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Beschlussvorlage GB (Anlage 1 zur Beschlussvorlage GB V 469/2008)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
01.11.08, 04:22
Aktualisiert
01.11.08, 04:22
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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur V 469/2008 Seite 1 Konzept zur Unterstützung der Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen Im Kreis Euskirchen gibt es bereits seit Jahren erfolgreiche Maßnahmen zum besseren und früheren Zugang zu Beratung und anderen Hilfen. Bereits 1998 wurde das Projekt „Frühwarnsystem“ installiert, indem über die Erziehungsberatungsstelle den Kindertagesstätten im Kreis Unterstützung angeboten wurde. Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) entwickelte Infoblätter für Multiplikatoren (Lehrkräfte, Personal von Kindertagesstätten), in denen schon damals den Fachkräften anonyme Beratung über mögliche Hilfen seitens des Jugendamtes angeboten wurde. 2005 begann das Projekt „Frühe Hilfen“, welches sich vor allem an Berufsgruppen rund um die Geburt wendete (Ärztefortbildung, Schulung von Pflegepersonal, Supervision für Hebammen). Bereits im JHA vom 15.11.2007 wurde im Zuge der Reflektion des tragischen Todes von Max-Luca in Schleiden betont, dass - die Kooperation zwischen dem ASD und den Kindertagesstätten (KiTa) sowie den Schulen verbessert werden und - eine neue EDV-Lösung für das Jugendamt beschafft werden soll. Aufgrund der präventiven Ansätze im Bereich „Frühe Hilfen“ wurde der Kreis Euskirchen im November 2007 eingeladen, an einem Projekt des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration (MGFFI) zum Thema „Risikomanagement“ teilzunehmen. Ziel des Projektes ist insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen. Im JHA vom März 2008 wurden die bisherigen Bemühungen des Jugendamtes vom Geschäftsführer des ISA Münster, Herrn Dr. Erwin Jordan, deutlich positiv bewertet. Dennoch wird deutlich, dass - wie in anderen Kommunen auch – durch eine verbesserte Zusammenarbeit und durch eine zielgerichtete und aufeinander abgestimmte Weiterentwicklung dieses bereits eingeschlagenen Weges die Situation weiter verbessert werden kann. Die Maßnahmen greifen ineinander, können aber trotzdem grundsätzlich vor allem in drei Zielgruppen unterschieden werden: • Familien mit Kindern von der Geburt bis zum Kindergartenalter • Familien mit Kindern in den Kindertageseinrichtungen sowie • Familien mit Kindern im Grundschulalter Anlage 1 zur V 469/2008 Seite 2 Schematisch sei der Ist-Zustand wie folgt dargestellt: Geburt bis KiTa Zusammenarbeit im Einzelfall (Beratungsstelle, ASD) Ärztefortbildung KiTa / Familienzentrum Zusammenarbeit im Einzelfall (Beratungsstelle, ASD) Fortbildungsprogramm (Gewaltund Suchtprävention „Papilio“, Kinderschutz) Schulung und Supervision von Pflegepersonal durch Beratungsstelle Veranstaltung zur Zusammenarbeit der Kliniken mit dem ASD Gesundheitsamt berät bei Bedarfsanmeldung durch KiTa Grundschule / Förderschule Zusammenarbeit im Einzelfall (Beratungsstelle, ASD) Angebot Unterstützung Schulentwicklung (Gewaltprävention, Medienkompetenz) Sprechstunde in Familienzentrum, wenn Synergieeffekte (ASD) Jährliche Beratungssequenz der Familienzentren (Beratungsstelle) Diese Felder sind entweder schon als Personal- oder Sachressource eingeplant oder bereits heute als Projekt ohne entsprechende Ausstattung begonnen worden (grau hinterlegt). Im Soll-Zustand ist eine Optimierung wie folgt