Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
01.11.08, 04:22
Aktualisiert
01.11.08, 04:22
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Anlage 1 zur V 469/2008
Seite 1
Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur
Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen
Im Kreis Euskirchen gibt es bereits seit Jahren erfolgreiche Maßnahmen zum besseren und
früheren Zugang zu Beratung und anderen Hilfen.
Bereits 1998 wurde das Projekt „Frühwarnsystem“ installiert, indem über die
Erziehungsberatungsstelle den Kindertagesstätten im Kreis Unterstützung angeboten wurde.
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) entwickelte Infoblätter für Multiplikatoren (Lehrkräfte,
Personal von Kindertagesstätten), in denen schon damals den Fachkräften anonyme
Beratung über mögliche Hilfen seitens des Jugendamtes angeboten wurde.
2005 begann das Projekt „Frühe Hilfen“, welches sich vor allem an Berufsgruppen rund um
die Geburt wendete (Ärztefortbildung, Schulung von Pflegepersonal, Supervision für
Hebammen).
Bereits im JHA vom 15.11.2007 wurde im Zuge der Reflektion des tragischen Todes von
Max-Luca in Schleiden betont, dass
- die Kooperation zwischen dem ASD und den Kindertagesstätten (KiTa) sowie den
Schulen verbessert werden und
- eine neue EDV-Lösung für das Jugendamt beschafft werden soll.
Aufgrund der präventiven Ansätze im Bereich „Frühe Hilfen“ wurde der Kreis Euskirchen im
November 2007 eingeladen, an einem Projekt des Ministeriums für Generationen, Familie,
Frauen und Integration (MGFFI) zum Thema „Risikomanagement“ teilzunehmen. Ziel des
Projektes ist insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und
dem Gesundheitswesen.
Im JHA vom März 2008 wurden die bisherigen Bemühungen des Jugendamtes vom
Geschäftsführer des ISA Münster, Herrn Dr. Erwin Jordan, deutlich positiv bewertet.
Dennoch wird deutlich, dass - wie in anderen Kommunen auch – durch eine verbesserte
Zusammenarbeit und durch eine zielgerichtete und aufeinander abgestimmte Weiterentwicklung dieses bereits eingeschlagenen Weges die Situation weiter verbessert werden
kann.
Die Maßnahmen greifen ineinander, können aber trotzdem grundsätzlich vor allem in drei
Zielgruppen unterschieden werden:
•
Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Kindergartenalter
•
Familien mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie
•
Familien mit Kindern im Grundschulalter
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Schematisch sei der Ist-Zustand wie folgt dargestellt:
Geburt bis KiTa
Zusammenarbeit im Einzelfall
(Beratungsstelle, ASD)
Ärztefortbildung
KiTa / Familienzentrum
Zusammenarbeit im Einzelfall
(Beratungsstelle, ASD)
Fortbildungsprogramm (Gewaltund Suchtprävention „Papilio“,
Kinderschutz)
Schulung und Supervision von
Pflegepersonal durch
Beratungsstelle
Veranstaltung zur
Zusammenarbeit der Kliniken
mit dem ASD
Gesundheitsamt berät bei
Bedarfsanmeldung durch KiTa
Grundschule / Förderschule
Zusammenarbeit im Einzelfall
(Beratungsstelle, ASD)
Angebot Unterstützung
Schulentwicklung
(Gewaltprävention,
Medienkompetenz)
Sprechstunde in
Familienzentrum, wenn
Synergieeffekte (ASD)
Jährliche Beratungssequenz
der Familienzentren
(Beratungsstelle)
Diese Felder sind entweder schon als Personal- oder Sachressource eingeplant oder bereits
heute als Projekt ohne entsprechende Ausstattung begonnen worden (grau hinterlegt).
