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Beschlussvorlage GB (Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Datum
10.12.2008
Erstellt
04.11.08, 04:04
Aktualisiert
04.11.08, 04:04
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 471/2008 20.10.2008 Az.: 38.1 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 11.11.2008 Kreisausschuss 25.11.2008 Kreistag 10.12.2008 Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes Sachbearbeiter/in: Herr Crespin Tel.: 02251 - 15 210 Abt.: 38 Die Vorlage berührt nicht den Etat X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes (2009). 2 Begründung: Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des gültigen rettungsdienstlichen Bedarfsplanes. Auf der Grundlage des § 14 RettG NRW sind die Krankenkassen bei der Festsetzung von Benutzungsgebühren zu beteiligen. Nach Vorlage von beurteilungsfähigen Unterlagen einschließlich der mit den Kostenträgern vereinbarten Vorlage der Betriebsabrechnung 2007 durch den Kreis Euskirchen am 08.08.2008 wurde am 24.10.2008 Einvernehmen mit Kostenträgern zur Gebührensatzung 2009 erzielt. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, dass der in 2008 erzielte Sonderposten „Gebührenrücklage“ durch die Gebührensatzung 2009 aufgelöst werden soll. Insofern erfolgt in der Gebührensatzung 2009 im Vergleich zur Gebührensatzung 2007 eine Reduzierung der Gebührentarife. Die Gebührentarife 2009 stellen sich im Vergleich zur Gebührensatzung 2007 wie folgt dar: Tarif / Leistung: Rettungswagen Krankentransportwagen Notarzteinsatzfahrzeug Notarzt Notarzt für Sekundärtransporte Ambulante Versorgung durch nichtärztliches Rettungsdienstpersonal ohne Transport Tätigkeiten des Rettungsdienstpersonal ohne Leistungserbringung gemäß §1 Abs. 2 und 3 Kilometer > 50 Transportkilometer Wartezeit je angefangene ¼ Stunde Leitstellengebühr Rettungswagen und Notarzt Leitstellengebühr Rettungswagen Leitstellengebühr Krankentransportwagen Versorgung und/oder Transport mehrerer Personen in einem Rettungsfahrzeug Todesfeststellung Materialtransport Satzung 2007: 446,90 € 135,70 € 232,10 € 181,00 € 181,00 € 134,00 € Satzung 2009: 341,60 € 124,25 € 204,90 € 152,40 € 152,40 € 102,50 € 134,00 € 102,50 € 2,44 € 9,84 € 75,20 € 37,60 € 37,60 € je weitere Person eine volle Gebühr wie oben 124,00 € 135,70 € 2,56 € 9,87 € 52,80 € 52,80 € 26,40 € je weitere Person eine halbe Gebühr wie oben 107,20 € 124,25 € Des Weiteren wurde die reine Bereitstellung von Rettungsfahrzeugen und Notärzten ohne Leistungserbringung anhand der Zuweisung von Gebührenpositionen berücksichtigt. Diese Einsätze sind Sondereinsätze, die außerhalb der regulären rettungsdienstlichen Versorgung in zeitkritischen Ausnahmefällen und je nach Einsatzszenario auf vorplanerischer Basis erfolgen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)