denkbar: Geburt bis KiTa Zusammenarbeit im Einzelfall (Beratungsstelle, ASD) Ärztefortbildung KiTa / Familienzentrum Zusammenarbeit im Einzelfall (Beratungsstelle, ASD) Fortbildungsprogramm (Gewaltund Suchtprävention „Papilio“, Kinderschutz) Schulung und Supervision von Pflegepersonal durch Beratungsstelle Veranstaltungen zur Zusammenarbeit der Kliniken mit dem ASD Begrüßungsbesuch (ASD) Gesundheitsamt berät KiTa, wenn Vorsorgeheft besondere Gesundheitsfürsorge erfordert Fallunabhängige Kooperation mit allen KiTas Elternbriefe zur frühkindlichen Entwicklung Verstärkte Familienbildung in Familienzentren Baby- und Krabbelgruppen in Familienzentren Grundschule / Förderschule Zusammenarbeit im Einzelfall (Beratungsstelle, ASD) Angebot Unterstützung Schulentwicklung (Gewaltprävention, Medienkompetenz) Fallunabhängige Kooperation mit allen Grundschulen Regelmäßige Sprechstunde in Förderschulen mit Primarbereich Regelmäßige Sprechstunde in Familienzentrum (ASD) Regelmäßige Beratung der Familienzentren (Beratungsstelle) Verstärkte niedrigschwellige Familienbildung in Familienzentren Gesundheitsprävention durch Gesundheitsamt in Familienzentren Verbessertes Betreuungsangebot (zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für besseren Zugang zu frühkindlicher Bildung) Die grau hinterlegten Bereiche sollten weiterentwickelt bzw. umgesetzt werden. Anlage 1 zur V 469/2008 Seite 3 Daneben gibt es Aktivitäten anderer Träger, die sich ebenfalls um die Beratung und Unterstützung von Familien unmittelbar vor und nach der Geburt bemühen: „Frühe Hilfen“ des CV Euskirchen (auch Familienhebamme), „Wellcome“-Projekt des Hauses der Familie, Familienbildungsträger, Beratungsstellen und Sozialstationen. Die Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen und anderen Trägern ist ebenfalls wichtig, steht aber im Sinne des frühen Zugangs zu Hilfen an zweiter Stelle. Es wird vorgeschlagen, nach folgenden Prioritäten das Konzept in den Folgejahren umzusetzen: 1. Status quo sichern Es sollte zunächst der Status quo der Maßnahmen abgesichert werden. Dies betrifft in erster Linie die Stellenanteile in der Beratungsstelle, die für die Zusammenarbeit mit den 14 Familienzentren und die Arbeit im Bereich der Frühen Hilfen rund um die Geburt erbracht werden. Pro Familienzentrum werden in vier Sequenzen insgesamt ca. 20 Stunden Unterstützung erbracht, für das Projekt „Frühe Hilfen“ wurden im vergangenen Jahr 27 Stunden (Supervision für Pflegekräfte, Vorträge etc.) geleistet. Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 die bisherige Teilzeitstelle für einen Sozialpädagogen / Heilpädagogen mit 28,5 Wochenstunden auf eine volle Stelle auszuweiten und diese Stelle im Stellenplan auszuweisen. Hiermit wäre auch der zukünftige Personalbedarf für die Betreuung im bisherigen Umfang für bis zu zwei weiteren Familienzentren abgedeckt. Werden darüber hinaus weitere Familienzentren eingerichtet, müssten entweder Stellenanteile aufgestockt oder die Intensität der Betreuung angepasst werden. 