Im Soll-Zustand ist eine Optimierung wie folgt denkbar:
Geburt bis KiTa
Zusammenarbeit im Einzelfall
(Beratungsstelle, ASD)
Ärztefortbildung
KiTa / Familienzentrum
Zusammenarbeit im Einzelfall
(Beratungsstelle, ASD)
Fortbildungsprogramm (Gewaltund Suchtprävention „Papilio“,
Kinderschutz)
Schulung und Supervision von
Pflegepersonal durch
Beratungsstelle
Veranstaltungen zur
Zusammenarbeit der Kliniken
mit dem ASD
Begrüßungsbesuch (ASD)
Gesundheitsamt berät KiTa,
wenn Vorsorgeheft besondere
Gesundheitsfürsorge erfordert
Fallunabhängige Kooperation
mit allen KiTas
Elternbriefe zur frühkindlichen
Entwicklung
Verstärkte Familienbildung in
Familienzentren
Baby- und Krabbelgruppen in
Familienzentren
Grundschule / Förderschule
Zusammenarbeit im Einzelfall
(Beratungsstelle, ASD)
Angebot Unterstützung
Schulentwicklung
(Gewaltprävention,
Medienkompetenz)
Fallunabhängige Kooperation
mit allen Grundschulen
Regelmäßige Sprechstunde in
Förderschulen mit
Primarbereich
Regelmäßige Sprechstunde in
Familienzentrum (ASD)
Regelmäßige Beratung der
Familienzentren
(Beratungsstelle)
Verstärkte niedrigschwellige
Familienbildung in
Familienzentren
Gesundheitsprävention durch
Gesundheitsamt in
Familienzentren
Verbessertes
Betreuungsangebot (zur
Vereinbarkeit von Familie und
Beruf sowie für besseren
Zugang zu frühkindlicher
Bildung)
Die grau hinterlegten Bereiche sollten weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden.
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Daneben gibt es Aktivitäten anderer Träger, die sich ebenfalls um die Beratung und
Unterstützung von Familien unmittelbar vor und nach der Geburt bemühen: „Frühe Hilfen“
des CV Euskirchen (auch Familienhebamme), „Wellcome“-Projekt des Hauses der Familie,
Familienbildungsträger, Beratungsstellen und Sozialstationen. Die Zusammenarbeit mit den
weiterführenden Schulen und anderen Trägern ist ebenfalls wichtig, steht aber im Sinne des
frühen Zugangs zu Hilfen an zweiter Stelle.
Es wird vorgeschlagen, nach folgenden Prioritäten das Konzept in den Folgejahren
umzusetzen:
1. Status quo sichern
Es sollte zunächst der Status quo der Maßnahmen abgesichert werden. Dies betrifft in
erster Linie die Stellenanteile in der Beratungsstelle, die für die Zusammenarbeit mit den
14 Familienzentren und die Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen rund um die Geburt
erbracht werden. Pro Familienzentrum werden in vier Sequenzen insgesamt ca. 20
Stunden Unterstützung erbracht, für das Projekt „Frühe Hilfen“ wurden im vergangenen
Jahr 27 Stunden (Supervision für Pflegekräfte, Vorträge etc.) geleistet.
Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 die bisherige Teilzeitstelle für einen
Sozialpädagogen / Heilpädagogen mit 28,5 Wochenstunden auf eine volle Stelle
auszuweiten und diese Stelle im Stellenplan auszuweisen.
Hiermit wäre auch der zukünftige Personalbedarf für die Betreuung im bisherigen
Umfang für bis zu zwei weiteren Familienzentren abgedeckt. Werden darüber hinaus
weitere Familienzentren eingerichtet, müssten entweder Stellenanteile aufgestockt oder
die Intensität der Betreuung angepasst werden.
2. Verbesserter Gesundheitsschutz in den KiTas
Nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung besteht eine immer größer werdende
Kluft
zwischen
den
Kindern
mit
guten
und
denen
mit
schlechten
Entwicklungsbedingungen. Kinder, die von den Strukturen der kassenärztlichen
Versorgung nicht oder nur schwer erreicht werden, haben sowohl im Hinblick auf ihre
körperliche als auch auf ihre psychosoziale Entwicklung erhebliche Risiken. Diese
Zielgruppe zu erreichen ist eine besondere Aufgabe des öffentlichen
Gesundheitsdienstes.
