Daten
Kommune
Wesseling
Größe
15 kB
Datum
30.10.2007
Erstellt
23.06.10, 17:43
Aktualisiert
23.06.10, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
217/2007
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"
hier: Feststellungsbeschluss
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.09.2007
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 217/2007
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Gregor Nachtwey
24.09.2007
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz
Rat
Betreff:
49. Änderung des Flächennutzungsplanes "Brühler-/ Rodenkirchener Straße"
hier: Feststellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Bau und Umweltschutz an (Beschlussvorlage Nr. 250/2006 in der Sitzung des Ausschusses vom
14.06.2007), die im Rahmen der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Planentwurf zur Offenlage berücksichtigt worden sind.
2. Der Rat der Stadt Wesseling stellt fest, dass im Rahmen der Offenlage der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden keine
weiteren Anregungen vorgebracht worden sind.
3. Die in der Sitzung vorliegende 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener
Straße“ mit der gem. § 5 (5) BauGB beigefügten Begründung, einschließlich Umweltbericht gem. § 2 a
BauGB, wird festgestellt.
4. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 (1) BauGB der Regionalplanungsbehörde zur
Genehmigung vorgelegt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 über die
eingegangenen Anregungen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beraten sowie
die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 250/2006).
I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (Durchführungszeitraum vom 22.06.2006 bis einschließlich
24.07.2006) sind von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden insgesamt 24 Stellungnahmen eingegangen (1 privat; 23 Behörden), die sich jedoch größtenteils nicht auf die o.g. Flächennutzungsplanänderung,
sondern auf das parallel durchgeführte Bebauungsplan- Änderungsverfahren (B- Plan Nr. 3/ 14 7. Änderung
„Brühler-/ Rodenkirchener Straße“) beziehen.
Zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung insgesamt 6
Stellungnahmen mit Anregungen eingegangen (1 privat; 5 Behörden). Entsprechend der Beratung und den
Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz sind 3 Anregungen nicht berücksichtigt sowie 3 Anregungen in den Planentwurf zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet worden. (vgl. Vorlage Nr. 250/2006). In dieser Form ist der Planentwurf vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB beschlossen worden.
Die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange obliegt dem Rat der Stadt Wesseling.
Insofern bedarf es auch einer Abwägung des Rates über die berücksichtigten und nicht berücksichtigten
Anregungen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebracht wurden. Die Vorlage Nr. 250/2006 (49.
Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“; hier: Beratung über das Ergebnis
der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. den §§ 3 (1), 4 (1) BauGB) ist der Vorlage als Anlage beigefügt und vom Rat der Stadt Wesseling beim Feststellungsbeschluss insoweit in die Abwägung
gem. § 1 (7) BauGB einzustellen.
II. Offenlage des Planentwurfs sowie förmliche Beteiligung der Behörden gem. den §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB hat vom 28.06.2007 bis einschließlich 03.08.2007 im Neuen
Rathaus der Stadt Wesseling stattgefunden. Die Behörden sind mit Schreiben vom 25.06.2007 über die
öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanentwurfs benachrichtigt worden.
Die Abstimmung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ mit der
Bezirksplanungsbehörde (mit dem Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes NRW vom
05.06.2007 jetzt: Regionalplanungsbehörde) gem. § 32 (1) LPlG (Landesplanungsgesetz) ist bereits im Mai
2007 erfolgt (Bestätigung gem. § 32 (1) LPlG mit Schreiben vom 08.05.2007).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind von Seiten der Öffentlichkeit und der Behörden insgesamt 6
Stellungnahmen eingegangen (1 privat; 5 Behörden), die sich jedoch nicht auf die o.g. Flächennutzungsplanänderung, sondern allesamt auf das parallel durchgeführte Bebauungsplan- Änderungsverfahren (BPlan Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“) beziehen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des B- Plan Nr. 3/ 14 7. Änderung „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ ist eine Anregung eingegangen, die die Definition der Verkaufsflächen bei den Einzelhandelsnutzungen
betrifft (vgl. Vorlage Nr. 218/2007) und auch in den textlichen Darstellungen der vorliegenden FNP- Änderung Verwendung findet. Angeregt worden ist, aus der vorgenommenen Definition die Flächen für Kinderbetreuung und Kundentoiletten herauszunehmen, da sie weder der Verkaufsanbahnung noch der Verkaufsabwicklung dienen.
Im Rahmen der Bebauungsplan- Änderung soll der Anregung gefolgt werden. Da es sich bei der vorliegenden FNP- Änderung um den gleichen Sachzusammenhang mit gleichem Inhalt und gleicher Textdarstellung
handelt, wird auch hier die Herausnahme der Flächen für die Kinderbetreuung sowie Kundentoiletten aus
der Verkaufsflächendefinition von der Verwaltung vorgeschlagen, so dass sowohl auf Ebene des FNP als
auch auf Ebene des B- Plans gleichlautende Definitionen zugrunde gelegt werden.
III. Abwägung gem. § 1(7) BauGB und Feststellungsbeschluss
Die Abwägung des Rates hinsichtlich der eingegangenen Anregungen zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ beschränkt sich somit auf die Auswertung der Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2006 und den Verwaltungsvorschlag zur Änderung der Verkaufsflächendefinition. Eine Änderung/ Anpassung des Entwurfsplanes (Offenlage) nach Abschluss der öffentlichen Auslegung zum nunmehr vorliegenden Feststellungsplan ist insofern nur für die Verkaufsflächendefinition vorgenommen worden. Diese Änderung bedingt jedoch keine erneute Offenlage des Planentwurfs,
so dass die nun vorliegende 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“
festgestellt werden kann.
2. Lösung
Feststellungsbeschluss über die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ entsprechend dem vorliegenden Beschlussentwurf.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagen
-
Geltungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungsplans „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“
-
Plankarte der 49. Änderung des Flächennutzungsplans „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ (Verkleinerung; Verfahrensstand: Feststellungsbeschluss)
-
Begründung einschließlich Umweltbericht (Verfahrensstand: §§ 5 (5) und 2a BauGB)
-
Vorlage Nr. 250/2006 zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“
(behandelt in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umweltschutz am
14.06.2007); hier: Beratung der Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und
Beschluss zur Offenlage
Anmerkung
Die Fraktionen erhalten je eine Planfassung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans „Brühler-/ Rodenkirchener Straße“ (Verfahrensstand: Feststellungsbeschluss) im Maßstab 1:2.500.