2. Verbesserter Gesundheitsschutz in den KiTas Nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung besteht eine immer größer werdende Kluft zwischen den Kindern mit guten und denen mit schlechten Entwicklungsbedingungen. Kinder, die von den Strukturen der kassenärztlichen Versorgung nicht oder nur schwer erreicht werden, haben sowohl im Hinblick auf ihre körperliche als auch auf ihre psychosoziale Entwicklung erhebliche Risiken. Diese Zielgruppe zu erreichen ist eine besondere Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hilfreich wird hierbei die ab Januar 2009 angekündigte Verpflichtung aller Kinder zur Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen sein, so dass sich der öffentliche Gesundheitsdienst gezielt den Kindern aus Risikofamilien zuwenden kann. Die Zuständigkeiten der niedergelassenen Ärzte und der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst sollten sinnvoll aufeinander abgestimmt sein, um die personellen Ressourcen effizient einzusetzen. Das Gesundheitsamt beabsichtigt, neben den bisher lediglich in einem Drittel der Einrichtungen (ca. 40) durchgeführten Untersuchungen künftig regelmäßig (durchschnittlich 2 im Jahr für Arzt/Ärztin und Assistenzkraft á 8 Std. Gesamtaufwand) in allen 129 KiTas im Kreisgebiet eine ärztliche Sprechstunde abzuhalten, um Auffälligkeiten möglichst frühzeitig und auch nachhaltig zu begegnen. Neben altersgerechten Screening-Untersuchungen für Sehen, Hören, Wahrnehmung, Sprache und Motorik sind auch Nachuntersuchungen von bereits zu einem früheren Zeitpunkt untersuchten Kindern sowie Beratung von Erzieherinnen und Eltern Inhalt dieser Sprechstunden. Anlage 1 zur V 469/2008 Seite 4 Zusätzlich wird ein System der nachgehenden Fürsorge bei auffälligen Kindern mit Risikohintergrund etabliert, um sicherzustellen, dass dem festgestellten Bedarf an Therapien oder anderen Fördermaßnahmen nachgegangen wird. Das Gesundheitsamt wird in Abstimmung mit der Abteilung 51 weiterhin Schulungsangebote für Erzieherinnen zu gesundheitlichen Aspekten anbieten und weiterentwickeln. Daneben ist beabsichtigt, in den Familienzentren zusätzliche, präventive Angebote wie z.B. Vorträge für Eltern zu gesundheitlichen Themen vorzuhalten (5 Std./Jahr). Da dieser nur an Familienzentren anfallende Stellenanteil im Vergleich zum Stellenanteil durch die verbesserte Gesundheitsfürsorge an allen KiTas gering ist, fällt eine mögliche Ausweitung der Familienzentren ebenfalls nur geringfügig ins Gewicht. Es wird vorgeschlagen, ab 01.01.2009 zusätzliche Personalkosten für eine Arztstelle sowie eine Assistenzkraft vorzuhalten. Die Stellen können zunächst mit Zeitverträgen für 2 Jahre besetzt werden, um Erfahrungen mit der intensivierten Zusammenarbeit zu sammeln. 3. Projekt FUN (Familien-Unterstützungs-Netzwerk) Die bereits begonnenen und vielfältigen Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes (Frühwarnsystem, Frühe Hilfen, verbesserte Kooperation mit dem Gesundheitswesen) sollten zusammen mit den Qualifikationsmaßnahmen für KiTas (Kinderschutzfachkraft, „Papilio“ als Erziehungskonzept zur Gewalt- und Suchtprävention) und der geplanten verbesserten Kooperationen (siehe Punkt 4) in einem Projekt aufeinander abgestimmt, weiterentwickelt und forciert werden. Dabei soll der Weiterentwicklung der Familienzentren eine zentrale Bedeutung zukommen. Ein Baustein hierbei soll die Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Angebote der Familienbildung in den Familienzentren sein (siehe Punkt 5). Die mögliche Realisierung der Familienbegrüßungsbesuche wird dabei eine weitere Aufgabe sein. Geplant ist, mit allen Kommunen Verhandlungen aufzunehmen, diese Maßnahme als gemeinsame Aufgabe von Kreis und Kommune umzusetzen. Konkrete Überlegungen hierzu gibt es derzeit mit der Stadt Euskirchen. Hier könnten in der Projektphase zunächst Erfahrungen gesammelt werden, die dann für eine mögliche Ausweitung auf andere Kommunen nützlich sind. Die Umsetzung eines Projektes bindet ebenfalls Personalressourcen. In der Stadt Dormagen (Einwohnerzahl 63.000) wurde eine Stelle für die Projektentwicklung zur Verfügung gestellt. Aufgrund der dortigen guten personellen Ausstattung des ASD können die Besuche selber durch vorhandenes Personal durchgeführt werden. Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 zur Projektentwicklung für den Kreis Euskirchen eine auf 2 Jahre befristete Stelle einzurichten. Wesentliche Stelleninhalte sind: • Aufbau einer Projektstruktur • Beratung und Unterstützung der Familienzentren zur Weiterentwicklung der im Kreis verortete, niedrigschwellige Beratungs- und Elternbildungseinrichtungen • Werbung und Vernetzung der Kooperationspartner im Kreis Euskirchen • Entwicklung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Broschüre zu Hilfen im Kreis Euskirchen) • Sozialsponsoring, ggf. Vereinsgründung • Projekthafte Realisierung der Familienbegrüßungsbesuche (z. B. im Stadtgebiet Euskirchen: Vorbereitung, Schulung der ASD-Fachkräfte, Evaluation) Anlage 1 zur V 469/2008 Seite 5 Die Umsetzung der Familienbegrüßungsbesuche im Stadtgebiet Euskirchen würde nach vorsichtigen Schätzungen einen jährlichen Personalbedarf von 0,5 Stellen bedeuten. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass Hausbesuche bei 380 Geburten durchgeführt werden (80 % des Jahrgangs 2007, Erfahrungen Stadt Dormagen 98 % des Jahrgangs), als Richtzeit für Vorbereitung und Durchführung werden 2 Std. pro Besuch angenommen. Nach jetziger Einschätzung ist die Realisierung erst in der 2. Hälfte 2009 denkbar. Es ist geplant, die Besuche durch die ASD-Fachkräfte durchführen zu lassen, die dann an anderer Stelle entlastet werden müssen. Hierfür wird vorgeschlagen, den möglichen Personalaufwand für eine halbe Stelle ab 01.08.2009 einzuplanen und die Stelle bei Bedarf zunächst mit einem entsprechenden Zeitvertrag an den Zeitvertrag der Projektstelle zu koppeln. Über den Projektverlauf wird der JHA fortlaufend informiert werden. 4. Verbesserte Kooperation des ASD Alle bekannten Konzepte zur Verbesserung des Kinderschutzes gehen davon aus, dass insbesondere die Zusammenarbeit zwischen dem ASD und verschiedenen Kooperationspartnern besonders wichtig ist. Im vergangenen Jahr wurde die Zusammenarbeit mit dem Kreisgesundheitsamt, der Kreispolizeibehörde und den Kliniken im Kreis verbessert. Noch in diesem Jahr wird ein Kooperationsangebot an die im Kreis tätigen Gerichtsvollzieher ergehen. Mit der Einführung des § 8a SGB VIII wird die verbindliche Kooperation zwischen dem Jugendamt und den in der Jugendhilfe tätigen Trägern gesetzlich verankert. Am stärksten wirkt diese gesetzliche Verpflichtung im Bereich der KiTas. Der geänderte § 42 a im Schulgesetz überträgt diese Verpflichtung auf die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem Jugendamt. Aus fachlicher Sicht ist hier insbesondere eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Grundschulen erforderlich. Daneben wurde per Erlass vom 31.08.2007 (Innenministerium, Justizministerium, MAGS, MGFFI, Schulministerium) u.a. in Punkt 2.2 festgelegt, dass halbjährliche Gespräche zwischen Schulen, Polizei und Jugendhilfe stattfinden sollen. Als vertrauensbildende Maßnahmen werden "regelmäßige anlassunabhängige Besuche oder Sprechstunden der Polizei und des Jugendamtes in den Schulen“ empfohlen. Für die "Netzwerke der Primärprävention" sollen die Jugendämter "eine koordinierende Rolle übernehmen" (Punkt 3 des Erlasses). Dieser Erlass ist zwar aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung für die Jugendhilfe nicht bindend, wird aber im Grundsatz trotzdem für sinnvoll gehalten. Zusätzlich sehen die Ausbauprogramme für die Schulen (OGS, Ganztagsschule, Kompetenzzentren) immer eine Kooperation mit dem Jugendamt vor. Die bisherige Personalbedarfsberechnung im ASD sieht lediglich Zusammenarbeit im Einzelfall vor, die letztmalige Anpassung des Personalbedarfs (siehe Info132/2007) erfolgte ausdrücklich vorbehaltlich zusätzlicher Aufgaben. Es wird vorgeschlagen, zum 01.08.2009 zunächst eine Stelle im ASD einzurichten, um eine verbesserte Kooperation mit KiTas (halbjährlich 4 Std. = 8 Std./Jahr) und Familienzentren (zusätzlich 8 Std./Jahr) zu gewährleisten. Die zeitliche Befristung sollte sich an der Projektstelle orientieren. Da der an Familienzentren orientierte Stellenanteil gering ist, fällt eine mögliche Ausweitung der Familienzentren ebenfalls geringfügig ins Gewicht. Anlage 1 zur V 469/2008 Seite 6 Bezüglich der Kooperation mit den Schulen wird in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht und den Rektoren ein Konzept entwickelt, über das in 2009 entschieden wird. 5. Sachmittelbedarf Neben den Personalkosten im Jugendamt fällt absehbar folgender Sachmittelbedarf in 2009 an: 1. Druckkosten in Höhe von ca. 5000 € in 2009 für eine Broschüre zu Angeboten für Familien im Kreis Euskirchen, soweit nicht durch Spenden finanzierbar 2. Um das Angebot an Elternbildung in den Familienzentren zu stärken, wird vorgeschlagen, für das 2. Halbjahr 2009 eine Summe von 5.000 € zur Verfügung zu stellen, um Teilnehmerbeiträge übernehmen zu können. Mit den Trägern der Familienbildung sind Verhandlungen geplant, inwieweit die Zuschüsse des Kreises in Höhe von 15.000 € sich zukünftig daran orientieren sollten, welche Angebote zielgruppenorientiert in den Familienzentren angenommen werden. Um eine Zusammenarbeit der Familienzentren in Bezug auf die Koordination der Tagespflege sicher zu stellen, wird diese bei der ohnehin fälligen Anpassung des Stellenumfangs berücksichtigt, hierzu ist ein Antrag des DKSB angekündigt. Über die Realisierung einer neuen Softwarelösung für das gesamte Jugendamt muss in 2009 entschieden werden, da die zur Rede stehenden Systeme einen hohen Aufwand in der Systempflege mit sich bringen. Hier werden noch Erfahrungswerte anderer Kommunen sowie eine Stellungnahme der KDVZ abgewartet. Zusammenfassung des im Konzept enthaltenen Personalbedarfs: 1. Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 die bisherige Teilzeitstelle für einen Sozialpädagogen / Heilpädagogen mit 28,5 Wochenstunden auf eine volle Stelle auszuweiten und diesen Stellenumfang im Stellenplan auszuweisen. 2. Es wird vorgeschlagen, ab 01.01.2009 zusätzlich eine Arztstelle sowie eine Assistenzkraft zunächst befristet für 2 Jahre einzurichten. 3. Es wird vorgeschlagen, zum 01.01.2009 zur Projektentwicklung für den Kreis Euskirchen eine auf 2 Jahre befristete Stelle einzurichten. 4. Es wird vorgeschlagen, den möglichen Personalaufwand für eine halbe Stelle zur möglichen Durchführung von Familienbegrüßungsbesuchen im Stadtgebiet Euskirchen ab 01.08.2009 einzuplanen und die Stelle bei Bedarf zunächst mit einem entsprechenden Zeitvertrag an die Projektstelle zu koppeln. 5. Es wird vorgeschlagen, zum 01.08.2009 zunächst eine Stelle im ASD einzurichten, um eine verbesserte Kooperation mit KiTas und Familienzentren zu gewährleisten. Die zeitliche Befristung sollte sich an der Projektstelle orientieren.