Hilfreich wird hierbei die ab Januar 2009 angekündigte Verpflichtung aller Kinder zur
Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen sein, so dass sich der öffentliche
Gesundheitsdienst gezielt den Kindern aus Risikofamilien zuwenden kann.
Die Zuständigkeiten der niedergelassenen Ärzte und der Ärzte im öffentlichen
Gesundheitsdienst sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein, um die personellen
Ressourcen effizient einzusetzen.
Das Gesundheitsamt beabsichtigt, neben den bisher lediglich in einem Drittel der
Einrichtungen (ca. 40) durchgeführten Untersuchungen künftig regelmäßig
(durchschnittlich 2 im Jahr für Arzt/Ärztin und Assistenzkraft á 8 Std. Gesamtaufwand) in
allen 129 KiTas im Kreisgebiet eine ärztliche Sprechstunde abzuhalten, um
Auffälligkeiten möglichst frühzeitig und auch nachhaltig zu begegnen.
Neben altersgerechten Screening-Untersuchungen für Sehen, Hören, Wahrnehmung,
Sprache und Motorik sind auch Nachuntersuchungen von bereits zu einem früheren
Zeitpunkt untersuchten Kindern sowie Beratung von Erzieherinnen und Eltern Inhalt
dieser Sprechstunden.
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Zusätzlich wird ein System der nachgehenden Fürsorge bei auffälligen Kindern mit
Risikohintergrund etabliert, um sicherzustellen, dass dem festgestellten Bedarf an
Therapien oder anderen Fördermaßnahmen nachgegangen wird.
Das Gesundheitsamt wird in Abstimmung mit der Abteilung 51 weiterhin
Schulungsangebote für Erzieherinnen zu gesundheitlichen Aspekten anbieten und
weiterentwickeln.
Daneben ist beabsichtigt, in den Familienzentren zusätzliche, präventive Angebote wie
z.B. Vorträge für Eltern zu gesundheitlichen Themen vorzuhalten (5 Std./Jahr). Da dieser
nur an Familienzentren anfallende Stellenanteil im Vergleich zum Stellenanteil durch die
verbesserte Gesundheitsfürsorge an allen KiTas gering ist, fällt eine mögliche
Ausweitung der Familienzentren ebenfalls nur geringfügig ins Gewicht.
Es wird vorgeschlagen, ab 01.01.2009 zusätzliche Personalkosten für eine Arztstelle
sowie eine Assistenzkraft vorzuhalten. Die Stellen können zunächst mit Zeitverträgen für
2 Jahre besetzt werden, um Erfahrungen mit der intensivierten Zusammenarbeit zu
sammeln.
3. Projekt FUN (Familien-Unterstützungs-Netzwerk)
Die bereits begonnenen und vielfältigen Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes
(Frühwarnsystem, Frühe Hilfen, verbesserte Kooperation mit dem Gesundheitswesen)
sollten zusammen mit den Qualifikationsmaßnahmen für KiTas (Kinderschutzfachkraft,
„Papilio“ als Erziehungskonzept zur Gewalt- und Suchtprävention) und der geplanten
verbesserten Kooperationen (siehe Punkt 4) in einem Projekt aufeinander abgestimmt,
weiterentwickelt und forciert werden. Dabei soll der Weiterentwicklung der
Familienzentren eine zentrale Bedeutung zukommen. Ein Baustein hierbei soll die
Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Angebote der Familienbildung in den
Familienzentren sein (siehe Punkt 5).
Die mögliche Realisierung der Familienbegrüßungsbesuche wird dabei eine weitere
Aufgabe sein. Geplant ist, mit allen Kommunen Verhandlungen aufzunehmen, diese
Maßnahme als gemeinsame Aufgabe von Kreis und Kommune umzusetzen. Konkrete
Überlegungen hierzu gibt es derzeit mit der Stadt Euskirchen. Hier könnten in der
Projektphase zunächst Erfahrungen gesammelt werden, die dann für eine mögliche
Ausweitung auf andere Kommunen nützlich sind.
