möglichkeit, finanzielle Fragen direkt mit den Sachbearbeitern vor Ort zu klären. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen, wie z.B. der Heimaufsicht und dem Gesundheitsamt wird erleichtert. Kosten: Die voraussichtlichen Personal- und Arbeitsplatzkosten für eine Pflegefachkraft werden zur Zeit ermittelt. gez. I. V. Poth