Die Umsetzung eines Projektes bindet ebenfalls Personalressourcen. In der Stadt
Dormagen (Einwohnerzahl 63.000) wurde eine Stelle für die Projektentwicklung zur
Verfügung gestellt. Aufgrund der dortigen guten personellen Ausstattung des ASD
können die Besuche selber durch vorhandenes Personal durchgeführt werden.
Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 zur Projektentwicklung für den Kreis Euskirchen
eine auf 2 Jahre befristete Stelle einzurichten.
Wesentliche Stelleninhalte sind:
• Aufbau einer Projektstruktur
• Beratung und Unterstützung der Familienzentren zur Weiterentwicklung der im
Kreis verortete, niedrigschwellige Beratungs- und Elternbildungseinrichtungen
• Werbung und Vernetzung der Kooperationspartner im Kreis Euskirchen
• Entwicklung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Broschüre zu Hilfen
im Kreis Euskirchen)
• Sozialsponsoring, ggf. Vereinsgründung
• Projekthafte Realisierung der Familienbegrüßungsbesuche (z. B. im Stadtgebiet
Euskirchen: Vorbereitung, Schulung der ASD-Fachkräfte, Evaluation)
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Die Umsetzung der Familienbegrüßungsbesuche im Stadtgebiet Euskirchen würde nach
vorsichtigen Schätzungen einen jährlichen Personalbedarf von 0,5 Stellen bedeuten.
Zunächst wurde davon ausgegangen, dass Hausbesuche bei 380 Geburten durchgeführt
werden (80 % des Jahrgangs 2007, Erfahrungen Stadt Dormagen 98 % des Jahrgangs),
als Richtzeit für Vorbereitung und Durchführung werden 2 Std. pro Besuch angenommen.
Nach jetziger Einschätzung ist die Realisierung erst in der 2. Hälfte 2009 denkbar. Es ist
geplant, die Besuche durch die ASD-Fachkräfte durchführen zu lassen, die dann an
anderer Stelle entlastet werden müssen.
Hierfür wird vorgeschlagen, den möglichen Personalaufwand für eine halbe Stelle ab
01.08.2009 einzuplanen und die Stelle bei Bedarf zunächst mit einem entsprechenden
Zeitvertrag an den Zeitvertrag der Projektstelle zu koppeln.
Über den Projektverlauf wird der JHA fortlaufend informiert werden.
4. Verbesserte Kooperation des ASD
Alle bekannten Konzepte zur Verbesserung des Kinderschutzes gehen davon aus, dass
insbesondere die
Zusammenarbeit zwischen dem ASD und verschiedenen
Kooperationspartnern besonders wichtig ist. Im vergangenen Jahr wurde die
Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt, der Kreispolizeibehörde und den
Kliniken im Kreis verbessert. Noch in diesem Jahr wird ein Kooperationsangebot an die
im Kreis tätigen Gerichtsvollzieher ergehen.
Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wird die verbindliche Kooperation zwischen dem
Jugendamt und den in der Jugendhilfe tätigen Trägern gesetzlich verankert. Am
stärksten wirkt diese gesetzliche Verpflichtung im Bereich der KiTas.
Der geänderte § 42 a im Schulgesetz überträgt diese Verpflichtung auf die
Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem Jugendamt. Aus fachlicher Sicht ist hier
insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Grundschulen erforderlich.
Daneben wurde per Erlass vom 31.08.2007 (Innenministerium, Justizministerium, MAGS,
MGFFI, Schulministerium) u.a. in Punkt 2.2 festgelegt, dass halbjährliche Gespräche
zwischen Schulen, Polizei und Jugendhilfe stattfinden sollen. Als vertrauensbildende
Maßnahmen werden "regelmäßige anlassunabhängige Besuche oder Sprechstunden der
Polizei und des Jugendamtes in den Schulen“ empfohlen. Für die "Netzwerke der
Primärprävention" sollen die Jugendämter "eine koordinierende Rolle übernehmen"
(Punkt 3 des Erlasses). Dieser Erlass ist zwar aufgrund der kommunalen
Selbstverwaltung für die Jugendhilfe nicht bindend, wird aber im Grundsatz trotzdem für
sinnvoll gehalten. Zusätzlich sehen die Ausbauprogramme für die Schulen (OGS,
Ganztagsschule, Kompetenzzentren) immer eine Kooperation mit dem Jugendamt vor.
Die bisherige Personalbedarfsberechnung im ASD sieht lediglich Zusammenarbeit im
Einzelfall vor, die letztmalige Anpassung des Personalbedarfs (siehe Info132/2007)
erfolgte ausdrücklich vorbehaltlich zusätzlicher Aufgaben.
Es wird vorgeschlagen, zum 01.08.2009 zunächst eine Stelle im ASD einzurichten, um
eine verbesserte Kooperation mit KiTas (halbjährlich 4 Std. = 8 Std./Jahr) und
Familienzentren (zusätzlich 8 Std./Jahr) zu gewährleisten. Die zeitliche Befristung sollte
sich an der Projektstelle orientieren. Da der an Familienzentren orientierte Stellenanteil
gering ist, fällt eine mögliche Ausweitung der Familienzentren ebenfalls geringfügig ins
Gewicht.
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Bezüglich der Kooperation mit den Schulen wird in Zusammenarbeit mit der
Schulaufsicht und den Rektoren ein Konzept entwickelt, über das in 2009 entschieden
wird.
5. Sachmittelbedarf
Neben den Personalkosten im Jugendamt fällt absehbar folgender Sachmittelbedarf in
2009 an:
1. Druckkosten in Höhe von ca. 5000 € in 2009 für eine Broschüre zu Angeboten für
Familien im Kreis Euskirchen, soweit nicht durch Spenden finanzierbar
2. Um das Angebot an Elternbildung in den Familienzentren zu stärken, wird
vorgeschlagen, für das 2. Halbjahr 2009 eine Summe von 5.000 € zur Verfügung zu
stellen, um Teilnehmerbeiträge übernehmen zu können.
Mit den Trägern der Familienbildung sind Verhandlungen geplant, inwieweit die
Zuschüsse des Kreises in Höhe von 15.000 € sich zukünftig daran orientieren sollten,
welche Angebote zielgruppenorientiert in den Familienzentren angenommen werden.
Um eine Zusammenarbeit der Familienzentren in Bezug auf die Koordination der
Tagespflege sicher zu stellen, wird diese bei der ohnehin fälligen Anpassung des
Stellenumfangs berücksichtigt, hierzu ist ein Antrag des DKSB angekündigt.
Über die Realisierung einer neuen Softwarelösung für das gesamte Jugendamt muss in
2009 entschieden werden, da die zur Rede stehenden Systeme einen hohen Aufwand in
der Systempflege mit sich bringen. Hier werden noch Erfahrungswerte anderer
Kommunen sowie eine Stellungnahme der KDVZ abgewartet.
Zusammenfassung des im Konzept enthaltenen Personalbedarfs:
1.
Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 die bisherige Teilzeitstelle für einen
Sozialpädagogen / Heilpädagogen mit 28,5 Wochenstunden auf eine volle Stelle
auszuweiten und diesen Stellenumfang im Stellenplan auszuweisen.
2.
Es wird vorgeschlagen, ab 01.01.2009 zusätzlich eine Arztstelle sowie eine
Assistenzkraft zunächst befristet für 2 Jahre einzurichten.
3.
Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 zur Projektentwicklung für den Kreis
Euskirchen eine auf 2 Jahre befristete Stelle einzurichten.
4.
Es wird vorgeschlagen, den möglichen Personalaufwand für eine halbe Stelle zur
möglichen Durchführung von Familienbegrüßungsbesuchen im Stadtgebiet
Euskirchen ab 01.08.2009 einzuplanen und die Stelle bei Bedarf zunächst mit einem
entsprechenden Zeitvertrag an die Projektstelle zu koppeln.
5.
Es wird vorgeschlagen, zum 01.08.2009 zunächst eine Stelle im ASD einzurichten,
um eine verbesserte Kooperation mit KiTas und Familienzentren zu gewährleisten.
Die zeitliche Befristung sollte sich an der Projektstelle orientieren.